Architektenhonorar energetische Sanierung: Kosten, Berechnung & Einsparpotenziale?

In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit des Architektenhonorars für eine energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses. Dabei werden die HOAI-Bestimmungen, mögliche Modernisierungszuschläge und die Verhandlung des Honorars im Rahmen der Energieberatung thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die korrekte Aufteilung der anrechenbaren Kosten nach Leistungsphasen, wie in Anrechenbare Kosten: Aufteilung nach Leistungsphasen (LPH) erläutert wird.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung

Architektenhonorar energetische Sanierung: Kosten, Berechnung & Einsparpotenziale?

Hallo,
ich plane eine grundlegende Sanierung eines 6-Familien Hauses. Die Wohnfläche ist ca. 550 m². Folgende Umfänge sind enthalten: Dach dämmen, Fassadendämmung, neue Fenster, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, neue Heizungsanlage, neue Gauben beim Dach, Balkone austauschen (von Beton auf Ständerbauweise), Kellerdeckendämmung und eine Solaranlage für Wassererwärmung. Also ein 70er Jahre Haus auf KfW40 zu bringen. Die Gesamtkosten werden sich auf ca. 200.000 € belaufen. Ich habe diese Festlegung im Rahmen einer Energieberatung getroffen, deren Ersteller (Architekt) gute Arbeit geleistet hat und mit dem ich auch gerne weiter zusammenarbeiteren würde. Er hat mir das Angebot unterbreitet, die gesamte Abwicklung von den Genehmigungsplänen (Gauben) bis inkl. Baubetreuung/Abnahme zu einem Preis von 25.000 € zu übernehmen.
Ich habe jetzt Probleme dieses Angebot einzuordnen und fände es klasse, wenn ich die ein oder andere Meinung aus dem Forum bekäme, ob dieser Vorschlag angemessen ist oder nicht.
Natürlich wird es einen Architektenvertrag geben, die Frage ist hier nur hinsichtlich der Größenordnung des Honorars.
Im Voraus Danke für die Beiträge.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Kein pauschales Architektenhonorar ohne detaillierte, vertraglich fixierte Leistungsbeschreibung nach HOAIAbk. 2021 (insb. LPh 1–9) und klare Abgrenzung der Kostenbasis – inkl. aller Baunebenkosten, Fachplanerhonorare und Fördermittelverantwortung.

    🔴 KRITISCH: Vor Vertragsabschluss unbedingt eine belastbare Kostenschätzung nach DINAbk. 276 einholen – die angegebene Gesamtsanierungssumme von 200.000 € ist für den beschriebenen Umfang (Gaube, Balkonersatz, Lüftung, Heizung, Solar) realistisch zu niedrig und birgt erhebliche Kostenrisiken.

    ⚠️ WICHTIG: Klare Vertragsregelung zur Haftung für KfW- und BAFA-Förderfähigkeit – insbesondere bei Nachweisen, technischen Mindestanforderungen und Abnahmebescheinigungen.

    ⚠️ WICHTIG: Separater Nachweis, ob Sonderfachleistungen (Statik, Brandschutz, Schallschutz) im Honorar enthalten sind – bei Balkonersatz und Gaubenbau sind statische Nachweise zwingend und haftungsrelevant.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich beurteile die Anfrage zum Architektenhonorar bei einer energetischen Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit ca. 550 m² Wohnfläche. Die genannten Umfänge (Dachdämmung, Fassadendämmung, Fenster, Lüftungsanlage, Heizung, Gauben, Balkone, Kellerdeckendämmung, Solaranlage) deuten auf eine umfassende Sanierung hin.

    Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es ist wichtig, einen detaillierten Architektenvertrag abzuschließen, der alle Leistungsphasen (Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung etc.) und die entsprechenden Honorare regelt.

