Detaillierte Kostenaufstellung nach Bezug des schlüsselfertigen Hauses
BAU-Forum: Neubau
Detaillierte Kostenaufstellung nach Bezug des schlüsselfertigen Hauses
Mein Mann und ich haben vor kurzem unseren Neubau bezogen, den wir mit Architekt und Baufirma als schlüsselfertiges Haus gebaut haben.
Da es für uns natürlich interessant wäre, was die einzelnen Gewerke nun tatsächlich gekostet haben, möchte ich wissen ob es eine Rechtsvorschrift gibt, die den Architekten bzw. die Baufirma dazu verpflichtet, die Kostenaufstellung des Hauses dem Käufer darzulegen.
Bislang haben wir immer Pauschalbeträge an die Baufirma, jeweils nach Fertigstellung des jeweiligen Gewerkes, bezahlt. Nun steht die Endabrechnung an und ich möchte vorbereitet in dieses Gespräch starten.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Zu den Daten des Hauses: freistehendes Einfamilienhaus, Standort Baden-Württemberg, Architekt und Baufirma aus Bayern, selbst viele Eigenleistungen (Innenmauern, Estrich Dämmen, Fliesen, Böden legen, etc.) erbracht, Beginn Bauzeit August 2004 Ende Juni 2005.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Da es für uns natürlich interessant wäre, was die einzelnen Gewerke nun tatsächlich gekostet haben, möchte ich wissen ob es eine Rechtsvorschrift gibt, die den Architekten bzw. die Baufirma dazu verpflichtet, die Kostenaufstellung des Hauses dem Käufer darzulegen.
Bislang haben wir immer Pauschalbeträge an die Baufirma, jeweils nach Fertigstellung des jeweiligen Gewerkes, bezahlt. Nun steht die Endabrechnung an und ich möchte vorbereitet in dieses Gespräch starten.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Zu den Daten des Hauses: freistehendes Einfamilienhaus, Standort Baden-Württemberg, Architekt und Baufirma aus Bayern, selbst viele Eigenleistungen (Innenmauern, Estrich Dämmen, Fliesen, Böden legen, etc.) erbracht, Beginn Bauzeit August 2004 Ende Juni 2005.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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Pauschalfestpreis
Haben Sie einen Pauschalfestpreis für Ihr Haus vereinbart, können Sie im nachhinnein nicht die Darlegung der Einzelkosten verlangen.
Genauso wenig kann Ihr Unternehmer Nachforderungen für die gesamte vereinbarte Leistung verlangen, weil er z.B. bei seiner Nachkalkulation festgestellt hat, dass einige Gewerke für ihn nicht auskömmlich waren.