Ist dies eine Konstruktion aus WU-Beton?
BAU-Forum: Keller

Ist dies eine Konstruktion aus WU-Beton?

Hallo,
ich versuche mal meine Frage so einfach wie möglich zu stellen:
Ist das folgende eine Konstruktion aus wasserundurchlässigem Beton (explizit keine weiße Wanne), sodass nach DINAbk. 18195 keine weiteren Abdichtungsmassen mehr nötig sind:
20 cm WU-Beton, Fugenblech, Gebäudeumschließende Kiesfilterpackung und bituminöse, einlagige Spritzabdichtung?
Vielen Dank
Raul
  • Name:
  • Raul
  1. Kann ...

    muss aber nicht. Die Abdichtung muss für Ihren Lastfall ausgelegt sein, dann wär's i.O., sonst nicht.
  2. Die Frage ist aufschlussreich,

    denn sie offenbart ein Missverständnis.
    "Eine Konstruktion aus WU-Beton, die keine Weiße Wanne ist"
    Was soll das sein? Was soll die leisten?
    Ein WW hat eine Hauptaufgabe: Sie soll wasserundurchlässig sein. Wenn ich nun eine WW explizit ausschließe, dann schließe ich auch deren Hauptaufgabe aus.
    Es gibt nur 2 Möglichkeiten:
    Entweder leisetet die Wand selbst die Abdichtung (Weiße Wanne) oder eine außen auf die Wand aufgebrachte Schicht.
    Achtung Mathematik:
    Es gibt keine "WW-light", wohl aber zwei 75 % Abdichtungsmaßnahmen. Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes.
  3. Genau das ist der Punkt

    Unser Bauträger sagt: In der DINAbk. 18195 ist nirgends von einer weißen Wanne die Rede, sondern "nur" von Konstruktionen aus WU-Beton, ebenso sagt er ganz klar, das er keine weiße Wanne ausbildet, daher wollte ich wissen, ob das oben beschriebene Modell DIN konform ist.
    Bzgl. des Lastfalles weiß ich nicht welcher vorliegt, ich dachte (vermutlich ein weiteres Missverständnis) eben durch diese Konstruktion aus WU-Beton ist der Lastfall nebensächlich.
    Schon mal danke
    Raul
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    • Raul
  4. kleiner Nachtrag

    Es sollte natürlich "Abdichtungsmaßnahmen" heißen
    • Name:
    • Raul
  5. Der

    will sich ein Hintertürchen offen lassen. Geht etwas schief, kann er sich *vielleicht* herausreden. Denkt er.

    Er will Dir die typische Mauschellösung andrehen:
    bla bla
    "Wassergefahr ist wahrscheinlich gering, trotzdem gehen wir auf Nummer sicher"
    bla bla
    (Er meint die beschriebenen 2x 75 %, die leider nicht 150 % ergeben, sondern bei 75 % Wasserdichtigkeitswahrscheinlichkeit stehen bleiben)

  6. Jetzt fehlt mir..

    halt etwas wo drin steht, dass das so nicht in Ordnung ist. Denn der Bauträger beruft sich ja genau auf die DINAbk. und sagt das er weder gegen eine DIN noch die anerkannten Regeln der Technik verstößt. Gibt es DIN-Normen oder aRdT die klar zeigen, dass das so nicht in Ordnung ist?
    Danke
    Raul
    • Name:
    • Raul
  7. Falsch herum

    Er soll erst einmal beschreiben, was seine Konstruktion leistet.
    Am besten gleich den Unterschied zur Leistung einer Weißen Wanne darstellen lassen.
    Wenn kein Bodengutachten vorliegt, dann muss man den Worstcase annehmen, also müsste Abdichtung nach DINAbk. 18195 Teil 6 erfolgen.
    (schriftlich fixieren!)
  8. Das Kreuz mit der DIN

    Ja, die DINAbk. 18195 gilt nicht für Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton. Aber welche DIN gilt dann?
    DIN 1045 bzw. EN 206 regeln eben NICHT die Abdichtung.
    Wahrscheinlich aber eher eine juristische Frage im Sinne von: "Was ist geschuldet? " Klar, ein Keller, der eben kein Wasser reinläßt. Oder darf es ein wenig Wasser sein?
    Problematik: es geht solange gut bzw. wird solange verschleppt ("Das ist Baufeuchte, das ist normal" / "Sie lüften zu wenig" / "Sie haben ja keinen absolut trockenen Keller vertraglich gefordert" etc.) bis die Gewährleistung endet.
    Nächster Schritt wie von JDB beschrieben: Bodengutachten oder eben schlimmsten Fall (drückendes Wasser, das ist dann Teil 6, Abs. 8) annehmen.
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  9. Kein Kreuz ...

    allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) heißt das Zauberwort.
    Anerkannte Regel ist:
    Entweder Abdichtung nach 18195 (nach Lastfall) oder WW!
    WW definiert sich nicht (nur) über den  -  notwendigen  -  WU-Beton, sondern auch und vor allem über zusätzliche konstruktive Maßnahmen zur Rissbreitenbeschränkung!
    Hier sind's vor allem Fugendichtprofile, zusätzliche Bewehrung und/oder Arbeitsfugen mit entspr. Dichtungen.
    Ein Keller muss  -  unabhängig vom vereinbarten  -  dicht sein.
    Es sei denn, die "Quelle" wäre explizit vereinbart >;-)) ) ). Wie das erreicht wird, ist Sache von Planer und BU.
    Wenn hier Unsinnskonstruktionen geplant und ausgeführt worden sind, muss  -  soweit noch möglich  -  nachgebessert werden.

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