Bauabnahme verweigert, wie geht es weiter?
BAU-Forum: Neubau

Bauabnahme verweigert, wie geht es weiter?

Hallo Helfer aus dem Forum,
wir haben letzte Woche die Bauabnahme abgelehnt, da zu viele Mängel bei unserem Bau noch zu beheben sind. So wurde das 3-er Carport nicht entsprechend der Statikunterlagen gefertigt und wackelt mit leichtem Schwingen je 5 cm in alle Himmelsrichtungen, die Decke im OGAbk. sollte mit OSBAbk.-Platten mit Zulassung als statische Scheibe ausgeführt werden, jedoch wurden lediglich Platten gemäß EN 300 eingesetzt und nicht die entsprechende Anzahl an Schrauben, wie in Statik vorgesehen verwendet. Die luftdichte Schicht wurde nur in den Ecken des Gebäudes hergestellt und nicht an allen Stößen der OSB-Platten. Spritzschutz der Fassadendämmung wurde nicht eingehalten. Die Unger-Diffutherm Platten gehen praktisch bis auf das Geländeniveau, wobei 30 cm Spritzschutz eingehalten werden sollten. Untere Sockelschiene zur Aufnahme der Dämmung wurde weggelassen, um einen Bauteilabschluss zwischen Bodenplatte und Richtschwellen zu erreichen wurde Silikon Primaster von Globus verwendet, wobei dort keine Aussage zu Haftung auf Holz zu finden ist, Richtschwellen wurden nicht vollflächig unterfüttert, Dachstuhl wurde komplett in kesseldruckimprägniert grün geliefert, so, dass jetzt ein Dachkasten kommen muss, der weder gewünscht noch geplant war, da wir dies als Sichtkonstruktion geplant hatten (vertraglich war jedoch nichts vereinbart). Die Latte lässt sich noch beliebig fortsetzen. Gutachter war auch vor Ort, hat jedoch nicht ein Viertel der Mängel gesehen, welche ich gesehen habe, dem Prüfstatiker, welcher ebenfalls vor Ort war, sind gravierende Mängel nicht aufgefallen. Zur Behebung der Mängel habe ich eine Frist von einer Woche gesetzt. Ist diese Zeit zu kurz? Eine Reaktion seitens der ausführenden Firma ist innerhalb von 4 Kalendertagen noch nicht erfolgt. Wie sollte der weitere Werdegang sein. Rechtsanwalt will ich vermeiden, da Zeit und Kosten. Lieber ist mir das Setzen von Fristen und bei Nichterfüllung die Beauftragung einer anderen Firma zur Fertigstellung. Geld zur Behebung der Mängel ist glücklicherweise ausreichend vorhanden, da die Restzahlung bei ca. 20 % der Bausumme des Rohbau liegt. Nun seit Ihr dran. Keine Rechtsberatung, da Ihr dies ja leider nicht dürft, aber Hinweise zu Paragraphen etc. von "Laien" sind gern gesehen.
Danke vorab.
Angela
  • Name:
  • Angela
  1. Profis

    sind gefragt. Warum hat der Gutachter (wer hat den bezahlt?) Dinge nicht gesehen, die Sie gesehen haben? Woher wissen sie als Laie, dass das ein Mangel ist? Das ist GAR NICHT SO einfach! Manchmal gibt es auch andere technische Lösungen als Sie meinen. also da den Gutachter (von IHNEN bezahlt) drauf hinweisen und fragen. Frist ist sicherlich viel zu kurz und somit der erste Formfehler. Sie BARUCHEN einen Anwalt, sonst sind sie später die Dumme. Geht nicht ohne! also Fachleute ran, SIE sind jetzt aus dem Spiel weil überfordert in diesem Katz und Maus Spiel der Gutachter und Juristen (hat nichts mit Ihnen persönlich zu tun, ist bei allen Laien so!)
  2. Die Beratung, die Sie wünschen ...