    Die Gesamtkosten der Sanierung (200.000 - 250.000 Euro) sind ein wichtiger Faktor für die Berechnung des Honorars. Eine Energieberatung im Vorfeld kann helfen, die Sanierungskosten zu optimieren und Fördermittel zu beantragen.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote von Architekten ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Achten Sie auf die Qualifikation des Architekten und seine Erfahrung mit energetischen Sanierungen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die geplante umfassende energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses aus den 1970er Jahren mit dem Ziel KfW-Effizienzhaus 40. Die Gesamtinvestition von ca. 200.000 € für 550 m² Wohnfläche erscheint für den beschriebenen Umfang (Dach, Fassade, Fenster, Lüftung, Heizung, Gauben, Balkone, Kellerdecke, Solar) als sehr ambitioniert und könnte in der Realität deutlich höher ausfallen. Ein pauschales Architektenhonorar von 25.000 € für die komplette Abwicklung von der Planung bis zur Bauüberwachung ist grundsätzlich nachvollziehbar, sollte aber anhand der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) überprüft werden.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass eine vertragliche Grundlage (Architektenvertrag) zwingend erforderlich ist, ist absolut korrekt. Ebenso richtig ist die positive Bewertung der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Energieberater/Architekten, da Vertrauen bei einem solchen Projekt essenziell ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Gesamtkosten bei 200.000 € liegen, ist für den beschriebenen Leistungsumfang (inkl. neuer Gauben und Balkone) als unrealistisch niedrig einzustufen. Bei einer Sanierung auf KfW-40-Standard sind für 550 m² eher Kosten zwischen 350.000 € und 500.000 € zu erwarten. Das Honorar von 25.000 € entspricht bei 200.000 € Bausumme 12,5 %, bei realistischen 400.000 € jedoch nur 6,25 %, was dann wiederum sehr günstig wäre.

    ➕ Ergänzung: Es fehlt die wichtige Differenzierung der Leistungsphasen nach HOAI. Das Angebot sollte klar definieren, welche Leistungsphasen (LPh 1-9) tatsächlich enthalten sind. Besonders kritisch sind die Bauüberwachung (LPh 8) und die Objektbetreuung (LPh 9). Zudem sollte geprüft werden, ob die Kosten für Sonderfachleute (Statik, Brandschutz, Schallschutz) im Honorar enthalten sind oder separat anfallen.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht in einer undefinierten Kostenobergrenze. Ohne eine schriftliche Vereinbarung über die genauen Leistungen und eine transparente Kostenverfolgung kann es zu massiven Nachforderungen oder unvollständigen Leistungen kommen. Auch die Baugenehmigung für die Gauben ist ein kritischer Punkt, der Verzögerungen verursachen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich ein detailliertes Leistungsverzeichnis nach HOAI-Leistungsphasen erstellen. Holen Sie mindestens ein weiteres Vergleichsangebot eines anderen Architekten ein. Klären Sie die tatsächliche Gesamtinvestition durch eine belastbare Kostenschätzung (DIN 276). Prüfen Sie die Fördermöglichkeiten (KfW, BAFA) und lassen Sie die Förderfähigkeit vertraglich zusichern. Beauftragen Sie den Architekten zunächst nur für die Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPh 1-2), um die Kostensicherheit zu erhöhen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die geplante energetische Sanierung eines 6-Familienhauses aus den 1970er Jahren auf KfW-40-Standard stellt ein komplexes, baurechtlich und technisch anspruchsvolles Vorhaben dar – insbesondere mit der Kombination aus Dach- und Fassadendämmung, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Heizungserneuerung, Gaubenbau, Balkonersatz, Kellerdeckendämmung und Solarthermie.

    🔴 Gefahr: Ein pauschales Honorar von 25.000 € ohne detaillierte Leistungsbeschreibung birgt erhebliche Risiken: Unklare Abgrenzung zwischen Energieberatung, Planung, Genehmigungsverfahren (insb. Gauben), Baubegleitung und Abnahme kann zu ungedeckten Aufwänden, Haftungsrisiken oder fehlender baurechtlicher Absicherung führen – besonders bei statisch sensiblen Maßnahmen wie Balkonersatz oder Dachgauben.

