Eigenheimzulage
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage

Wir (2 E+2 K) haben uns ein Einfamilienhaus gekauft. Allerdings zieht der Verkäufer erst nächstes Jahr aus und somit gehen erst 2004 Nutzen und Lasten auf uns über. Nach der alten Regelung hätten wir auf jeden Fall 8x2800 € erhalten.
Wie sieht dies "voraussichtlich" bei der neuen Regelung aus.
Ist allein der Termin beim Notar entscheidend oder doch der Einzug?
Vielen Dank
  • Name:
  • Michael Geiger
  1. Datum

    Hallo,
    Kaufvertrag in 2003 ist ausschlaggebend für die Anwendung des Eigenheimzulagengesetzes in der derzeitig gültigen Fassung.
    Dass der Übergang Nutzen und Lasten erst in 2004 liegt ist wichtig zur Vermeidung der Neujahrsfalle, wenn der Einzug erst in 2004 erfolgen kann.
    Viele Grüße
  2. Die "alte" Regelung inkl Neujahrsfalle ist mir bekannt ...

    Die "alte" Regelung inkl. Neujahrsfalle ist mir bekannt. Mir geht es ausschließlich um die "neue" Regelung. (Falls sie überhaupt in Kraft tritt)
    Dazu sagt die Bundesregierung auf ihrer Homepage : "Die Eigenheimzulage in der jetzigen Form wird bis zum 31. Dezember 2003 weiter gelten. Bauherren, die in den Genuss der jetzigen Regelung kommen möchten, müssen bis dahin den Antrag auf Baugenehmigung gestellt oder den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben. "
    Also müsste ich doch die Eigenheimzulage auf jeden Fall erhalten oder?
  3. bekannt ...

    bekannt dann ist ja alles wunderbar.
    :-)
    Viele Grüße
  4. Nutzen+Lasten

    Wo wird denn in welcher Form festgehalten, dass Nutzen+Lasten erst 2004 übergehen?
    Im Kaufvertrag?
    Grüße
    Sascha
    • Name:
    • Herr SasCon
  5. Bestandteil

    Hallo Sascha,
    Vereinbarungen über den Eigentumsübergang sind Bestandteil des Kaufvertrages. Interessant wäre der Wortlaut, könnte an verschiedene Bedingungen genküpft sein. Dann müsste man wiederum die Bedingungen wissen ...
    Viele Grüße
  6. Auszug

    Im Kaufvertrag wird festgelegt, dass der Besitzer bis April/04 ausziehen muss.
  7. Verrechnet?

    Müsste es bei 2 Kindern nicht jährlich 8000 DMs (5000 Eigenheimzulage+3000 Baukindergeld) geben?
    Wäre es nicht praktischer sich bereits im Dezember umzumelden, damit man die Auszahlung für 2003 fast zeitgleich mit der 2004er bekommt?
    Hallo Marion,
    das heißt beim Kaufvertrag ist besonders auf die enthaltenen Regelungen zu achten. Danke.
    Grüße
    Sascha
    • Name:
    • Herr SasCon
  8. Altbau

    Es handelt sich um einen Altbau und deswegen beträgt die Eigenheimzulage nur 2800 €. Mit dem Ummelden ist es so eine Sache, da der Verkäufer ja noch im Haus wohnt.
    Gruß
    Michael
  9. 2003

    Hallo Sascha,
    das Erstjahr wird im vorliegenden Fall nicht 2003 sein. Der Förderzeitraum beginnt erst in 2004.
    Selbstverständlich ist beim Kaufvertrag besonders auf die enthaltenen Regelungen und ihre Folgen zu achten.
    Viele Grüße
  10. Antwort vom Bundesfinanzministerium

    Jetzt habe ich auch eine Antwort vom Bundesfinanzministerium erhalten:
    "A hat den Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossen. Besitz, Nutzen und Lasten gehen zu Beginn des Jahres 2004 auf ihn über. Im Sommer 2004 zieht er ein. Für A gelten noch die Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes. Einen Antrag auf Eigenheimzulage kann er nach Einzug im Sommer 2004 stellen. "
    Somit erhalten wir die Eigenheimzulage auf jeden Fall :-)
    Gruß
    Michael
    • Name:
    • Michael Geiger
  11. Wunderbar

    wie schon gesagt :-)
    Und wichtig, für jedes der insgesamt 8 Jahre Förderung.
    Viele Grüße

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