Laut unserer Wärmeberechnung haben wir folgende ...
BAU-Forum: Dach

Laut unserer Wärmeberechnung haben wir folgende ...

Laut unserer Wärmeberechnung haben wir folgende Dämmung im Dach (von innen nach außen):

1. Gipskartonplatten DINAbk. 18180 900 M/V 1,25 cm 0,250 Lambda

2. Zusatzdämmung in Sparschalung 100 M/V 5 cm 0,035 Lambda

3. Polyethylen-Folie, d>= 0,1 mm 0 M/V 0,02 cm 0,000 Lambda

4. Dämmung im Gefach 100 M/V 18 cm 0,035 Lambda

Da die Baufirma im Konkurs ist, wollen wir alleine weitermachen.

Es fehlen noch die Gipskartonplatten und die Zusatzdämmung in Sparschalung (5 cm). Statts der Polyethylen-Folie hat die Baufirma hinter die Dämmung im Gefach eine Dampfsperre namens Delta-Reflex eingebaut. Diese Folie schaltet angeblich Diffusionsvorgänge aus.

Meine erste Frage ist, ob wir entgegen der Wärmeberechnung zwischen Gipskartonplatten und Zusatzdämmung in Sparschalung eine Polyethylen-Folie anbringen müssen, obwohl dieses dort nicht geschrieben steht.

Meine zweite Frage ist, ob wir dann für diese Dampfsperre hinter die Gipskartonplatten eine Polyethylen-Folie oder noch eine Lage der Delta-Reflex anbringen müssen, damit die Eigenschaften dieser besonderen Delta-Reflex-Folie nicht eingeschränkt werden.

Vielen Dank. Susanne

  • Name:
  • Susanne
  1. wichtig ist

    vor allem die normgerechte Ausbildung aller Durchdringungen und aller Randanschlüsse der Folie entsprechend DINAbk. 4108-7.
  2. Die Wandanschlüsse und Durchdringungen sehen in ...

    Die Wandanschlüsse und Durchdringungen sehen in Ordnung aus.

    Es geht mir vor allem um die beiden oben gestellten Fragen.

  3. Planung und Bauüberwachung

    Hallo Susanne, den richtigen Aufbau festzulegen, ist Sache eines Planers und Bauüberwachers, der auch hinsichtlich der Bauphysik plant. Haben Sie schon dafür jemanden beauftragt, nachdem die Baufirma insolvent ist?

    Nur als Schätzung sage ich mal, dass die Untersparrendämmung im Verhältnis zur Zwischensparrendämmung zu dick gewählt ist / bzw. die Zwischensparrendämmung zu dünn. Ich schätze, dass ein im Sinne von DINAbk. 4108 unzulässiger Tauwasserausfall an der Innenseite der bisherigen Dampfsperre vorliegt. Ihre Idee mit eine weiteren Dampfsperre / Dampfbremse vor der Untersparrendämmung ist daher erwägenswert.

    Obwohl feuchtevariable Sanierungsdampfbremsen im Neubau eigentlich keine Anwendung finden sollten, könnte so eine Folie hier vielleicht angebracht sein, da es sich ja dann bereits um einen Sanierungsfall handelt. Mit 2 Dampfsperren kurz hintereinander hätte ich so meine Bedenken. Daher lieber raumseitig nur die Sanierungsdampfbremse. Aber wie gesagt: Nur Schätzung: Fragen Sie Ihren Planer vor Ort. Gruß

  4. Hallo Herr Lott, bislang liegt glücklicherweise noch ...

    Hallo Herr Lott, bislang liegt glücklicherweise noch Hallo Herr Lott,

    bislang liegt glücklicherweise noch kein Sanierungsfall vor. Jedenfalls haben wir noch keinen Schimmel entdeckt.

    Müssen wir denn grundsätzlich hinter die Gipskartonplatten eine weitere Folie setzen?

    Oder gibt es auch Dachkonstruktionen, bei denen die Dampfbremsfolie ganz gezielt zwischen Untersparren- und Zwischensparrendämmung (Untersparrendämmung, Zwischensparrendämmung) verlegt wird?