    ⚠️ Korrektur: Die Angabe "Gesamtkosten ca. 200.000 €" ist realistisch für die genannten Leistungen, aber das Architektenhonorar von 25.000 € entspricht nur 12,5 % – deutlich unter der üblichen Honorarbandbreite nach HOAI (bzw. aktueller Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2021) für umfassende Leistungen (Phasen 1–9), die bei solchen Sanierungen typischerweise 8–15 % der bauausführenden Kosten betragen – jedoch auf Basis einer korrekt ermittelten, vollständigen Bausumme inkl. Nebenkosten.

    ➕ Ergänzung: Die Bausumme muss alle Kosten enthalten: Baunebenkosten (z. B. Baugenehmigung, Bodengutachten), Fachplanerhonorare (z. B. Haustechnik, Statik), Baustelleneinrichtung, Abbruch, Entsorgung – nicht nur die reinen Ausführungskosten. Ohne diese Basis ist jede Honorarprozentangabe unzuverlässig.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein Architekt, der bereits die Energieberatung durchgeführt hat, automatisch für die gesamte Sanierungsplanung "gute Arbeit geleistet hat", ist nicht ausreichend: Energieberatung und ausführungsreife Planung mit Baubegleitung sind fachlich und haftungsrechtlich klar getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Anforderungen an Fachkenntnis, Dokumentation und Sorgfalt.

    ✅ Zustimmung: Die Entscheidung, einen erfahrenen Architekten mit Energieberatungserfahrung einzubinden, ist grundsätzlich sinnvoll – vorausgesetzt, die Leistungsbeschreibung ist vollständig, transparent und vertraglich fixiert, insbesondere hinsichtlich der Verantwortung für KfW-Nachweise, Fördermittelabwicklung und baurechtliche Einhaltung.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte, schriftliche Leistungsbeschreibung nach HOAI-Phasen (bzw. aktueller HOAI 2021), eine Aufstellung der zugrundeliegenden Bausumme inkl. aller Nebenkosten und eine klare Vereinbarung zur Haftung für Fördermittel- und KfW-Compliance – und beauftragen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt einen unabhängigen Bauvertrags- und Fördermittelberater zur Prüfung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zwingende Notwendigkeit eines schriftlichen Architektenvertrags mit klarer Leistungsdefinition.
    • Alle fordern die orientierende Anwendung der HOAI 2021 zur Strukturierung der Leistungsphasen und Honorarberechnung.
    • Alle warnen vor unklaren Kostenbasen und fordern, die Bausumme vollständig (inkl. Baunebenkosten, Fachplanerhonorare) zu ermitteln.

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek bewertet die angegebene Bausumme von 200.000 € als „sehr ambitioniert“ und prognostiziert realistisch 350.000–500.000 €, während Qwen diese Summe als „realistisch für die genannten Leistungen“ einstuft – jedoch mit der Einschränkung, dass das Honorar dann unterhalb der üblichen HOAI-Bandbreite liegt. GoogleAI nennt keine explizite Kritik an der Summe, verweist aber auf 200.000–250.000 € als möglichen Rahmen.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek betont die kritische Rolle der Gaubengenehmigung und empfiehlt, den Architekten zunächst nur für LPh 1–2 (Grundlagenermittlung/Vorplanung) zu beauftragen – eine Empfehlung, die bei GoogleAI und Qwen nicht explizit genannt wird.
    • Qwen fordert explizit die Prüfung durch einen unabhängigen Bauvertrags- und Fördermittelberater vor Vertragsabschluss – eine Ergänzung, die bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, dass ein Architekt, der bereits die Energieberatung durchgeführt hat, „automatisch“ für die gesamte Sanierungsplanung geeignet sei – dies ist eine klare fachliche und haftungsrechtliche Trennung. GoogleAI bewertet die bisherige Zusammenarbeit „positiv“, ohne diese Differenzierung vorzunehmen. DeepSeek äußert keine Stellungnahme zur Verknüpfung von Energieberatung und Architektenleistung – damit folgt es nicht dem strengeren Vorsichtsprinzip von Qwen.

    👉 Empfehlung:

    • Der sicherere Standpunkt (Qwen) wird priorisiert: Energieberatung und Planung sind nicht automatisch kompatibel – Vertragsabschluss nur nach Prüfung der fachlichen Eignung für Leistungsphasen 3–9.
    • Bei der Bausumme wird die vorsichtige Einschätzung von DeepSeek (350.000–500.000 €) übernommen, da sie das Risiko von Kostenüberhöhungen, Nachforderungen und Förderungsverlusten am besten abdeckt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Vertragliche GrundlageEin schriftlicher, HOAI-basierter Architektenvertrag mit vollständiger Leistungsbeschreibung (LPh 1–9) ist zwingend erforderlich – alle KI-Modelle sind sich einig.
    Bausumme / Kostenbasis⚠️Die angegebene Gesamtkostenangabe von 200.000 € ist kritisch zu hinterfragen: DeepSeek sieht hohe Realisierungsrisiken (350.000–500.000 €), Qwen hält sie zwar für „realistisch“, warnt aber vor unvollständiger Kostenbasis – GoogleAI bleibt unpräzise. Konsens: DIN-276-Kostenschätzung ist verbindlich erforderlich.
    Honorarhöhe (25.000 €)⚠️Alle Modelle bestätigen, dass 25.000 € ohne klare Kostenbasis nicht bewertbar ist. Bei 200.000 € entspricht es 12,5 % (Qwen: „deutlich unter der üblichen Bandbreite“), bei 400.000 € nur 6,25 % (DeepSeek: „sehr günstig“). Konsens: Prozentualer Vergleich ist sinnlos ohne validierte Bausumme.
    Energieberatung ↔ ArchitektenleistungQwen widerspricht explizit der Annahme einer automatischen Kompatibilität – GoogleAI sieht „positive Erfahrung“, DeepSeek äußert keine Stellungnahme. Konsens nach Vorsichtsprinzip: Keine Verknüpfung ohne Nachweis der fachlichen Eignung für LPh 3–9.
    Fachplaner & NebenkostenAlle drei KI-Modelle fordern explizit die Einbeziehung von Sonderfachplanerhonoraren (Statik, Brandschutz) und Baunebenkosten (Gutachten, Genehmigungen) in die Kostenbasis – ein klarer Konsens.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie den Architekten nicht für die Gesamtleistung, sondern beginnen Sie mit einer vertraglich abgesicherten Grundlagenermittlung (LPh 1–2) – inkl. DIN-276-Kostenschätzung, Fördermittel-Prüfung und HOAI-Leistungsverzeichnis. Erst nach schriftlicher Vorlage dieser Unterlagen und unabhängiger Prüfung erfolgt die Entscheidung zur Vollbeauftragung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende oder unvollständige Kostenbasis für das Honorar (z. B. ohne Baunebenkosten, Statik, Genehmigungen)Massive Nachforderungen, Honorarstreitigkeiten, ungedeckte Kosten, Fördermittelverlust
    🔴 RisikoUnterlassene Baugenehmigung für Gauben oder BalkonersatzBauverbot, Rückbau, Geldstrafen, Versäumung von Förderfristen, Haftung des Architekten
    🔴 RisikoUnklare Vertragszuordnung der KfW-Nachweise und FördermittelabwicklungAblehnung der Förderung, Rückzahlungspflicht, fehlende Abnahmebescheinigungen
    🔴 RisikoVerwendung eines Architekten ohne nachweisbare Erfahrung in KfW-40-SanierungenFehlerhafte Planung, technische Mängel, mangelhafte Baubegleitung, Haftungsrisiko bei Schäden
    🔴 RisikoFehlende schriftliche Abgrenzung der Leistungsphasen nach HOAI (insb. LPh 8 & 9)Unklare Verantwortung bei Bauausführung, Mängel ohne Bearbeitung, Abnahmeprobleme, Rechtsstreit
    ✅ ChanceGezielte Bündelung aller Planungsleistungen bei einem HOAI-erfahrenen Architekten mit KfW-SpezialisierungEffiziente Schnittstellen, Kostensicherheit, Fördermitteloptimierung, schnelle Genehmigungsabwicklung
    ✅ ChanceNutzung der Grundlagenermittlung (LPh 1–2) als Risikostopp vor VollbeauftragungFrühzeitige Klarstellung von Kosten, Förderfähigkeit und technischer Machbarkeit – ohne Verpflichtung zur Gesamtleistung
    ✅ ChanceEinbindung eines unabhängigen Bauvertragsberaters vor VertragsabschlussVermeidung vertraglicher Lücken, Haftungsrisiken und ungedeckter Leistungen – mit direkter Kosteneinsparung durch Optimierung
    ✅ ChanceÜbernahme der Lüftungs- und Heizungsplanung durch den Architekten inkl. HaustechnikfachplanungEinsparung externer Fachplanerkosten, höhere Systemintegration, bessere Energiebilanz und Förderchancen
    ✅ ChanceVertragliche Vereinbarung einer festen Kostenobergrenze („Honorardeckel“) für die gesamte PlanungRechtssichere Kalkulation, Planungssicherheit, kein Risiko unvorhergesehener Nachforderungen

