Probleme mit dem Bezirksschornsteinfegermeister
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Probleme mit dem Bezirksschornsteinfegermeister

Hallo,
habe ein Problem mit dem Bezirksschornsteinfegermeister:
In vier baugleichen Häusern einer Eigentümergemeinschaft hängen seit 1989 je 3 Gasthermen an einem Zug. 2001 stellt der Bezirirksschornsteinfeger (seit 1991 im Amt) fest, dass der Querschnitt der Züge nicht für 3 Gasthermen ausreicht und es zu einem Abgasrückstau kommen könnte. Dies behält er jedoch für sich und gibt im gleichen Jahr trotzdem eine Gasfreigabe für ein neues Gerät.
Jetzt ging meine Gastherme kaputt und ich möchte sie austauschen. Doch plötzlich wird die Gasfreigabe nur dann erteilt, wenn ein Gerät vom Zug weggenommen wird, da Aufgrund der Berechnung von 2001 Gefahr für Leib und Leben bestünde. Dies soll laut BSM ab jetzt pro Haus immer dann erfolgen, wenn ein neues Gasgerät eine Gasfreigabe braucht.
Das oberste intakte Gerät muss dann jeweils mit ausgetauscht werden, da es für eine separate Abgasführung übers Dach ausgelegt sein muss. Nun entstehen hierdurch Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft, wer die Kosten für das neue Gasgerät im DGAbk. übernimmt.
Daher telefonierte ich nochmal mit dem BZM und habe ihn um eine Kompromisslösung gebeten, er möge mir doch eine Gasfreigabe geben und die separate Abgasführung wird dann umgehend erledigt, sobald das Gasgerät im DG erneuert werden muss. Gestütz habe ich meine Argumente damit, dass alle Geräte eine Strömungssicherung haben, die bei einem evtl. Abgasrückstau abschaltet und der Zustand ja schon seit 2001 geduldet wird. So würde dann auch der Bestandsschutz gewahrt.
Der BSM lehnte dies ab, einen Bestandsschutz gäbe es hier nicht.
Um nicht der Auslöser von Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft zu sein, entschloss ich mich für die unwirtschaftliche Lösung mein altes Gerät nochmal reparieren zulassen, so würde ich dann keine Gasfreigabe benötigen, dachte ich.
Doch als der BSM dies hörte, sagte er, er schickt jetzt umgehend einen Mängelbescheid mit einer Frist von 2 Monaten. In dieser Zeit müssen alle DG-Geräte ausgetauscht werden und eine eigene Abgasführung erhalten.
Nun frage ich mich, ob der Bezirksschornsteinfeger mit seinem Schweigen seit 2001 grob fahrlässig gehandelt hat und somit tatsächlich Gefahr für Leib und Leben besteht? Oder ob er hier einfach nur willkürlich handelt und dies möchte ich mir nicht bieten lassen.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall und wie wurde dieser ggf. gelöst?
Zunächst habe ich mich mal freundlich an den Innungsmeister gewendet und warte auf seine Antwort.
Danke und viele Grüße
Markus Müller
  • Name:
  • Markus Müller
  1. Genau das

    wäre auch meine Antwort gewesen. Der Innungs-Obermeister ist in solchen Fällen die richtige erste Adresse für eine Stellungnahme.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
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