    Viele Grüße

    Susanne

  5. Doch Sanierungsfall

    Wenn die Situation, die Sie dort haben, von den "allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdTAbk.) " abweicht, dann müssen Sie jetzt bereits sanieren (lat. sanare: heilen), auch wenn noch kein Schaden da ist. Man spricht auch vom Mangel ohne Schaden.

    "gibt es auch Dachkonstruktionen, bei denen die Dampfbremsfolie ganz gezielt zwischen Untersparren- und Zwischensparrendämmung (Untersparrendämmung, Zwischensparrendämmung) verlegt wird" Ja, das ist sogar eine häufige Konstruktion.

    Die Norm DINAbk. 4108-3 sagt zu diesem Fall: "Der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteilschichten unterhalb einer raumseitigen diffusionshemmenden Schicht darf höchstens 20 % des Gesamtwärmedurchlasswiederstands betragen"

    Das bedeutet, die 50 mm Untersparrendämmung sind zu dick. Bei 180 mm Zwischensparrendämmung WLG 035 dürfen dort meiner Schätzung nach nur 30 mm Untersparrendämmung ausgeführt werden.

  6. Und zu ergänzen ist

    Wenn Sie nun wegen Einhaltung der EnEVAbk. und anderer Bedingungen (kfw, etc.) unbedingt 50 mm Untersparrendämmung einhalten müssen, dann müssen Sie das eben mit einer zusätzlichen Dampfbremse sanieren (heilen). Und was nun genau gemacht werden muss, sagt Ihnen Ihr Planer.
  7. oder für die gewünschte Konstruktion (vielleicht doch 50 mm Dämmung und gk?) einen

    oder für die gewünschte Konstruktion (vielleicht doch 50 mm Dämmung und gk?) einen genaueren Nachweis führen (lassen): das lässt DINAbk. 4108-3 nämlich auch zu, die 20 %-Regel ist eine, baupraktisch nicht immer günstige, Vereinfachung auf der sicheren Seite.
  8. Zitat: Die Norm DINA 4108-3 sagt zu ...

    Zitat: Die Norm DINA 4108-3 sagt zu Zitat: Die Norm DINA 4108-3 sagt zu diesem Fall: "Der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteilschichten unterhalb einer raumseitigen diffusionshemmenden Schicht darf höchstens 20 % des Gesamtwärmedurchlasswiederstands betragen"

    Wenn ich es richtig verstehe, dann beziehen sich doch die 20 % auf den gesamten Wärmedurchlass. Das heißt doch, dass ich in meinem Fall meine 5 cm der Untersparrendämmung durch den Gesamtaufbau der Dämmung (hier 24,27 cm) teilen muss. Damit liege ich doch noch bei einem Gesamtwärmedurchlasswiderstand von 20,6 %. Und das wiederum müsste doch noch im grünen Bereich sein, damit wir keine zusätzliche Sanierungsdampfbremse hinter die Gipskartonplatten setzten müssen. Oder?

    Was heißt eigentlich einen rechnerischen Nachweis führen lassen? Sind damit die Berechnungen im Rahmen der Wärmeschutzberechnung gemeint?

    Was ist mit "gk" gemeint?

  9. 24,27 cm

    24,27 cm ist die Dicke des Dauchaufbaus von Innenkante Gipskarton bis Außenkante Sparren. Der Wärmedurchlasswiderstand ist schon etwas anderes als die Konstruktionsdicke. Eine Faustformel wäre vielleicht, 20 % von 180 mm Zwischensparrendämmung zu nehmen. Das sind 36 mm. Davon noch 5 mm abziehen, weil in den 180 mm Dämmdicke auch noch der schlechter dämmende Sparren als Wärmebrücke sitzt. Dann kommen Sie zu Fuß auf die 30 mm. Jetzt wird es hier aber etwas zu aufwendig, weshalb ich immer wieder ins Spiel bringe, den Planer zu befragen, den Sie hoffentlich bald haben werden.
  10. Was heißt eigentlich einen rechnerischen Nachweis ...

    Was heißt eigentlich einen rechnerischen Nachweis führen lassen? Sind damit die Berechnungen im Rahmen der Wärmeschutzberechnung gemeint?

    Was ist mit "gk" gemeint?

  11. GK = Gipskarton

    mit Berechnungen sind wohl die Tauwasserberechnungen (Glaser) gemeint  -  ob, wo und wieviel Tauwasser evtl. in der Konstruktion anfällt.

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