Außenputz: Abschluss zum Boden?
BAU-Forum: Neubau

Außenputz: Abschluss zum Boden?

Wir haben vor ca. 1 Jahr eine Neubau-Doppelhaushälfte schlüsselfertig vom Bauträger gekauft. Die Terrasse ist wie folgt konstruiert: Auf der Betonplatte wurde am Außenrand eine ca. 5 cm hohe Aluleiste angebracht, die wasserdurchlässig ist (viele kleine Löcher). Danach wurde feiner Kiesel auf den Beton geschüttet, und es wurden lose Platten (30x30) darauf verlegt und anschließend die Fugen mit Sand gefüllt. Die Oberkante der Platten schließt bündig mit der am Außenrand der Betonplatte angebrachten Aluleiste ab. Das Regenwasser soll nun durch die Fugen der Platten laufen und unter den Platten dann zur Außenseite der Terrasse ablaufen. DAbei haben wir folgendes Problem: An der Seite, an der die Betonplatte an der Hauswand angeschlossen ist, wurde der Außenputz einfach bis auf die Betonplatte angebracht (vor Verlegung der Platten). Bereits nach einem Jahr zeigt sich nun, dass vom Boden her sich der Außenputz in einem Streifen von ca. 4-5 cm vom Boden her mit Wasser vollsaugt und dunkel verfärbt. Fragen: (1) Liegt hier ein Baumangel vor und muss der Bauträger kostenfrei nachbessern? (2) Welche Sanierungsmöglichkeiten gibt es? Danke im Voraus für die Antworten. Gruß Christian
  • Name:
  • Christian Brink
  1. Bauträger muss nachbessern

    Foto von Martin Kempf

    Wenn an einer verputzte Fläche eine wasserführende Schicht hergestellt wird, so sind besondere Maßnahmen durch die Bauleitung anzuordnen, um diesen sensiblen Bereich abzudichten. In der Praxis wird dies oft ignoriert, baldige Putz- und Farbabplatzungen sind die Folge. zu 1: Ja es liegt eindeutig ein Baumangel vor. Nachdem der Schaden so bald aufgetreten ist, dürfte es unstrittig sein, dass die Mangelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung für sie kostenfrei ist. zu 2: Dies ist eher das Fach unserer Dachdeckerfraktion  -  ich als Maler würde diesen Bereich mit einem Schwarzanstrich versehen. Sollte in diesem Bereich sich aber echt stehendes Wasser für längere Zeit ansammeln, so ist wahrscheinlich eine etwas aufwendigere Abdichtung erforderlich.
  2. Es liegt kein Mangel vor ...

    Es liegt kein Mangel vor wenn die Ausführung den vertraglich zugesicherten Eigenschaften entspricht. Dieses ist jedoch  -  zumeist nicht vertraglich ausgeführt denn meistens wird nur "ein, schlüsselfertiges, Stück Haus" verkauft. Fragt sich also: Wie sieht die mittlere Art und Güte für ein solches Bauteil aus? Zunächst gilt die Regel: Wasser weg vom Haus! Weist die Terrasse sowie die Bodenplatte (wasserführende Schicht) kein Mindestgefälle von 2 % vom Haus weg auf, liegt ein Mangel vor. Befindet sich hinter dem von Ihnen angesprochenen Putz keine Abdichtung, welche mindestens 30 cm über Geländeoberkante liegen muss, liegt in der Regel ein Mangel vor. Handelt es sich um einen Putz, der eine ständige Durchnässung und einem einhergehenden Frost- / Tau-Wechsel nicht unbeschadet standhält  -  so liegt ein Mangel vor. Wenn im Verkaufsprospekt zufällig NICHT von einem Haus für "gehobene Ansprüche" geworben wurde (wir verlassen mittlere Art und Güte!), kann ein durchnässter Sockel durchaus als etwas natürliches ... Sanierung erfolgt nach Kenntnis genauerer Details! Gruß Kraft
    • Name:
    • Krafft Christian
  3. Kommt drauf an, sagt der Dachdecker

    Die Verfärbung an sich muss nicht unbedingt einen Mangel darstellen. Schlampig ist die Ausführung auf jeden Fall. Ein Mangel ist es in der Tat erst dann, wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht eingehalten wird, oder gegen Fachregeln oder Normen verstoßen wird.
    Von hier aus ist das nicht zu beurteilen. Wenn aber hierdurch eine Wärmebrücke Aufgrund Durchfeuchtung entsteht, oder die Stabilität des Putzes/der Dämmung gefährdet wird, ist es ein Mangel.
    Maler Kempf wird langsam zum Dachdecker SV :-) Das hätten wir nämlich auch so gemacht :-)
    Fazit: von einem Sachverständigen ansehen lassen, es muss ja nicht gleich ein Gutachten werden.

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