EG niedriger als Straße: was tun?
BAU-Forum: Neubau

EG niedriger als Straße: was tun?

Hallo, bei unserem Neubau ist diese Woche die Kellerdecke aufgelegt worden. Der erste Eindruck und Nachmessen hat ergeben, dass die Unterkante der Kellerdecke gut 80 cm unter dem Niveau der Straße liegt. Auch mit allen noch darauf verlegten Materialien wird dieser Höhenunterschied wohl nicht mehr ausgeglichen werden. Unser Grundstück fällt von der Straße aus ab, und nun befürchten wir, dass Aufgrund der überraschend niedrigen Lage unseres Hauses bei heftigem Regen Wasser von der Straße (großer ebener Wendeplatz) auf das Grundstück und gegen das Haus läuft. (Mein Bruder hatte in der Nähe letztes Jahr den ganzen Keller unter Wasser.) In den Bauzeichnungen ist kein Gefälle von der Straße zum Hauseingang zu erkennen (eher noch eine kleine Stufe nach oben beim Hauseingang). Ist das ein Mangel, auf dessen Behebung ich bestehen kann? Vielen Dank im Voraus,
  1. Baugenehmigung prüfen

    Foto von Ralf Fischinger, Dr.

    Prüfen Sie zunächst die Baugenehmigung. Darin sind alle maßgeblichen Höhen vermerkt. Sollte es so sein, wie Sie sagen (Stufe), dann kommt die KG-Decke wieder weg und Sie bekommen einen höheren Keller (wäre eine Verbesserung). Alles andere wäre wahrscheinlich Murks.
  2. Nein nein ...

    so einfach ist es nicht. Je nach Laune des Bauamtes müssen Höhen (Straßen/Grundstücks/OKFFAbk.) angegeben werden. Gegebenenfalls gibt es auch einen Bebauungsplan, was ich mal vermute, und der schreibt in der Regel fest, dass normalerweise 50 cm über Bezugspunkt = max-Höhe OKFF ist. Bezugspunkt ist die Straße = 0, vermehrt bzw. vermindert um das Maß des natürlichen Gefälles/Steigung. Einfach einen Keller höher bauen dürfen Sie nicht. Hierzu benötigen Sie neue Statik, Nachtrag zur Baugenehmigung usw. Wenn Sie Pech haben, legt Ihnen das Bauamt auch gleich die Baustelle still. Also Baugenehmigung prüfen, ggf Bebauungsplan prüfen, dann den Architekt evtl. zusammensch ...
  3. Bebauungsplan

    Und wenn ihr Pech habt, hat die Gemeinde einen Bebauungsplan aufgestellt, der dies so vorsieht. Wir haben so einen Fall. Die Höhen wurden für jedes Grundstück einzeln über NNAbk. festgesetzt. Erst beim fertigen Bauantrag haben wir (! nicht der Architekt oder das Bauunternehmen) das gemerkt. Die Gemeinde hat (Originalton Bürgermeister) "so toll geplant, dass keine Ausnahmen möglich sind ... Sie können ja vorm Oberverwaltungsgericht klagen ... ". Die Wissen genau, dass dies im Normalfall aus zeitlichen/finanziellen Gründen für den normalen privaten Bauherrn keine Alternative darstellt. Peter
  4. Resultat

    Erst mal vielen Dank für Eure Antworten. Bei mir hat sich inzwischen ergeben, dass das Bauamt maximal 4 m Traufhöhe an der Straßenseite (4 m oberhalb Bordstein) und 6,5 m auf der (abfallenden) Geländeseite erlaubt hat. Dadurch musste das Haus tiefer als von uns erwartet liegen. Dummerweise hat der Bauträger uns dies aber nicht mitgeteilt, sonst hätten wir vielleicht die Raumhöhen oder zumindest den Eingangsbereich noch anders planen können. Also doch zusammensch ...
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