Nachfinanzierung wenn öffentliche Mittel im Spiel sind ...
BAU-Forum: Baufinanzierung

Nachfinanzierung wenn öffentliche Mittel im Spiel sind ...

Liebe Forianer,
wir haben für unser Bauprojekt öffentliche Mittel (WFA) bewilligt bekommen. Die Summe wurde während der Antragsphase durch unsere Hausbank vorfinanziert . Da wir Ersterwerber sind, zahlt die WFA wohl erst nach abschließender Fertigstellung. Jetzt zu unserem Problem:
Wir werden auf jeden Fall eine Summe in Höhe von 25000 € nachfinanzieren müssen. Die öffentlichen Mittel wurden jedoch für die ursprüngliche Summe bewilligt.
Frage: 1. Kann es sein, dass wenn die WFA davon was mitkriegt, mein Anspruch auf die Mittel erlischt?
2. Besteht die WFA darauf das meine Hausbank aus dem Grundbuch (für die Vorfinanzierungssumme) gestrichen wird.
3. Sollte das nicht der Fall sein, kann ich doch nachdem die WFA eingetragen wurde im Grundbuch, die Nachfinanzierung vornehmen, oder? Ein weiterer Grundbuch Eintrag meiner Hausbank wäre ja nicht notwendig, da diese mit "mehr" im Grundbuch steht als ich aufgenommen habe (Vorfinanzierung).
Vielen Dank im Voraus
  1. Gibt Probleme

    die WFA hat der finanzierenden Bank den Vorrang im Grundbuch nur bis zur Höhe der ursprünglichen Hypothek eingeräumt. Sie erfährt auf jeden Fall von weiteren Eintragungen.
    Die Darlehnszusage der WFA beruht u.a. auf einer sog. "Überprüfung der Tragbarkeit der Belastung" hier werden die Belastungen aus der Baufinanzierung Ihren Einnahmen gegenübergestellt.
    Auf jeden Fall ergibt sich durch die Nachfinanzierung in diesem Pkt. ein anderes Ergebnis.
    Ich rate Ihnen dringend vor irgendwelchen weiteren Kreditaufnahmen mit einem Baubetreuer zu sprechen/sich beraten zu lassen der nach Prüfung der Einzelheiten für Ihren Fall einen Lösungsvorschlag erarbeitet.
    • Name:
    • M.P.
  2. Vielen Dank für die Info..

    für den Fall, dass die WFA nicht mitspielt, hat man uns innerhalb der Familie Bereitschaft signalisiert uns Geld auszuleihen. Meinen Bauberater werde ich am Montag zu dem Thema befragen. Sollte ich mit meinem Sachbearbeiter bei dem Amt für Wohnungswesen darüber reden oder mit dem Mitarbeiter der WFA. Ich würde nur sehr ungern auf die Fördergelder verzichten.
  3. Auch das

    Verwandtendarlehen verursacht mtl. Belastungen. Wenn die Finanzierung (Tragbarkeit) ausgelastet war (ist) nutzt das gar nichts. Dann muss es schon eine Schenkung sein.
    Was haben sie für einen "Berater"? Bevor sie zur WFA gehen sollte der ein schlüssiges und genehmigungsfähiges Finazierungskonzept aufstellen (können).
    • Name:
    • M.P.
  4. Ausgestaltung ist die Frage ...

    Ausgestaltung ist die Frage, denn auch ein Darlehen kann beispielsweise erst nach Ablauf eines gewissen Termins (...) mit der Belastung aus Zins und Tilgung beginnen.
    Oma und Opa sind halt "großzügig", oder?
  5. Über die Qualität eines "Beraters" ...

    Über die Qualität eines "Beraters" will ich nichts sagen, nur, wenn tatsächlich sooooooviel nachfinanziert werden muss, na, dann sollten Sie mal mit dem Denken anfangen. Oder, war das Absicht?
    Übrigens reden wir hier natürlich von Subventionen. Und, wenn tatsächlich von Anfang an die Zahlen "manipuliert" wurden, reden wir hier gleichfalls von Subventionsbetrug. Das ich kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand!
    Die Qualität eines "Beraters" erkennt man daran, dass er es gleich gar nicht soweit kommen lässt!
  6. Der Betrag ist so hoch weil die Hausbank ...

    Der Betrag ist so hoch weil die Hausbank eine Nachfinanzierung erst ab dieser Höhe macht. Eine andere Bank bekomme ich aber nicht mit ins Boot. Die "Tragbarkeit der Belastung" ist auch bei der Summe gewährleistet . Die Sache ist jedoch so, das wir keine weiteren 4-6 Monate zur Bewilligung der Fördermittel haben. Im Zweifel werden wir auf die Fördermittel verzichten und komplett über die Hausbank finanzieren. Unser Bauträger hat unsere ETW unplanmäßig unterkellert, da ansonsten ein Bodenaustausch notwendig gewesen wäre. Die Kosten hierfür müsste er tragen, da unser Eigentum ab der Bodenplatte anfängt. Jetzt ist ein Nachbar an dem selbigen interessiert. Ich könnte diesen jedoch für einen SUPERPREIS! vom Bauträger abkaufen und höherwertig nutzen. Deswegen der Nachfinanzierungsbedarf. Bei Antragsstellung bezüglich der Fördermittel war dieses nicht abzusehen. Der Berater, wird wie bereits, geschrieben erst am Montag aufgesucht. Der gute Mann weiß davon noch gar nichts und sollte somit auch nicht in Frage gestellt werden. Im schlimmsten Fall werde ich auf den Keller verzichten müssen und damit leben, dass einer unter meinem Wohnzimmer werkelt, Musik macht oder ähnliches. Ich hoffe hiermit einige Vorwürfe (Subventionsbetrug, etc.) ausgeräumt zu haben. Eine Frage von mir steht jedoch weiterhin im Raum :
    Sollte ich mit meinem Sachbearbeiter bei dem Amt für Wohnungswesen darüber reden oder mit dem Mitarbeiter der WFA.
    Vielen Dank im Voraus

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