Pultdach nach Bebauungsplan möglich und wenn ja gibt es einen Mindestwinkel
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Pultdach nach Bebauungsplan möglich und wenn ja gibt es einen Mindestwinkel

Guten Tag,
ich möchte evtl. ein Grd. kaufen.
Der Sachbearbeiter meinte ein Pultdach sei evtl. möglich, so wie ich den Bebauungsplan lese steht da keine Einschränkung wenn TH und FH eingehalten werden, stimmt dass?

Wäre es möglich, dass vielleicht jemand der sich mit B-Plänen auskennt mal in das Dokument schaut?
Meine letzte Frage ist: Wenn ich ein Pultdach bauen möchte gibt es dafür einen Mindestwinkel, bei mir wäre es wahrscheinlich schon durch die TH und FH nötig einen gewissen Winkel z.B. 5 Grad, oder?
Danke für die Mühe und viele Grüße
Volker Maier

  1. Spricht nichts ...

    Spricht nichts gegen ein Pultdach, es sei denn irgendwo ist ein Hinweis versteckt, dass die Dächer so auszusehen haben wie in der Anlage da beschrieben.
    Obwohl, die Vorgaben schon teilweise hirnrissig sind ...
  2. Das

    Problem gibt nur, dass ein Pultdach keinen First hat, demnach muss die Traufhöhe auf beiden Seiten des Pultes eingehalten werden.  -  Geringere Gebäudehöhe.
    Gruß aus Hessen
  3. Peter, genau das ...

    Peter, genau das habe ich mich auch gefragt: Hat ein Pultdach einen First? Aber selbst Wiki sagt von der hohen Wand: First. Na ja, und das wäre doch mal ein vortrefflicher Streitpunkt: Wiki vs. Architekt :-))
  4. Wie

    das gehandhabt wird, muss Herr Maier mit der zuständigen Stelle klären. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass im Allgemeinen ein Pultdach keinen First hat. Aber Bonn ist nicht BaWü und das liegt beides zwar in Europa ... das würde jetzt zu weit führen.
  5. *megalol-Smiley* ...

    ... *megalol-Smiley* ...
  6. versetztes Pultdach

    Die Traufhöhe der hohen Wand bei einem Pultdach wird hier sicher nicht als zulässige Firsthöhe von 9,50 m durchgehen. Wenn das Pultdach mit beiden Traufen die Traufhöhe von 4,50 m einhalten muss, wird das Gebäude sehr niedrig gegenüber einem Satteldach und es fehlt ein auszubauendes DGAbk..
    Mit einem Entwurf von versetzten Pultdächern wird man hier der Sache wohl näher kommen. Die Traufhöhen könnten bis 4,50 m gehen und das Bauamt könnte sich evtl. drauf einlassen, die Traufe des höheren Pultdachs als First anzusehen, so wie in der Skizze.
    Gruß

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "versetztes Pultdach" auf die Frage "Pultdach nach Bebauungsplan möglich und wenn ja gibt es einen Mindestwinkel" im BAU-Forum "Architekt / Architektur"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  7. Seit wann,

    Herr Lott, hat ein versetztes Pultdach einen First?
  8. megalol-Smiley ...

    ... megalol-Smiley ...
  9. Herr Oberst ...

    Sie lesen scheinbar nicht richtig. Wo habe ich geschrieben, dass ein versetztes Pultdach einen First hat?
  10. Mal schnell gegoogelt ...

    Habe grad nen Hinweis auf ein Gerichtsurteil gefunden, was meine "Interpretation" der Firsthöhe bei versetzten Pultdächern stützt:
  11. Ob

    die Bonner mit den Mingenern konform gehen wäre abzuwarten!
  12. Womit denn bewiesen wäre ...

    Womit denn bewiesen wäre dass auch ein Pultdach nen First hat ... :-))
  13. Ist mir eigentlich egal

    "die Bonner mit den Mingenern konform gehen wäre abzuwarten! "
    Nein, da brauchen wir nichts abwarten!
    Es handelt sich ja nur um Vorüberlegungen des Fragestellers. Letztlich soll sich der zu beuaftragende Planer damit auseinandersetzen.
    In einem Genehmigungsverfahren für so ein versetztes Pultdach war ich schon mal involviert, ist einige Jahre her. Da ging es um fast genau die gleiche Frage. Das Dach wurde genehmigt, und der höchste Punkt des oberen Pultdachs durfte die festgelegte Firsthöhe nicht überschreiten.
  14. Nur

    in Bayern, das ist nicht repräsertativ. *Lol-Smiley*
  15. NRW

    NRW Kreis HX war das
  16. Na dann,

    soll uns der Herr Maier mal auf dem Laufenden halten!

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN