Ab wann "Annahmepflicht" Darlehen
BAU-Forum: Baufinanzierung
Ab wann "Annahmepflicht" Darlehen
Guten Tag,
womit nimmt man das Darlehen an - man erhält "mögliche" Konditionsangebote, nimmt eins an (es ist ja dann noch nicht von der Bank bestätigt). Ist man mit dieser Annahme schon in der Pflicht, ggf. Entschädigung zu zahlen, wenn man es nicht auszahlen lässt oder erst nach Unterschrift des Darlehensvertrages?
Vielen Dank für die Beantwortung!
Mit freundlichen Grüßen
womit nimmt man das Darlehen an - man erhält "mögliche" Konditionsangebote, nimmt eins an (es ist ja dann noch nicht von der Bank bestätigt). Ist man mit dieser Annahme schon in der Pflicht, ggf. Entschädigung zu zahlen, wenn man es nicht auszahlen lässt oder erst nach Unterschrift des Darlehensvertrages?
Vielen Dank für die Beantwortung!
Mit freundlichen Grüßen
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Nicht ausgeschlossen, dass die Bank
mit Kostenforderungen für evtl. erbrachte Leistungen auf Sie zukommt. -
Das Darlehensangebot
nehmen Sie in der Regel mit Ihrer Unterschrift unter den Darlehensvertrag und dem unwidersprochenen Ablauf der Widerrufsfrist an.
beste Grüße -
Im Übrigen
haben diese Angebote in der Regel eine gewisse Annahmefrist.
Wenn Sie sie innerhalb dieser Frist nicht Annehmen, d.h. unterschrieben an die Bank zurücksenden, verlieren sie automatisch ihre Gültigkeit. Kosten entstehen dadurch keine. Bei uns ist es zumindest so. Ob das bei allen anderen auch so ist, weiß ich nicht. -
ohne Unterschrift keine Kosten
Ohne Ihre Unterschrift unter den DarlehensVERTRAG brauchen Sie von keinem seriösen Anbieter (Bank) Kosten zu befürchten.
In der Regel gilt eine 14-tägige Annahmefrist für den von der Bank an Sie gesendeten VERBINDLICHEN Darlehensvertrag.
Auch Darlehensvermittler werden keine Kosten veranschlagen. Deren Risiko besteht darin, dass sie eben besser sein müssen als die Mitbewerber.
Aber Achtung: Wenn Sie einen nicht vermittelnden Berater in Anspruch nehmen, kostet das schon, auch wenn's nicht klappt mit dem Darlehen ... der muss ja auch von was leben , denn eine Provision bezögen auf einen DarlehensABSCHLUSS bekommt der Berater nicht (wäre ja auch rechtswidrig).
MfG H.B. -
das ist der Unterschied
zwischen Verkäufer und Berater.
Der Berater verkauft seine Beratungsleistung. Der Verkäufer ein Produkt. -
Genau so ist es.
Und das Produkt kann man, bevor man es kauft, kennenlernen.
Von unseriösen Offerten einmal abgesehen.
beste Grüße