Allgemein Hausbau
BAU-Forum: Neubau

Allgemein Hausbau

Hallo Bau Forum
Ich ich weiß ich hätte besser hören sollen und nicht mit einer Baubeschreibung zum nächsten Bauträger rennen sollen. Nachher ist man immer etwas schlauer. Jetzt muss die Doppelhaushälfte trotzdem gebaut werden und ich denke wenn mir ein Forum Tipps geben kann dann dieses hier.
DHH in NRW. Grundfläche 73,44 m². Keller, EGAbk., OGAbk., DGAbk..
In der Bauzeichnung sind die Kellerräume mit Keller 1 und 2 bezeichnet. In meinem WFA Antrag ist das gestrichen und Büro und Lager wurde eingesetzt. (Gewerbliche Nutzung ).
Wieso schreib ich das? Ich soll mich um die Dämmung selber kümmern.
Das ganze ist ein KFWAbk. 60 geplantes Haus. Leider ist die Baubeschreibung sehr Sparsam. Kennt jemand eine genaue Norm?
Dämmen werde ich es, steht die Frage im Raum wer es bezahlt.
Ich habe weiter keine Wärmebedarfsberechnung.
Jetzt hat es mit EnEVAbk. nichts mehr zutun evtl. verschiebt jemand den Beitrag an die richtige Stelle.
Bauzeichnung sieht keine Öffnung in der Betondecke zum DG vor und auch keine Treppe. das geht natürlich nicht, ist uns leider auch erst nach einem dreiviertel Jahr aufgefallen. Baubeschreibung sagt aus Treppe: Stahl-Beton (dreigeschossig ).
Vielleicht schreibt mir einer was dazu.
Danke schon mal.
MfG Der angehende Gas und Wasserinstallateurmeister
  • Name:
  • Sascha
  1. Also, ...

    Also, niemand kennt Deinen Vertrag und Deine Baubeschreibung. Also kannst Du jetzt nur noch retten, was zu retten ist. Und das heißt: externen Sachverstand einkaufen. Auch wenn es Geld kostet. Ein Forum kann nur begrenzt helfen, Rechtsberatung schon mal gar nicht. Und dabei ist es ziemlich egal, obs nen Bauträger, nen Generalunternehmer/Generalübernehmer oder sonst was ist.
  2. Sachverstand einkaufen, heißt einen Architekt einschalten? ...

    Sachverstand einkaufen, heißt einen Architekt einschalten?
  3. Ach. und mit der genauen Norm meinte ich ...

    Ach. und mit der genauen Norm meinte ich die Kellerisolierung.
    Ich gehe davon aus wenn ich eine Heizanlage montiere und die DINAbk. sagt ich muss die Rohrleitung dämmen dann tu ich das auch.
    Kann doch bei der Erstellung eines Kellers nicht anders sein.
  4. Keller muss nicht ...

    Keller muss nicht gedämmt sein. Es sei denn, irgendwo (Bauantrag/EnEVAbk./Vertrag!) steht was anderes. Und ja, Sachverstand ist Architekt z.B. gibt aber auch ein paar freie gute
  5. Ich habe leider nur die EnEV 2004 vorliegen ...

    Ich habe leider nur die EnEVAbk. 2004 vorliegen. Ich denke der Bau sollte nach der 2008er Version ertsellt werden
  6. Keller in beheiztem Volumen

    Ich verstehe das so, dass die urspürngliche Planung einen unbeheizten Keller vorsah. Aufgrund Ihrer Änderungeswünsche sollen die Kellerräume nun als Büro genutzt und beheizt werden.
    Dadurch ändern sich die Systemgrenzen und der EnEVAbk.-Nachweis, sofern er bereits erstellt wurde, muss geändert werden. Das beheizte Volumen erhöht sich und zu den Transmissionsflächen kommen die Kelleraußenwände und die Kellersohle hinzu. Diese Flächen müssen nun gedämmt werden, damit der EnEV-Nachweis und insbesondere der kfw-60-Nachweis geführt werden können.
    Selbstverständlich müssen Sie diese zusätzliche Dämmung gegenüber dem bisherigen Angebot des Bauträgers bezahlen, sofern bisher nur ein unbeheizter Keller vorgesehen war.
    Den Rest mit den Betondecken und der Dachbodenluke habe ich nicht durchschaut, bitte nochmal erläutern.
    Gruß
  7. Hallo Die Ursprüngliche Zeichnung sieht Keller 1 und ...

    Hallo
    Die Ursprüngliche Zeichnung sieht Keller 1 und Keller 2 vor aber nicht ob er befeuert wird oder nicht.
    Da haben wir auch nicht drüber gesprochen.
    Sehe ich das richtig das wenn er nicht beheizt wird die Decke zum nach oben gedämmt werden muss? . Weil auch davon ist keine rede.
    Ein weiterer Punkt ist aufgetaucht.
    BT will Haus mit Keller bauen. Ich soll die Grube ausheben lassen, einen Bauzaun aufstellen und das Gebäude wieder anfüllen. Auch den Kanal soll ich anschließen. bzw. machen lassen.
    Hab ich ein Funktionierendes Haus gekauft oder nicht?
    Treppe ohne Geländer, Dachboden ohne Zugang, Keller ohne Dämmung, Kein Anschluss zum Kanal.
    Wenn ich n Auto kaufe sind da auch räder und ein Motor dabei.
    Wir haben noch kein Spatenstich gemacht und haben schon die Schnauze voll.
    Bei den Beschreibungen im Vertrag hätte ich schon aufwachen müssen ... Da standen wir unter Zeitdruck, jetzt haben wir die Scheiße
  8. Druck ist immer ein schlechter ...

    Druck ist immer ein schlechter Ratgeber. Nu ja. Wie gesagt, so schnell wie möglich den ganzen Krempel mal überprüfen lassen. Das sieht alles mehr wie komisch aus ...
  9. und nochmal

    ganz schnell einen unabhängigen Baubetreuer suchen. Der checkt die Vertragslage und kann Ihnen sagen, was Sie einfordern können und was bei Ihnen hängen bleibt. Sie brauchen einen Fachmann, der die offenen und streitigen Punkte für Sie aufbereitet. Gruß aus Berlin
  10. Au Mann! ...

    so bl.. kann man doch nicht wirklich sein, oder?
    > Ich ich weiß ich hätte besser hören sollen und nicht mit einer Baubeschreibung zum nächsten Bauträger rennen sollen. Nachher ist man immer etwas schlauer. >
    ... hier haben Sie's schon ganz am Anfang geschrieben. Und, glauben Sie wirklich, dass Ihnen hier im Forum irgend jemand kostenlos weiterhilft, bzw. gar weiterhelfen kann. Eben! Gehen Sie also schleunigst los und kaufen sich einen Baubetreuer ein, der ggf. den Karren etwas aus dem Dreck ziehen kann, und vor allem alle weiteren Fehler zu verhinden versucht. Alles andere wird noch mehr Murks.
    > MfG Der angehende Gas und Wasserinstallateurmeister<
    ... daher Schuster, bzw. Installation. bleib bei deinem Leisten. Fürs Bauen an sich gibt's nämlich Fachleute.
  11. Habe ich gesagt das ich das Haus bauen ...

    Habe ich gesagt das ich das Haus bauen will? ich denke nicht.
    Ich werde das mit einem andern Architekten gegeben falls noch mit einem dritten durchgehen. Einen Termin beim Anwalt habe ich nächste Woche.
    Ich lasse mich ungern als Blöd beschimpfen. Ich werde nicht der einzige sein der wegen Unwissenheit in so eine Bauträgerfalle stolpert.
    Klar kann man sich schlau machen, ich hatte geschrieben das ich Zeitnot hatte und Dummerweise war das Angebot ziemlich günstig.
    Letztes Jahr hat mich nicht gestört das in der Baubeschreibung Ziegelstein stand als Mauerwerk. Jetzt weiß ich das es ein paar genauere gibt.
    Kostenlose Hilfe ... ja eine aber wenigstens ein paar Tipps könnte man doch von einem Forum rund ums bauen verlangen (habe ich ja auch bekommen ) Der eine oder andere User muss halt immer noch Salz in die Wunde streuen ... Naja
    Ich würde z.B. niemanden was verkaufen und nur weil ich ein paar T€ mehr verdiene irgendo qualtitätsmindernd oder gar funktionslosen Krempel einbauen bzw. weglassen.
    Es ist so wie es nun mal ist
  12. Auch Architekten kosten Geld

    und wenn Sie noch einen 3. oder weitere um Rat fragen, kann es sein, dass diese auch Geld kosteen. Dies nur als Hinweis. Sie wollten ja Tipps im Forum haben.
    Vielleicht genügt ja auch EIN richtiger Planer, der zwar Geld kostet, aber Ihnen mehr bringt, als 4 Meinungen.
    Und ein Anwalt auf Baurecht der Ahnung hat (nicht der Anwalt mit Familienrecht um die Ecke).
  13. Ich hatte erst mal gedacht ich spreche Architekten ...

    Ich hatte erst mal gedacht ich spreche Architekten im bekannten umkreis an wie so die Tendenz ist.
    Im Kundenkreis habe ich 2 und ein früherer Kumpel ist grad fertig. Dann mal zu einem Fachplaner der ja ich weiß Geld kostet.
    Ich dachte an jemanden der den kompletten Energiehaushalt durchgeht, Kfw Berechnungen macht und mir sagen kann wo da was mit der Haus nicht stimmt um das einzuhalten.
    Die bafa stellt doch für so eine Beratung auch einen Teil an Geld bereit?
    Könnte man sowas nicht kombinieren.
    Für den Anwalt fahre ich extra 70 km. Bau und Vertragsrecht.
    Wie ich gestern erfahren habe gibt es beim TÜV eine Stelle die sich mit Bausachverständigen schmückt? iss das richtig?
    Die sollten nach der Aussage von Anfang bis Ende beim Bau dabei sein. Gibt es sowas und wo?
    Danke
  14. Au weh ...

    Au weh Sascha. Da ist wohl einiges schief gelaufen. Leider.
    Leider ist es auch gängige Praxis, dass Bauträger/GUs gewisse Leitungen ausklammern. Zum Teil ist dies sogar nachvollziehbar, da sie ihr "Produkt" katalogmäßig anbieten und dieses dann irgendwo hinbauen. Dieses "Produkt" lässt sich vorab sehr gut kalkulieren, wenn man alle Parameter kennt. Aber Dinge wie Baugrund (Erdaushub), Bodenverhältnisse (Baugrundgutachten), Grundstücksgröße und -Lage (Entwässerung bzw. Längen der benötigten EntwässerungsLeitungen) lassen sich nur für die jeweilige Baumaßnahme ermitteln.
    Da dies katalogmäßig nicht geht, werden diese "Leistungen" gerne mit dem Zusatz "bauseits" oder "erfolgt bauseits" gekennzeichnet. das heißt übesetzt: wird nicht von uns gemacht!
    Bevor noch mehr Ärger entsteht daher bitte umgehend prüfen lassen was da noch so alles kommt/ kommen kann!
    Auch so Dinge wie Baugrundgutachten! Für welchen Lastfall (Wasser!) ist denn die Hütte ausgelegt? Da können sehr schnelle knackige Nachträge kommen!
    Gruß
    Thomas Bock
  15. Architekt dazu holen ist gut, aber was ist ein Sachverständiger?

    ... das ist nämlich nicht geschützt als Begriff und all die Sachverständigen übernehmen überhaupt keine Verantwortung am Bau, sondern versuchen nur in der Form ihre Kompetenz zu beweisen, dass sie möglichst viele Fehler auffinden, dabei auch gern über das Ziel hinausschießen und unnötig Zwietracht auf der Baustelle stiften ...
    wenn das Beispiel TÜV genannt wird, wer hat sich noch nie über die zweifelhafte Kompetenz eines Prüfers bei der Untersuchung eines nicht alltäglichen Fahrzeuges geärgert oder über Pseudomängel im Prüfbericht ... ich habe noch einen TÜV-Bericht eines leicht exotischen italienischen Autos in meiner Schublade liegen, das habe ich in perfektem Zustand vorgefahren und auch den Stempel bekommen ohne irgendeinen mündlichen Kommentar, hinterher erst gesehen, dass da "mit leichten Mängeln" stand ... weshalb? Weil angeblich die Kennzeichenbeleuchtungen unterschiedlich hell leuchteten ... in Wahrheit musste das Auto einen Mangel haben damit die Statistik des TÜV stimmt und ausweist, wie wichtig diese Zwangsuntersuchungen für die Sicherheit sind, reine Lobbyarbeit! ... solchen Leuten traue ich fast alles zu, aber keine verantwortungsvolle Baubetreuung!
    Gruß
  16. SV oder Architekt ... iss doch wurscht!

