BAU.DE - hier sind Sie:

Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen




Architektenhonorar bei Insolvenz des Genelunternehmers? Es besteht ein ... 11.08.09
Architektenhonorar bei Insolvenz des Genelunternehmers?
Es besteht ein Architektenvertrag gem HOAI. Kurz vor Fertigstellung wurde der GU insolvent und es wurden die Nachunternehmer mit der Fertgstellung beauftragt. Steht dem Architekten für die Mehrleistung durch die Insolvenz ein höheres Honorar zu?
Name: klopstockstr  
  1. Vertragsverhältnis und -inhalt unbekannt !!! 13.08.09
    Wer war der AG des Archis? Der Bauherr? Was hatte der Archi vorher im Vertrag und zu welchen Konditionen? Wenn die Einzelsätze der LPh ursprünglich gekürzt wurden, weil der GU ein Teil der Koordinierung übernimmt, dann könnte man diese Kürzung nach Insolvenz de GU für die noch offenen Leistungen rausnehmen und den Rest mit vollem HOAI-Anspruch abrechnen.
    Soweit mal meine Laienmeinung als Nichtjurist.
    Name: Uwe Tilgner   E-Mail-Adresse anzeigen  
Für die Erstellung eines Folgebeitrags brauchen Sie ein Kennwort - siehe Registrierung.
Für die Benachrichtigung per eMail bei neu eintreffenden Beiträgen brauchen Sie kein Kennwort.
Kennwort

Freie Werbefläche

Diese Werbefläche können Sie mieten
€ 50 pro Monat + MwSt in allen Beiträgen des
Forums "Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen" - Kontaktaufnahme hier

Google-Anzeigen


Google-Anzeigen