Funktionale Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) (Vor/Nachteile?)
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Funktionale Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) (Vor/Nachteile?)

Hallo,
habe einige Frage zum Thema "Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung)". Ich habe von einem Bekannten erfahren, dass es Sinn macht, die Bezeichnung "Bau und Leistungsbeschreibung" auszudehnen als "Funktionale Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung)". Habe mal gegoogelt und erfahren, dass es nach VOBAbk. die Definition und Möglichkeit gibt, diesen Zusatz mitreinzunehmen und der Baufirma damit erhöhte Flexibilität zu gewähren. Weiterhin würde der Bauherr eine Art Absicherung gegenüber Nachträgen erfahren, da er ja ein "funktionierendes" Produkt (mit dem angegebenen Festpreis" bekommt ... Meine Fragen:
1. Ist das so richtig, wie ich es verstanden habe?
2. Reicht das Wort "Funktionale ... " in der Überschrift aus, ohne weitere Festlegungen in der BLB und Vertrag?
3. Ist dieser Zusatz rechtlich geregelt (wohl ja, da in VOB verankert)?
4. Verträgt es sich falls man nach BGBAbk. bauen möchte/muss (also kein VOB Vertrag)?
5. Kann man diesen Zusatz für alle Gewerke einfordern, wenn man mit Architekten baut?
6. Was sind sie Vorteile /Nachteile für den Bauherren und den Bauträger (oder Gewerke/AN)?
7. Ergibt dieser Zusatz eine Risikoverlagerung in irgendeiner Weise für Bauherren/BT?
Vielen Dank für Rückantworten / Gruß
Steve
  • Name:
  • Steve
  1. Was haben Sie denn ...

    von der Flexibilität.
    Nichts!
    Die Firma kann tun und lassen, was Sie will und Sie können die Angebote endgültig nicht mehr vergleichen, weil Sie nicht wissen, wie "flexibel" die Firmen waren.
    Und wenn's Streit gibt, sagt die Firma IMMER -Funktion erfüllt- und beweisen SIE mal das Gegenteil.
    Aua.
  2. @Hr Dühlmeyer

    Hallo Hr. Dühlmeyer,
    danke für die schnelle Antwort, aber haben sie denn Antworten auf die Fragen?
    Danke/Gruß
    • Name:
    • Steve

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