Vorvertrag zum Kaufvertrag
BAU-Forum: Baufinanzierung

Vorvertrag zum Kaufvertrag

Guten Tag!
Ich habe mich gestern mit einem Häusleverkäufer über den Kaufpreis eines Einfamilienhaus geeinigt.
Nun möchte er von mir einen Vorvertrag haben damit ich Ihm bestätgen kann, dass wir das Haus auch wirklich kaufen wollen.
Leider ist es uns momentan nicht möglich einen notariellen beurkundeten Vertrag zu machen, da wir bisher noch kein Geld beantragt haben.
Was muss alles in so einem Vorvertrag stehen. Ich glaube ja, dass dieses sowieso nichtig wäre, wegen der Beurkundung zum Hauskauf. Aber vielleicht können wir ja damit dem Hausverkäufer etwas beruhigen.
Was muss alles in so einem Vorvertrag oder in diese Absichtserklärung
Gruß
Jörn
  • Name:
  • JF
  1. Also, wenn jemand so ...

    Also, wenn jemand so hinter einem Vertrag hinterherjachtert, dass er die 2 Wochen nicht bis zur Entscheidung der Bank abwarten kann, dann würd ich mir Gedanken machen, ob er überhaupt den Vertrag bis zum Ende durchhält. Oder ist der Vertrag sogar noch mit einer Anzahlung versehen? Wie dem auch sei: kostenfreies Rücktrittsrecht bei Nichtzustandekommen eieiner tragbaren Finanzierung durch die von Ihnen gewählte Bank. In dieser Form und nicht anders. Ansonsten besorgt er Ihnen noch eine Finanzierung, die seine Taschen füllt und Sie in den Ruin treibt.
  2. Absolut Richtig, MoRüBe. Wichtig ist auch, dass sich ...

    Absolut Richtig, MoRüBe.
    Wichtig ist auch, dass sich das kostenfreie Rücktrittsrecht auch auf die Maklerprovision bezieht, falls ein Makler involviert ist.
    Ansonsten einfach kurz und bündig: Kaufpreis, FlurstückNr. und was euch sonst noch wichtig erscheint.
  3. Da ein solcher Vertrag

    rechtsicher wohl eh nur der Notar machen kann (oder ggf. RA), dürfte es sicherlich zeitlich nicht viel Unterschied machen. Denn für den Kaufvertrag braucht es dann eh wieder den Notar. Heute läuft eh nichts mehr, also frühestens am 5. Januar, ggf. hat da noch jemand Urlaub, der 6.1. ist in manchen Bundesländern Feiertag, ich würde daher vor KW3 eh nichts erwarten.
    Und der Notar kostet Geld. Klären Sie halt ab, wer die Kosten trägt.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie ...

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