    Foto von Helmuth Plecker

    lässt sich m.E. nur als Rechtsberatung vermitteln. Deshalb rate ich Ihnen, sich von einem RA beraten zu lassen. Er braucht ja nicht unbedingt tätig werden, sondern Sie lediglich beraten. Das Thema ist weitaus komplexer als Sie denken. Hier kann es zu gegenseitigen Schadensersatzforderungen kommen und die könnten gegen Sie teurer werden (im Falle einer falschen Handlung) als die Rechtsberatung. Die Frist von einer Woche halte ich für zu gering und nicht angemessen.
  3. es stinkt

    irgendetwas, riecht ihr's nicht?
  4. schnupper, schnupper, schnupper ...

    Foto von Helmuth Plecker

    schnupper, schnupper, schnupper ich rieche immer das gleiche ;-)
  5. @ JDB

    wie groß ist dein Zinken: >) ) ) )
  6. Euromix

    Kann es sein, dass jemand den Geruch des Euromixes zu vernehmen glaubt?
    Fahrzeughersteller geben so den Verbrauch ihrer Schlitten an, früher nannte man das Drittelmix ...
    Btw. riesen Schlussrate auf die sich der Bauunternehmer da eingelassen hat, oder ist das üblich?
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  7. langsam, ja!

    wer sich noch an die Papp-und-PU-Schachtel von tbu erinnert (Bilder
    gibt's im grünen), denkt nicht erstrangig an dritteln, sondern an murks.
  8. Haben Sie denn ...

    Werter Fragestellerin
    • der Firma die Mängel schriftlich mitgeteilt
    • für die einzelnen Mängel den technischen Hintergrund, wenn die Zurückweisen der Mangelanzeige kommt
    • wären Sie in der Lage  -  als Firma  -  in der von Ihnen gesetzten Frist, alle genannten Mängel zu beheben, ohne alle anderen Baustellen zu vernachlässigen (müssen die Murkser nämlich nicht)
    • können Sie technische von optischen Mängeln unterscheiden
    • wissen Sie, welche Mängel zwar Mängel sind, aber nicht behoben werden brauchen, weil die Behebung unverhältnissmässsig wäre

    Wenn Sie nur eine der obigen Fragen mit Nein beantworten, sind Sie schon in die Falle des Formfehlers getappt.
    Und nichts lieben gegnerische Juristen mehr als Formfehler!
    Nehmen Sie sich einen Fachmann auf Ihrer Seite und einen Baujuristen und dann sagen die Ihnen erstmal, wo Sie mit Ihren Ansprüchen überhaupt stehen. Dann können Sie weitere Schritte entscheiden.
    Ahc ja, wenn's ihr Gutachter war, der nur einen Teil der Mängel gesehen hat, wie begründet der das?

  9. @fitz

    naja, meine neueste freiberufliche Tätigkeit als Superhörnchen

    apropos merklich:
    Vielleicht ist es ja "Das Merkel! ", das uns diese Geschichte hier auftischt ...

  10. eine top  -  Antwort bisher

    und das war die von Herrn Dühlmeyer.
    Gruß
    jens raabe
  11. Ich zweifele langsam,

    ob Foren dieser Art überhaupt sachgerecht sind ... wird den Fragestellern wirklich geholfen?
    Beispiel aus der Vor-Message:
    " ... -wären Sie in der Lage  -  als Firma  -  in der von Ihnen gesetzten Frist, alle genannten Mängel zu beheben, ohne alle anderen Baustellen zu vernachlässigen (müssen die Murkser nämlich nicht) ... "
    Falsch, falsch, falsch. Ohne es hier vertiefen zu wollen: Der "Murkser" muss so schnell wie möglich und zu welchen  -  internen  -  Kosten auch immer, seinen Vertrag erfüllen.
    Nehmen Sie alle es mir nicht übel, aber hier werden immer wieder den fragenden Laien Behauptungen entgegen gehalten, die weder durch die Ausgangsfrage belegt sind, noch zur Sache beitragen.
    Also, Angela, hier meine Meinung:
    Ersatzvornahme (Beseitigung der Mängel zu finanziellen Lasten des AN) ist ein Weg, aber problematisch, weil Sie die endgültige Klärung der strittigen Fragen in den nachlaufenden Werklohnprozess verschieben und dann doch wieder die mehr oder minder kompetenten Sachverständigen den Richter schlau machen müssen. Was spräche bei Ihnen gegen ein selbständiges Beweisverfahren? Die Kosten sind überschaubar, dass Gutachten später beinahe unumstösslich und oft einigt man sich danach gütlich. Noch besser wäre eine Schiedsvereinbarung: Sie einigen sich mit Ihrem AN auf einen Schiedsgutachter, dessen Entscheidung für alle bindend ist. Setzt natürlich voraus, dass Ihr AN hierzu überhaupt bereit ist, was meistens nicht der Fall ist, weil die Jung's genau wissen, wo der Murks steckt und sich immer erst einmal über das laufende (Wirtschaftsprüfer-) Jahr hinwegretten wollen.
    Wie auch immer: Ihr Friedenswillen in allen Ehren, aber im Streitfalle müssen Sie rechtsanwaltlichen Rat einholen. Achten Sie dann aber darauf, dass Sie an einen Baurechtler geraten (ab Herbst wird es erste geprüfte Fachanwälte für Baurecht geben). Lassen Sie sich auch von Ihrem RA nachweisen, dass er entsprechende Erfahrungen hat, schließlich will er Ihr Geld. Die von Ihnen favorisierte Ersatzvornahme setzt zumindest voraus, dass Sie durch ö.b.u.v. Sachverständige die Maßnahmen komplett (!) überwachen lassen, um später den SV als Zeugen dafür benennen zu können, dass Mängel vorlagen und deren Beseitigung die aufgewandten Kosten erforderte.
  12. Herr Dr. Siegel

    ich will ihnen ja auch nicht zu nahe treten  -  aber  -  solange sich Gerichte noch damit rumschlagen was eine "angemessene Frist" ist  -  ist ihre Antwort auch nicht sonderlich dienlich. eine Woche ist jedenfalls vollkommen unmöglich  -  und  -  das haben sie in ihrer Antwort nicht bemerkt. in diesem sinne halte ich nach wie vor die Antwort von Herr Dühlmeyer für die richtige. (meine persönliche Meinung)
    MfG
    jens raabe
  13. Hier stinkt nichts ...

    Die Mängel wurden alle schriftlich aufgeführt und dem Richtmeister ausgehändigt, Kopie mit Datum und Empfangsbestätigung der Mängelliste habe ich natürlich. Keine Sorge hier geht es nicht um Geld kürzen, sondern um Mängel, welche echte Mängel sind. Geben tu ich das Geld dann halt einer anderen Firma, welche die Mängel beseitigt. Problematisch ist es nur, wenn der Gutachter z.B. Dämmsysteme wie Unger-Diffutherm nicht kennt ... Und es geht hier nicht um irgendwelche kleinen optischen Mängel, sondern um gravierende in der technischen Ausführung. Wo bitte steht denn geschrieben, dass unser Carport wackeln darf wie ein Lämmerschwanz und statt 12 Stützen wie in der Statik nur 8 Stützen gesetzt werden (Dimensionierung wurde nicht verändert). Im Dezember wurde das Haus gerichtet und sollte in insgesamt 210 Arbeitsstunden laut Kaufvertrag feriggestellt sein. Gebraucht hat die Firma bis letzte Woche und weit über 600 Arbeitsstunden und ist immer noch nicht fertig. Hier stinkt es eher aus Erfüllungssicht des AN. Wie sind denn die korrekten Fristen für die Mängelbeseitigung. Muss ich noch irgendwelche Nachfristen setzen?
    • Name:
    • Angela
  14. Von hier aus ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Von hier aus kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. Wie Dr. Siegel schon schrieb: Suchen Sie sich einen RA, der Sie berät. Das halte ich für sinnvoll.
  15. es wurde doch nur gesagt

    Hallo angela,
    es wurde doch nur angemerkt es sich nicht zu einfach zu machen. 1 Woche ist keine angemessene Frist. das allein reicht schon um später dumm dazustehen. das mit dem Carport  -  ist auch schon aus der ferne betrachtet  -  nicht hinzunehmen. zu denken gibt mir unter anderem deine Ausführung, Zitat: Dachstuhl wurde komplett in kesseldruckimprägniert grün geliefert, so, dass jetzt ein Dachkasten kommen muss, der weder gewünscht noch geplant war, da wir dies als Sichtkonstruktion geplant hatten (vertraglich war jedoch nichts vereinbart).
    Dazu >>>> was nicht vertraglich vereinbart wurde ist auch nicht geschuldet! >>>>> somit auch kein Mangel. weiter gibt mir zu denken das von richtmeister die rede war >>>>> was ist denn das nun für ein Haus? hat der Unternehmer der die arbeiten ausbeführt hat auch die Lieferung übernommen. es gibt eine Menge zu beachten. entweder das lässt sich alles bei einem Gespräch vor Ort klären  -  oder du gehst besser zu einem Anwalt. ein Zwischending wird es da nicht geben. das mit dem recht ist so eine Sache. recht haben heißt nicht recht bekommen  -  und  -  oft unterscheidet sich rechtsempfinden gaz gravierend vom tatsächlichen recht.
    MfG
    jens
  16. noch was  -  fristen

    angela,
    noch was. allein Mängel aufzulisten reicht nicht um eine fiktive Abnahme zu verhindern. wenn dir der Unternehmer mitgeteilt hat das er seine Arbeit beendet hat  -  dazu reicht die Schlussrechnung  -  dann musst du, um die Leistung nicht fiktiv abzunehmen  -  innerhalb von 6 Tagen (wenn du die Leistung benutzt) bzw. 12 Tagen (schriftlich)  -  die Abnahme verweigern und die Verweigerung begründen. anwaltliches schreiben mit Präzisierung kannst du auch nachreichen.
    Gruß jens
  17. statt langer reden:

    an das kollegium:
    die beschriebenen Mängel sind schon ziemlich "dicke Hunde".
    sowas passiert nicht "mal eben" im stress auf der Baustelle,
    sowas hat den Anschein von "beabsichtigt und einkalkuliert"!
    wie viele Bauherren merken's nicht oder trauen sich nicht, ihr recht
    zu verlangen? murksen lohnt sich doch, oder?

  18. @ MLS

    1) Deine Link's funzen nicht :-(.

    2) Klar lohnt sich murksen. Weil a viele Bauherren blind, naiv und bängelich sind und b die Gerichte den Übriggebliebenen oft genug einen Strich durch die Rechnung machen.
    Und anprangern  -  in Form schwarzer Listen z.B.  -  darf man/Frau die auch nicht, weil es ja rufschädigend wär :-((.

  19. Schlussrechnung wurde nicht erstellt

    Hallo,
    eine Schlussrechnung wurde noch nicht erstellt, es sollte allerdings eine Abnahme erfolgen, welche ich verweigert habe, wegen gravierender Mängel. Erst danach soll die Schlussrechnung gestellt und gezahlt werden. Wer letztendlich das Geld bekommt ist mir ja egal, solange es ausführende Firmen erhalten und nicht irgendwelche Anwälte.
    Es ist der Rohbau durch einen Fertighausanbieter erstellt worden und dieser schickt ja immer seine Richtmeister mit auf die Baustelle Ohne Richtmeister geht ja gar nichts, wenn ich es recht weiß ...
    Der Gutachter, welchen ich auf der Baustelle hatte ist öffentlich bestellt und vereidigt ...
    Mit der Mängelliste habe ich auch geschrieben, dass mit Beginn irgendwelcher Arbeiten von mir im Objekt keine Abnahme der vorherigen Leistungen des AN erfolgt ...
    Nochmal die Frage: Welche Fristen sind angemessen und muss ich nach Ablauf der gesetzten Frist nochmals eine Nachfrist setzen?
    Die Idee mit dem Schiedsgutachter klingt nicht schlecht, wo findet man den?
    • Name:
    • Angela
  20. hhm  -  sehe immer noch nicht durch

    also hat den Ausbau eine Firma übernommen mit der sie jetzt unglücklich sind  -  oder wie?
    sie sagten was von zahlungsplan  -  ist eventuell (ich will mir das gar nicht vorstellen) keine Schlussrechnung nötig? haben sie zur Abnahme geladen?  -  oder  -  hat der an zur Abnahme geladen? im Moment ist noch alles verwirrend.
    MfG
    jens raabe
  21. Schlussrechnung wurde nicht erstellt

    Hallo,
    eine Schlussrechnung wurde noch nicht erstellt, es sollte allerdings eine Abnahme erfolgen, welche ich verweigert habe, wegen gravierender Mängel. Erst danach soll die Schlussrechnung gestellt und gezahlt werden. Wer letztendlich das Geld bekommt ist mir ja egal, solange es ausführende Firmen erhalten und nicht irgendwelche Anwälte.
    Es ist der Rohbau durch einen Fertighausanbieter erstellt worden und dieser schickt ja immer seine Richtmeister mit auf die Baustelle Ohne Richtmeister geht ja gar nichts, wenn ich es recht weiß ...
    Der Gutachter, welchen ich auf der Baustelle hatte ist öffentlich bestellt und vereidigt ...
    Mit der Mängelliste habe ich auch geschrieben, dass mit Beginn irgendwelcher Arbeiten von mir im Objekt keine Abnahme der vorherigen Leistungen des AN erfolgt ...
    Nochmal die Frage: Welche Fristen sind angemessen und muss ich nach Ablauf der gesetzten Frist nochmals eine Nachfrist setzen?
    Die Idee mit dem Schiedsgutachter klingt nicht schlecht, wo findet man den?
    • Name:
    • Angela
  22. der Hersteller hat zur Abnahme geladen

    Alle Arbeiten, welche bis jetzt stattgefunden haben ab OK Fundament hat die Hausbaufirma ausgeführt, alles aus einer Hand. Ja, es existiert ein Zahlungsplan mit Anzahlung, Zwischenzahlung und Restzahlung, lt Vertrag ist die Schlusszahlung aber erst nach Abnahme fällig und somit habe ich wenigstens noch ein Druckmittel, dass die Arbeiten schnell ausgeführt werden. Schließlich will man ja irgendwann auch umziehen ...
    • Name:
    • Angela
  23. Vertragsinhalte  -  Vorgehensweise

    Servus,
    haben sie Ihre Verträge schon mal mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens durchgeschaut?
    Zu prüfen ist:
    • Vertragsbestandteile
    • VOBAbk. oder BGBAbk. Vertrag?
    • zugesicherte Eigenschaften
    • etc

    Mit dem Sachverständigen sind auf jeden Fall die Mängel genau zu dokumentieren und zuzuordnen.
    Soll  -  Ist Vergleich machen, dann:
    Nach VOB ist folgende Vorgehensweise möglich und auch sinnvoll:
    1. Mängelrüge mit genauer Auflistung, am besten auch gleich die Vertragsverstöße mit aufführen. Angemessene Frist, denke ich sind 14 Tage, mit Endtermin.
    2. Wenn sich nach einer Woche nicht's tut, in Verzug setzten, "wegen schleppender Ausführung"
    3. Falls sich dann immer noch nichts tut, Nachfrist setzen ca. 14 Tage mit Endtermin, mit Kündigungsandrohung und Androhung Ersatzvornahme
    4. wie 2.
    5. wenn nichts passiert, in Absprache mit RA Vertrag kündigen.
    Ohne eine Kündigungsschreiben wird's nix.
    Das ganze läuft auf die "Produktion von gerichtsverwertbarem Papier" hinaus, damit sie für den Ernstfall dokumentieren können, das sie als AG sich auch gekümmert haben
    Die Abnahme, die Ihr Fertighaushersteller anberaumt hat, sollten sie schriftlich verweigern, da die Fertigstellung nicht erfolgt ist und erehbliche Mängel festzustellen sind, Verweis auf die Mängelliste. Gar nicht erst zum Termin erscheinen.
    Aber auch dies Vorgehensweise garantiert keinen Erfolg.
    Bitte unbedingt alle Schritte mit einem Rechtsanwalt absprechen!
    Keine Rechtsberatung, nur gelernte, angewandte Vorgehensweise!

  24. Sehe ich auch so ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Sehe ich auch so denn bei einer Kündigung läuft man auch Gefahr, dass diese nicht gerechtfertigt ist, wenn z.B. die Fristen zu kurz waren o.a. Dann laufen Sie Gefahr, sich schadensersatzpflichtig zu machen. Unbedingt juristische Beratung hinzuziehen, wenn's alles nichts nutzt.
  25. hhm  -  was soll das für ein Fertighaus sein?

    zimmererbude um die Ecke? wenn dem Gutachter nichts stört und dem Prüfstatiker auch nicht  -  hhm. ist das Carport schon gedeckt?  -  geh mal davon aus das es mit dachziegeln versehen wird. (windrispenband?) auch das mit den schrauben ist kein Indiz  -  können ja andere schrauben sein und jetzt die statischen Anforderungen erfüllen. kommt wirklich darauf an was sie nun auch schriftlich bestellt haben  -  sagte ja schon das mir die Geschichte mit dem Dachstuhl sehr zu denken gibt. geben sie mal nen vorichtigen Tipp wer die Firma ist. Spannung!
    MfG
    jens raabe
  26. Carport

    Das Carport ist als begehbare Ausführung ausgeführt, da es als Terrasse genutzt wird, es gibt kein Windrispenband und keine andere Aussteifung aus Stahlseilen in den offenen Feldern etc. Wie gesagt, es fehlen 4 Stützen ...
    Was dem Prüfstatiker nicht aufgefallen ist, ist meinem Baubetreuer und meinem Gutachter aufgefallen. Die OSBAbk.-Platten wurden lediglich geheftet, damit Sie bei Auflegen der Dämmung nicht in das Geschoss fallen.
    Nix mit besseren Schrauben oder Kammnägeln etc., rechts und links 2 Schrauben und das war's ...
    Die Firma werde ich im Forum nicht benennen, aber es handelt sich um einen kleinen Anbieter, der schon seit über 30 Jahren Blockhäuser und Häuser in Holzrahmenbauweise fertigt, insgesamt ca. 25 Stck. im Jahr.
    Was spricht gegen meine Aussage zum Dachstuhl? Aus konstruktiver Sicht wäre keine Behandlung des Holzes notwendig gewesen. Ich wurde nicht vorab gefragt, ob es in meinem Interesse ist mit der Chemiekeule mein Haus zu belasten? Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass nach dem aktuellen Stand der Technik keine Imprägnierung mehr erfolgt ...
    • Name:
    • Angela
  27. Vertrag ist leider nach BGB ...

    Vertrag ist leider nach BGBAbk. ...
    • Name:
    • Angela
  28. Das ist so eine Sache

    mit dem "bin davon ausgegangen". Mal nur zu den Sparrenenden: Selbst wenn diese nicht oder naturfarben imprägniert gewesen wären, hätten Sie ein Problem. Unternehmer geht von Dachkasten oder unterseitiger Verkleidung aus, Sie von freiliegenden Sparrenenden mit oberseitiger Verkleidung. Sparrenenden sind dann sägerau und ungehobelt! Schon wieder ein Punkt wo Sie sagen könnten "bin aber davon ausgegangen, dass ... ". Es geht eben nichts über gute Planung und aussagefähige Baubeschreibung. Fehlt es an einem von beiden entstehen Ihre Probleme.
    • Name:
    • M.P.
  29. Webspace für Bilder

    Weiß jemand, wo es gratis Webspace gibt, damit ich ein paar Bilder mal hinterlegen kann und jeder sieht, was die Mängel sind?
    • Name:
    • Angela
  30. hier:

    ob dann jeder Mängel sieht? ;-)


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