Bodengutachten
BAU-Forum: Neubau
Bodengutachten
Der Kellerbauer wird mir darüber zwar bestimmt auch Auskunft geben, aber a) wird diese auch richtig sein? und b) zurzeit ist sie natürlich noch sehr schwammig, da er sagt, baggern wir erst mal und dann sehn wir schon (prinzipiell wohl auch noch nicht falsch, denn das Gutachte kennt er noch nicht und wird bei ihm erst Montag / Dienstag eintreffen)
Wir bauen ein Fertighaus mit einem Liaporkeller, Außendämmung-Keller 5 cm Styrodur, Bodenplatte (angeblich) WU-Beton, unterhalb 4 cm Styrodur-Dämmung und Wärmedämmung auf der Bodenplatte 4,5 cm. Keller soll teilweise beheizt werden. Keller wir ca. 1,8 m im Erdreich stecken und 1 m herausschauen.
Das Bodengutachten schreibt nun Auszugsweise:
Oberboden (ca. 20 cm): Bodenklasse 1
danach, bis ca. 2,5 m bis 3,9 m tonig, sandig bzw. feinsandig durchsetzte Schluffschichten von weich-steifer, über steifer bis hin zu halbfester Konsistenz. Bodenklasse 4.
Unterhalb der Schluffschichten schluffig und sandig durchsetzte Tonschicht in zunächst steifer bis halbfester und nach unten hin halbfester bis fester Konsistenz. Bodenklasse 5-6
Grundwasser: zwischen 2,2 und 3,9 m unter Geländeoberfläche. Grundwasserschwankung könnte bis etwa 1 m bis 1,5 m über den während der Bohrzeit gemessenen Grundwasserständen ansteigen.
Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass während längerer Regen- / Nassperioden auch länger verweilendes Stau- / Schichtenwasser in praktisch jeder beliebigen Tiefenlage zu rechnen ist und demnach als Schutzmaßnahme eine druckwasserdichten Ausbau der im Erdreich stehenden Bauteile zu empfehlen ist. Empfohlen wird ein dichter Beton mit kalkarmen Zement, da das Grundwasser einen leicht erhöhten kalkaggressiven Kohlensäuregehalt aufweist.
... weitere Empfehlung der Gründungsmöglichkeiten und Setzungen wegen unterschiedlichen Festigkeiten und setzungsfreudigen Bodenzohnen unterhalb von 1,8 m folgen: 0,3-0,4 m lastverteilendes Polster, lastverteilende Stahlbodenplatte (was heißt das?), zahnlose Baggerschaufel, Magerbeton-Schutzschicht, Bodenpressung bis rund 150 KN/m², bei Flachgründungen sind - unter Beachtung der Gründungsvorschlägen - mit Setzung von 3-4 cm zu erwarten
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das möchte ich sehen ...
dass Bodenklasse 5-6 (!) zahnlos gelöst wird! aber das nur nebenbei (richtig wär's im Prinzip)
hat der Bodengutachter irgendwas von Bettungsmodul oder steifemodul geschrieben?
die "erspekulierten" Setzungen von 3-4 cm haben wir mal bei sehr (sehr!) schlechtem
Baugrund (allerdings klass. Betonkeller) errechnet - diese Angabe des Bodengutachters
ist zu hinterfragen - nicht weil das gutachten zu wenig aussagekräftig wäre,
sondern weil der Ersteller vielleicht ihre Gründungsart noch nicht genau kennt?
was sagt eigentlich der Statiker? IMHO ist der Kollege bei derart großen
Verformungen in der bringpflicht: vielleicht kann die vorgesehene Kellerkonstruktion
mit einer Schwarzabdichtung gar nicht nicht funktionieren?
ich denke, das Problem geht weit über die Abdichtung hinaus, ihr Bodengutachter und ihr
Statiker müssten ihre annahmen aufeinander abstimmen. -
Lastverteilende Bodenplatte
Das ist eine ausreichend dicke Platte aus Stahlbeton, die sich nur unwesentlich durchbiegt, wenn auch an einer Stelle der Boden nicht tragfähig ist - analog einer Brücke, die die Brückenlast (z.B. Fahrzeuge) auf die beiden Brückenenden verteilt.Schichtenwasser: Schluff lässt Wasser nur ganz langsam bis gar nicht durch. Dagegen sind die darin eingebetteten Sandschichten gute Wasserleiter. Wenn es irgendwo regnet und Wasser kommt in eine Sandschicht kann es schnell bis zu Ihrem Haus strömen und steht dann mit mehr oder weniger Druck an der Kellerwand. D.h. Ihr Keller muss gegen drückendes Wasser isoliert werden (schwarze oder weise Wanne). Weiterhin schwankt der Grundwasserstand immer. Nach den Angaben kann Ihr Keller ggf. im Grundwasser stehen. Ob die Aussage nur Schutzaussage des Gutachters ist (wegen Ausschluss ggf. Regressforderungen) oder sehr begründet ist, geht aus Ihrem Auszug nicht hervor. Aber es haben schon öfter Bauherren jahrelang trockene Keller gehabt, bis ...
Setzung: Schluff gibt Wasser unter Druck langsam ab. Wasserarmer Schluff hat ein geringeres Volumen als wasserreicher. Dadurch kann Ihr Haus bis 4 cm im Laufe der Jahre (bis 10 Jahre) einsinken. Wird Ihnen aber gar nicht auffallen!
Mit freundlichen Grüßen
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4 cm in 10 Jahren
Hm, wenn ich das mal überschlage sind wir dann in 500 Jahren von der Bodenplatte aus gesehen auf Augenhöhe mit unseren südlichen Nachbarn. Das geht ja dann noch
Das heißt aber im Prinzip, ich kann das Gutachten nur unserem Statiker schicken und darauf vertrauen, dass er den Sicherheitsabschlag, den der Gutachter evtl. drauf schlägt, kennt und demnach die Statik berechnet? Wenn das die übliche Vorgehensweise ist und jeder der damit vertraut ist diese auch kennt, soll es mir ja recht sein. Aber wenn der dann kommt und mir irgendwelche Pfahlbauten vorschlägt, dann stehe ich doch vor einem Rätsel. Wie sag ich es meiner Bank.
Ich dachte beim Lesen: OK, etwas Wasserprobleme, ggf. drückendes Wasser, entsprechende Abdichtung und Ruhe im Karton. -
Ach ja - Bettungsmodul
Zur Dimensionierung einer lastverteilenden Stahlbetonbodenplatte können die Bettungsmodul zunächst mit 4-7 MN/m³ angenommen werden.
Bodenklasse 5-6 ist ja scheint es nur ab einer Geländeoberfläche unter 2,5-3,9 m zu sein?! Der Rest Bodenklasse 1 bzw. 4. -
zunächst ...
"können die Bettungsmodul zunächst mit 4-7 MN/m³ angenommen werden" ...
wenn der Bodengutachter wirklich von zunächst schreibt, dann ist er gut!
normalerweise kann der bga. "nur" steifmodule angeben, der Bettungsmodul ist
ein zugeständnis an den Statiker
tatsächlich müssen beide ihre rechenergebnisse abstimmen - und wenn die Verformungen
und insbes. Verformungsunterschiede zu groß werden, muss der Statiker für die
richtige Bauweise den Kopf hinhalten. dann wird sich auch rausstellen, ob eine
Bodenplatte allein steif genug sein kann, oder ob mittels Bewehrung angeschlossene
kellerwände und sogar die Kellerdecke noch mittragen müssen. -
Danke für die Antworten!
Problem ist aber dann leider immer noch, dass zwar ggf. der Statiker dafür den Kopf hinhalten muss, wir allerdings die Kosten für die erhöhte Statik zahlen müssen. Glaube leider nicht, dass der Haushersteller bzw. Kellerbauer diese tragen möchte. Womit er ja selbstverständlich auch recht hätte. Na ja, dann wohl mal ab mit dem Zeug nachträglich zum Statiker und schauen was der säscht. -
Dann zu Ende
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Nochmals Danke,
habe heute den Bodengutachter noch einmal angerufen. Er meinte, wenn man eine genügend dicke Kiesschicht darunter legt und nach Aushub noch einmal die Bodengegebenheiten speziell in Richtung des einen Bohrloch prüft, den Keller gründlich gegen drückendes Wasser abdichtet, sollte alles in Ordnung gehen (von mir jetzt mal ganz laienhaft interpretiert). Der Rest wird wohl der Statiker bestätigen/erledigen müssen.
Also nochmals Danke für die Antworten!