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Wird der Blower-Door-Test durch die neue EnEV jetzt Pflicht? 19.12.01 14:19:56 MET
Ich werde mich nun zwischen den Feiertagen mit den Ausführungen und Konsequenzen der neuen Energieeinsparverordnung auseinandersetzen. Aber eines vorweg: Wird der BDT nun zur Pflichtsache? Was ändert sich denn noch so konstruktives bei der Bauausführung im Bereich des Einfamilienhausbaus?
Name: Helmuth Plecker   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.plecker.de
  1. Pflicht 19.12.01 14:47:37 MET
    ist der BDT auch jetzt nicht.
    Aber wie will man ansonsten nachvollziehbar gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Werte eingehalten werden?
    Und als AN muss ich dem AG ja nachweisen können, dass die Vorgaben eingehalten werden. Könnte ja sein, dass dieser sonst die Abnahme verweigert wegen begründetem Verdacht auf Mängel in der Konstruktion!?
    Name: AxD
  2. Nein 19.12.01 14:50:17 MET
    Definitiv nicht Pflicht. Es wird einfach eine aus der luft gegriffene Luftwechselzahl angenommen, weil man voraussetzt, daß die Ausführung korrekt durchgeführt wird.
    Das ist Schwachsinn, daher auch den Text von AxD beachten: er hat Recht.
    Name: MB
  3. Bei mechanisch betriebenen Lüftungsanlagen...... 19.12.01 15:00:40 MET
    ...wird nach 2.10 der EnEV2000 ein Nachweis verlangt. Dieser Nachweis wird in Anhang 4 Nr. 2 kurz beschrieben. Es kann sich dabei m.M. nach nur um einen BDT handeln.
    mfg. Jürgen Sieber
    Name: Jürgen Sieber   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.fensterbausieber.de
  4. Butter bei die Fische 19.12.01 15:52:39 MET
    Nachweispflicht besteht, wenn

    • mechanisch betriebenen Lüftungsanlagen eingesetzt werden

    • zur Berechnung des Heizwärmebedarfs die Vergünstigung eines 0.6-fachen Luftwechsels angesetzt werden soll. (anstatt 0.7-fach)
      Dies gilt sowohl im Heizperiodenbilanzverfahren als auch im Monatsbilanzverfahren.

