Überbauung durch Dämmung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Überbauung durch Dämmung

Wir haben letztes Jahr von einer Baufirma ein Doppelhausgrundstück gekauft und uns aber Aufgrund einiger Vorkommnisse entschlossen, mit dieser Baufirma nicht zu bauen. Nun haben wir mit unserem Doppelhaus angefangen und hatten dies der gegnerischen Baufirma auch mitgeteilt. Baupläne von unserem Vorhaben lagen denen vor, wir hatten immer davon gesprochen, 11 m lang zu bauen, was der gegnerischen Baufirma bereits seit 2006 bekannt war. Nachdem dann unser Keller fertiggestellt war begann eben auch diese Baufirma an zu bauen. Dabei mussten wir feststellen, dass deren Haus vorne rd. 67 cm und hinten 39 cm kürzer wird als unseres. Da wir unser Haus aber mit WDVSAbk. geplant haben, käme es nun zu einer Überbauung auf das andere Grundstück. Nach einem Treffen mit deren Bauleiter und unserem hatten wir das Problem angesprochen und dem anderen Bauleiter mitgeteilt, dass wir den Keller mit 8 cm dämmen würden, und den Geschäftsführer der Baufirma um Einverständnis für die Dämmung oberhalb des Bodens fragen. Der Bauleiter hat dazu nichts gesagt und auch Wochen nachdem wir den Keller gedämmt hatten kam kein Widerspruch. Wir hatten die Baufirma auch mit mehreren Schreiben, Telefonaten und sogar einem Termin mit dem Geschäftsführer gefragt, ob diese der Überbauung durch die Dämmung zustimmen. Leider haben wir nie eine Antwort erhalten und zum Termin ist der Geschäftsführer auch nicht erschienen. Dann kam von dem Bauleiter eine E-Mail, der Geschäftsführer würde die Überbauung nicht gestatten und außerdem sollen wir die Dämmung im Keller wieder abmachen. Ich muss aber noch sagen, dass da so einige Dinge passiert sind, z.B. hat die Baufirma einfach unseren Baustrom genommen, ihren Erdaushub auf unserem Grundstück gelagert etc. Meine Fragen sind nun:
1. Müssen wir die Dämmung im Keller abmachen obwohl zunächst kein Widerspruch kam?
2. Welche Rechte können wir ableiten, zumal die ja wussten das wir länger bauen als sie selbst (wir wurden darüber weder informiert, noch haben wir jemals deren Planung gesehen?
Bundesland NRW
3. Was können wir, wenn wir keine Rechte für eine Überbauun haben, mit den überstehenden Wänden (17,5 Ziegelmauer) machen, damit wir da keine Kältebrücke bzw. später mal Schimmelbildung haben?
Danke schon jetzt. Lara
  • Name:
  • Lara
  1. jedes Bundesland regelt das anders

    In Brandenburg ist die Überbauung mit Dämmung nicht zustimmungspflichtig in Berlin leider schon. Wenn da noch mehr Streitpunkte im Raum stehen bedarf es wohl der Unterstützung eines Anwaltes, der die Punkte Baustrom und widerrechtliche Nutzung ihres Grundstücks mit als Argumente für eine friedliche Einigung aufnimmt und dann mit der Gegenseite eine vermutlich kostenneutrale Lösung abstimmt. Im schlimmsten Fall droht Ihnen vermutlich die Zahlung einer jährlichen Überbaurente von einigen wenigen € an den Nachbarn.
  2. Wurde da etwa die Anbauverpflichtungsbaulast verpennt?

    Foto von Helmuth Plecker

    Googlen Sie mal "Anbauverpflichtungsbaulast" und richten Sie Ihr Problem mal an das zuständige Bauordnungsamt, dass Ihr Haus und das Haus des Nachbarn genehmigt oder von der Genehmigung freigestellt hat. Nehmen Sie hierzu doch einfach Ihren Architekten/Entwurfsverfasser an die Hand und sprechen mit ihm und dem Amt über das Thema Anbauverpflichtungsbaulast.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN