Wie hoch dürfen in der Regel die Kosten für die Baustatik sein?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Wie hoch dürfen in der Regel die Kosten für die Baustatik sein?

Im März diesen Jahres haben wir mit dem Bau unseres Häuschens begonnen. Derzeit sind wir mit der Erstellung der Kellerdecke beschäftigt. Wir ließen die Entwurfsplanung bis zum Einreichen des Baugesuches von einem Namhaften Architekten aus unserer Gegend ausführen. Mit den weiteren Schritten wie z.B. der Erstellung von Arbeitsplänen, den Ausschreibungen und der Vergabe der Bauleistungen haben wir dann einen bekanntes Planungsbüro aus unserer Gemeinde beauftragt, einfach deshalb weil wir dachten wir wären hier in unserer Heimatgemeinde, schon Aufgrund der kurzen Wege in guten Händen. Dies war auch so im Vorfeld mit beiden Büros vereinbart und akzeptiert. Leider haben wir aus dem Grund der Bekannschaft im Vorfeld nichts mit Ihm vereinbart! Zwischenzeitlich haben wir mit dem Bau begonnen und auch die Rechnung des ersten Architekts, für die Entwurfsplanung, beglichen. Da wir durch die Unterstützung eines Verwandten bei den bisherigen Arbeiten und der Organisation wie z.B. Ausgraben, Keller betonieren etc. weitestgehend alles in eigener Regie durchgeführt haben, machten wir uns bis dato eigentlich keine großen Gedanken über das Honorar des zweiten Planungsbüros. Allerdings wunderten wir uns schon ein wenig, dass wir für die Ausführung unserer Arbeiten keine Arbeitspläne erhielten, sondern lediglich die Ausarbeitung des Baustatikers der durch die Bauleitung beauftragt wurde. Letzte Woche bekamen wir dann eine erste Rechnung mit einer Abschlagszahlung in Höhe von 13600 € von unserem Bauleiter. Da unserer Meinung nach bis zum heutigen Tag jedoch keine wesentlichen Arbeiten wie z.B. Ausschreibungen, Vergabe, Arbeitspläne etc. von ihm ausgeführt wurden, wunderten wir uns doch sehr über diese Rechnung. Da wir auch keine detaillierte Aufstellung der Kosten erhielten sprachen wir ihn darauf an und er gab uns zur Antwort das dies halt ein aufwändiges Haus sei und die Statik 8000 € gekostet hätte. Wir haben eine Bausumme von ca. 230000 €, also nichts besonderes deshalb wundert mich das ganze schon ein wenig. Nun ist die Frage, wie kann ich mich dagegen wehren, gibt es DINAbk. dieser Hinsicht irgendwelche Richtlinien, an wen kann ich mich in dieser Situation wenden um den Aufwand des Statikers zu prüfen?
  • Name:
  • Thomas Beck
  1. Honorar

    Foto von Lieselotte Tussing

    für den Statiker wird ebenfalls über die Honorarordnung der Architekten berechnet.
    Einen Online-Honorarrechner finden Sie unter
    • Name:
    • Tu
  2. Rechtschreibung wichtig

    in diesem Fall. Was meinen Sie mit "einen bekanntes Planungsbüro"?
    a) ein bekanntes Planungsbüro
    b) das Planungsbüro eines Bekannten
    Ihr späterer Text klingt mehr nach b). Dann frage ich mich allerdings: Ist das
    a) ein guter oder
    b) ein flüchtiger Bekannter?
    Klingt ehr nach b), denn sonst würde Sie ja wohl öfter mit ihm reden.
    Weiter: was ist in den 230.000 drin? Hausbau inkl. Eigenleistung, exkl., Grundstück? Fragen über Fragen.
    Ein Statik ist nicht für 500 € zu haben. Ob 8000 oder 4000 für Ihr Haus angemessen sind kann ich auch gar nicht beurteilen. Mit was hatten Sie denn gerechnet? War wirklich GAR nix mit dem Büro vereinbart? Macht mal ... am Ende kommt schon ein Preis raus? Noch mehr Fragen ...
  3. kompliziert!

    die Schwierigkeiten beginnen mit der Ermittlung anrechenbarer kosten,
    dazu zitiere ich mich selbst:
    1.
    die anrechenbaren kosten sind nicht nettorohbaukosten, sondern aus den kosten nach DINAbk. 276, fallen noch rd. 20-30 % raus, weil man nur kostengruppen 3.1 und 3.5.1 berücksichtigen darf
    2.
    diese kostengruppen dürfen nur zu 55 % berücksichtigt werden  -  ein wunder, es bleibt noch eine positive Zahl über :-)
    das zahlendrehen mit 230000 (netto?):
    230000 x 0,75 = 172000
    172500 x 0,55 (plus marginaler Zuschlag) = 95000 ... 100000
    gesamthonorare sind in etwa proportional, ca. 10 % (hz IIIu)
    verrechnen kann man "üblicherweise" 60 ... 75 % der Teilleistungen:
    100000 * 0,75 = 7500 euro
    zzgl. EnEVAbk.-Nachweise? , zzgl. milchsteuer
    Grundlage:
    HOAIAbk. § 62-69, die alte DIN 276 (vorgeschrieben!) und praktikable Näherungen.
    Fazit: 8000 klingt glaubwürdig. was vereinbart war, weiß ich nicht.
  4. Hallo Herr Sigge

    zunächst mal vielen Dank für Ihre Antwort.
    Wir wohnen in einer 700 Seelen Gemeinde, ich würde eher von einem guten Bekannten reden. Sie haben Recht! Unser Fehler war wirklich, dass wir schon so nach dem Motto " Mach mal, wird schon in Ordnung gehen " gehandelt haben. Im Nachhinein würden wir das jetzt auch anders machen! Aber ...
    Die 230000 beziehen sich auf die reinen Baukosten, ohne Bauplatz und Nebenkosten. In der Kostenaufstellung des ersten Architekts sind die Statikkosten mit 2500 € angegeben und deshalb sind wir eigentlich auch von einem Betrag in dieser Größenordnung ausgegangen.
  5. gelernt und was zum lesen

    Hallo Herr Beck,
    sieht wohl so aus, als ob Sie erstes Lehrgeld zahlen. Wenigstens habe ich das Gefühl, es ist bei Ihnen gut angelegt gewesen, denn Sie scheinen was gelernt zu haben (wenn Sie im Forum mal stöbern, werden Sie feststellen, dass nicht alle Lehrgeldzahler etwas lernen).
    Lesen Sie mal hier:

    Ist genau so eine Diskussion über "Eine Statik gibt's doch schon für 2000 €". Ich glaube, da gab es noch ein bis zwei ähnliche Diskussionen nach dem Motto "Unser Architekt will unbedingt den Statiker nehmen, der 5000 € haben will, wir haben aber einen gefunden, der es auch für 2000 € macht ... "
    Ich denke Herr Sollacher (Mann vom Fach im Gegensatz zu mir) hat auch schon ganz gut vorgerechnet, dass die 8000 im Rahmen des Möglichen liegen. Wie Ihr Architekt auf 2500 kommt ist eine andere Frage. Da hilft die Lektüre oben evtl. für das Verständnis. Aber ich gebe Ihnen recht: Als Bauherr würde ich mich bei der Kostenaufstellung des Architekten auch über die Rechnung wundern ... hinterher ist man dummerweise immer klüger ...

  6. Die Leistung des Statikers muss belegbar sein

    Eine Abrechnung der Leistung nach HOAIAbk. ist die eine, sicherlich auch gerechtfertigte Seite. Die andere Seite ist die Leistung, die der Statiker in Form von Ausführungs-, Bewehrungsplänen, Detailskizzen und sagen wir mal 1200 Seiten statischer Berechnung (natürlich größtenteils Computerausdrucke, ist aber egal) zu erbringen hat.
    Diese Unterlagen sollte man als Bauherr neben einer anständigen, aufgeschlüsselten HOAI-Rechnung a la mls schon in Händen haben, bevor man die Rechnung bezahlt. Verlangen sie diese Unterlagen, dann wissen Sie wenigstens WAS sie bezahlen und können sich selbst ein Bild machen über ihr ach so kompliziertes Einfamilienhaustragwerk (ich lach mich scheckig)
    MfG Ortwin
  7. HOAI

    Auch für den Statiker gilt uneingeschränkt die HOAIAbk. und neben den Vorschriften des teils VIII gelten die Vorschriften des Teils I. Und da sind wichtig § 4 IVAbk. und § 8 I.
    Und über diese Vorschriften müssen nicht nur die Architekten springen, sondern auch die Statiker ...
  8. Tippfehler

    ich habe jetzt mal meine Bildschirmauflösung geändert auf 800x600, vielleicht übersehe ich da weniger Tippfehler :-( der ungenannte "Statiker" möge mir den Fehler nachsehen
  9. Vielen Dank an alle!

    ich hätte nicht gedacht, dass ich in so kurzer Zeit, so viele nützliche Informationen erhalte. Als nächstes werde ich mir wohl die Leistungen nach HOAIAbk. nochmals genauer ansehen. Anschließend werde ich in einem Gespräch mit meinem Bauleiter versuchen, eine ausführliche Aufstellung der Kosten zu bekommen, damit ich wenigstens im Bilde bin für welche Leistung ich diese Summe bezahlen muss. Vielen Dank nochmal!
  10. formalrechtlich ..

    bin ich nicht soo fit, aber
    § 4,4
    ... würde ich mit Vorsicht genießen, z. IIIu ist schon e. verbraucherfreundliche
    Annahme ;-)
    könnte spannend sein: ist durch konkludentes handeln überhaupt e. vertrag
    zustande gekommen?
    und .. wie kommt der erstarchitekt auf nur 2500 €? Dummheit? Hinterhältigkeit?
    einer von der Sorte "nach mir die sintflut"?
  11. @mls

    Z. IIIu verstehe ich nicht, was damit gemeint ist?
    Wer Architekten-, Ingenieur-, Statikerleistungen in Anspruch nimmt, muss sie auch bezahlen, denn diese Berufsgruppen arbeiten bekanntermaßen nicht caritativ, sondern gegen Entgelt!
    Und wie der "Erstarchitekt" auf € 2500 kommt, kann ich nur vermuten ...
  12. Alle nötigen Info s erhalten Vielen Dank ...

    Alle nötigen Infos erhalten.
    Vielen Dank

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