Fuge im Sockelbereich sehr groß ...
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Fuge im Sockelbereich sehr groß ...

Hallo Experten und erfahrene Bauherren,
habe ein Problem im Hause meiner Eltern festgestellt.
Das Haus ist ca. 4,5 Jahre alt. Die Fliesen-Sockelleisten sollen nun neu versiegelt werden, da die Silikonfugen mittlerweile abgerissen sind (Estrichsetzung).
Nun habe ich aber festgestellt, das in einigen Ecken der Räume das Spaltmaß der bereinigten Fuge bis zu 4,0 cm (!) groß ist. D.h. der Estrich hat sich um 3,5 cm gesetzt.
Ist das ein Mangel? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass er sich soweit setzen kann. Beim Prüfen der Bodenoberfläche kann in allen Ecken eine deutliche Neigung nach unten feststellen werden.
Schüsselt sich ein Estrich nicht erst auf und ist nach restloser Austrocknung wieder waagerecht?
Sowohl die Dämmung als auch der Estrich (Zement-Estrich) ist ganz offiziell von einer Fachfirma eingebaut worden. Bestehen da i.d.R. noch Gewährleistungsansprüche?
Herzlichen Dank
Reinhard Schmidt
  1. Randverformung bei schwimmenden Estrichen

    Randverformungen sind bei schwimmenden Estrichkonstruktionen nicht zu vermeiden. Dies gilt besonders bei schwimmenden Zementestrichen, da diese sich bei Austrocknung verformen.
    Dieser Sachverhalt verdeutlicht, dass bei Wandanschlüssen mit Sockel und Sockelleisten die unvermeidbare Randverformung trotz sorgfältiger Ausführung zu sichtbaren Absenkungen führt. Danach ist bei üblichen Estrichdicken und VOBAbk.  -  gerechter Nachbehandlung mit folgenden Randverformungen zu rechnen:
    • Absenken durch Teilbelastung der Dämmschicht bei

    Austrocknung des Estrichs 1 mm

    • Bleibende Verformung nach oben

    nach der Austrocknung 1  -  3 mm

    • Absenkung durch Verkehrslast 1  -  2 mm
    • Absenkung durch Restschwinden nach

    Verlegung des Oberbelages
    bei keramischen Fliesen,
    verlegt im Dünnbett 2  -  3 mm

    • Kriechen des Dämmstoffes bei Dauerbelastung 1 mm

    Bei keramischen Belägen können also im Wohnungsbau
    auch bei fachgerechter Ausführung je nach Dämmstoff,
    Estrichdicke, Estrichart und Verkehrslast Randabsenkungen
    von 4  -  6 mm auftreten. Unter schweren Auflasten im Randbereich,
    wie z.B. Mobiliar kann sich dieses Maß noch um bis zu 3 mm vergrößern.
    Ein Mangelanspruch im Rahmen der Gewährleistung kann deshalb Ihrerseits nicht geltent gemacht werden.
    Die Wandanschlüsse im Sockelbereich gelten als Wartungsfugen, die
    ggf. erneuert werden müssen.

  2. Randverformung bei schwimmenden Estrichen

    Randverformungen sind bei schwimmenden Estrichkonstruktionen nicht zu vermeiden. Dies gilt besonders bei schwimmenden Zementestrichen, da diese sich bei Austrocknung verformen.
    Dieser Sachverhalt verdeutlicht, dass bei Wandanschlüssen mit Sockel und Sockelleisten die unvermeidbare Randverformung trotz sorgfältiger Ausführung zu sichtbaren Absenkungen führt. Danach ist bei üblichen Estrichdicken und VOBAbk.  -  gerechter Nachbehandlung mit folgenden Randverformungen zu rechnen:
    • Absenken durch Teilbelastung der Dämmschicht bei

    Austrocknung des Estrichs 1 mm

    • Bleibende Verformung nach oben

    nach der Austrocknung 1  -  3 mm

    • Absenkung durch Verkehrslast 1  -  2 mm
    • Absenkung durch Restschwinden nach

    Verlegung des Oberbelages
    bei keramischen Fliesen,
    verlegt im Dünnbett 2  -  3 mm

    • Kriechen des Dämmstoffes bei Dauerbelastung 1 mm

    Bei keramischen Belägen können also im Wohnungsbau
    auch bei fachgerechter Ausführung je nach Dämmstoff,
    Estrichdicke, Estrichart und Verkehrslast Randabsenkungen
    von 4  -  6 mm auftreten. Unter schweren Auflasten im Randbereich,
    wie z.B. Mobiliar kann sich dieses Maß noch um bis zu 3 mm vergrößern.
    Ein Mangelanspruch im Rahmen der Gewährleistung kann deshalb Ihrerseits nicht geltent gemacht werden.
    Die Wandanschlüsse im Sockelbereich gelten als Wartungsfugen, die
    ggf. erneuert werden müssen.

  3. Absenkung 4 cm oder 4 mm?

    Randabsenkungen von 4  -  6 mm gelten als unvermeidbar.
    Bei 4 cm ist da wohl was anderes schiefgelaufen.
  4. Hallo Herr Aulinger, erstmal herzlichen Dank für die ...

    Hallo Herr Aulinger,
    erstmal herzlichen Dank für die schnelle und aussagekräftige Antwort.
    Ich befürchte allerdings, dass mein Problem nicht korrekt rüber gekommen ist.
    Nicht die Neuversiegelung der Fuge ist das Problem, sondern das Spaltmaß der Fuge von sage und schreibe 40 mm. Selbst bei addition aller von Ihnen genannten ungünstigsten Vorkommnisse lande ich im Ergebnis nicht bei 40 mm.
    Es geht mir auch nicht um die Silikonfuge und die Kosten diese zu erneuern aber wenn der Sachbestand so okay sein sollte, wie schließt man eine derart riesiege Fuge korrekt?
    Zur Info: Ich habe bei der ersten Problem-Fuge 1800 ml (drei Kartuschen) Silikon benötigt um 3,2 m Fuge zu legen. Und das ohne übermäßig großen Verlust beim Glätten. Auch waren keine Wandhohlräume vorhanden die evtl. mit ausgefüllt wurden.
    Reinhard Schmidt :-)
  5. Ich rate mal ...

    Der Fliesenleger hat so rd. 4 Wochen nach Fertigstellung des Estrichs die Bodenfliesen draufgepappt. Wenn ja: Das musste schiefgehen, obwohl mir da 4 cm verflucht viel sind.
    Suchen sie hier mal nach "Das Leben des Estrichs" von HF, da steht so einiges drin.
    Ihre Silikon-Aktion können Sie einstellen. Für solche Fugenbreiten braucht es ein Silikon, dass Sie als Laie weder bekommen noch verarbeiten können.
    Die Ursachen müssten vor Ort  -  ggf. mit einer Bauteilöffnung  -  ermittelt werden. In jedem Fall zum Anwalt und prüfen lassen, ob Sie die Handwerker noch in die gewähr nehmen können.
  6. Was,

    Foto von Lukas Ensikat

    Hallo,
    ist denn da für ein Untergrund drunter?
    Wie sieht's mit der Ebenheit der Fläche aus?
    Gruß Lukas

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