Vertragsbruch des Bauunternehmers! UNIPOR/Gips statt KSV
BAU-Forum: Innenwände

Vertragsbruch des Bauunternehmers! UNIPOR/Gips statt KSV

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bauen derzeit eine Doppelhaushälfte (NRW). Bei dem Vertrag zwischen uns und dem Bauunternehmer handelt es sich um einen Generalunternehmervertrag.
Jetzt zu unserem Problem:
In der Baubeschreibung wurde uns ein Mauerwerk aus Kalksandvollstein zugesichert.
Im Vertrag gibt es eine Klausel:
"Änderungen in der Planung und Ausführungsart und dem vorgesehenen Baustoffen und Einrichtungsgegenständen behält sich der Unternehmer in Absprache mit den Bauherren vor, soweit sie sich technisch oder wirtschaftlich als zweckmäßig bzw. notwendig erweisen oder auf behördlichen Auflagen beruhen. Sie dürfen sich jedoch nicht wert- oder gebrauchsmindernd (wertmindernd, gebrauchsmindernd) auf das Vertragsobjekt auswirken und müssen dem Bauherren zumutbar sein. Der Festpreis ändert sich jedoch nicht. "
Jetzt hat unser Unternehmer vor, die Außenwände aus Poroton und die Innenwände aus Gips-Wandbauplatten (Vollstein) zu erstellen. Dadurch würde uns jedoch einige Nachteile entstehen:
  • Innenwände könnten nicht verputzt werden und somit nicht einfach gestrichen werden
  • Schalldämmung ist auch schlechter als bei Kalksandvollstein

Einem Nachbarn hat er erklärt, dass dies aus Gründen der Statik erforderlich ist und mit Vertragskündigung gedroht, falls dieser sich weigern sollte. Aus meiner Sicht müsste der Bauunternehmer doch die Statik ändern (mehr Eisen in die Decken) um die vertraglich zugesicherte Bauweise aus Kalksandvollstein zu ermöglichen anstatt sich an einer Statik zu klammern und dementsprechend andere Materialien zu verwenden.
Was für Möglichkeiten habe ich und welche für Konsequenzen hätte eine Kündigung? Ich begehe diesen Vertragsbruch schließlich nicht.
Mit freundlichem Gruß

  • Name:
  • Sven Dakot
  1. cool,

    Ihre Schilderung liest sich für mich (absolut blutiger Laie ohne einen blassen Schimmer von Ahnung) wie:
    Sie werden verarscht, aber mit vorherigem Ansagen.
    Meine Meinung: das Beste, was Sie machen können, ist auf KS zu bestehen und damit zu hoffen, dass der Generalunternehmer den Vertrag kündigt. Falls das nicht klappt und er stattdessen KS verbauen will, dann sollten Sie selber sehen, wie Sie aus dem Vertrag herauskommen. Aber bauen würde ich nicht (mit ihm).
  2. Was zu beweisen wäre

    Werter Fragesteller
    Ich würde (als jur. Laie) sagen, erstens muss er Ihnen beweisen, dass die Statik nur so funktioniert, zweitens ist die zum Bauantrag/Bauanzeige in die Planung einzuarbeiten, was genug Zeit zur Abstimmung mit Bauherrn bedeutet hättete und drittens hätte er Sie dann immer noch fragen müssen.
    In den Gipsdielenwänden bekommen Sie Schwierigkeiten mit der Aufhängung größerer Lasten (z.B. Küchenhängeschränke).
    Also einmal wie alle Mal: ab zu den Kollegen des Hr. Hägele, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
  3. so ist das!

    wer Verträge mit solch "gestaltbaren" klauseln unterzeichnet muss mit allem rechnen ;-)
    ihre Nachteile sind nicht schlüssig!
    1 gipsvollsteine sind sehr wohl nur einfach zu streichen,
    2 die Schalldämmung ist normgerecht!
    3 Probleme mit der Befestigung von küchenoberschränken gibt es nicht!
    sie haben ihrem gu weitest gehende vollmacht erteilt, die Konstruktion nach seinem gutdünken zu ändern, und nun beklagen sie den blankoscheck?
    da lohnt klagen nicht!
  4. Das ist Wildwest-Manier

    Vielen Dank schon mal vorab für das Feedback.
    Klar hat der Bauunternehmer ein bisschen Spiel im Vertrag. Nichtsdestotrotz hat er sich verpflichtet, Änderungen zum einen mit uns abzusprechen und zum anderen diese schriftlich zu fixieren (vertraglich fixiert). Wenn wir es nicht zufällig von zukünftigen Nachbarn erfahren hätten, wüssten wir ja noch nicht einmal was von seinen Plänen! Und das kann es ja wohl nicht sein.
    Stellen Sie sich vor, sie fahren in den Urlaub und in der Zwischenzeit baut ihr Bauunternehmer mit anderem Material ohne Sie in Kenntnis gesetzt zu haben! Ihr Gesicht würde ich gerne einmal sehen :-))
    Bisher habe ich eigentlich nur bestätigt bekommen, dass sich die neue Bauweise sehr wohl als gebrauchsmindernd erweisen würde! Und darauf werde ich wohl auch pochen.
    Warte mal, vielleicht meldet sich ja noch ein Volljurist ...
    Viele Grüße
    Sven Dakot

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