Forderungen nach Schlussrechnung zulässig?
BAU-Forum: Neubau

Forderungen nach Schlussrechnung zulässig?

Hallo,
sind nachdem man eine Schlussrechnung (für einen Neubau) erhalten hat noch weitere Forderungen vom AN oder Subunternehmen möglich?
Ich hatte eine Schlussrechnung bekommen. Diese habe ich bezahlt, allerdings 250 € für einen Mangel abgezogen, was auch mit dem AN so abgesprochen war, er allerdings nur zähneknirschend dieses mehr oder weniger akzeptiert hatte.
Jetzt hat er mir mittgeteilt, dass er wohl auf der Schlussrechnung vergessen hat einen Betrag für eine zusätzliche Elektroinstallation zu berechnen und mir dafür noch eine Rechnung schicken muss, bzw. Ich die Rechnung direkt von seinem Subunternehmen (dem Elektriker) erhalten werde.
Kann der AN dass so machen?
Ich habe den Verdacht, dass er mir diesen Betrag nun nur in Rechnung stellen will, um die 250 € auszugleichen, denn vorher (ist schon einige Monate her) hatte er einmal angedeutet, dass diese 'Kleinigkeit' (die zusätzliche E-Installation) für mich kostenlos sein wird.
  • Name:
  • Klaus
  1. Vertragsrecht

    Hallo,
    um eine Antwort geben zu können, sind wesentlich mehr Informationen erforderlich.
    Grundsätzlich gelten bei einem BGBAbk.-Vertrag die entsprechenden Verjährungsfristen. Solange die Forderung nicht verjährt ist, kann sie durchgesetzt werden.
    Es gelten aber auch die getroffenen Vereinbarungen. Wurde die Leistung also ohne zusätzlichen Vergütungsanspruch zugesagt, entstand auch kein solcher. Dies zu beweisen dürfte Ihnen aber schwer fallen.
    Bei einem VOBAbk.-Vertrag gibt es allerdings die Möglichkeit der Schlusszahlungserklärung. Die würde (richtig angewendet) Nachforderungen ausschließen.
    Regeln Sie es gütlich. Alles andere könnte für Sie recht teuer werden. Bei 250,- € lohnt sich nicht einmal der Weg zum Rechtsanwalt. Zwar müsste dann der Unternehmer unter Umständen auf das Geld verzichten, sie müssten es aber an den Rechtsanwalt zahlen.
    • keine Rechtsberatung -

    Mit freundlichen Grüßen

  2. aha ...

    aber kann mir denn der Subunternehmer (Elektriker) diese Rechnung schicken?
    Ich habe meinen Bauvertrag (nach BGBAbk.) mit dem Bauunternehmer gemacht.
    Sonst kommen demnächst noch andere Sub's an und stellen mir irgendwas in Rechnung oder wie ...?
    Und wenn ich so eine Schlusszahlungserklärung mache, was muss da drin stehen? Muss der AN diese unterschreiben oder wie läuft das?
    • Name:
    • Klaus
  3. nur bei VOB-Vertrag

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Den Ausschluss von Nachforderungen gibt es nur beim VOBAbk.-Vertrag, siehe § 16 VOB/B:
    "Die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus, wenn der Auftragnehmer über die Schlusszahlung schriftlich unterrichtet und auf die Ausschlusswirkung hingewiesen wurde".
    Beim reinen BGBAbk.-Vertrag kommen Sie damit nicht durch.
    So formuliert der Bund in seinem Formblatt EFB-SZ (Schlusszahlung):
    Ausschlusswirkung der Schlusszahlung gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B:
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
    • die vorbehaltlose Annahme dieser Schlusszahlung Nachforderungen ausschließt (vgl. § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B) ,
    • auch früher gestellte, aber unerledigte Forderungen ausgeschlossen werden, wenn sie nicht nochmals vorbehalten werden (vgl. § 16 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B), ...
  4. Vertragspartner

    Werter Fragesteller
    ist Ihr Bauträger und nicht sein Sub. Wenn Sie von dem eine Rechnung bekommen, schicken Sie diese mit dem Hinweis auf ein fehlendes Vertragsverhältnis zurück. (behalten Sie eine Kopie, dann wissen Sie, was los ist, wenn der Bauträger Ihnen dann die Rechnung schickt)
    Ob Ihr Bauträger Ihnen das in Rechnung stellen darf, hängt davon ab, wer wem was  -  beweisbar  -  gesagt hat.
  5. und wie kann ich mich schützen?

    kann ich irgend etwas machen (nach BGBAbk.), um vorzubeugen, dass nicht doch noch irgendwann eine Rechnung kommt, die ich dann ggf. bezahlen müsste?
    Wie lange sind eigentlich die Verjährungsfristen für Nachforderungen vom Auftragnehmer bei BGB und VOBAbk.?
    • Name:
    • Klaus

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