Die Diskussion zum Fundamenterder war in Installation 300, aber wegen Software-Schwierigkeiten noch nicht abgeschlossen.
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ich sehe, dass Sie sich fragen, wo die Grenzen des Selbermachens beim Bau liegen. Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass bestimmte Arbeiten, insbesondere solche, die die Statik oder Sicherheit des Gebäudes betreffen, von Fachleuten ausgeführt werden müssen.
Ich empfehle, sich vor Beginn eines Bauprojekts umfassend zu informieren und sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen helfen, die Risiken einzuschätzen und die Arbeiten fachgerecht auszuführen oder zu überwachen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Bauvorlageberechtigung. Diese berechtigt Fachleute, Bauanträge einzureichen und Bauprojekte zu leiten. Auch wenn Sie viel selbst machen möchten, sollten Sie sich an einen bauvorlageberechtigten Fachmann wenden.
Und weitere Stichpunkte:
bin mal gespannt ...
Der Passus über die Vergütung gehört nicht in den VOBAbk.-Vertrag, sondern in die Vereinbarung mit der Bank.
Wenn ein Maurer in Eigenleistung sein Haus baut ist er auch Selberbauer und braucht i.a. trotzdem Betreuung - also das gehört eben auch zur Beratung durch den Fachmann, dass er einschätzt, was kann ein Selbstbauwilliger wirklich machen.
Genau so gehört dazu auch die Einschätzung, wo geht der Selberbauer ein zu hohes Risiko ein, wenn durch seine Arbeit eine Gewährleistung flöten geht und wie trennt man die Verantwortung auf, damit nicht ein Handwerker, der Pfusch geliefert hat die Verantwortung die Verantwortung auf den Selberbauer schieben kann.
Und da stellt Mancher großartige Sachen hin, weil er für sich mit größerer Sorgfalt arbeitet (aber auch langsamer!) als mancher Profi. Die Gewährleistung nützt ja oft nichts.
Noch ein Nachsatz zu den Kosten. Wenn jemand z.B. mit ArCon gute! Pläne liefert, die als Grundlage geeignet sind, warum soll er keinen Bonus bekommen, aber eine intensive Betreuung erfordert eine Extravergütung.
Mit freundlichen Grüßen
Aus dem EFB-Formblatt ist schön ersichtlich, dass
Zu beachten ist, dass Gerätekosten hier nicht enthalten sind, diese müssen über die Position 'Baustelleneinrichtung' und über die Einzelkosten der Teilleistungen hereinkommen, was bei reiner Regiearbeit schlecht geht und einen weiteren Zuschlag erfordert.
Auch als Bauherr würde ich davon die Finger lassen. Denn ein seriöser Unternehme wird meine Leistung wohl doch besser erstmal vorsichtig bewerten und das Restangebot entsprechen höher machen müssen.
Gruß
Aber eigentlich ja noch eine recht simple Arbeit.
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