Toleranz überschritten bei 8 cm auf 3,7 m? Was tun?
BAU-Forum: Innenwände

Toleranz überschritten bei 8 cm auf 3,7 m? Was tun?

Guten Abend,
folgendes Problem. In unserem Neubau sind uns nach dem Verputzen schiefe Wände aufgefallen. In einem Raum läuft die eine Wand auf 3,7 m um 8 cm "aus dem rechten Winkel". Nachdem ich über die Suche so einiges gefunden habe, ist das bei mir wohl ziemlich viel und außerhalb der Toleranzen im Hochbau. Habe ich die anderen Beiträge da richtig verstanden?
Frage ist nun auch: was tun? Wir bauen mit einem Architekten, der quasi ein Bauträger ist (anders hätten wir das Grundstück nie bekommen). Der versucht natürlich die Sache runter zu spielen. Abriss der Wand sei unverhältnismäßig (denke ich fast auch, würde natürlich auch unseren Einzugstermin kippen). In den Raum soll Parkett. Stelle mir vor, dass das dann ziemlich blöd aussieht, wenn an der einen Wand die letzte Bahn dann fast diagonal geschnitten ist. 200 € Minderung (nur mal so eine gegriffene Zahl) würden mich langfristig daher auch nicht glücklich machen. Wie soll man sich verhalten? ist ein "Neubau" der Wand evtl. doch verhältnismäßig? Was ist eine faire Lösung? Wie gesagt, bin nicht drauf aus zu "sparen", die gerade Wand wäre mir lieber, aber sieht hier jemand eine andere Möglichkeit? Die Frage nach dem "wieviel" wage ich hier ja gar nicht zu stellen, interessieren würde es mich natürlich schon, wenn ein finanzieller Ausgleich als einzig vernünftige Lösung aus Sicht des Forums übrig bleibt. :-) Abgenommen ist übrigens noch nix.
  • Name:
  • Gerd
  1. Vor der Abnahme,

    stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit nicht. Die Frage ist, was war vertraglich vereinbart. Und das sind erst einmal gerade, winklig zu einander stehende Wände. Innerhalb der Toleranzen.
    Die Sache mit der 18201 +18202 wird allerdings auch oftmals Missbraucht. Sie ist eine Passnorm, die das Zusammenfügen der verschiedenen Gewerke regeln soll. Es ist somit nicht angebracht und laut der DINAbk. auch nicht gewollt, dass mit Messlatte und Winkel der Bau zu kontrollieren ist. Davon abgesehen, dass fast alle Messungen falsch ausgeführt werden und daher ins Leere laufen. Aber 8,0 cm in Verbindung mit dem Bodenbelag, hier Parkett ist schon ein starker Hund. Ihnen werden aber die Tränen in den Augen stehen, wenn hier ein Sachverständiger, welcher es dann auch beherrscht, eine Minderung errechnet. Zahlen werde ich hier nicht nennen und Angesicht des Unwissens über die Gegebenheiten und Wertigkeiten des Objektes, auch nicht können. Aber es steht Ihnen Frei, die Herstellung eines Mangelfreien Gewerks zu verlangen (Abriss und Neu Erstellung) oder sich auf eine Minderung zu einigen.
  2. Dann war es hoffentlich nicht ...

    Dann war es hoffentlich nicht die Küche. Das wär nicht auszudenken wenn da eine EBKAbk. rein soll und die Wand "davonläuft". Ansonsten schwierig. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man als BH gerne geneigt ist nachzugeben und Dinge nicht mit entsprechendem Nachdruck zu fordern. Tut man das wiederum wird an der Mängelbeseitigung nur rumdiskutiert und rausgezögert. Keine gute Perspektive für den Einzugstermin. Aber wenn noch keine Fußbodenheizung (FBHAbk.) und Estrich drin sind sollte der Aufwand der Korrektur nicht so enorm sein, natürlich vorausgesetzt, dass dies technisch möglich ist => Statik.
  3. Kleiner Nachtrag

    Sie müssen in dem Haus leben. Irgendwann sind alle anderen weg. Und ich garantiere Ihnen, dass es Dinge gibt, die man mit der Zeit vergisst. Aber eben auch andere Dinge, an die man täglich erinnert wird.
    Pragmatisch: Ist es das Wohnzimmer oder die Küche? Dann ist meine Meinung neu machen. Ist es ein KG-Abstellraum, dann Abzug aushandlen.
  4. immer an der Wand lang

    Danke für die Antworten, haben uns jetzt wie folgt geeinigt: Wand kommt raus und neu. Ist zwar im Moment ärgerlich für alle, aber in ein paar Jahren sind die paar € Entschädigng verprasst und man ärgert sich bestimmt noch über die krumme Wand ... Die EBKAbk. hätte es übrigens nicht betroffen, aber auch in einem Kinder- / Gäste-Schalfazimmer kann sowas nerven ...
  5. Gut so

    herzlichen Glückwunsch wenn die Beteiligten eingelenkt haben. Klar war das mit der Küche/WZ nur exemplarisch. Das Problem haben Sie natürlich in allen Räumen wo Möbel über Eck gestellt werden jetzt oder später vielleicht.
  6. Schön

    wenn sich die Probleme noch gemeinsam lösen lassen.

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