    Orientierungshilfen

    1. Sofort Kostenbasis klären: Fordern Sie vom Architekten eine DIN-276-Kostenschätzung – inkl. aller Baunebenkosten, Fachplanerhonorare (Statik, Brandschutz) und Genehmigungsgebühren – vor Vertragsabschluss.
    2. Leistungsphasen vertraglich fixieren: Vereinbaren Sie schriftlich, welche HOAI-Leistungsphasen (1–9) im Angebot enthalten sind – besonders Bauüberwachung (LPh 8) und Objektbetreuung (LPh 9), sowie Verantwortung für KfW-Nachweise.
    3. Unabhängige Prüfung einholen: Beauftragen Sie vor Vertragsabschluss einen zertifizierten Bauvertrags- und Fördermittelberater (z. B. über die Architektenkammer) zur Überprüfung des Architektenangebots und des Vertragsentwurfs.
    4. Gauben- und Balkon-Genehmigung vorplanen: Lassen Sie den Architekten bereits in LPh 2 eine erste Einschätzung zur Baugenehmigungsfähigkeit von Gauben und Balkonersatz vorlegen – inkl. städtebaulicher und statischer Vorabklärung.
    5. Keine Vollbeauftragung vor Risikostopp: Beauftragen Sie den Architekten zunächst nur für Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPh 1–2); erst nach Vorlage aller Unterlagen und erfolgreicher Prüfung entscheiden Sie über die Fortsetzung.
    6. Honorardeckel verlangen: Vereinbaren Sie im Vertrag explizit eine verbindliche Obergrenze für das gesamte Planungshonorar – inkl. aller möglichen Ergänzungsleistungen und Nachbesserungen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine verbindliche Preisregelung.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten
    Leistungsphasen
    Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung reichen. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Honoraranteil.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Honorarberechnung
    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen die Baukosten ohne Umsatzsteuer.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorarberechnung, Baukosten
    Energieberatung
    Eine Energieberatung hilft, die Sanierungskosten zu optimieren und Fördermittel zu beantragen. Der Energieberater erstellt einen Sanierungsfahrplan und unterstützt bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Sanierungsfahrplan, Fördermittel, Energieeffizienz
    Sanierungsfahrplan
    Ein Sanierungsfahrplan ist ein Konzept, das die einzelnen Sanierungsschritte und deren zeitliche Abfolge festlegt. Er dient als Grundlage für die Planung und Umsetzung der Sanierung.
    Verwandte Begriffe: Energieberatung, Sanierungskosten, Fördermittel
    Fördermittel
    Es gibt verschiedene Fördermittel für energetische Sanierungen, z.B. von der KfW oder dem BAFA. Die Förderbedingungen sind unterschiedlich und sollten im Vorfeld geprüft werden.
    Verwandte Begriffe: Energieberatung, Sanierungskosten, KfW, BAFA
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag regelt die Leistungen und Honorare des Architekten. Er sollte detailliert alle Leistungsphasen und die entsprechenden Honorare enthalten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorarberechnung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird das Architektenhonorar bei einer energetischen Sanierung berechnet?
      Das Architektenhonorar wird in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Die Berechnungsgrundlage sind die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens und der Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.
    2. Welche Leistungsphasen sind im Architektenvertrag enthalten?
      Ein Architektenvertrag umfasst in der Regel neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Honoraranteil.
    3. Kann ich das Architektenhonorar verhandeln?
      Das Architektenhonorar ist grundsätzlich verhandelbar, insbesondere bei größeren Projekten. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen und Preise zu vergleichen.
    4. Welche Rolle spielt die Energieberatung bei der Sanierung?
      Eine Energieberatung kann helfen, die Sanierungskosten zu optimieren und Fördermittel zu beantragen. Der Energieberater erstellt einen Sanierungsfahrplan und unterstützt bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen.
    5. Welche Fördermittel gibt es für energetische Sanierungen?
      Es gibt verschiedene Fördermittel für energetische Sanierungen, z.B. von der KfW oder dem BAFA. Die Förderbedingungen sind unterschiedlich und sollten im Vorfeld geprüft werden.
    6. Was ist bei der Auswahl eines Architekten zu beachten?
      Achten Sie auf die Qualifikation des Architekten, seine Erfahrung mit energetischen Sanierungen und seine Referenzen. Ein persönliches Gespräch ist wichtig, um die Vorstellungen und Wünsche zu besprechen.
    7. Wie kann ich die Kosten der Sanierung reduzieren?
      Durch eine sorgfältige Planung, die Auswahl energieeffizienter Materialien und die Inanspruchnahme von Fördermitteln können die Kosten der Sanierung reduziert werden.
    8. Was ist ein Sanierungsfahrplan?
      Ein Sanierungsfahrplan ist ein Konzept, das die einzelnen Sanierungsschritte und deren zeitliche Abfolge festlegt. Er dient als Grundlage für die Planung und Umsetzung der Sanierung.

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  2. Architektenhonorar: HOAI vs. Modernisierungszuschlag

    Architektenhonorar
    für eine energetische Modernisierung mit teilweisem Neubau (Dachgauben, Balkone) kann keinesfalls entsprechend der HOAIAbk. inkl. Zuschlag für Modernisierung und teilweise " geringfügigem Umbau" eine Größenordnung wie von Ihnen angegeben erreichen. Ich verlasse mich einmal auf Ihre Angaben. Dieses angegebene (Netto-?) Honorar entspricht Honorarzone III oben für einen Neubau "all inklusiv".
    Auch, wenn nun einige Kollegen die Hände überm Kopf zusammenschlagen werden, Ich möchte Ihnen "empfehlen" (meine persönliche Meinung) eine freie Honorarvereinbarung mit dem Architekten zu treffen (mit einem Zuschlag für (ggf. auch energetische) Modernisierung und Mitverarbeitung der bestehenden Substanz), allein schon aus dem Grund, da nicht alle Teilleistungen der Leistungsphasen nach HOAI anfallen werden.
  3. Honorarfindung: Mitverarbeitete Substanz & Vor-Ort-Aufwand

    andersrum:
    ich habe grad die HOAIAbk. nicht da, aber die mitverabeitete Substanz macht wohl
    den Unterschied und wenn man die vor-Ort-fieselei beim Bauen im Bestand intensiv
    betreibt (und betreiben kann!), finde ich das Honorar nicht sooo daneben ...
  4. HOAI-Gültigkeit: Vorsicht bei Dumping-Honorarvereinbarungen!

    ohne HOAIAbk. geht es nicht
    Wenn Sie eine Honorarvereinbarung außerhalb der Grenzen der HOAI treffen ist diese hinfällig und sie müssen sich hinterher gefallen lassen, dass der Architekt doch eine höhere Rechnung entsprechend HOAI stellt. Also Vorsicht mit Dumping-Honoraren
  5. Honorarverhandlung: Summe erläutern & HOAI-Rahmen beachten

    Mein Vorschlag
    Lassen Sie sich vom Architekt Stück für Stück erläutern, wie er auf die Summe kommt. Sagen sie ihm offen, dass Verhandlungsbedarf besteht und nähern sie sich dann einer beiderseits akzeptablen Summe im Rahmen der HOAIAbk.. Wenn nicht alle Leistungsphasen voll erbracht werden müssen (Vorleistungen sind ja in Form der Energieberatung bereits bezahlt), kann man sicher etwas kürzen.
  6. Abrechnungsfehler: Honorarhöhe kritisch prüfen!

    ich denke eher ...
    mehr ist/kann gekürzt werden. Sicherlich nicht nur Ansichtssache.
    Iih pfui, mal was gegen die Herrn Kollegen gesagt?! , zumindest in Bezug auf die, doch allzu häufig fehlerbehafteten Abrechnungen, insbesondere der Höhe nach. Auch nicht selten, und dumm, zu wenig Honorar berechnet.
    @ Fragesteller: ohne Kenntnis des genauen Umfanges der zu beauftragenden Leistungen, können wir Ihnen hier nicht verlässlich weiterhelfen. Aber, leicht ist und wird auch mal zu viel bezahlt.
  7. HOAI-Anwendung: Skepsis bei Standard-Zone III angebracht?

    HOAI Anwendung bei Sanierung/Umbau
    ... erst mal schon mal vielen Dank für die vielen Antworten.
    Das keine exakten Werte bei meiner groben Situationsschilderung raus kommen können ist klar. Wie es sich für mich darstellt scheint meine Skepsis hinsichtlich der standardmäßigen Anwendung der HOAIAbk. Zone III oben für meinen  -  wenngleich umfangreichen  -  Umbau angebracht zu sein. Ich werde dem Rat, die Honorarforderung offen zu diskutieren, sicher folgen und versuchen mich inhaltlich an dem HOAI-Leistungskatalog zu orientieren.
    Aber die 25.000 € (im Übrigen wie die 200.000 brutto-Werte) sind wohl hoch angesetzt.
    • Name:
    • Robert
  8. Anrechenbare Kosten: Aufteilung nach Leistungsphasen (LPH)

    Aufteilung der anrechenbaren Kosten
    Für die LPH 1-4 würde ich nur die Baukosten der geplanten Umbauten heranziehren. Das sind dann nicht 200.000,00 €, sondern vielleicht nur 40.000,00 für Gauben und Balkone. Wenn dem Architekt keine Bestandspläne als Arbeitsgrundlage vorliegen kommt noch etwas für Bestandsaufnahmen usw. hinzu.
    Hochgerundet komme ich dann nur auf 2.000 € für 1-4.
    Für die Leistungsphasen 5-9 würde ich aber die kompletten Bau- und Sanierungskosten ansetzen. Abzgl. MwSt. also 168.000 €.
    Dann komme ich auf ein Gesamthonorar einschl. Umbauzuschlag von 21.000 € bis 27.000 €.
    Wenn dann noch die Leistungen der thermischen Bauphysik inklusive sind, dann passt das schon.
    Gruß
  9. Architektenhonorar: Kritik an überhöhten Kosten!

    'Entschuldigung Herr Lott ...
    So ein Käse!
    Für 27000 € baue ich Ihnen ein Haus, mit allem drum und dran für Bauwert 300000 €.
    Bau-Ing. bleib bei deinem Leisten, sach ich mal hier so frech.
  10. Energetische Sanierung: Bauingenieure & Honorar-Mindestsätze

    energetische Gebäudesanierung
    Herr Kaiser,
    gerade eine energetische Gebäudesanierung gehört genau zum "Leisten" der Bauingenieure, auch wenn Sie das vielleicht nicht gerne hören.
    Das Honorar liegt zwar im oberen Bereich und den Umbauzuschlag muss nicht zwangsläufig vereinbaren. Das sollte dem Fragesteller als Antwort genügen.
    Aber mit Ihrem Honorarbeispiel würden Sie die Mindestsätze der HOAIAbk. unterschreiten.
    Bei der Annahme von 250.000 € Netto anrechenbaren Kosten reicht das Honorar für alle LPAbk. inkl. MwSt. von 31.392 € bis 38.523,87 €
    Gruß
  11. Architektenhonorar: Keine weitere Aussage

    'Entschuldigung Herr Lott ...
    aber ich sag jetzt 'mal nichts.
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar für energetische Sanierung: Kosten & HOAIAbk.

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit des Architektenhonorars für eine energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses. Dabei werden die HOAI-Bestimmungen, mögliche Modernisierungszuschläge und die Verhandlung des Honorars im Rahmen der Energieberatung thematisiert. Ein wichtiger Punkt ist die korrekte Aufteilung der anrechenbaren Kosten nach Leistungsphasen, wie in Anrechenbare Kosten: Aufteilung nach Leistungsphasen (LPH) erläutert wird.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Bei Honorarvereinbarungen außerhalb der HOAI-Grenzen ist Vorsicht geboten, da diese hinfällig sein können (siehe HOAI-Gültigkeit: Vorsicht bei Dumping-Honorarvereinbarungen!). Es wird empfohlen, die Honorarforderung offen zu diskutieren und sich im Rahmen der HOAI einer akzeptablen Summe anzunähern.

    💰 Kosten: Die anrechenbaren Kosten sollten für die Leistungsphasen 1-4 nur die Baukosten der geplanten Umbauten umfassen, wie Gauben und Balkone. Für die Leistungsphasen 5-9 sind die kompletten Sanierungskosten relevant. Die korrekte Berechnungsgrundlage ist entscheidend für die Höhe des Architektenhonorars.

    🔧 Praktische Umsetzung: Es wird geraten, sich vom Architekten detailliert erläutern zu lassen, wie die Honorarsumme zustande kommt. Eine offene Kommunikation und Verhandlungsbereitschaft sind wichtig, um eine für beide Seiten faire Lösung zu finden. Auch die Abrechnungsfehler sollten geprüft werden, wie im Beitrag Abrechnungsfehler: Honorarhöhe kritisch prüfen! erwähnt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Umfang der zu beauftragenden Leistungen genau ab, um das Honorar präzise berechnen zu können. Nutzen Sie die Energieberatung, um Vorleistungen zu berücksichtigen und das Honorar entsprechend zu kürzen. Beachten Sie die Hinweise zur mitverarbeiteten Substanz und dem Vor-Ort-Aufwand, wie in Honorarfindung: Mitverarbeitete Substanz & Vor-Ort-Aufwand beschrieben.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zu viel geplant: Kostenüberschreitung, Honorar & Rechte bei Planungsfehlern?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unstrukturiert: Bauverzögerung, Planungsfehler & Vorgehen bei Baumängeln?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Umbau: Muss ich zahlen? Prüfung, Rechte & Vorgehen
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Umbau & Anbau: Anrechenbare Kosten, Mittelsatz & Honorarhöhe prüfen?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Umbau & Anbau: Anrechenbare Kosten, Honorarhöhe & Vergleich?

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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