    Der Begriff "Sachverständiger" ist rechtlich nicht geschützt und sagt nur aus, dass derjenige selber der Meinung ist über einen ganzen Sack Sachverstand zu verfügen. In vielen Fällen trifft dies auch zu. Häufig aber eben auch nicht.
    Im Augenblick geht es  -  denke ich  -  nicht darum ein großes Fass aufzumachen und jede Formulierung der Baubeschreibung und des Vertrages zu zerpflücken und mit DINAbk.-Vorschriften und was weiß ich um sich zu schmeißen, sondern dem Fragesteller (Sascha) hier aus der Patsche zu helfen.
    In der Tat sind die Formulierundgen "bauseits" usw. nicht undüblich und d-X1234Xwie ich schon ausführte-X1234Xzum Teil auch nachvollziehbar. Jedoch verstehen dies viele Bauherren nicht. Wie auch?
    Wichtig wäre es aber nun zu klären was im Leistungspaket des Anbieters alles enthalten ist und was nicht. Ob es ein Planungskonzept für den Keller gibt (Abdichtungsmaßnahmen, Baugrundgutachten, Lastfall), ob der baugrunsd als soclher überhaupt geeignet ist (Tragfähigkeit), welche Nachträge noch zu erwarten sein dürften (Entwässerung, Baugrube, Baustellensicherung stehen ja bereits fest ...), welche Leistungen evtl. nurichtig beschrieben wurden (3-geschossige Treppe aber kein Treppenlockh im Spitzbogen => hier sehe ich allerdings den Generalunternehmer in der Pflicht!). Es wäre abzuklären was vertraglich vereinbart wurde (Zahlungsplan, Fertigstellungstermin?), es sollten einige planrechtliche Dinge geklärt werden: Sind die Kellerräume überhaupt als Büro geeignet? (Wahrscheinlich kein großes Problem, wenn man da unten nur von Zeit zu Zeit ein paar Abrechnungen macht und ansonsten eher als Aktenlager dient; das sieht aber gänzlich anders aus, wenn dort unten eine dauerhafter Arbeitsplatz eingerichtet werden sollte ...).
    Dies alles sind Dinge, die ein Architekt, der schon über etwas Berufserfahrung verfügt klären kann. Wenn es in die Tiefe geht (Vertrag mit Generalunternehmer) wäre sicher ein RA die richtige Wahl, aber ein Architekt kann ganz sicher sehen (Baubeschreibung, Pläne), ob es hier mit Vollgas gegen die Wand geht oder ob das ganze vielleicht doch nicht so dramatisch aussieht.
    Gruß
    Thomas Bock
  17. Danke vorerst mal. Planung sieht nirgendwo vor das ...

    Danke vorerst mal.
    Planung sieht nirgendwo vor das die Baustelleneinrichtung, Absicherung wie auch immer Bauseits gemacht wird oder werden soll..
    Da steht grob bei Keller
    • Erstellung der Sohlplatte in ... Beton und paar Angaben. Vertrag habe ich grad nicht zur Hand. Mehr steht da aber nicht.

    Wie will er die erstellen ohne ein Loch zu graben?
    Ich vergleiche das halt immer mit einem Autokauf. Da iss auch ein Motor drin ...
    Heute lag wieder n schöner Brief im Kasten ...
    Laut Zahlungsplan muss ich für einzelne Positionen Summen bezahlen. z.B. Statik-Bauantrag 4000 euro
    Betonierung Kellerdecke 20000 euro
    Betonierung eg Decke 20000 eurousw
    zimmermann 7000 euro
    Dachdecker 6000 euro
    usw.
    In dem schreiben heute steht ich sollte bitte das Angebot unterschreiben und damit den Auftrag dem Dachdecker erteilen. Angebot lag bei.
    Was soll der Sch§$%&?
    Der die Musik bestellt der bezahlt sie auch, was habe ich denn damit zutun bitte? ich hatte ja das komplette Konzert bestellt.
    Ich weiß absolut nicht was ich davon halten soll.
    Spaß macht das keinen

  18. MB ...

    MB "Mecker-Bock" *lächelsmilie* ...
    Ich glaube, wir müssen hier nun wirklich erst mal klären, mit was wir es hier zu tun haben, Bauträger oder Generalunternehmer. Aufgrund der Doppelhaushälfte bin ich bislang wohlwollend von einem Bauträger ausgegangen. Deshalb darf dann die Frage erlaubt sein, wie ein Bauträger Erdarbeiten bauseits erledigen lassen kann?
  19. Mecker-Bock ...

    Mecker-Bock galt wohl mir.. ;-)
    Nö ... Bauträger kann bauseits eher gar nichts erledigen lassen.
    daher: drum prüfe wer sich ewig bindet ... naja ... ewig? Also: Drum prüfe er die Unterlagen ... kann er aber nicht. Drum ersuche er einen Menschen, der das kann, dies zu tun. Bald. Sehr bald. Sofort!
    Alle weiteren Tipps eher ein Schuss ins Blaue, ein Stochern im Nebel oder wir bereiten das Hornberger Schießen vor ...
    Hier ist externer Sachverstand gefordert. Jetzt gleich. Auf der Stelle. Stande pede. Pronto ...
    Thomas Bock
  20. auf jeden Fall vor Ort kompetent klären ...

    auf jeden Fall vor Ort kompetent klären weil so wie sich das liest, ist da gar nichts klar und Forumsantworten ins Blaue hinein verwirren vielleicht nur noch mehr!
    Gruß
    Arno Kuschow
  21. Haben vielleicht ...

    Haben vielleicht die Herren vielleicht mal Beitrag #1 gelesen? *ohmanhabichdochschonvorzweitagengeschriebensmilie*
    Jung komm in die Hufe! Vergeß die AWG-Hormone.
    btw: wem gehört eigentlich das Grundstück?
  22. Grundstück musste ich ja für den wta Antrag ...

    Grundstück musste ich ja für den wta Antrag kaufen. Mitte 2008. Ja das wüsste ich auch gerne als was der Hausbauer sich sieht. Ob bt oder was auch immer. Ich weiß nur das es ein betriebswirt ohne Ahnung ist.
  23. dann sorge mal dafür, ...

    dann sorge mal dafür, dass Du eine Bauherr MIT Ahnung wirst. Im Augenblick wird hier viel lamentiert und sich aufgeregt über Dinge, die vielleicht in Ordnung sind (vertraglich/ Baubeschreibung), aber dennoch extrem ärgerlich und später kostenintensiv (bauseitige Leistungen).
    Darüber zu fluchen und sich aufzuregen ist vielleicht verständlich, bringt aber keine Besserung. und sei die Besserung nur die, dass Du weißt woran Du bist!
    Wenn der Generalunternehmer (oder doch BT?) ein schlechter Betriebswirt ist, so scheint ihn das nicht unbedinigt zum bauen und Verteiben von Häusern zu qualifizieren.
    Ich könnte jetzt stundenlang weiterschreiben, aber es bringt ja nix. Bitte jemanden mit der Prüfung der Unterlagen beauftragen. Kostet ein paar Mark fünfzig, steht aber in keinem verhältnsi zu dem was da sonst noch an Kosten kommen könnte.
    Zur Info: Bauträger = Bauherr und baut Haus auf seinem Grundstück, das der Kunde (mitsamt dem Grundstück) später bzw. über Teilzahlungen bis zur Schlussrate erwirbt. Heißt aber auch: Bauträger hat das Hausrecht (sein Haus und sein Grundstück). Bauseitige Leistungen sind hingegen kaum nachvollziehbar: es geschieht ja auf "seinem" Grundstück. Generalunternehmer = Generalunternehmer, baut Haus auf dem Grundstück des Besitzers (Bauherr). er kann Teilleistungen ausklammern, die der BH dann zu erbringen hat. Halte ich persönlich für schwierig, da der BH dies schlichtweg nicht kann und das dann letztendlich doch von einer Fachfirma erledigen lassen muss und es hat Auswirkungen auf die Gewährleistungsansprüche (Nach dem Motto " ... Ja ... ist schief, aber da sind SIE dran schuld, weil sie bei ihren bauseitigen Leistungen ...).
    Thomas
  24. ok dann gu weil Mein Acker. Ich habe ...

    ok dann gu weil Mein Acker. Ich habe als Leistung nur Sanitär Heizung Fliesen und Trockenbau in Eigenleistung.
  25. Was machst du ...

    Was machst du wenn Du krank bist? .
    Ferndiagnose im Internet?
    Wohl nicht!
    Was so ein Forum leisten kann, wurde geleistet. Du hast das Problem beschrieben, wir konnten nicht sagen "halb so wild", sondern mussten konstatieren "das könnte übel werden, hohl dir fachliche kompetnten Rat! ".
    Tu's!
    Thomas
  26. morgen 15 Uhr weiß ich mehr zum Vertrag. hätte ...

    morgen 15 Uhr weiß ich mehr zum Vertrag. hätte ja sein können das mir jemand na Tipp gibt mit dem ich besser schlafen kann.
  27. erstmal blöd gelaufen für mich. leider. Mein ...

    erstmal blöd gelaufen für mich. leider. Mein Bauvertrag hat so einige Lücken.
    Aushub ist nicht Gegenstand des Vertrages.
    Die Kellerisolierung auch nicht wenn es für die Erstellung nicht erforderlich ist. Und die iss laut einem Architekt nicht
    zwingend Pflicht, er kann sich nur nicht vorstellen das es ohne iso mit der KFWAbk. 60 Förderbarkeit klappt. Dann hätte ich Glück und muss es als Mangel rügen. Frist zum behebn geben und so weiter.
    Tja, Irgendwie alles Mist
  28. Und was machst du jetzt?

    weiter verwirrt bleiben oder Jemanden mit Sachverstand sich der Sache annehmen lassen?
    Thomas
  29. Was ich weiter mache ... Mein befreundeter Architekt ...

    Was ich weiter mache ...
    Mein befreundeter Architekt hat Angeboten das Haus wegen dem Energienachweiß und Kfw60 Förderfähigkeit nachzurechnen. würde eine Stunde ca. dauern.
    Ich wollte den Planer ansprechen und nach Berechnungen fragen aber leider ist der im Urlaub.
    Ein wenig verhandeln mit dem Bauunternehmen das ich keine Leistungen in Auftrag gebe.
    als nächstes dann Abschnittsweise den Rohbau durch jemanden kompetenten begehen und begutachten lassen.
    Es nützt ja auch nichts jetzt mir vorwürfe zu machen wie dumm ich doch sei, ich denke es gibt einige die mein Schicksal teilen.
    Wir müssen jetzt das Beste drauß machen. Vom Vertrag gibt es kein zurück das hat der Anwalt direkt gesagt außer ich möchte Schadensersatz in Vertragshöhe bezahlen.
    Frage: Wenn ich das denkbar ungünstigste Angebe an Heizsystem sprich eine LWWP (Erdwärme war besprochen ) müsste für die Berechnung doch am Haus mehr umgesetzt werden.
    Also wenn ich Sole WP und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung angebe müsste er nach meiner Kenntnis nicht soviel tun. Ist das so grob richtig?
  30. welche WP und weitere Haustechnik ...

    welche WP und weitere Haustechnik muss schon im EnEVAbk.-Nachweis drinstehen weil der ein Mix aus Gebäudehülle & Haustechnik ist.
    Was Sie da vertraglich drinstehen haben ist noch eine andere Sache, sicher (jedenfalls sehr wahrscheinlich) ist das Haus so angeboten, dass es mit der von Ihnen ursprünlich angesagten Haustechnik den KfW-Standard erreicht. Eine Änderung der relevanten Haustechnik wird eventuell also eine Änderung der Gebäudeausführung nach sich ziehen müssen wenn die Technik weniger hergibt.
    Weniger Wärmeschutz machen weil die Technik besser ist und es trotzdem reicht für KfW ist leider kaufmännische Realität bei vielen Projekten, gleichzeitig aber absolut DUMM!
    Gruß
    Arno Kuschow
  31. Das Ding ist

    doch wohl ein Fake oder?
  32. Vertraglich vereinbart ist nur ein Doppelhaushälfte förderfähig nach ...

    Vertraglich vereinbart ist nur ein Doppelhaushälfte förderfähig nach KFW60.
    Da ich Heizung-Sanitär logischerweise in Eigenleistung habe ist vertraglich da nichts vereinbart.
    Vielleicht kann ich da den Spieß ja umdrehen.
  33. den Verdacht hatte ich zwischendurch auch schon,

    Herr Peters, insbesondere bei den letzten Fragestellungen bezüglich der Technik für KfW-60 und der eventuell nötigen baulichen Extramaßnahmen kommt dann auch leise das Gefühl auf, dass ich nicht mehr weiß, wer hier wen "bescheißen" will. Bauträger und Kunden sind beide Menschen, Hinterlist und Bosheit sind nicht unbedingt nur auf einer Seite konzentriert!
    Gruß
    Arno Kuschow
  34. habe ich mir schon so gedacht, ...

    habe ich mir schon so gedacht, mein letzter Beitrag war praktisch zeitgleich mit dem Beitrag des threadstarters.
    Ich bekräftige also meinen Verdacht als konkreten Vorwurf!
    "Lieber" Bauherr, ich wünsche mir, dass ich nie so einen wie Sie als Kunden habe. Wenn Sie zu naiv sind, eine Baubeschreibung zu lesen und dann Ihre Dummheit in Dreistigkeit umschlägt ist das schwer zu ertragen. Ich würde vorschlagen, Sie suchen sich ein anderes Forum!
    ohne Gruß
    Arno Kuschow
  35. na OK. kam jetzt vielleicht ein wenig komisch ...

    na OK. kam jetzt vielleicht ein wenig komisch rüber. Bößartig war das jetzt nicht gemeint.
    Ich weiß nur überhaupt nichtmehr was ich machen soll.
    Klar Baubeschreibung lesen. Es ist halt ein Unterschied ob ich jeden Tag mit der Materie zutun habe oder nicht
  36. Ich wollte ein Kwf förderfähiges Haus und habe ...

    Ich wollte ein Kwf förderfähiges Haus und habe jetzt nur Angst, dass er mir da irgend so ein Kasten hinbaut.
  37. ist es nicht möglich,

    sich mit dem Auftragnehmer zusammenzusetzen und alles Punkte zu klären, ggf. zusammen mit dem befreundeten Architekten bevor das hier eine Hetzjagd wird?
    Gruß
    Arno Kuschow
  38. Meine Frau schreibt grad an der vierten Seite ...

    Meine Frau schreibt grad an der vierten Seite eine E-Mail.
    Nächste Woche Samstag 8 Uhr ist der Termin, vorher wollte er wissen um was es geht.
    Also bei mir liegen die Nerven schon ziemlich blank.
  39. Die Erwartungshaltung entspricht ...

    Die Erwartungshaltung entspricht nicht dem Vertrag. Sie erwarten, dass Sie für 80 k€ die gleiche Leistung bekommen, die woanders 120 k€ kostet (jetzt mal übertrieben dargestellt). Dabei völlig vergessen, die BBS zu lesen und vor allem, zu verstehen. Ich drücks anders aus: Meister, ich will haben Heizung, was kostet. Der eine macht es mit einer einfachen Gastherme für 5 k€, der andere mit WP und allem Pipapo für 20 k€. Toll, bei 5 schlag ich zu in der Erwartung, die Leistungen wie beim 20er Angebot zu bekommen.
    Dem ist aber nicht so. Und das ist Pech. Oder Dummheit? mls-Zitat: Gier frisst Hirn.
  40. Das finde ich jetzt aber unfair. Wenn ich ...

    Das finde ich jetzt aber unfair.
    Wenn ich zu einem Unternehmen gehe und ein Angebot für eine Doppelhaushälfte haben möchte die im fertigen Zustand förderfähig ist dann kann ich doch davon ausgehen, dass es das auch ist.
    Ich wollte ja nicht den Preis drücken bis zum geht nichtmehr. Ich habe mir lediglich einen zweiten Preisvorschlag eingeholt.
    Ich hatte mich mit dem Unternehmer auf Wärmepumpe geeinigt. mehr nicht.
    Gut das ich jetzt den kompletten Tiefbau machen muss sehe ich ein. Wenn man nicht lesen und verstehen kann geschieht mir das nicht anders.
    Aber Kellerdämmung? Treppengeländer?
  41. Sascha, ich glaub ja immer noch an das Gute im Menschen ...

    Sascha, ich glaub ja immer noch an das Gute im Menschen und daran, dass Du uns nicht verscheißerst hier. Obwohl, es fällt schwer langsam.
    Also: der baut Dir da so ein Kasten hin. Und wie der nun genau aussieht, weißt nur Du mit Deiner Baubeschreibung. Man kann dem Generalunternehmer wahrscheinlich noch nicht mal nen Vorwurf machen, weil der hat eine Sache x verkauft und Du dachtest, Du bekommst eine Sache xy. Ich habe grad so ein tolles Ding in Schweden mal als Beispiel: Bausatz (byggsats/Großtafelbauweise) kontra Bausatz. Nummer 2 konkurrenzlos günstig, keine Chance gegenan zu rechnen. Das hat lange gedauert, bis mir der Kunde sagte, warum Nr. 2 so billig ist. Nr 2 war ein Bausatz in lösvirke (alles lose Teile). Aber da war es zu spät, da hatte er schon woanders unterschrieben. Nu sitzt er da und heult. Weil jetzt wird es teurer ...
    Er hätt jemanden frägen sollen ...
  42. Ich habe nicht die Absicht jemanden zu verarschen ...

    Ich habe nicht die Absicht jemanden zu verarschen aber ich fühle mich ziemlich so ... in erster Linie bin ich selbst dran schuld.
    Was sollte realistisch eine Doppelhaushälfte kosten.
    Grundriss Gebäude ca. 70 m². 2 volle Geschosse, Keller und DGAbk..
    DG ist nicht ausgebaut und ohne Fenster (wfa technische Gründe ) Andere Doppelhaushälfte (DHH) ist übrigens schon 2 Jahre fertig.
    Ich habe ursprünglich gewollt das es KfW60 Standard erreicht wie geschrieben mit Luft Wasser Wärmepumpe.
    In Eigenleistung habe ich Heizung-Sanitär, trockenausbau , Estrich, Fliesen, Maler/tapezierer, Anschlüsse/Versorgungsleitung, Erdarbeiten/Pflaster, Kanal.
    Ich werde den Unternehmer fragen ob ich einen Fachplaner mit einbeziehen kann natürlich auf meine kosten.
    Plz wäre 465..
    Würde sich jemand bereit erklären? oder einen Ansprechpartner empfehlen?
    Kann der Generalunternehmer sich dagegen stellen?
    Ich denke speziell an die Haustechnik/Hausdämmung in Verbindung mit kfw60.
    Ich wünschte das wäre ein fake, die Zeit würde ich lieber mit meiner kleinen Tochter verbringen.
    Gruß vom Niederrhein
  43. Einzelteile, echt?

    ... ein Stapel Bretter und Balken auf die Baustelle und dann mach mal? ...
    Und die waren dann ähnlich im Preis wie euer Angebot? Aufgrund der fehlenden Montage müsste doch ein gegebener Abstand aufgetreten sein?!
    Gruß
  44. @ Bernhard..

    ... Yes. Genauso ist es. Einzelteile und nun mach ma. Hier haste die Zeichnungen und Tschüss.
    Wir waren 150.000 SEK teurer, hatten Kranmontage mit drin. Jetzt weiß er warum.
    Obwohl: *gehässigkeitsmoduson* ich gönns ihm.. :-)) Er war der Meinung, er konnte besser schwedisch als ich, nun weiß er, dass das nicht der Fall ist.. :-))
  45. das mit den losen Teilen zum selbst zusammennageln

    ... ist in Skandinavien, speziell in Norwegen durchaus ein normaler Lieferumfang und stellt für ein gutes Montageteam auch kein Problem dar, ein normalgroßes Haus steht auch mit den vorkonfektionierten Hölzern als Gerippe nach einigen Tagen, man muss es nur vorher wissen bzw. die Beschreibung lesen ... insofern durchaus ein treffender Vergleich auch wenn es sich drastisch anhört ;-)) ... irgendwo müssen die 150.000 SEK ja auch herkommen ...
    Die Lehre muss also sein: wenn etwas ungewöhnlich billig ist wird einem nichts geschenkt, man bekommt einfach weniger, ganz normaler gesunder Menschenverstand, darf man sich nur nicht durch "Geiz-ist-geil" veröden lassen!
    Gruß aus der pragmatischen Passivhausecke
    Arno Kuschow
  46. Aber jetzt ohne Witz. Wenn ich mir ein ...

    Aber jetzt ohne Witz.
    Wenn ich mir ein zweites Angebot einhole ist das Geiz iss Geil?
    Also bei aller Liebe.
    Ich habe mich jetzt damit abgefunden das ich Naiv das Teil unterschrieben habe, irgendwann werde ich mal verstehen das es keine Ehrlichen Geschäftspartner gibt, sondern nur welche die mit minimalen Aufwand dein Geld haben möchte..
    Nur irgendwie muss ich ja jetzt das Haus nun mal bauen. Finanzieller Spielraum ist ja wegen den Wfa Geldern auch nicht.
  47. das war jetzt nicht persönlich gemeint!

    ... die konkrete Situation als Auslöser dieses Threads trau ich mich nicht mehr zu beurteilen!
    Aber wenn die Baubeschreibung vor Vertrag ausgehändigt wurde und offenbar ja auch stimmt wie es anklang dann sehe ich keinen offensichtlich unehrlichen Geschäftspartner!
    Wäre mal interessant, wenn die andere Partei sich hier dazu äußern könnte.
    Gruß
    Arno Kuschow
  48. Ich kann jetzt nur auf eine Reaktion warten ...

    Ich kann jetzt nur auf eine Reaktion warten ...
  49. Um dem Ganzen hier einmal ein Ende zu machen ...

    Die nötigen Hinweise wurden Ihnen gegeben, nämlich den bestmöglichen Sachverstand holen. Hier wohl insbes. ein kompetenter Fachanwalt in erster Linie und dann eben einen zweiten der Ihre Unwissenheit tilgt und wenigstens dann bei der Ausführung für größtmögliche Sicherheit sorgt.
    Nebenbei und abschließend: Ihr Vortrag hier klingt schon sehr, sehr dämlich  -  sorry  -  (schon mal geschrieben), insbesondere aber wenn zutrifft dass Sie angehender Meister eine Bauhandwerks sind dann aber im krassen Gegensatz hierzu und unauflösbar, keine Ahnung von Bausachen und Verträgen haben wollen, belegt durch Ihre Bemerkung: "Es ist halt ein Unterschied ob ich jeden Tag mit der Materie zutun habe oder nicht".
    Beherzigen Sie die o.g. Hinweise, denn hier können wir Ihnen nicht weiterhelfen. (selten einen Thread mit 48 Beiträgen gesehen)

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN