Pumpensumpf in Weißer Wanne undicht?
BAU-Forum: Keller

Pumpensumpf in Weißer Wanne undicht?

Hallo Experten,
bedingt durch Krankheit war es mir die letzten 3 Tage nicht möglich, mich persönlich über den Fortgang der Arbeiten an unserem Rohbau zu informieren. Heute (Samstag) haben wir die Baustelle besichtigt. Stand der Arbeiten: Die weiße Wanne ist fertig, die KS-Innenwände sind gemauert und außen ist Füllsand angefahren und verdichtet bis ca. 30 cm unterhalb der Kelleroberkante. Die Drainageleitungen (Kokosmantel) für die Lichtschächte sind vorbereitet, die Lichtschächte selber allerdings noch nicht montiert, sondern die Öffnungen sind mit Brettern gegen Eindringen des Füllmaterials gesichert. Im Keller sind schon die Stützen für die Filigrandeckenelemente aufgestellt und die Kellerdecke soll am Wochenanfang gegossen werden.
Mit dem Bauträger wurde offene Wasserhaltung (auf seine Kosten und soweit erforderlich) für die Bauphase vereinbart, da Lehmboden und Grundwasser ab ca. 1,2  -  1,8 m vorliegt. In die Kellersohle wurde ein Pumpensumpf aus Fertigbetonelementen mit eingegossen, dieser Pumpensumpf war bis vor 3 Tagen nach bis oben mit Kies aufgeschüttet. Vor drei Tagen wurde der Kies entfernt, der Pumpensumpf war zunächst trocken. Heute haben wir im ganzen Keller ca. 3 cm Wasser, der Pumpensumpf dementsprechend auch. Da es in der Zeit keinen nennenswerten Niederschlag gegeben hat, kann ich nur davon ausgehen, dass das Grundwasser durch den Pumpensumpf hochdrückt. Dies deckt sich auch mit meinen Beobachtungen während der vorhergehenden 14 Tage, wo der Grundwasserstand in der Baugrube trotz Kälte und Trockenheit immer mal wieder (langsam) auf Kellersohlen-Niveau anstieg und mittels einer Tauchpumpe mehrfach wieder abgesenkt werden musste.
Folgende Fragen stellen sich uns:
  1. Was ist davon zu halten, dass in der jetzigen Bauphase noch Wasser durch den Pumpensumpf eindringen kann?

Ich möchte mich gern auf das nächste Gespräch mit dem Bauleiter vorbereiten und frage mich, ob der gegossene Pumpensumpf nicht genau wie die Kellersohle (25 cm WU-Beton) schon dicht sein sollten. Welche Maßnahmen müssen noch ergriffen werden? Jedenfalls habe ich nicht vor, von jetzt an das Grundwasser ständig aus dem Keller zu pumpen, zumal dem Bauträger das Bodengutachten mit Bodenbeschaffenheit und Grundwasserständen vorlag.

  • Schadet das jetzt anstehende Wasser dem frischen Kellermauerwerk?

Die Maurer sind logischerweise erst am Montagmorgen wieder zugegen. Im schlimmsten Fall steht die Wanne und die KS-Innenwände damit für ca. 2,5 Tage im Wasser. Die Außenwände sind aus 30 cm WU-Beton, Verbund mit der Kellersohle mit umlaufend verlegtem Quellband. Abdichtungsmaßnahmen wurden nur von außen ergriffen (Hohlkehle mit Dickbeschichtung). Für ein paar schnelle Hinweise wäre ich sehr dankbar. Ich versuche, den Bauträger am Sonntag ab 14 Uhr anzusprechen und es wäre natürlich toll, wenn ich bis dahin eine zweite Meinung zu dem Thema hätte.
Freundliche Grüße
Ulrich Wahrmann

  • Name:
  • Herr Wahrmann
  1. *plumps*

    umgefallen ... gibt's kein Wochenende mehr "OHNE" Schäden an weißen Wannen? ... Sie wollen eine zweite Meinung? ... die Decke könnt ich hochgehn wenn ich lese das der Keller "OHNE DECKE" bereits verfüllt und verdichtet ist (!) ... wie alt ist der Beton der Außenwände 2 oder 3 Tage?
    Pumpensumpf in Betonfertigteilen? ... Sie meinen sicher ein
    Pumpensumpffertigteil in einem Stück? mit oder OHNE Fugenblech ... sicher gehören da Grundleitungen dazu? ... die liegen vermutlich unter der Bodenplatte? und die Bodenplattendurchdringungen wurden wie ausgeführt? ... Quellband bei dem Grundwasserwasser ... und zur Sicherheit eine KMB Hohlkelle weil man seieiner eigenen Konstruktion nicht traut ... ich glaub mehr kann man bei einer Weißen Wanne gar nicht mehr verkehrt machen (!) *pruuust*
    Nen Statiker wird bei der Ausführung sicher auch keinen geben? ... Bewehrungspläne Bewehrungsabnahmen etc. sicher auch ein Fremdwort?
    Meine Meinung:
    "Wenn das alles stimmt was Sie da schreiben dann werden Sie mit dem Keller keine Freude haben"!
  2. Schwimmversuch ...

    Hallo Herr Thalhammer,
    vielen Dank für Ihre Antwort, irgendwie hatte ich ja auch schon mit Schlägen gerechtet. Man hofft ja immer, dass es EINEN selber nicht trifft :-/.
    Ich hoffe trotzdem, dass wir uns noch ein wenig auf sachlicher Ebene über mein Problem unterhalten können, d.h. dass ich Ihnen noch weitere Informationen liefern kann, die möglicherweise Ihr Gemüt etwas kühlen bzw. mir zumindest die passenden Argumente für das anscheinend dringend erforderliche Gespräch mit der ausführenden Seite liefert.
    Klar ist anscheinend, dass es wohl unterschiedliche Vorstellungen von der ordnungsgemäßen Ausführung eines Bauvorhabens gibt. Klar ist auch, dass nicht jeder Bauwillige den notwendigen Sachverstand aufbringt um ein solches Vorhaben allein zu dirigieren, daher sucht man sich entweder einen Architekten oder einen Bauträger, unsere Wahl ist (nach Empfehlungen) auf letzteren gefallen. Da müssen wir nun durch.
    Zu Ihren Ausführungen:
    1. "*plumps* umgefallen":

    So gesehen haben Sie natürlich recht, unseretwegen hätte das Verfüllen auch noch Zeit gehabt. Ich kenne den exakten Plan des Bauträgers (noch) nicht, die ersten 3 Wochen gingen ziemlich ereignisreich voran. Der Beton wurde am Freitag, 28.02. mittags gegossen (erste Runde nur zur Hälfte, ein Arbeiter mit der Rüttelflasche hinterher, dann in der zweiten Runde angefüllt und wiederum gerüttelt, das ganze hat ca. 1 Stunde gedauert). Bewehrungspläne liegen mir nicht vor (schlüsselfertig halt, "ein Stück Haus"), ich weiß aber, dass mindestens zwei Bewehrungslagen eingebaut wurden (laienhaft gesprochen). Die Verbindung zur Kellersohle wurde ebenfalls durch einiges an senkrechten Bewehrungseisen innerhalb und außerhalb des Quellbandes geschaffen. Bei Bedarf kann ich Fotos zur Verfügung stellen die meine laienhaften Beschreibung etwas verdeutlichen.
    Die Schalung wurde am Montag, 03.03. entfernt. Verfüllt wurde als erstes die Ostseite am Donnerstag, 06.03., die restlichen Seiten offensichtlich am gestrigen Freitag. Soviel zum Alter des Betons (also ca. 7 Tage bei Einbringen der Haupt-Seitenlast). Ob es statisch OK ist, den Keller bei diesem Alter OHNE DECKE zu befüllen, ist sicher eine Frage an den Fachmann. Letztendlich sagen wir uns natürlich, dies ist nicht die erste weiße Wanne des Herstellers (sondern ca. die 250.), und daher habe ich nicht die Befürchtung, dass es uns die Wände eindrückt.

    • Pumpensumpf vermutlich aus einem Fertigteil. Mit oder ohne Fugenblech kann ich jetzt nicht beantworten, da ich dieses Detail nicht beobachtet habe und mir keine Ausführungspläne in dieser Detailauflösung vorliegen. Werde ich klären.

    Grundleitungen? Sind keine unterhalb der Bodenplatte geführt. Wofür sollen diese sein? eigentlich sollte in den Pumpensumpf nur das Keller-Abwasser geleitet werden, dieses dann über eine Rückstau-Schleife (oberhalb Straßendecken-Niveau) gepumpt und zusammen mit dem Abwasser aus dem Wohnbereich frostfrei aus der Kellerwand herausgeführt und mit 1  -  2 % Gefälle in den Kanal geleitet werden. D.h. der Pumpensumpf müsste nach Außen hin dicht sein. Die Keller-Entwässerungsleitungen wurden in die Kellersohle eingegossen und münden im Pumpensumpf. Daher gibt es keine Bodenplattendurchdringungen.

    • Quellband und KMB Hohlkehle

    Da kann und will ich Ihnen nicht ganz widersprechen, dass da evtl. jemand seiner eigenen Konstruktion nicht traut.
    Wie Sie richtig vermuten, habe ich noch mit keinem Statiker gesprochen. Sah ich als Bauherr auch nicht direkt als meine Aufgabe an, aber das kann ja ändern.
    Ich hoffe, Sie können sich jetzt ein etwas besseres Bild von der Situation machen. Wie ist denn nun Ihr Urteil über unseren zukünftigen Keller?
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Wahrmann

    • Name:
    • Herr Wahrmann
  3. ganz einfach

    eine Wanne erhält ihre letzte Aussteifung über die Kellerdecke (!) ... das heißt das erst nach dem Betonieren der Decke der Keller verfüllt werden darf ... "Ohne wenn und Aber" ... die Vibrationen beim Verdichten gehen natürlich zu Lasten des Beton ... 28 Tage so steht's geschrieben braucht der Beton um seine erste Festigkeit zu erhalten ... Praktisch selten's umsetzbar "ABER" die Decke sollte schon drauf sein und mindestens 3 Tage alt sein bevor man als verfüllen denken darf (!)
    Das mit Statiker habe ich gewusst ... denn ein Statiker hätte dem verfüllen so "NIE" zugestimmt (!)
    Der Pumpensumpf bzw. die Entwässerung ist mir noch nicht klar ... normalerweise gibt's dann nen Einlauf bzw. ein Druckrohr deren Einlauf min. 10 cm unter OK Bodenplatte liegt ... wird hier der Pumpensumpfdeckel ausgeschnitten um die Rohr anzuschließen?
    250 Wannen ... "Soso"? alle nach dem selben Schema? ... ich verkneif mir das jetzt was ich denke
    Fugenblech beim Pumpensumpf ein "MUSS" bei einer weißen Wanne ebenso eine Zulassung für den drückenden Bereich und das Detail wär das ob Fugenblech auf Unterkante Untere Bewehrung liegt.
    Der Pumpensumpf ist "NUR" dicht wenn die Kriterien siehe oben erfüllt werden (!)
    "hoppala" jetzt doch Grundleitungen? ... und die wurden in die Bodenplatte eingegossen ... die wichtigste Frage jetzt wäre "Wurde die Bodenplatte in diesem Bereich verstärkt" sprich
    waren Gräben nach dem erstellen der Sauberkeitsschicht sichtbar?
    Quellband und KMB ... bevor ich wieder eine Abmahnung bekomme sag ich dazu nichts ... "Außer" das ich schon meine Gründe habe warum ich Fugenbänder einsetze (!)
    ahja ganz vergessen ... auf zwei mal wurde der Keller mit Beton gefüllt und das in Verbindung mit Quellband *pruuust* ... DINAbk. 1045 "Betoniergeschwindigkeit/Fallhöhen/Rüttelhöhen etc. " wenn wir betonieren sind das immer 5 Lagen (!) "PLUS" die erste Lage ist gemäß DIN 1045 mit Anschlussbeton!
    Mein Urteil:
    "Wasser sofort raus um zu sehn wo Sie überall Leckstellen haben" (!)
  4. Klarheit in Fachbegriffen ...

    Hallo Herr Thalhammer!
    Bin halt nur Laie, daher versuche ich mal, mich in Bildern auszudrücken. Sie können die Fotos vom Pumpensumpf unter dem Link

    Bzgl. Anschluss des Pumpensumpfes an die Bodenplatte gebe ich Ihnen recht, da gehört sicher ein Fugenblech rein. Leider war ich zum Zeitpunkt der Sohlenerstellung nicht zugegen, nur in der Mittagspause vorher und nach meinem Dienstschluss war die Platte schon gegossen. Ist halt Käse, wenn man sich auf andere verlassen muss. Ich werde dieses Detail beim Hersteller nachfragen.
    Grundleitungen: Jetzt sind wir begrifflich auf einer Linie, wenn Sie die 5 cm-Kunststoffrohre meinen, die für Heizungs/Kaminentwässerung, Waschbecken und Waschmaschine verlegt worden sind. Diese sind auf dem ersten Foto zu erkennen. Verstärkung der Bodenplatte sehe ich allerdings keine in diesem Bereich und gehe davon aus, dass diese nicht vorhanden ist.
    Weitere Ausführung des Pumpensumpfs (Ausschnitt Deckel o.ä.) ist mir bisher nicht bekannt. Wird nachgefragt.
    Quellband oder Fugenband  -  möglicherweise auch ein laienhafter Irrtum meinerseits  -  vielleicht können Sie auf dem zweiten Foto identifizieren, was denn nun zum Einsatz gekommen ist? Für mich sieht es aus wie ein geripptes Gummiband mit Metallverstärkung. Den Fachbegriff kenne ich nicht. Genauso wenig den fachgerechten Einsatz.
    Ihre Ausführungen zur Statik und zum Betonieren nehme ich mit großem Interesse zur Kenntnis und werde diese Einzelheiten sicher in dem morgen (bzw. heute ... gähn ...) notwendigen Gespräch verwerten. Ebenso stimme ich mit Ihnen überein, dass das Wasser schnellstens raus muss und die Dichtigkeit zu prüfen ist.
    Soweit zunächst für heute Nacht, das Aufbereiten der Fotos hat doch einige Zeit gekostet. Vielen Dank zunächst für Ihr  -  vernichtendes  -  Urteil. Es bestärkt mich auf jeden Fall darin, das es doch nicht geht, dem (diesem) Auftragnehmer NICHT ständig auf die Finger zu schauen. Schade eigentlich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Wahrmann

    • Name:
    • Herr Wahrmann
  5. Sie haben

    kein Quellband, sondern ein Fugenband ... "ABER" ich sehe sehr viele Ausführungsfehler ... bevor ich aber in's Detail gehe möchte ich nochmal's nachfragen wo zum Zeitpunkt der Gründung das Grundwasser angestanden ist ... (z.B. unter der Bodenplatte?) ... wurde das Grundwasser zur Gründung abgepumpt? ... sie haben doch ein Bodengutachten steht da wo sich der Höchstwasserstand befindet ... vielleicht habe ich's ja überlesen "ABER" die Info brauche ich jetzt um auf Anhieb richtig ansetzen zu können (!)
    MfG
    PS: die Bilder sind klasse und sehr wertvoll zur Schadensanalyse gibt es noch mehr davon?
  6. Bilder, Grundwasserstand

    Guten Morgen Herr Thalhammer!
    Vielen Dank für die nächtliche Antwort! Ich habe zwischenzeitlich versucht ein wenig zu schlafen, allerdings ohne großen Erfolg.
    Zum Thema Grundwasser: Lt. Bodengutachten sollte sich dieses (habe gerade noch einmal nachgelesen) im Bereich des Baukörpers in Tiefen von 1,0 m bis 1,2 m finden.
    Bei den Ausschachtungsarbeiten herrschte zunächst noch Frost, daher war die Baugrube anfangs recht trocken. Das Loch für den Pumpensumpf füllte sich dann langsam bis zur Oberkante mit Grundwasser.
    Zur Orientierung: Der Pumpensumpf befindet sich in der Nord-Ost-Ecke. In der Nord-West-Ecke wurde in der Kiesschüttung eine "Kuhle" ausgespart, in welcher sich dann ebenfalls nach und nach Grundwasser ansammelte welches dann immer mal wieder mit der in Foto 1 sichtbaren Pumpe abgesenkt wurde. Hierzu kann ich noch ein schönes Foto vom Abend der Gründung nachreichen.
    Da während der gesamten Gründungsphase KEIN Niederschlag fiel konnte man anhand der zunehmenden Durchfeuchtung (Dunkelfärbung) der Kiesschüttung sehr gut erkennen, dass das Grundwasser ohne weitere Maßnahmen bis auf Bodenplattenniveau ansteigen "wollte".
    Meine Bildersammlung belegt seit dem 18.02. (Beginn der Erdarbeiten zur Vorbereitung der Grobabsteckung) nahezu alle Bauabschnitte  -  allerdings war es mir meistens nur möglich mittags und abends zu fotografieren, schließlich muss ich zwischendurch noch ein wenig arbeiten ...
    Ich versuche mal, noch weitere aussagekräftige Fotos hochzuladen.
    Vielen Dank für das Lob!
    Mein Bauträger erstellt den Rohbau in Eigenregie. Ich sehe schon, das wird heute eine etwas temperamentvollere Unterhaltung.
    Sehen Sie eigentlich Chancen, diesen Pumpensumpf nachträglich "dicht" zu bekommen?
    Zunächst einmal vielen Dank für Ihren selbstlosen Rat!
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  7. Frost

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    In der Zeit des Abbinden des Betons hatten wir Fost. Sicher bei Ihnen auch. Frost ist beim Abbinden des Betons wenig hilfreich  -  siehe DINAbk. 1045. Also ich bezweifle, dass der Beton die geplante Festigkeit erreicht, abgesehen von den vielen anderen Fehlern. Halten Sie sich beim Gespräch offen, dass die ganze "Wanne" abgerissen werden muss und durch eine Wanne ersetzt wird. Holen Sie sich einen Sachverständigen vor Ort um das schnellstens zu klären.

    Und wenn der Bauträger nicht willig ist, müssen Sie ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren beantragen. Ferndiagnosen  -  so sicher sie auch sein mögen  -  helfen Ihnen im Rechtsverkehr nicht. Sogar Ihr! Sachverständiger  -  wenn Sie einen beauftragen  -  ist für Ihren Vertragspartner nicht bindend. Entweder Sie einigen sich beide vorher auf einen bestimmten Sachverständigen und vereinbaren, dass dessen Urteil für Sie beide bindend ist (wenn dann ggf. Schaden eintritt haftet der Sachverständige) oder es bleibt nur das gerichtliche Beweissicherungsverfahren.

  8. "Ferndiagnosen  -  so sicher sie auch sein mögen  -  helfen Ihnen im Rechtsverkehr nicht"

    "So" jetzt wollte ich eigentlich loslegen ... "ABER" ich komm nicht über diesen Satz drüber ... ich glaub schon das ich awengerl Ahnung hätte was WU-Konstruktionen anbelangt ... ich würde mir das zutrauen per Ferndiagnose diese Konstruktion bzw. deren Fehler zu zerlegen ... ich bin mir sicher das es für einige sogar lehrreich werden könnte wenn ich diese Konstruktion zerlege ... "NUR" will man es hören was hier alles daneben gelaufen ist?
    Soll ich weitermachen und die Konstruktion auf Ihre Fehler hin zerlegen "ODER" soll ich den Beitrag Beitrag sein lassen weil ja eh schon alles gesagt bzw. der Mangel eh bereits vorhanden ist?
    Ich erwarte eure Komententare ... es ist "eure" Entscheidung ob wir hier jetzt am Ende sind?
  9. Loslegen

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Josef ich wollte damit die Hilfe nicht im Geringsten bremsen. Wenn jemand den Gutachter vor Ort hat, ist noch nichts über dessen Qualifikation gesagt. Um so mehr Informationen der Bauherr hat, um so mehr kann er ggf. Tipps geben  -  ich würde sogar empfehlen der BH druckt sich alles aus und spricht zuerst mit seinem Bauträger. Wenn der weiß, was alles auf ihn zukommen kann, lässt sich vielleicht alles gütlich regeln  -  aber bei dem Umfang habe ich meine Zweifel.

    Die Ferndiagnose hilft dem Bauherrn gewaltig  -  aber im Rechtsverkehr (und nur dort) selbst sicher wenig. Schon weil das eine Beratung ohne Haftung ist.

  10. @Thalhammer

    Ihre Fangemeinde, die heimlichen Leser und alle interessierten "Fachlaien" warten bergierig auf detailreiche Ausführungen Ihrerseits! Herr Wahrmann braucht Argumente und alle anderen, denen solche Projekte noch bevorstehen, wollen vorher wissen, was da kommt. Es wäre doch schade, wenn in Zukunft hier nur noch Mitteilungen wie "zu spät", "Kind im Brunnen" oder "abreißen" zu lesen sind. Sicher sollen die Gutachter auch leben. Ich denke aber, da bleibt noch genug übrig  -  leider.
    • Name:
    • Reg2023-Herr Kermit
  11. Aber sicher!

    Hallo Herr Thalhammer u.a.!
    Sorry, komme erst jetzt zum Antworten, da ich bis eben noch mit Kind und Kegel an der Baustelle war. Stand ist aktuell, dass das Wasser (trotz leichter Niederschläge in dieser Nacht) nicht weiter angestiegen ist. Also kann ich jetzt zusätzlich reklamieren, dass die "Wanne" von innen auch nicht dicht ist?!? :-/
    Im Ernst, ich gehe davon aus, dass durch die schon besprochenen Leckagen jetzt der Ausgleich zum Grundwasserspiegel erfolgt ist.
    Jetzt noch mal ohne Ernst: Vielleicht war es das, was mein Bauleiter meinte, als er mir "schwimmenden Estrich" im Keller angeboten hat? SCNR, Schwarzer Humor hilft über so manche Krise ...
    Herr Ebel, mit dem Frost gebe ich Ihnen teilweise recht. Im Verlauf der Gründungsphase wurde es wärmer, d.h. zu Zeiten der Sohlengründung hatten wir schon Tagestemperaturen von 8  -  11 Grad. Nachts sicher nicht. Auf die Idee mit dem Abreißen der Wanne bin ich in der langen letzten Nacht auch schon gekommen ...
    Bin trotzdem auf weitere Ferndiagnosen gespannt. Das diese für mich keine Rechtskraft haben, ist mir schon klar. Ich wüsste nur selber auch gern, woran ich eigentlich bin und womit ich nachher argumentieren kann.
    Ich versuche noch heute die vorhandenen Fotos vom Bau-Ablauf einzustellen, allerdings muss ich diese erst aufbereiten, da ich Ihnen nicht alles in den vollen 3 Megapixeln zumuten möchte.
    Gruß
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  12. grundsätzlich

    ... ich bin nur ein kleiner Bauunternehmer der keinen Nutzen am beantworten solcher Fragen zieht ... ich würd mir auch keine solche Konstruktionen anschauen es sei denn die wär vor meiner Haustür ... und das ist nur so mal am Rande erwähnt nicht das man am Ende falsche Schlüsse stellt (!)
    Ich schreib bereits das ich das mit Statiker gerochen habe ... zum einen hätte kein Statiker zugestimmt den Baukörper "OHNE Decke" zu verfüllen und zu verdichten ... "als" ich die Bewehrungslage gesehen habe wurde dies zusätzlich bestätigt (!)
    Zur Sache:
    Für dieses Bauvorhaben gibt es keinen Statiker (!)
    a.) Anhand der Gerüstbohle dürfte die Bodenplatte max. 25 cm stark sein
    Dann fangen wir mal an:

    1.) Der Pumpensumpf eher ein Pflanztrog aus vergangenen Tagen ist alles andere als für eine druckwasserdichte Ausbildung erforderliches Fertigteil ... die Wandstärke dieses Pumpensumpfes würd ich auf ca. 10 cm schätzen ... für Druckwasserdichte Ausführung ist ein Fertigteil mit mindestens 15 cm in B35 erforderlich ... "Ferner" fehlt diesem Pumpensumpf die Anschlussbewehrung für die Bodenplatten "PLUS" und das ist das wichtigste es ist "KEIN" Fugenband in der Eindringung Bodenplatte vorhaben ... "hier" würd ich umgehend auf die Zulassung für diesen Pumpensumpf für den "druckdichten Bereich" pochen ... nur keine Sorge diese Zulassung werden Sie eh nie zu sehen bekommen (!)
    2.) Pumpensumpf die 2 te ... man wusste offenbar das dieser Pumpensumpf nicht druckwassertauglich ist ... drum hat man einfach ein größeres Loch ausgehoben und den Pumpensumpf integriert ... "ABER" der glatte Pumpensumpf steht mit der Sohle im Grundwasser ... das heißt er hinterwandert bis auf den Übergang Pumpensumpf/Bodenplatte trifft ... "Vermutung" und genau dort drückt es momentan das Grundwasser rein ... zumal die 0815 Ausführung Pumpensumpf/Schalung alles andere als sachgemäßes Verdichten mittels Flaschenrüttler erlaubt
    3.) Pumpensumpf III ... DINAbk. 1045 Rissbeschränkung ... im Bereich des Pumpensumpfes wurde hier richtig die Bewehrung ausgeholzt ... es fehlen Anschlussbewehrung, Diagonalbewehrung, Drittbewehrung sowie Verbügelungen ... die ganze Pumpensumpfbewehrung ist Marke Eigenbau weit weg von der geforderten Rissbeschränkung im DIN 1045 Bereich (!) ... und eigentlich so zu scheitern verurteil ... der größte Druck bzw. vermutlich Spannungsbruch kommt eh erst bei Grundwasserhöchstständen zum Vorschein (!) ... "Achtung" hier sollte man auf die Gewährleistung achten ... 5 Jahre sind schnell um ... was ist wenn erst im 6 ten. Jahr 10 bzw. 20 jähriges Grundwasser ansteht?
    4.) was ich nicht genau erkennen kann ... gibt es unter der Pe-Folie eine Sauberkeitsschicht?
    5.) Grundleitung ... die HT Rohre bzw. deren niedriger Durchmesser sind "NICHT" für WU-Konstruktionen im Beton zulässig (!) ... "Ferner" fehlt die in der DIN 1045 festgelegte Mindestummantelung von 25 cm ... momentan liegen die HT Rohre auf unterkante unterer Bewehrung ... Fehler eins hier fehlt sicher die Betondeckung zur Bewehrung ... die Rohre liegen ja press drauf ... das heißt an anstehende Grundwasser dürfte ohne größere Hürden bis zum HT Rohr wandern ... von dort hinterwandert kann's dann weiterwandern bis in Richtung Pumpensumpf ... "weil" die HT-Rohr keine Hydrationswärme verkraften ... sprich sich verziehn.
    6.) Grundleitungen die IIte ... ich behaupte bei der Ausführung das diese Grundleitungen alles andere als im Gefälle liegen (!) ... normalweise verwendet man dazu Rohre mit einem Durchmesser von min. 100 mm ... was ist wenn die Fuseln der Waschmaschine dieses dünne 70er (?) Rohr verstopfen ... nur als Tipp ab Durchmesser 100 mm kann ich da mit einer Kamera rein bzw. kann jene mit den nötigen Geräten reinigen lassen (!)
    7.) Bewehrung der Bodenplatte ... also Q378 sind das keine ... aus was besteht die obere und untere Lage? ... Q221 würd ich tippen ist das richtig? ... Die Rissbeschränkung siehe oben nach 1045 ist eh unterschritten ... "ABER" trägt diese Bewehrung samt 25er Platte auch IHR Haus ... oder sind das Spannung samt Risse in der Bodenplatte bereits programmiert ... das müsste jetzt ein Statiker klären (!)
    8.) Bewehrung II ... unter Lage geht bis zur Abschalung liegt im Bereich des Pumpensumpfes eh blank auf den Kies auf = Betondeckung unterschritten ... "ABER" die Obere Lage endet in etwa dort wo das Fugenband reingesteckt wird ... "PLUS" als Anschlussbewehrung für die Wände wurde wahlweise ein paar 10er Bügel alle 40 cm gesteckt ... "NEIN" so sehr ich mich auch anstrenge immer wieder der Hinweis DIN 1045 Rissbeschränkung durch Bewehrungen ... auch nach den Regeln der Technik sieht so "KEINE" Weiße Wannen Bewehrung aus ... das hier ist eine 0815 Löschung der ich keinen Deut trauen würde.
    9.) ahja nochmal Pumpensumpf bei den Seiten sieht man schön toll den Kies sprich keine Seitensauberkeitsschicht ... was passiert beim betonieren würd ich gerne noch verraten ... "durch das einfüllen von Beton lösen sich Kiesteile von der Seite und zusammen mit dem verdichten wird das ein schöner Nestiger Beton ... die Lösung wär gewesen über die Böschung auch eine Sauberkeitsschicht (falls überhaupt im Hauptteil vorhanden) oder zumindest eine Folie drüberzuziehn.
    10.) Abstandhalter zwischen Folie und Bewehrung ... ich werde das Gefühl nicht los das hier die Betondeckung von 40 mm unterschritten wurde ... die Abstandhalter liegen verkehrt rum was auch richtig wäre ... "ABER" sind das auch 50 mm Abstandhalter? ich erschätz höchsten 35 mm? ich habe den Eindruck das hier zusätzlich gespart wurde als Abstand zwischen den Abstandhalter sag ich immer ca. 50 cm momentan habe ich mit dem Bild meine Probleme ich sehe die Bewehrung auf der Folie aufliegen ... wenn das so ist ist das alles andere als rechtens (!)
    Moment ich muss Luft holen irgendwie spinnt meine Tastatur schnell mal abschicken nicht das ich nochmal alles schreiben muss

  13. Vorsetzung ...

    das war jetzt nur das 1 te. Bild ... je besser die Bilder sind desto mehr Informationen können Sie erwarten ... ich nehme auch die volle Dateigröße (habe eh DSL) no Problem ... man kann zwar ihre Bilder vergrößern "ABER" die äußeren Zonen sind für mich hier wertvoller als das Innenleben ... sprich lassen Sie's bitte im vollem Umfang (!)
    2 te. Bild

    1.) Das Fugenband ein Relikt aus vergangen Tagen wo man mit PVC Schlaufen gemeint hat man könnt günstige bewehrte Fugenbänder erschaffen ... "ABER" deren Einsatz ist natürlich gestattet ... "NUR" sind die ziemlich spröde und zäh ... sprich in der kalten Winterzeit gleicht die Fugenbandführung mit selbigen der reinsten Achterband "ABER" eins haben Fugenbändern alle gemeinsam: "Die Stöße sind miteinander zu verscheißen" und das steht auch in den Regeln der Technik so drin ... Überlappungen so wie man sie auf den Bild sind sind "NICHT" zulässig ... denn hier ist ein hinterwandern von Wasser nicht ausgeschlossen eher sogar bereits programmiert (!)
    2.) Anschlussbewehrung mittels Rundeisenbügeln ... ehrlich das Herz tut mir weh wenn ich sowas sehe ... nicht aber rein gar nichts hat sowas mit einer Weiße Wanne zu tun ... man sieht richtig wie man die Bügel nach dem Einbringen des Beton reingesteckt hat um danach das Fugenband durchzuführen :-(
    3.) Jetzt noch eine Vermutung ... was heißt Vermutung ich arbeite seit 1975 mit Beton ... wenn ich jetzt sage das der Beton zu nass eingebracht wurde dann mein ich das so wie ich's sage man sieht es an der Oberfläche wie der Beton das Wasser austreibt bzw. wie glatt die Oberfläche ist (!) ... je flüssiger ein Beton verarbeitet wird desto schlechter ist seine Endfestigkeit sprich "Weiße Wannen" haben die höchsten Ansprüchen das heißt das sie die Endfestigkeit auch brauchen das heißt auch das hier keine Betonsuppen was verloren haben (!)
    4.) Was ich noch sehe ... ist das "KEINE" Betonnachbehandlung vorgenommen wurde ... das heißt gerade bei WU-Konstruktionen ein klarer Verstoß gegen die DINAbk. 1045 ... also doch keine WW, sondern eine 0815 Ausführung ... der Frost wurde ja von Hr. Ebel bereits angesprochen dazu müsste man die Lieferscheine sehn welche Bedingungen bzw. Vorkehrmaßnahmen getroffen wurden.
    SO das war's von meiner Seite ... Ihr dürft mich jetzt steinigen.
    MfG

  14. Dauer freigeschachtet

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Möglicherweise war der Lehm gefroren als der Beton gegossen wurde. "Wanne" abreisen und ggf. auch den Lehm, der gefroren war mit entfernen. Ist der Fundamenterder fachgerecht (DINAbk. 18014)? z.B. keine isolierende Schicht zwischen Erdstoff und dem Beton, in dem das Erdungsband ist.
  15. Halt das wichtigste habe ich vergessen

    "Das Verfüllen und Verdichten Ohne Decke" entspricht "NICHT" den Anforderungen einer WU-Konstruktion ich weiß zwar nicht ob das irgendwo geschrieben steht "ABER" diese Aussage von mir unterschreib ich mit allen evtl. Konsequenzen mit meinen Namen:
    Josef Thalhammer
    Ismaningerstr. 23
    85356 Freising
    Tel. 08161/81706
  16. Mensch Josef

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Wer wird Dich denn steinigen wegen Qualitätstipps. Soweit ich das übersehe hast Du große Erfahrungen, weil Du Dich immer um Qualität bemühst  -  und sicher hast Du auch Lehrgeld bezahlt. Meine Frau ist Planer und ich bin Physiker. Bei der praktischen Durchführung kommen immer noch Fertigkeiten, wo man sagt: da hätte ich vielleicht nicht darauf geachtet. Und meine Frau hat weniger Zeit als ich, sodass das, was ich schreibe selten mit meiner Frau abgesprochen ist  -  und deswegen mag sich Manches sehr theoretisch anhören  -  allerdings selten falsch sein, denn wenn ich mir nicht sicher bin  -  meine Frau kann ich immer fragen.

    Weiter so.

  17. nö Hr. Ebel,

    ich glaube ich darf schon sagen das ich relativ wenig Lehrgeld bezahlt habe ... der Grund war mein Lehrmeister im Betonbau dem ich viel zu verdanken habe (!)
    @ Robert Worsch ... wir haben bereits mehrfach über ein mögliches Projekt "Weiße Wanne als Dukumentation im Netz" diskutiert ... in Anbetracht das man in den Foren nur noch verkorkste WU-Konstruktionen sieht/liest glaube ich langsam auch das die Zeit mehr wie reif ist für die "

    MfG

  18. Mach'ma Sepp ;-))

    Foto von Robert Worsch

    Wir bereiten das mal vor. Den Link habe ich momentan noch auf meine Homepage geleitet, leider hat es mir gestern meine index-Datei "zerlegt", sodass meine Navigationsleiste nicht mehr funzt.
  19. zu Ihrem Einwand am Anfang,

    dass es unterschiedliche Vorstellungen von der ordnungsgemäßen Ausführung eines Bauvorhabens gibt, möchte ich als spät in Netz Schauender noch ergänzen, dass dass in diesem Fall nicht stimmt, hier gibt es einfach richtig und falsch (genauer gesagt dicht und undicht, spätestens beim nächsten Jahrhunderthochwasser :-((, wie es Herr Thalhammer ja überzeugend gesagt hat.
    Zur Ehrenrettung der Bauleute möchte ich noch ergänzen, dass solche weiße Wannen im Objektbau nicht ganz so selten auch durchaus vernünftig gemacht werden, die 'Sorgenkinder' sind halt die Billig-Ausführungen ...
    Eigentlich müssten die Ihnen genannten Ferndiagnose-Details für ziemlich weitgehende Mängelbeseitigungsmaßnahmen reichen, vielleicht berichten Sie mal, wies ausgegangen ist.
  20. Deutschland sucht den Baustellenstar.

    Josef, habe dich gerade bei RTL angemeldet.
    Aber was soll sich unsereins hier noch zu Wort melden, habe ich mir überlegt.
    Eigentlich Quatsch ...

    Aber ich versuch's mal als "Anwalt der Gegenseite" und will die Diskussion mit ein wenig differenzierter Betrachtungsweise beleben.

    Ich rühre die Lostrommel und ziehe einen beliebigen Kritikpunkt:

    • rühr-rühr-rühr*

    aha: Kritik an der Anschlussbewehrung!

    Sicherlich sieht sie etwas spärlich aus.
    Aber: Die Statik sagt aus, dass keine erforderlich ist.
    Im Bereich der Fuge zwischen Wand und Sohlplatte übernimmt das Fugenband die Dichtfunktion. An die Bewehrung wird hier (!) keine Anforderung (Rissbreitenminimierung, o.ä.) gestellt.
    Wenn der Herr Thalhammer meint, da gehören mind. dm 10, e=15 cm hin, dann soll er es doch machen. Mein Mandant schmeißt sein Geld nicht aus dem Fenster.
    Übrigens:
    Das Fugenband setzt Herr Thalhammer in jedem Fall trotzdem. Traut er seiner eigene Konstruktion nicht? :-)) )

    Noch was, Herr Ebel:
    Das Geschrei nach "Neuer Wanne"  -  ist nach diesen Infos und der Entfernung zum Objekt völlig fehl am Platz! Oder können Sie hellsehen?

    MfG jdb

  21. neu oder nicht?

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    "Das Geschrei nach "Neuer Wanne"  -  ist nach diesen Infos und der Entfernung zum Objekt völlig fehl am Platz! Oder können Sie hellsehen? "

    Ich bezweifle, das der Pumpensumpf noch dicht einzubinden ist (dicker kann man den noch machen). Das Nichtverschweißen des Fugenbandes ist auch nicht zu korrigieren. Wer soll die Festigkeit des Betons kontrollieren (als Folge des Frostes und Wasserüberschuss)? Wer soll kontrollieren ob beim Verfüllen Risse angelegt worden sind? Wie soll mit dem Lehmbrei (falls der Frost hatte) umgegangangen werden usw.?

    Wenn alle Fehlerquellen beseitigt werden, braucht nicht abgerissen zu werden  -  aber ob bei den vielen Mängeln die Qualität der Mängelbeseitigung besser ist? Die endgültige Entscheidung muss vor Ort getroffen werden  -  aber das hatte ich schon geschrieben.

  22. na dann ich mal so frei :-)

    ... klar setze ich das Fugenband trotzdem ein ... "hier handelt es sich um einen zeitlich versetzeen Betonierabschnitt sprich um eine Arbeitsfuge (Taktfuge) "
    klar das ich die Anschlussbewehrung so nicht stehen lassen kann und werde ... als "Stand der Technik" bezeichne ich hier meine Betonknigge ... ich glaub kaum das diese billige Anschlussbewehrung Zustimmung unter den Statikern finden wird? ... Würde ein Statiker (vermutlich eh keiner beauftragt) eine Blanko Unterschrift auf solch ein Gebilde nachträgliich ausstellen? ... und genau auf das würd ich abzielen ... ich würd mir seitens Statiker bescheinigen lassen dass das so in Ordnung wär (!)
  23. Außerdem

    fehlt bei der Ausführung die Rissbeschränkung im Bodenplattenstärken- bzw. im Oberen Außenbereich ... hier ist gar keine Bewehrung vorhanden (!)
    "ABER" bei eins muss ich blind zustimmen "billig iss es allemal" :-)
  24. Stand der Dinge

    Hallo an das Forum!
    Wenn ich gewusst hätte, was ich mit einer einfachen Frage nach der Dichtigkeit eines Pumpensumpfs lostrete ... oha.
    Nochmals vielen Dank an Herrn Thalhammer für die wertvolle Beurteilung. Ich verdaue langsam und habe heute Mittag zu einem Bekannten Kontakt aufgenommen, der Bausanierungen ausführt und morgen oder übermorgen mit mir die Baustelle besichtigen wird.
    Der Hersteller ist über den Mangel "Wasser im Keller" unterrichtet und wird sich ab morgen um Fehlersuche und -Beseitigung kümmern. Mehr konnte ich leider nicht erreichen, da die Geschäftsleitung heute auf einer Immobilienmesse weilt und es wenig Sinn gehabt hätte stellvertretend auf der einzigen anwesenden Angestellten (Techn. Zeichnerin) herumzuschlagen.
    IMMERHIN steigt das Wasser ja nicht weiter.
    @Hr. Feldwisch-Drentrup: Klar versuche ich dafür sorge zu tragen, dass das Forum über den weiteren Fortgang der Sache aufgeklärt wird, schließlich profitieren alle Mitlesenden vom Informationsaustausch. Im Moment geht es bei uns  -  vielleicht nachvollziehbar  -  etwas drunter und drüber, da wir diese Krise auch erst mental in den Griff bekommen müssen.
    Zu "richtig" und "falsch": Es kommt halt auch immer darauf an, was man bestellt bzw. angeboten bekommt. Wir haben im Vertrag nicht ausdrücklich eine "Muster-WU-Wanne fürs Technik-Museum" stehen, sondern einfach einen dichten Keller unter Berücksichtigung der bekannten (s.o.) Umgebungsbedingungen. Ich könnte mich jetzt auf den Bauherren-Standpunkt zurückziehen und mir sagen, "wie der AN das macht, ist mir egal"  -  mein Problem ist, dass ich auch gerne mitdenke. Das macht mich dann wohl zu einem unbequemen Bauherren. Aber wie diese Diskussion zeigt, geht es ja anscheinend nicht ohne Kontrolle.
    Nach Rücksprache mit meinem Bekannten tendiere ich jetzt aber eher dazu, die Mängelbeseitigung abzuwarten. Vielleicht ist das Kind ja noch nicht ganz in den Brunnen gefallen. Da uns die Zeit noch nicht davonläuft (wir liegen 3 Monate vor meinem Plan) sage ich mir, Abreißen lassen können wir immer noch ...
    Soviel für den Moment. Die eigentlich vom Arzt verordnete Ruhe habe ich dieses Wochenende dann doch nicht gefunden, aber was soll's. Herr Thalhammer, die Fotos sind noch in Arbeit. Ich werde es jetzt aber nicht überschlagen (im Gegensatz zu Ihnen habe ich nur ISDN). Evtl. schaffe ich es bis morgen Mittag mit dem Übertragen. Morgen ist allerdings dann wieder erhöhte Wachsamkeit angesagt, weil für den Wochenanfang die Kellerdecke angekündigt war.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  25. der 'Anwalt' der Gegenseite wird sicher kommen

    und vor der Frage, ob alles gesprengt werden soll, würd ich mal klären lassen, wie denn alles so geplant wurde, das Notwendige steht in der DINAbk. 1045 T2 und T3 ja alles schön drin, vom WU-Beton bis zu den erforderlichen Planunterlagen samt Statik, die der Bauträger ja spätestens dann rausrücken sollte, wenn er den Nachweis der Mängelfreiheit bringen muss.
  26. Ich mach ma weiter mit der Vertretung der Gegenseite ...

    @Ebel:
    "Weiße Wannen" sind nicht ihr Fachgebiet  -  das sagen Sie selbst. Warum überlassen Sie's nicht Herrn Thalhammer, die Konsequenzen anzudeuten. Haben Sie Ihre Frau gefragt?
    Was soll das mit dem Frost? Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.
    Die eigentliche Frage und die Fotos geben wahrlich genug Diskussionsstoff, da brauchen wir keine wilden Spekulationen zusätzlich. (Wo bleibt eigentlich die Frage nach dem Fundamenterder?)
    Ich halte das für reine Panikmache.
    Wollen Sie sich hier als "Harter Hund" darstellen und Ihre Dienste (bzw. die Ihrer Frau) anbieten?
    Und:
    Der Große Vorteil der "Weißen Wannen" ist ja schließlich das relativ einfache FehlerFinden und beheben.
    "Einfach" bitte relativ sehen zu "NocheinmalNeu".
    Ich glaube Ihnen ist nicht klar, was ein Abriss und Wiederaufbau kosten würde. Das ist nun wirklich das letzte Mittel.

    @Thalhammer:
    Selbst Lohmeyer sagt: Nach Möglichkeit auf Anschlussbewehrung verzichten, allerdings sagt er das zu den Wannen mit Dreifachwänden.
    (Is eigentlich schon klar, dass keine Dreifachwände benutzt wurden?)

    @Bauherr:
    Seit wann sind Sie BAU.DE-Leser?
    Wenn man als Bauherr vor der Entscheidung "Bauträger" oder "Architekt" steht, dann sollten BAU.DE-Leser auch die jeweiligen Konsequenzen ziehen. Sie zogen keine.

  27. Stand der Dinge

    Hallo an das Forum!
    Wenn ich gewusst hätte, was ich mit einer einfachen Frage nach der Dichtigkeit eines Pumpensumpfs lostrete ... oha.
    Nochmals vielen Dank an Herrn Thalhammer für die wertvolle Beurteilung. Ich verdaue langsam und habe heute Mittag zu einem Bekannten Kontakt aufgenommen, der Bausanierungen ausführt und morgen oder übermorgen mit mir die Baustelle besichtigen wird.
    Der Hersteller ist über den Mangel "Wasser im Keller" unterrichtet und wird sich ab morgen um Fehlersuche und -Beseitigung kümmern. Mehr konnte ich leider nicht erreichen, da die Geschäftsleitung heute auf einer Immobilienmesse weilt und es wenig Sinn gehabt hätte stellvertretend auf der einzigen anwesenden Angestellten (Techn. Zeichnerin) herumzuschlagen.
    IMMERHIN steigt das Wasser ja nicht weiter.
    @Hr. Feldwisch-Drentrup: Klar versuche ich dafür sorge zu tragen, dass das Forum über den weiteren Fortgang der Sache aufgeklärt wird, schließlich profitieren alle Mitlesenden vom Informationsaustausch. Im Moment geht es bei uns  -  vielleicht nachvollziehbar  -  etwas drunter und drüber, da wir diese Krise auch erst mental in den Griff bekommen müssen.
    Zu "richtig" und "falsch": Es kommt halt auch immer darauf an, was man bestellt bzw. angeboten bekommt. Wir haben im Vertrag nicht ausdrücklich eine "Muster-WU-Wanne fürs Technik-Museum" stehen, sondern einfach einen dichten Keller unter Berücksichtigung der bekannten (s.o.) Umgebungsbedingungen. Ich könnte mich jetzt auf den Bauherren-Standpunkt zurückziehen und mir sagen, "wie der AN das macht, ist mir egal"  -  mein Problem ist, dass ich auch gerne mitdenke. Das macht mich dann wohl zu einem unbequemen Bauherren. Aber wie diese Diskussion zeigt, geht es ja anscheinend nicht ohne Kontrolle.
    Nach Rücksprache mit meinem Bekannten tendiere ich jetzt aber eher dazu, die Mängelbeseitigung abzuwarten. Vielleicht ist das Kind ja noch nicht ganz in den Brunnen gefallen. Da uns die Zeit noch nicht davonläuft (wir liegen 3 Monate vor meinem Plan) sage ich mir, Abreißen lassen können wir immer noch ...
    Soviel für den Moment. Die eigentlich vom Arzt verordnete Ruhe habe ich dieses Wochenende dann doch nicht gefunden, aber was soll's. Herr Thalhammer, die Fotos sind noch in Arbeit. Ich werde es jetzt aber nicht überschlagen (im Gegensatz zu Ihnen habe ich nur ISDN). Evtl. schaffe ich es bis morgen Mittag mit dem Übertragen. Morgen ist allerdings dann wieder erhöhte Wachsamkeit angesagt, weil für den Wochenanfang die Kellerdecke angekündigt war.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  28. das, was Herr Thalhammer beschrieben hat

    ist einfach ein dichter Keller unter Berücksichtigung der bekannten Umgebungsbedingungen, nicht mehr und nicht weniger.
    Eigentlich bräuchte es dazu auch keine Norm, sondern nur eine vernünftige Planung und einen Handwerker, der etwas von der Sache versteht.
    Mit Ihrer Formulierung "Muster-WU-Wanne fürs Technik-Museum" treffen Sie (leider) nicht die Sachlage, sondern leisten der allzu oft irrigen Meinung Vorschub, dass es beim Bauen im Grundwasser schon nicht so drauf ankommt.
  29. Advocatus Diabolie

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Sie machen sich gut als "Advocatus Diabolie", denn als Ihre Meinung wäre das schlimm.

    Aber der "Advocatus Diabolie" leider nicht gut genug. Der Bauherr hat sicher Anspruch auf den Bau nach den Regeln der Technik. Und die DINAbk. 1045 sind sicher Regeln der Technik. Punkt 8.3 Abschnitt (4) der DIN 1045-3 lautet: "Während der ersten Tage der Hydration darf der Beton in der Regel erst dann durchfrieren, wenn seine Temperatur vorher wenigstens 3 Tage +10 °C nicht unterschritten hat oder wenn er bereits eine Druckfestigkeit von fcm = 5 N/mm² erreicht hat. "

    Damit dürfte relativ klar sein, dass der AN massiv gegen die Regeln der Technik verstoßen hat  -  und ich habe etwas dagegen, dass AN massiv gegen berechtigte Forderungen zur Lieferung von Qualität auf Kosten der BH verstoßen. Und wer so massiv verstößt, muss die Folgen tragen ("was ein Abriss und Wiederaufbau kosten würde"). Wenn die weiße Wanne fachgerecht ausgeführt ist und trotzdem ein oder wenige Fehler passieren ist, dann können sie weitgehend folgenlos beseitigt werden. Aber hier sind so viele Fehler, dass die Qualität der Wanne auch nach umfangreichen Fehlerbeseitigungsmaßnahmen (wissen Sie was das kostet?) nur eine Wanne zweiter Qualität bleibt.

    Außerdem hatte ich geschrieben " Halten Sie sich beim Gespräch offen, dass die ganze "Wanne" abgerissen werden muss und durch eine Wanne ersetzt wird. Holen Sie sich einen Sachverständigen vor Ort um das schnellstens zu klären. "

  30. dann müsste ich

    diesen Satz "Die Schalung wurde am Montag, 03.03. entfernt. " falsch gedeutet haben ... ist es eine Dreischichtwand Hr. Wahrmann? ... ich denke "nein"
    Ja ich weiß was Lohmeyer im Zusatzblatt in Punkto Dreischichtwand da zusammengeschrieben hat ... meine Zustimmung bekommt er für dieses Zusatzblatt ohnehin nicht ... vermutlich stand die Fertigteillobby beim Schreiben hinter ihm :-( ... jaja ich weiß Mauerwerke brauchen keine zusätzlichen Maßnahmen wegen des Erddruckes ... "ABER" bitte wir sprechen auch bei den Fertigwänden immer noch von verkauften Wu-Konstruktionen ... obwohl ich frech behaupte min. 90 % der Sandwichkeller sind "KEINE" Wu-Konstruktionen (!)
    Zurück zum Thema ... nach wie vor vertrete ich u.A. die Meinung das Plattenränder etc. bei den klassischen Wu-Konstruktionen "auch" zumindest mit einer Mindestbewehrung zu bewehren sind ... so haben wir das in der Betonknigge gelernt also "Stand der Technik" ... das Bauwerk wurde (ist) noch NICHT abgenommen ... Sie mein lieber Rechtsanwalt sind mit Ihren Mandaten damit immer noch in der Beweispflicht "mir" den Nachweis über die Sinnlosigkeit der Betonkniggenlehre darzustellen (!) ... den Prozess gewinnen wir :-)
    WAS man bei den Thema auch mal erwähnen müsste ... die Bauträger etc. haben die liebe Art bei "weißen Wannen" einen Aufpreis bis zu 20.000,- € draufzuschlagen ... und dann sieht das aus wie auf den Foto's ... also ehrlich ich find sowas Beschiss pur (!)
    Ich habe mich mit den Robert vorhin am Telefon unterhalten ... ich glaube wir beide sind uns einig das vermutlich keine Sauberkeitsschicht unter der Folie vorhanden ist ... man sieht's bzw. kann vielleicht erahnen weil sich eine Brücke offenbar in die Kiesschicht gedrückt hat und sodurch die Bewehrung auf der Folie auflegen dürfte ... wäre es Beton hätte die Brücke (Abstandshalter) nicht nachgegeben (!)
    Fazit:
    Nen Weg zum Erfolg nenn ich was anderes als die Bilder hier hergeben (!)
  31. Ich mach ma weiter mit der Vertretung der Gegenseite ...

    Als "advocatus pfiffikus" mache ich weiter ...
    Gottseidank kenne ich den Vertrag, den Herr Wahrmann unterschrieben hat.
    Ich kann ihm nur empfehlen, das Tischtuch nicht zu zerschneiden.
    Das Baugrundgutachten wurde mündlich nach Vertragsabschluss diskutiert und ist nicht Bestandteil des Vertrages.
    Eine "Weiße Wanne" sollte auch nicht erstellt werden, obwohl mein Mandant diese Herrn Wahrmann empfohlen hat.
    Wir werden natürlich alles tun, damit der Keller dicht sein wird ...
  32. dann Vertreter von Herrn Wahrmann

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Mein Mandant ist natürlich im Recht nicht so erfahren wie Sie, der Bauträger. Wenn Sie also Bedenken hatten, wenn die Kellerausführung nicht als Wanne erfolgt, dann hätten Sie erstens die Bedenken schriftlich! anmelden müssen und zweitens die Ausführung selbst bei Beauftragung verweigern müssen.

    Aber was noch wesentlicher ist, mein Mandant hat Ihren Mandanten nicht beauftragt, gegen die Regeln der Technik zu verstoßen. Ihr Mandant hätte bei Frost entweder nicht betonieren dürfen oder zumindest die vorgesehene Nachbehandlung machen müssen.

    Reicht das erst mal?

  33. der Thalhammer

    hat vielleicht ein kleinwengerl Ahnung von praktischer Umsetzung "ABER" Vertragrechtlich ist er die totale Null ... "ja" das gesteh ich ein ... wenn's so ist dann werde ich gleich mal in dieses Tischbuch beißen denn jetzt hat man mich kalt erwischt ... mit meinen rechtlichen Wissen werden wir diesen Prozess wohl dann doch verlieren :-(
    Bleibt nur die Frage wie fit wär dabei unser eigener Rechtsanwalt?
  34. Viel Beton aus den Mischern geflossen ...

    Nochmal der advocatus pfiffikus ...

    Mit ihrem Forst sind sie auf dem falschen Dampfer und es ist ein Armutszeugnis, dass sie damit kommen.
    Erstens war kein Frost und zweitens sind in den letzten beiden Februarwochen ca. 30.000 m³ Beton (alte Bundesländer) an Außenbaustellen ausgeliefert worden.

  35. @ Betonknigge-Thalhammer

    Im Betonknigge steht doch auch drin, dass der Maurer  -  zumindest am Montag  -  mit geputzten Sicherheitsschuhen auf die Baustelle kommen soll.

    Viel Erfolg wünsche ich mit Ihrem Betonknigge.
    Freundlichst
    Ihr advocatus pfiffikus

  36. Dreischichtwand ...

    Hallo,
    Herr Thalhammer, es ist KEINE Dreischichtwand. Allerdings dachte ich den Diskussionsverlauf einigermaßen aufmerksam verfolgt zu haben und kann nicht entdecken, wo dieses Detail zum Tragen käme?
    Herr Ebel, ich bin mir nicht sicher, ob allein der Punkt "Frost" momentan mein Hauptproblem ist. Dafür wurden hier schon massenweise andere Verstöße gegen die Allgemeine anerkannte Regeln der Technik (aaRdTAbk.) genannt. Ich bin aber schon fleißig dabei, die Wetterberichte der letzten 3 Wochen für unsere Region als Beweis zu archivieren.
    Heute Vormittag wurden die Filigrandeckenelemente gelegt und heute in der Mittagspause konnte ich das Gießen der Kellerdecke beobachten. Das Wasser im Keller ist immer noch auf dem Stand von gestern ...
    Viele Grüße
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  37. Hauptproblem

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Ihr Hauptproblem dürfte sein, ob Sie Ihren AN darauf aufmerksam gemacht haben (beweiskräftig!  -  z.B. gegen Unterschrift bzw. Einschreiben mit Rückschein), dass Sie sich ggf. den Abriss vorbehalten. Wenn Sie ihn nicht darauf aufmerksam machen, gilt das als billigend einen Mangel in Kauf genommen.

    Ob der Frost das Hauptproblem ist, ist einfach aus der Ferne und auch vor Ort nicht zu sehen  -  es geht um die Festigkeit. Aber es sind so viele Mängel, dass Herr Thalhammer mit dem Aufzählen gar nicht nachgekommen ist  -  da kommt es auf einen gravierenden Mangel mehr oder weniger nicht an. Sonst hätte Herr Thalhammer sicher auch noch von der Frostwirkung gesprochen.

    Advocatus pro:
    Wir haben ja gar nicht gesagt, dass bei Frost nicht betoniert werden darf, nur Vorbereitung und Nachbehandlung müssen entsprechend sein. Durch die Hydrationswärme beim Abbinden ist ja keine Heizung erforderlich, um über +10 °C zu bleiben, sondern nur eine ausreichende Wärmedämmung. Und Ihr Mandant hat sowohl das Vorwärmen des Betons und entsprechende Zuschlagstoffe nicht beantragt als auch die Nachbehandlung fehlerhaft ausgeführt. Deswegen haben wir die widerlegbare Vermutung, dass die Festigkeit des Betons nicht ausreichend ist. Nach Lage der Dinge ist es Angelegenheit Ihres Mandanten, den Beweis zu führen, dass die Qualität des Betons nicht unter dem Frost gelitten hat. Wir müssen nicht beweisen, dass er gelitten hat.

    Ähnlich ist die Lage für alle anderen Mängel. Bei den aufgezählten Mängeln ist es Aufgabe des AN zu beweisen, dass die Mängel nicht zu Schäden führen  -  Mängel bleiben es trotzdem. Auf jeden Fall sollte der AN erst abdichten, bevor er weiterbaut. Denn er muss beweisen, dass seine Reparaturversuche die Dichtheit herstellen. Wenn Sie Ihn weiterbauen lassen ohne ihn auf die ggf. Konsequenz des Abrisses hinzuweisen, würde es ein Gericht sicher als unbillig ansehen, wenn Sie einen  -  zwar berechtigten  -  Abriss fordern, aber trotzdem das Weiterbauen geduldet haben.

    Es wäre mal noch gut, wie Herr Thalhammer die Sanierungsmöglichkeiten der Wanne einschätzt. Wenn er die auch für sehr bedenklich hält, dann ...

    Herr JDB, wenn Sie über meine Beiträge meckern, war etwas daran falsch? Oder halten Sie nur die Option! (nicht als einzige) Abriss für übertrieben? Saniert werden muss  -  da sind wir uns zumindest einig. Wann die Minderqualität nach Sanierung in Kauf genommen werden kann (und evtl. muss) und wann eine qualitätsgerechte Neuausführung angezeigt ist, hängt immer von den konkreten Einzelfall ab. z.B. welche Preise berechnet wurden usw..

  38. "Ja"

    hier hat der Hr. Ebel Recht ... die Nachbehandlung dürfte gefehlt haben ... "ABER" die Nachbehandlung heißt natürlich auch "schützen vor Frost" ... "NUR" ob's geforenen hat bzw. ob der Beton dadurch Schaden erlitten hat kann nur eine Prüfstelle nachweisen.
    Ferndianose ohne Gewähr:

    Ja wie würde ich vorgehen ... es gibt sicher kein Bodengutachten? ... für mich wär jetzt als erstes das wichtigste zu Wissen wo momentan das Grundwasser bezogen auf das Gebäude ansteht ... der zweite Schritt wär das Wasserwirtschaftsamt ... wo liegt der Höchstwasserstand wieder bezogen auf das Gebäude ... spätestens dann weiß ich mit wieviel Wasser zu rechnen ist ... ich geh mal von dem Schlimmsten Fall aus das die Bodenplatte ca. 1.50 m im Grundwasser steht ... spätestens jetzt habe ich größten Spannung infolge des Auftriebes ... wie groß sind die Spannweiten der Feldmitte muss ich mit zusätzlichen Spannungsbrüchen rechnen ... sprich reicht die gezeigte Bewehrung dafür überhaupt aus?
    Bei den vorgespielten Wasserstand wird das Wasser am oberen Pumpensumpfrand und an den HT-Einläufe nur so reindrücken ... klar die Betonfuge kann ich verpressen "ABER" beim HT-Einlauf gibt's nichts zu pressen ... sprich der ist schwer bzw. kaum sanierbar ... was ist mit den verfüllten und eingerüttelten Wänden? in der kurzen Zeit sind dabei sicher Haarrisse vorhanden ... klar kann ich auch verpressen "ABER" im unteren Bereich werde ich zu den Zeitpunkt den Estrich entfernen müssen ... genauso wird's bei der Überlappung des Fugenbandes ausschaun.
    "Merken" Sie die vielen Fragezeichen? ... wenn Sie morgen Jahrhunderthochwasser haben würden dann könnte man das evtl. Schäden noch im Rohbau sanieren ... "ABER" meist kommt solch böses Erwachen erst meist nach Ablauf der Gewährleistung ... darum auch der Hinweis das 5 Jahre schnell vorbei sind (!)
    Was Sie jetzt machen können ist das Wasser aus dem Gebäude holen und die Flächen abtrocknen um zu sehn wo momentan das Wasser reindrückt ... vermutlich steht das Grundwasser momentan nicht unwesentlich höher wie's derzeit im Keller steht ... klar nach dem abtrocken können Sie versuchen die Leckstellen zu sanieren ... "ABER" immer dran denken das Wasser steht vielleicht momentan sehr tief ... je höher das ansteht desto größer ist der Druck ... Sanierungen mögen vielleicht momentan dicht sein ... "ABER" mit zusätzlichen Druck könnten auch diese Sanierungen zu neuen Sanierungsfällen werden (!)
    "NEIN" gar nichts kann man monentan sagen ... ob's dicht ist und bleibt bringt die Zukunft ... "ABER" ob's statisch und betontechnisch in Ordnung ist sollte ein unabhängier Statiker schnellsten prüfen ... obwohl wenn ich Statiker wär würd ich vermutlich vor dem Auftrag das Handtuch werfen (!)
    Ahja morgen geht's wieder raus eine Wu-Konstruktion bewehren ... Sohlplattenüberstand 15 cm, Saum mit Q377 und 388 Stück 12er Anschlussbewehrung mittels verbügelten H-Nadeln obwohl das Wasser erst 1.35 m unter der Bodenplatte ansteht ... "geiz iss geil" ... es lebe die Wu-Konstruktion ;-)

  39. Dokumentation

    Hallo,
    mangels Zeit nur ein kurzer Hinweis darauf, dass ein Auszug meiner Bildersammlung nun chronologisch geordnet im Netz abrufbar ist, allerdings noch ohne Begleitkommentare. Viel Spaß beim Stöbern (allerdings wirklich NUR FÜR DSL-Nutzer ZUMUTBAR!).
    @Herrn Ebel: Im Moment bleibt ja kaum Zeit etwas billigend in Kauf zu nehmen, da der Bau schlag auf schlag fortgesetzt wird ohne dass wir einen Zeitplan an der Hand haben (obwohl mehrfach angemahnt). Wir werden uns jetzt zunächst die Zeit einer Begutachtung und Schadensfeststellung nehmen. Der Bauträger ist auf das Wasser im Keller aufmerksam gemacht worden. Wenn er jetzt weiteres "auf Sand baut", so ist das sein Zeitgewinn aber auch sein Unternehmerrisiko. Ein Hinweis auf einen Abrissvorbehalt halte ich bei unserem derzeitigen Kenntnisstand für überzogen und verfrüht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  40. ohje

    das gibt Überstunden ... schade die meisten Bilder gehen leider nicht :-( ... eine saubere Eckbewehrung habe ich bereits gesehen :-) ... ich glaub das hat noch keiner fertiggebracht das die Deckeneinspannbewehrung "innen" angebracht wird *tztztz*
    ich wart mal ab bis alle Bilder "online" sind und dann werde ich mich Bild für Bild mal durchwursteln ... ganz nebenbei die Mauerstärken sind natürlich ned Wu-tauglich ... "ABER" dafür gibt's ja KMB *pruuust*
  41. Bilder

    Hallo Herr Thalhammer,
    leider hat mir die Webspace-Begrenzung hier einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ich arbeite an einer Lösung.
    Ich bitte um Geduld, muss ich im Moment beim Warten auf Rückrufe des Bauträgers auch aufbringen ...
    Viele Grüße
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  42. Verfüllen

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Wenn ich nach den Bildern urteile, ist die Verfüllung einfach reingekippt worden, ohne lagenweise Verdichtung. Zwar wurde dadurch die Wand nicht so belastet, aber dafür ist es nicht fachgerecht.

    Der Fundamenterder (vorgeschrieben bei Neubauten) ist auch nicht fachgerecht. Nach der DINAbk. 18014 (und dem gesunden Menschenverstand) muss der Beton in elektrischer Verbindung mit dem Erdstoff stehen (Beton hat etwa die Leitfähigkeit von Erdreich). Eine isolierende Folie ist falsch. Aber (sarkastisch) durch das eindringende Grundwasser ist doch eine Verbindung hergestellt.

    Läuft Ihnen die Zeit weg, weil Sie Baufortschritt um jeden Preis wollen? Kosten wegen Verzögerungen, die der AN verschuldet hat (und das ist auch ein Baustopp, den Sie wegen gravierender Fehler  -  aber nennen  -  veranlassen, gehört dazu. Wenn Sie nicht schleunigst handeln (Anzeige der ggf. Abrissforderung) haben Sie für immer einen evtl. Abriss verwirkt  -  und wenn die Schäden entsprechend gravierend sind  -  immer Ärger. Wenn ohne Abriss  -  dann Garantie über 30 Jahre mit Bankbürgschaft vereinbaren  -  und dann werden Sie ja sehen, was dem AN lieber ist.

  43. Baustopp

    und zwar sofort. Ebel hat es oft genug gesagt. Vertragsrechtlich läuft jeder Tag, der weiter gearbeitet wird, gegen Dich, da du damit die Sache duldest. Wenn jetzt die Decke draufkommt, kann es schon vertragsrechtlich schwierig werden. Schmeiss die Jungs von der Baustelle und klär erst mal deinen Schaden ab.
    Und: Nur wer schreibt, der bleibt. Schreib deieinem Bauträger die Mängelanzeigen per einschreiben und lass dich aber vorher von einem Fachmann juristisch beraten, wie das Mängelschreiben auszusehen hat. Alles was du jetzt versäumst, wird später (evtl. vor Gericht) gegen dich verwendet. Der Bauträger hat garantiert eine gute Rechtsabteilung.
    • Name:
    • Herr Manni
  44. Verfüllung ist teilweise provisorisch

    Verfüllung ist teilweise provisorisch, Herr Ebel. Sie diente momentan quasi der Arbeitssicherheit bei der Montage der Kellerdecke und wird später noch geöffnet um die Lichtschächte zu montieren.
    uns läuft die Zeit nicht weg. WIR hatten eigentlich vorsichtig mit einem Baubeginn Mitte April gerechnet. Den Zeitplan legt der AN fest und ich hatte bisher noch keine Möglichkeit ihn zu stoppen.
    Viele Grüße
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  45. @Ebel

    schon das Bild mit dem "Fundamenterder" gesehen?
    • Name:
    • Herr Manni
  46. Verfüllung ist teilweise provisorisch

    Verfüllung ist teilweise provisorisch, Herr Ebel. Sie diente momentan quasi der Arbeitssicherheit bei der Montage der Kellerdecke und wird später noch geöffnet um die Lichtschächte zu montieren.
    uns läuft die Zeit nicht weg. WIR hatten eigentlich vorsichtig mit einem Baubeginn Mitte April gerechnet. Den Zeitplan legt der AN fest und ich hatte bisher noch keine Möglichkeit ihn zu stoppen.
    Viele Grüße
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  47. und die Folie darunter

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Das Bild mit dem "Fundamenterder" habe ich gesehen. Besonders gut hat mir die Isolierung des "Fundamenterders" durch die Folie gefallen.

    Das mit dem kein Einfluss nehmen können, verstehe ich nicht. Sind Sie der Bauherr oder der AN? Wenn Sie begründen können, warum Sie einen Baustopp aussprechen und der AN kann nicht widersprechen, dann dürfte er gar nicht auf den Gedanken kommen, Ihnen eine Baubehinderungsanzeige zu schicken.

    Aber Sie brauchen noch nicht mal einen Baustopp auszusprechen. Wenn Sie ihm mitteilen, dass Sie wegen vieler Mängel (aufzählen) ein Gutachten einholen wollen, ob die Mängel ausreichend saniert werden können oder nicht (letzteres bedeutet Abriss), dann wird er wohl lieber erst das Gutachten abwarten.

  48. Butter bei die Fische

    Nochmal zu Ihrem Vertrag, bzw. Ihre Äußerung:
    "einen dichten Keller unter Berücksichtigung der bekannten (s.o.) Umgebungsbedingungen"
    Dieser Satz ist aus Bauhherensicht gut und schön.
    Als AN habe ich dann aber 2 Sachen zu tun.
    1. Umgebungsbedingungen erkennen/festlegen.
    2. abdichtungstechnische Konsequenzen daraus ziehen.
    Nun ihr absoluter Mindestschritt für diese Woche:
    Lassen Sie sich unverzüglich schriftlich geben,
    dass das Bodengutachten vor Baubeginn dem AG bekannt war und welche abdichtungstechnische Konsequenz er daraus gezogen hat.
    (Nicht auf Larifari einlassen!)
    Steht das Haus tatsächlich im Grundwasser (oder nur knapp darüber) und will er auf Bahnenabdichtung nach DINAbk. 18195 Teil 6 verzichten, dann muss eine "Weiße Wanne" erstellt werden.
    Diese haben Sie nun wirklich nicht.
    MfG jdb
  49. Unter der Bodenplatte ...

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Unter der Bodenplatte ist es nicht mehr möglich eine Abdichtung anzubringen.

    Der Lastfall "drückendes Wasser" liegt sogar dann vor wenn der höchste Grundwasserstand (HGW) 30 cm unter! (darüber sowieso) der Bodenplatte liegt. Und als HGW wird der HGW der letzten 40 Jahre betrachtet  -  und das müsste im Baugrundgutachten stehen.

    Die Erklärung die JDB fordert, würde ich als AN nicht unterschreiben, ich unterschreibe doch nicht die Schlinge um meinen Hals.

    Mannis Satz: "Nur wer schreibt, der bleibt. Schreib deinem Bauträger die Mängelanzeigen per Einschreiben" mit Rückschein, kann ich nur unterstreichen. Die Jungs würde ich nicht unbedingt von der Baustelle schmeißen, sondern es dürfte reichen, wenn in der Mängelanzeige steht, dass der AN den Weiterbau auf eigenes Risiko macht und der Weiterbau später nicht als Hinderungsgrund für das Abreißen des Kellers herhalten darf. Aber ein RA wird da schon die richtige Form finden  -  ohne RA dürfte nichts mehr gehen.

    Ich verstehe nicht die Bauherren, die die Mängel sehen und die Karre weiter in den Dreck laufen lassen. Besonders schlimm dran sind diejenigen, die Mängel nicht rechtzeitig erkennen (und Sie haben den Mangel ja nur erkannt, weil jetzt schon Wasser reinläuft) und warten bis alles zu spät ist  -  mit der Bauabnahme erfolgt z.B. die Beweislastumkehr: Davor muss der AN beweisen, dass er mängelfrei gebaut hat  -  danach muss der BH beweisen, dass der AN Fehler gemacht hat.

    Deswegen der Rat Vieler und auch meiner: suchen Sie sich einen Bauexperten, den Sie nur dafür bezahlen, das er Mängel entdeckt  -  und der haftet auch in bestimmten Maße für unentdeckte Mängel. Jemand, der im Vertrag die Haftung ausschließt  -  den können Sie gleich vergessen.

  50. Meinung eines Bauherren:

    Um noch mal in das selbe Horn wie Herr Ebel zu tuten: Lassen Sie die Karre nicht wissentlich weiter in den Dreck fahren. Sie haben Bedenken hinsichtlich der Ausführung (und die sind offensichtlich überaus berechtigt), also äußern Sie diese gegenüber dem Bauträger, und zwar schnell. Die Zeit läuft hier eindeutig gegen Sie. Außerdem haben Sie nichts zu verlieren. Wenn der Bauträger verärgert reagiert ist es mit seiner Kundenorientierung sowieso nicht weit her, ansonsten haben Sie die Möglichkeit eine Klärung herbeizuführen. äußern Sie Ihre Bedenken und bitten Sie um Klärung vor Fortführung des Baus.
    Führen Sie sich nochmals die Dimension Ihrer Investition vor Augen! Sie sind dabei sehr viel Geld auszugeben, also sichern Sie die Qualität Ihres Besitzes und gehen Sie auf Nummer sicher. Ein Termin für eine Erstberatung beim baurechtserfahrenen RA dürfte ca. 200 € kosten, im Verhältnis zu den Summen um die es geht ein Witz!
  51. @Ebel, Nachfrage Fundamenterder:

    Hallo Herr Ebel,
    Sie schreiben "Nach der DINAbk. 18014 (und dem gesunden Menschenverstand) muss der Beton in elektrischer Verbindung mit dem Erdstoff stehen (Beton hat etwa die Leitfähigkeit von Erdreich) ". Soweit kann ich Ihnen folgen. Aber wieso besteht keine elektrische Verbindung zwischen Erdreich und Beton? Ich denke, seitlich der Sohlplatte doch, oder? Die Folie ist ja nicht um die Sohle hochgekrempelt worden.
    Wie sähe denn die korrekte Ausführung beispielsweise aus?
    Viele Grüße
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  52. @ JDB, Bahnenabdichtung ...

    Hallo Herr JDB,
    ich zitiere mal wieder (versuche mich mal systematisch heranzuarbeiten):
    "Steht das Haus tatsächlich im Grundwasser (oder nur knapp darüber) und will [der AN] auf Bahnenabdichtung nach DINAbk. 18195 Teil 6 verzichten, dann muss eine "Weiße Wanne" erstellt werden. "
    Diese Aussage für sich ist ja schon sehr schön kurz und prägnant, das könnte ich glatt so an den AN weiterleiten.
    Allerdings fehlt mir die Quellenangabe. Welche Norm oder Allgemeine anerkannte Regeln der Technik (aaRdTAbk.) stützt diese Forderung?
    Viele Grüße
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  53. wo das steht

    ist ers ma egal. Der AN hat die Beweislast. Du willst nen wasserdichten Keller und der Keller ist voll Wasser. Also ist er nicht wasserdicht. Punkt. Also Mangel. nochmal Punkt.
    Der AN steht in der Beweislast.
    • Name:
    • Herr Manni
  54. noch was vergessen

    lass dich nicht mit dem AN in Fachsimpelei über weiß der Gott welche Normen aus, da ziehst du eh den kürzeren und das braucht es du auch gar nicht. Hol dir nen Fachmann wie oben beschrieben. Diese Diskussionen ob und vielleicht doch die oder die Norm anzuwenden ist brauchst du nicht zu führen. Für dich zählt dein Vertrag. Punkt. Und in dem steht genau was du willst und augenscheinlich bekommst du das nicht.
    Für Verträge sind Rechtsanwälte zuständig. Für die Beweissicherung vor Ort dann ein von dir bestellter Fachmann und nicht der Gutachter des AN (wess Brot ich ess, des Lied ich sing).
    • Name:
    • Herr Manni
  55. Fundamenterder

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    DIN 18014 Punkt 2.1: "Der Fundamenterder ist ein Leiter, der in Beton eingebettet ist, der mit der Erde großflächig in Berührung steht". Wenn die Berührung nur kleinflächig ist  -  und noch über große Entfernungen, dann ist der Widerstand zwischen Fundamenterder und Erdstoff viel größer als vorgesehen.

    Punkt 4.1.2 " ... Wird Bandstahl verwendet, ist er hochkant zu verlegen. " Dafür kenne ich nicht die Begründung.

    Punkt 4.4.1 "Der Fundamenterder ist auf der untersten Bewehrungslage anzuordnen und zur Lagefixierung mit der Bewehrung in Abständen von etwa 2 m zu verrödeln. "

    Punkt 4.4.2 "Bei Gebäuden mit Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser nach DINAbk. 18195 Teil 6 (Abdichtungswanne) ist der Fundamenterder in der Betonschicht unterhalb der Abdichtung zu verlegen ... "

    Usw. usw.. Aber die Vorschriften der DIN 18014 werden außerdem von den Fachstellen noch als nicht ausreichend erachtet.

  56. Fundamenterder

    aha, dann hätte also ein Ende nach draußen geführt werden müssen.
    Abgesehen von den anderen Nachlässigkeiten (finde ich ja niedlich, dass "verrödeln" zum Fachvokabular des DINAbk. gehört ...)
    Und Sie empfehlen mir jetzt, die Wanne wegen der fehlenden Fundamenterdung wieder abreißen zu lassen? Oder gibt es da vielleicht andere Möglichkeiten?
    Viele Grüße
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  57. irgendwie läuft's jetzt am Thema vorbei ...

    man sollte hier jetzt nicht von Abriss/Drohungen/Sanierungen/ Gewährleistungsfristverlängerung etc. sprechen bevor man nicht die wichtigsten Faktoren geklärt hat:
    wenn das mein Bau wäre würde ich jetzt dringend folgendes machen:
    a.) den Bauträger auf Gründungmängel hinweisen mit der Bitte den Bau bis zur Klärung stoppen zu lassen ... baut er weiter dann auf eigene Gewähr
    b.) ein Bodengutachten erstellen lassen (soweit nicht bereits vorhanden) in diesem Bodengutachten müssen die statisch erforderlichen Gründungswerte enthalten sein ... "PLUS" der Grundwasserstand momentan "PLUS" der zu erwartende Höchstwasserstand (!)
    c.) Ein Tragwerksplaner muss jetzt her der anhand des Bodengutachten "PLUS" der Lieferschiene (was wurden für Baustahlmatten verwendet) die Konstruktion auf Tauglichkeit berechnet ... gegebenenfalls muss der Beton geprüft werden "ABER" das entscheidet der Statiker ... die ganzen Bilder von der Gründung sind natürlich dem Statiker zur Verfügung zu stellen.
    Spätestens ab hier entscheidet der Statiker was Sache ist bzw. ob und wie die Sanierung aussieht (!)
    Lieber Herr Wahrmann ... klar sind Sie nur der Bauherr "ABER" zu weit sollten Sie sich nicht zurücklehnen (!) ... jetzt können Sie vielleicht noch in die richtige Richtung lenken ... später werden Sie drin wohnen und das mit allen in Frage gestellten Mängel ... vielleicht geht ja alles gut "ABER" vielleicht beginnt nun hier Ihr Alptraum?
  58. Alle Fehler

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    "Und Sie empfehlen mir jetzt, die Wanne wegen der fehlenden Fundamenterdung wieder abreißen zu lassen? " Da gibt es schon andere Möglichkeiten.

    Aber es geht um die Summe der Mängel. Was Herr Thalhammer geschrieben hat (sicherlich besser als ich) brauche ich doch nicht zu wiederholen.

    Die Empfehlung ist nicht das Abreißen, sondern sich diese Option offen zu halten und vor Ort einen RA nehmen, ein Gutachten einholen, mit dem AN (evtl. mit RA und Gutachter) bez. Sanierung sprechen und dann (und erst! dann) entscheiden, ob die der Abriss der Wanne notwendig oder zumindest sinnvoll ist.

    Denn der AN wird über ein evtl. Abreißen nicht begeistert sein. Also muss die Forderung weitgehend hieb- und stichfest (hiebfest, stichfest) sein.

  59. Take me tonight

    sagte das Grundwasser zur undichten Wanne
    und drang hemmungslos ein.
    Und der Bauherr schaut zu?
    Nicht spannen  -  handeln!
  60. Ich bin feucht ...

    von der abendlichen Besichtigung unserer Tropfsteinhöhle.
    Im Moment kommt allerdings mehr Wasser von oben als von unten. Und der Wasserstand ist noch exakt auf dem Niveau von Samstag.
    Ich konnte das Gewölbe "trockenen Sockens" wieder verlassen.
    Viele Grüße
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  61. Klar ist der Wasserstand noch der selbe wie am Samstag

    denn der dürfte sich in etwa auf das Niveau des mometnanen Grundwasserstandes eingependelt haben (!)
    Aber genauso wie's das Wasser von unten nach innen drückt wird das durch Regen anstehende Wasser in die andere Richtung drücken (!)
  62. Äpfel?

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    @Herr Wahrmann, ich habe fast den Eindruck, Sie lassen den Hausbau wie Äpfel kaufen ablaufen. Wenn Sie nicht schmecken  -  wegwerfen und neue kaufen (aber nicht mal bei Äpfeln würde ich so handeln). Vielleicht arbeitet Ihr AN so zügig, um Fakten zu schaffen und Sie lassen es zu, dass diese Fakten geschaffen werden.

    Nun muss ich mal etwas sarkastisch werden: Warum haben Sie im Forum wegen der Mängel gefragt, wenn Ihnen dann die Traute fehlt, den AN mit den Mängeln zu konfrontieren und diese billigend hinzunehmen?

  63. Hallo Herr Wahrmann,

    bevor Sie uns über den weiteren Fortgang Ihrer Baumaßnahme berichten, halte ich es für angebracht, wenn Sie den vorletzten Beitrag vom Josef befolgen, dies alles na klar schriftlich und den Empfang der Mängelanzeige vom AN quittieren lassen. Es geht hier einfach um zu viel Geld, als das Sie es ohne weiterlaufen lassen. Ich denke hier warten alle gerne einen Tag länger auf Ihren nächsten Beitrag, wenn Sie sich erstmal absichern mussten. Die Mängelanzeige können Sie doch selbst verfassen, Mängelanzeige drüber-Josefs Erläuterungen in Sätze fassen-Schreiben erhalten Datum Unterschrift drunter und ab dsmit in zweifacher Ausführung zum AN, das mit der Unterschrift wieder mit nach Hause und dann vom Anruf des AN hier im Forum berichten!
  64. Hallo Herr Jähn,

    ich bin extra heute morgen um 3:30 Uhr aufgestanden (konnte sowieso nicht mehr schlafen) und habe die Mängelanzeige eingetippt. Ist heute Mittag per Einschreiben/Rückschein rausgegangen. Da ich sowieso gerade dabei war habe ich schon mal ein zweites, mehr technisch angelegtes Schreiben begonnen, auf das der AN zu einigen Unklarheiten (hauptsächlich schon hier im Forum angeschnitten) Stellung nehmen soll. Das wird heute Abend vervollständigt. Als erstes gehe ich heute  -  wie schon geschrieben  -  mit einem fachkundigen Bekannten durch den Bau. Meine Frau hat sich zwischenzeitlich ebenfalls nach hiesigen Bau-Sachverständigen umgehört. Wie ich in der Mittagspause beobachten konnte steht schon die Westwand des EGAbk. in voller Höhe. Heute Abend ist das EG vermutlich außen fertig. (Unipor)
    @ Herr Ebel: Sie können versichert sein, dass ich nach dem Äpfelkauf besser schlafe.
    Ich hatte gestern Nachmittag ein sehr temperamentvolles Telefonat mit dem Geschäftsführer. Kurz zusammengefasst seine Aussage "Sie können ja gerne dokumentieren wenn Sie Mängel finden. Die Gewährleistung läuft ja erst ab Schlüsselübergabe. "
    Ich sehe diese Aussage vor dem Hintergrund, dass der Bauträger auch Häuser auf eigenem Grund baut und zum Kauf anbietet. Wäre es nicht unser Grundstück, auf dem die Leute sich da austoben, könnte es mir ja tatsächlich ziemlich egal sein, dann nehme ich es eben nicht ab und suche mir ein neues. So ist es aber leider nicht.
    Wer schreibt, der bleibt. Die Mängelanzeige ist raus.
    Viele Grüße
    Ulrich Wahrmann
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  65. Raum BI/HF: Anwälte/Sachverständige?

    Bei der Gelegenheit kann ich ja schon mal die Frage ins Forum werfen:
    Hat hier jemand eventuell Referenzen auf
    • Bausachverständige
    • baurechtserfahrene Anwälte

    im Raum Bielefeld/Herford?
    Muss ja nicht öffentlich im Forum sein, Tipps per E-Mail wären sehr willkommen.
    Viele Grüße
    Ulrich Wahrmann

    • Name:
    • Herr Wahrmann
  66. ähnliche Situation

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Mal auf den Link klicken.
  67. hier auch

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    weiterer Link
  68. *neugierignachfrag*

    wat ist denn nun passiert?

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