Festpreis  -  Recht auf Einblick in Kostenplan des Architekten?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Festpreis  -  Recht auf Einblick in Kostenplan des Architekten?

Hallo, wir haben erst kürzlich unser Einfamilienhaus im Berliner Umland (OHV) bezogen.
Dieses wurde von einer Architektin zum Festpreis von 130.000 € gebaut. Da Sie zu Beginn der Bauphase einen sehr freundlichen Eindruck machte, haben wir leider nicht alle Details des Hauses schriftlich festgehalten. (Dummheit, würde uns heute nicht mehr passieren!) Ihr Wesen wandelte sich während der Bauzeit zum negativen. Manche Sachen wurden nicht so ausgeführt wie von uns gewünscht. Jetzt haben wir von Ihr eine Kostenaufstellung gefordert um sicher zu gehen, dass unser Haus sein Geld trotzdem Wert ist.
Von Ihr bekamen wir dann zu hören, dass ginge uns nichts an da wir einen Festpreis haben. Hat Sie mit dieser Aussage recht?
Wir würden uns sehr über Tipps und Ratschläge freuen.
  • Name:
  • Kat. Kir.
  1. Vorweg ...

    Ihr Vertragspartner ist ein Generalübernehmer oder Bauträger, dessen Chefin "zufällig" Architektin ist.
    Sie haben vermutlich eine Baubeschreibung erhalten. Die, nicht die Kalkulation, ist i.d.R. Ihre Anspruchsgrundlage. Auf das, was darin vereinbart ist, haben Sie Anspruch. Wie die Kalkulation dazu aussieht, dürfte Sie vermutlich nichts angehen.
    Genaues dazu kann Ihnen aber nur ein Anwalt sagen, wenn er Ihre Vertragsunterlagen eingesehen hat.
  2. Baubeschreibung der Architektin unvollständig

    Unser Vertragspartner war eine Architektin, diese hat dann die Bauunternehmen beschäftigt ...
    Die Baubeschreibung ist mit unserem heutigen Wissen ein Witz. Damals war alles neu und viel ...
    Es sind keine Materialien etc. aufgeführt.
    In der Baubeschreibung ist das Bad im OGAbk. nicht aufgeführt.
    Das Bad wurde aber komplett (Dusche, WC, Waschtisch, Wanne, Fliesen) fertiggestellt. Auf die Frage warum dies gebaut wurde obwohl es ja nicht im Vertrag steht und andere Sachen aus mündlichen Vereinbarungen aber nicht ... bekamen wir die Antwort: ich kann es ja wieder rausreißen lassen. Hätte Sie dazu das Recht?
  3. Also Generalübernehmer ...

    Also Generalübernehmer Rest wie oben ...
  4. Gü bleibt Generalübernehmer ...

    Der muss nicht einen Handschlag seber machen, kann alles an Subunternehmer / Nachunternehmer vergeben.

    Wenn Sie mehr bekommen, als in der Beschreibung steht, das aber eigentlich von Anfang an hätten bekommen sollen, dann haben SIE die Vertragsunterlagen VOR Unterschrift nicht ausreichend geprüft.
    Daraus nun NOCH mehr herleiten zu wollen  -  ist nicht
    Rausreißen ist aber so mal eben auch nicht!

  5. GÜ?

    Was bitte heißt GÜ?
  6. Generalübernehmer ...

    Generalübernehmer vom Rechtswesen her ...

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN