Rücktritt von Fertighausvertrag
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Rücktritt von Fertighausvertrag

Wir haben mit einer Fertighausfirma einen Vertrag über den Bau eines Fertighauses in BaWü geschlossen.
Vo Unterschrift des Vertrags fand ein Beratungstermin mit einem von der Fertighausfirma beauftragtem Architekten statt, dem der Bebauungsplan der Gemeine vorlag. In Kenntnis des Bebauungsplans wurde uns von Architekt und Fertighausfirma ein Angebot erstellt, das die Planung einer Garage beinhaltete. Daraufhin unterzeichneten wir den Vertrag und kauften das Grundstück.
In der Zwischenzeit wurde das Baugesuch von der Gemeinde abgelehnt, da die Position der Garage gegen die Bauvorschriften verstoße. Die Fertighausfirma / der Architekt konnten uns bis jetzt keine zufriedenstellende Alternative bieten. Jeder Vorschlag hatte solche Mängel, dass wir (wären wir noch in der Angebotsphase) auf Basis dieser Vorschläge keinen Vertrag eingegangen wären.
Wie sehen die Chancen aus, Aufgrund der Fehlplanung des Architekten vom Werkvertrag zurückzutreten und die sog. Plansicherungsgebühr zurückzufordern?
  • Name:
  • Christian Schröder
  1. Knifflig

    Ohne genaue Kenntnis des Wortlauts Ihres Vertrages kaum bzw. nur unzureichend zu beantworten.
    Haben Sie ein spezielles Rücktrittsrecht vereinbart im Falle, dass die Baugenehmigung nicht erteilt wird? (Anm. : sollte man immer machen).
    Sieht der Vertrag konkrete Regelungen zum Rücktritt vor?
  2. Regelungen zum Rücktritt

    Vielen Dank für die Antwort.
    Das habe ich in unseren Verträgen gefunden:
    9. Kündigung
    9.1 Das Kündigungsrecht für den Bauherrn richtet sich nach § 8 VOBAbk./B. Für ... Fertigbau nach § 9 VOB/B.
    9.2 Kündigt ein Vertragspartner, ohne dass die Kündigung von ... Fertigbau zu vertreten ist, hat ... Fertigbau das Recht, ohne weiteren Nachweis einen pauschalen Schadenersatz von 5 % des Brutto-Gesamtpreises vom Bauherrn zu verlangen, oder wahlweise nach § 8 bzw. § 9 VOB/B eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die Gültigkeit der HOAIAbk. gilt als vereinbart. Ein Nachweis, dass eine wesentlich niedrigere oder höhere Entschädigung gegenüber der von ... Fertigbau geltend gemachten Pauschalvergütung gerechtfertigt ist, bleibt unbenommen.
    9.3 Im Falle, dass der Werkvertrag nicht zur Ausführung kommt, verpflichten sich die Käufer, unabhängig vom Bestand des Vertrages, wegen der planerischen Vorleistungen des Auftragnehmers zur Zahlung eines Unkostenpauschale in Höhe von 9500 DM.
    Zusatzvereinbarung
    Abweichen vom Werkvertrag steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht für den Fall zu, dass sich der Erwerb eines für das geplante Bauvorhaben geeigneten Grundstückes nicht bis zum 30.09.02 verwirklichen lässt.
    Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der ... Fertighaus GmbH zu erklären mit der ausdrücklichen und vorbehaltlosen Erklärung zu versehen, dass von keinem der Auftraggeber in dem genannten Zeitraum ein Kaufvertrag über das oben benannte oder anderes Baugrundstück abgeschlossen wurde. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn das Bauvorhaben gleichwohl auf andere Weise verwirklicht wird.
    • Name:
    • Christian Schröder
  3. Es bleibt knifflig ...

    Auch wenn es schmerzt und Geld kostet: Ich empfehle Aufgrund der teilweise nicht ganz astrein formulierten Klauseln den direkten Weg zu einem (im Baurecht) erfahrenen Anwalt.
  4. Rechtanwaltkosten

    Ich muss gestehen, dass ich bis jetzt noch nie in die Verlegenheit gekommen bin, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
    Gibt es Anhaltswerte, wie teuer eine Beratung ist mit dem Ergebnis "Die Kündigung hat Aussicht auf Erfolg" bzw. "Kein Erfolg"? Und wie sieht es denn im Falle eines Streits vor Gericht? Ich habe da wirklich keine Ahnung und Größenvorstellungen. :-(
    • Name:
    • Christian Schröder
  5. in alten m'chen

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    eine Erstberatung liegt so um die 350,00 DM.
    Grüße
    Stefan Ibold
  6. Auch wenn's nicht direkt weiterhilft ...

    Scheint ein etwas unseriöser Anbieter zu sein. Wer das Wort "Unkostenpauschale" verwendet, der wird auch "Kältebrücken" einbauen und den Keller "isolieren".
    Was schon vorgeschlagen wurde: Ab zum RA. Aber schnell. Ein paar € wird es schon kosten, aber die scheinen gut angelegt ;-)
  7. was ist denn mit dem Punkt:

    "Abweichen vom Werkvertrag steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht für den Fall zu, dass sich der Erwerb eines für das geplante Bauvorhaben geeigneten Grundstückes nicht bis zum 30.09.02 verwirklichen lässt.
    Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der ... Fertighaus GmbH zu erklären mit der ausdrücklichen und vorbehaltlosen Erklärung zu versehen, dass von keinem der Auftraggeber in dem genannten Zeitraum ein Kaufvertrag über das oben benannte oder anderes Baugrundstück abgeschlossen wurde. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn das Bauvorhaben gleichwohl auf andere Weise verwirklicht wird"
    für das geplante Bauvorhaben ist doch Aufgrund der abgelehnten Baugenehmigung noch nicht das passende Grundstück gefunden worden! Oder wurde bereits das Grundstück gekauft? Na passend ist es aber trotzdem nicht, denn Sie dürfen ja nicht wie geplant bauen ...
    ob man daraus was machen kann sollte ein guter Rechtsverdreher wissen ...
    • Name:
    • ANDRE
  8. Eigentlich wollte ich mich ...

    Eigentlich wollte ich mich nicht einmischen, da unser Verfahren (ähnliche Konstellation) noch am LG anhängig ist. Lassen Sie sich aus Erfahrung sagen:
    1. es wird ein steiniger Weg
    2. es wird evtl. ein schmutziger Weg
    3. es kostet Überwindung und Nerven
    4. Sie brauchen einen excellenten und gewieften BAURECHTSANWALT
    5. Sie brauchen Glück und Gottes (Richters) Segen
    Aber:
    Wir für uns haben entschieden, nicht den Schwanz einzuziehen und solchen Typen das Geld in den Rachen zu werfen. Wir haben fristlos gekündigt, haben uns verklagen lassen und Gegenklage eingereicht. Ob es gut ausgeht steht in den Sternen, aber was haben wir zu verlieren? Notfalls baut man ein oder zwei Jahre später mit einem anderen ... kommt ganz auf die Randbedingungen an. Aber aufgeben? Niemals!
  9. wie war noch der Spruch ...

    wie war noch der Spruch vor Gericht wie auf Hoher See  -  man ist in jedem Fall in Gottes Hand!
    100 % Zustimmung zu Thomas  -  nur Mut! Vor allem erfahrenen Anwalt Baurecht/Vertragsrecht. Immer dann, wenn irgendwas unsicher ist vor Gericht, wird ausschließlich und knallhart nach abgeschlossenem Vertrag Verfahren. Für einen Richter am Landgericht ist erstmal zwingend jede Partei unschuldig.
    Wo sind Sie in Ba-Wü? Da wäre RA Schotten in Reutlingen (einfach mal in Suchfunktion eingeben).
  10. Drückt uns die Daumen ...

    Danke für vielen Hinweise. Wir haben heute ein Gespräch mit dem Fertighausverkäufer. Da wir uns nicht auf faule Kompromisse einlassen wollen sind wir wohl ab jetzt wirklich in Gottes Hand.
    • Name:
    • Christian Schröder
  11. habe ganz weiße Fingerkuppen ...

    habe ganz weiße Fingerkuppen vom Daumendrücken :-) Ein Prozess ist immer die bescheidenste aller Lösungen. Im ersten Ansatz tendiert hier der Richter sehr häufig zum Vergleich.
    Ein nicht unbedeutendes Problem ist der Zeitfaktor beim Prozessieren  -  in dieser Zeit einen anderen zu beauftragen, ist ja so gut wie unmöglich. Darüber hinaus müssen selbst im Falle eines verlorenen Prozesses/Vergleiches die dann entstehenden Kosten Zahlung an Bauträger, Anwalt Gericht mitfinanziert werden. Meine Gerichtssache geht jetzt ins dritte Jahr, in dieser Zeit gab es 2 Termine am LG und 130 Seiten schmutzige Wäsche ... das bringt da niemand aus der Ruhe. Mein finazielles Risiko als kleiner Hanswurst interessiert doch niemanden.

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