Provision Architekt
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Provision Architekt

Hallo Leute, ich erhielt vor kurzem eine Ausschreibung von einem Architekten. Unter Beifügung von Entwurfsplänen (Freihand) ohne Maße und einer groben Baubeschreibung sollte die Erstellung eines Wohnhausanbaus schlüselfertig (in fix und fertiger Arbeit) zum Pauschalfestpreis angeboten werden. Am Fußende des Anschreibens stand der Satz: "Für die Bearbeitung und Vermittlung zur Auftragsvergabe erhält der Architekt ... % von der Brutto-Angebotssumme (nur im Auftragsfall) ". Da musste ich doch sehr staunen! Kennt jemand solche Praktiken? Leider fehlt auf der Anfrage jegliche Angabe zum Bauherren, den ich doch gerne mal darüber informiert hätte. Was würdet ihr empfehlen? Sollte man so ein Geschäftsgebaren der Architektenkammer melden?
  1. na klar!

    melden!
  2. Na sischer ...

    Die AK's "freuen" sich über solche Kollegen.
    Eigentlich müsste doch zumindest eine Adresse angegeben sein  -  sonst mal beim Architekt nachfragen wg. der Kalkulation natürlich ;-))  -  und dem Bauherren mal zeigen.
  3. Würde mich mal interessieren ...

    Würde mich mal interessieren wie viele von den AN'ern so reagieren wie der Fragesteller. Oder anders gesagt: Ist es nicht häufig im Bauträger-Geschäft oder bei Architekten mit "Lieblings-AN'ern" so? Natürlich unter Verschwiegenheit. Wer ist denn so blöd und schreibt sowas unter eine Ausschreibung.
    Selbst auf die Gefahr hin, dass ich hier gleich abgestraft werde und gebrandmarkt bin. Deckflücht und Wegrenn. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich bin privater BH.
    • Name:
    • Herr Tho-591-Sch
  4. Genau darauf ...

    habe ich noch gewartet! :-((.
    Alle Architekt's und Bauträger's sind Betrüger, die sich an Bauherrin/Bauherr bereichern, nur Murks abliefern und am dicken Ende die Handwerker noch zu "Erfolgshonoraren" erpressen.
    Herr Tho-591-Sch, ich weiß ja nicht, was Sie von Beruf sind  -  Sie sagen ja nicht mal Ihren Namen  -  aber ich könnt ja mal einfach behaupten, in Ihrem Berufsfeld gilt das genauso, hä!
    So etwas sind Einzelfälle. Und die gibt es andersherum natürlich auch, sprich Unternehmer sagt, bekomme ich Auftrag, kriegst du ...
    Aber so etwas ist NICHT DIE Regel.
    Ja ich rege mich auf! Weil mich solche Beiträge stinksauer machen.
  5. armes Würstchen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Zunächst mal Herr Henkel: ich hätte den Architekten nach Hintergründen gefragt und nicht das Forum.
    Nach meiner Einschätzung ist der Grund für das Verhalten des Architekten 1-2 Etagen weiter oben zu suchen. Fall aus meiner Praxis: ein "Projektentwickler" mit Geschäftssinn, aber wenig Sachverstand und noch weniger Geld kommt zu mir mit einer Vision. Ihm wäre ein Objekt bekannt und ein Investor, der alles umsetzen würde wenn es sich rechnet. Er habe sogar schon einen Mieter. Was ihm noch fehle, sei die Planung und ein Generalunternehmer-Angebot. Ich solle doch eine Minimalplanung machen und ein Angebot einholen. Da weder der Eigentümer des Objekts noch der Investor in Vorleistung gehen wollten (die müssten von dem Konzept erst über den Preis überzeugt werden), und er selbst nicht könne, solle ich mich bezüglich meines Honorars mit dem Generalunternehmer einigen und da was reinrechnen (lassen).
    Der Kollege aus der Frage hat sich wohl auf so eine Konstellation eingelassen. Formal setzt er sich gewaltig in die Nesseln. Provision und Berufsethik des Freien Architekten vertragen sich nicht, außerdem holt er Angebote für vergabefremde Zwecke ein, nämlich für eine Investitionsentscheidung. Beides läuft möglicherweise mit Billigung des AG  -  wer auch immer das ist  -  womit sich das (und-) Rechtliche relativiert. Aber undgeschickt ist es. und undgeschickt wäre es, ein Angebot abzugeben, weil das so nie zum Auftrag führt. Ein Angebot gebe ich nur demjenigen ab, der mir auch den Auftrag erteilen kann, und keinem Vermittler.
    Finanziell gleichwertige und völlig legale Konstellationen gibt es. Dazu müssen aber alle an den Tisch und es muss klar sein, wer was wofür bekommt und wer die eigentlichen Auftraggeber sind.
  6. @Herrn Drühlmeyer

    Ich bin im Dienstleistungsgewerbe/Handel tätig. Stimmt, Provisionen/Rückvergütungen/Beteiligungen/Mengen- oder Jahresvereinbarungen sind da normal und zwar über die Stückmarge hinaus. So gesehen würde es mich wundern wenn solcherlei im Baugewerbe nicht stattfindet. Und weil ich das bewusst provozierend formuliert habe müssen Sie nicht gleich glauben, dass ich mit einem Pauschalvorwurf lebe. Ganz im Gegenteil: Wenn hierdurch ein Planer/BL eine besondere Motivation erlangt hätte ich stillschweigend (auch bei meinem eigenen BVH) nichts dagegen. Über Qualität habe ich gar nicht geurteilt.
    Wespennestthema.
    • Name:
    • Herr Tho-591-Sch
  7. Und zur Namensnennung ...

    Und zur Namensnennung völlig ausreichend wenn ich schriftlich registriert bin. Es mag Gründe geben, den Namen nicht vollständig zu nennen. Habe mich dennoch durch verschiedene Beiträge hinreichend geoutet.
    • Name:
    • Herr Tho-591-Sch
  8. So etwas ...

    Werter Herr Tho-591-Sch
    ist nicht normal.
    Und wird im Baugewerbe wie auch anderswo ganz schlicht Korruption genannt.
    Es motiviert auch nicht  -  wie denn auch -, es erzeugt Abhängigkeiten und Erpressbarkeit.
  9. OK

    Aber anderswo wäre das für mich eine normale Provisionsregelung bzw. 100 % Erfolgsbeteiligung. Bei Auftrag Provision  -  so arbeite ich täglich. Über den Modus kann man sicher unterschiedlicher Ansicht sein aber Korruption würde ich das dann nicht nennen. In vielen Dienstleistungsbranchen ist das eben so. Verstehe natürlich, dass das bei gesetzlich geregelten Honoraren so offen und direkt auf keinen Fall geht. Aber das war eh klar.
    • Name:
    • Herr Tho-591-Sch

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