    -
    Da aber in jedem Fall luftdicht gebaut werden muß, wird der Blower-Door-Test zur Regel werden :
    Befinde ich mich während meiner Nachweisführung jenseits des zulässigen Primärenergiebedarfs, ist der Blower-Door-Test wahrscheinlich die wirtschaftlichste Lösung, den Primärenergiebedarf zu drücken.
    -
    Gruß
    Thorsten Deichmann
    -
    Hatte ich zwar schon mal reingestellt , aber:
    Weiterführende Links:
      - http://www.beye-hameln.de/aktuelles/enev/vergleich-efh.htm
    Name: Thorsten Deichmann   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.beye-hameln.de
  5. Richtig 19.12.01 15:57:02 MET
    Bei Lüftungsanlagen schon. Aber eben nicht ohne. Natürlich ist es Blödsinn, den B-D-T wegzulassen, aber es ist eben keine Pflicht.
    Bleibt also der übliche Weg: Abnahme verweigern wegen Zweifeln an der Luftdichtigkeit. Hätte man auch einfacher haben können.
    Weiterführende Links:
      - http://www.enev-online.de
    Name: MB
  6. FALSCH ! 19.12.01 16:05:20 MET
    Mehr als 80% werden im Nachweis den Bonus benötigen und sind somit verpflichtet den Nachweis zu führen!
    Name: Thorsten Deichmann
  7. Das war aber nicht die Frage 19.12.01 16:26:57 MET
    Die Frage war, ob die Enev grundsätzlich den Blower-Door-Test vorschreibt. Und das tut sie eben nicht.
    Name: MB
  8. Wortklauberei 19.12.01 16:39:16 MET
    Was nutzt es einem Planer ohne weiteren Kommentar zu sagen, daß der BDT nicht Pflicht wird, wenn man nicht wenigstens den Vorteil der "6-8%igen Primärenergiebedarfsenkung per Knopfdruck" ebenfalls erwähnt.
    Das ist entweder unlauter oder unwissend.
    Das kommt vom " auf-Teufel-komm-raus-antworten-wollen" :-)
    -
    (Prozentangaben geschätzt, je nach Technik und Dämmstandard)
    Gruß
    Name: Thorsten Deichmann
  9. Das ist die exakte Antwort 19.12.01 16:55:32 MET
    Sonst verlangt der Bauherr nämlich auch ohne WRG einen Blower-Door-Test, weil er meint, ein Recht drauf zu haben. Hat er aber nicht nach ENEV. Und das ist Fakt.
    Interpretieren können Sie viel, aber das beantwortet die Frage eben nicht. OB 80 % den "Bonus" benötigen ist spekulativ.
    Name: MB
  10. Qual der Wahl ? 19.12.01 17:15:27 MET
    Ich glaube nicht !
    Szenario:
    Ich bin Bauträger, Architekt oder Bauunternehmer.
    Ich will möglichst so weiterbauen wie zuvor.
    Also liege ich beim ersten Nachweis in der Regel über dem Grenzwert.
    Jetzt kann ich überlegen:
    1. Verzichte ich auf den Blower-Door-Test, packe 7cm mehr Dämmung aus die gesamte Außenwand und laufe dabei noch in Gefahr, den Blower-Door-Test wegen irgendwelcher "Verdachtsmomente" des Bauherrn trotzdem noch durchführen zu müssen?
    2. Oder drücke ich auf das "Wunder-Knöpfchen" und reduziere meine Lüftungsverluste per Knopfdruck am Schreibtisch, weise die Luftdichtheit nach und spare mir die 7cm zusätzliche Dämmung.
    -
    Indirekter Zwang für die meisten aller Neubauten!
    Es ist nicht explizit vorgeschrieben, aber die Kosten des Blower-Door-Test sind dann das kleinere Übel.
    Haben Sie geschickt gemacht, die Aufsteller der EnEV....
    Name: Thorsten Deichmann
  11. Genau das meine ich ja 19.12.01 17:27:58 MET
    Es ist schlichtweg blödsinnig, den Test nicht vorzuschreiben, wenn er in der Praxis ohnehin mehr oder weniger Zwangsweise gemacht werden muß.
    Jetzt aber die Gefahr: Bauträger / GÜ / Architekt bieten den als ZUSATZleistung an. Wer hindert die daran, völlig überhöhte Preise zu nehmen?
    Also Tip an die Bauherren (war aber schon immer so): Beim Unterzeichnen des Vetrages Blower-Door-Test vereinbaren. Pauschalpreis ausmachen, egal wie oft gemessen werden muß.
    Name: MB
  12. Bauherren-Szenario 19.12.01 18:07:37 MET
    Welcher Bauherr weiss denn überhaupt, was ein BDT ist, geschweige denn Luftdichtigkeit ?
    Und wieviel Prozent der Neubauten haben eine Lüftungsanlage ?
    Und wieviele Bauherren machen den Innenausbau selbst und sind dann sozusagen selbst dafür verantwortlich und sparen sich das alles ? Enev auf dem Papier schön und gut, aber wenn es keiner kontrolliert, ist doch teilweise bei der WSVO so ? Und da der Nachweis zwar erbracht werden muss, egal ob richtig oder falsch gerechnet, aber nicht als Grundlage für Fördermittel dient, wer soll den denn jemals prüfen ?
    Ich denke, die Bauträger werden den BDT wenn überhaupt gegen Geld anbieten. Wer sparen will sagt, Bauträger muss sowieso luftdicht bauen. Selbst wenn der Bauherr Luftdichtigkeit reklamiert als Mangel, wird der Bauträger entweder nicht darauf reagieren oder sagen, ist alles schon so o.k. (schätze betrifft die Mehrzahl). Nun muss der Bauherr entscheiden, den Fall auf sich bewenden lassen, oder BDT erst einmal selbst zahlen mit Wahrscheinlichkeit, ist doch alles o.k.
    Kenne eine evtl. billigere Methode für den Bauträger, die ersten Jahre zu überstehen, in jedes Loch Bauschaum oder Acryl spritzen.

    Name: RLC   E-Mail-Adresse anzeigen
  13. is doch klar ... 19.12.01 19:49:13 MET
    das mit bdt schindluder getrieben werden wird.
    rechtlich hat mb recht (toller satz, gell), baupraktisch hr. deichmann.
    wobei noch a paar schmankerl dazukommen, s. folgendes szenario - extra für nette bauträger :-)
    +
    grundlegend bedeutet ENEV in etwa NEH-standard (naja...a bissi strenger, aber
    mehr rechenkunststücke möglich). NEH ham´ma bisher auch
    hingebetet...
    also, womit will ich NEH erreichen? massiv? ok. vielleicht ziegel?...echte
    homogene ziegel (oder meinetwegen liapor) - jedenfalls kein poroton t9 (mit
    perlitfüllung), kein liaver (der mit der styro-füllung) sondern was "solides".
    (ich persönlich denk nicht nur in 1,5 geschosskategorien, auch nicht beim efh)
    dem u-wert sind damit grenzen gesetzt.
    und jezz kommt das angedeutete spielchen: lüftungsanlage! (eigentlich wie
    bisher beim NEH).
    rund die hälfte energie wird zum fenster rausgelüftet. da kann man rechnerisch
    sparen (vielleicht praktisch auch, aber darum geht´s hier nicht!),
    genau da muß man sparen - oder man schwenkt auf andere bauweisen um.
    bisher war der NEH-nachweis nie eine angelegenheit, die man "mal eben so" erledigt -
    bei ENEV wird´s genauso sein, sogar noch trickiger.
    bisher (bei NEH) war kontr. lüftung der rettungsanker, bei ENEV wird´s genauso sein.
    das heißt in letzter konsequenz: luftdichtigkeit prüfen und rechnerisch nutzen.
    Name: Markus L. Sollacher   E-Mail-Adresse anzeigen

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