Doppelhaushälfte abgerissen  -  Schutzfolie fliegt ab
BAU-Forum: Neubau

Doppelhaushälfte abgerissen  -  Schutzfolie fliegt ab

Deutschland, NRW/Nordrhein-Westfahlen
Hallo allerseits,
wir haben Ende 2009 begonnen, unser altes Haus (Doppelhaushälfte) abzureißen und möchten dort ein neues errichten. Leider hat sich der Abriss sehr lange hingezogen und daher steht grade lediglich die Baugrube, wird eingeschneit, und die Wand zum Nachbarhaus liegt mehr oder weniger frei.
Das Abrissunternehmen hat die Nachbarhaus-Wand mit Folie abgehängt und mit einigen Holzlatten vernagelt. Allerdings waren sie relativ großzügig, was die Verteilung der Latten angeht. Die Abstände betragen wohl teilweise über 2 m von einer bis zur nächsten und bei dem aktuellen Wetter draußen (Schnee, Wind) passiert nun, was passieren musste: Die Folie wird vom Wind losgerissen und der Schnee sammelt sich auf dem Mauerwerk. Bisher ist es noch (!) im Rahmen aber die Nachbarn sind verständlicherweise nicht sehr belustigt und wir haben Wochenende.
Gibt es irgendwelche Bestimmungen, wie genau solche Planen angebracht werden müssen? Abstände der Latten? Befestigungsarten o.ä.? Soweit ich das eben am Telefon gehört habe, sind die Latten lediglich genagelt, nicht verschraubt o.ä.
Ich würde einfach gerne etwas Hintergrundwissen haben, wenn ich mit den entsprechenden Firmen spreche  -  die lassen sich teilweise die haarstäubendsten Geschichten einfallen (bisher unsere Erfahrung). Da ich bisher ein sehr gutes Verhältnis mit den Nachbarn pflege, möchte ich natürlich alles tun, damit die Sache schnell ins Lot kommt und die Arbeiten korrekt ausgeführt werden. Für Tipps, Links o.ä. wäre ich sehr dankbar.
Ein Foto aus der Schneefreien Zeit hängt unten an.
Danke sehr und Gruß, Henning

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Doppelhaushälfte abgerissen  -  Schutzfolie fliegt ab" im BAU-Forum "Neubau"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  1. was war der Auftrag für das Anbringen der Folie?

    Welchen Sinn sollte die Schutzfolie haben?
    Ein Wärmeschutz ist das sicher nicht, ein Schneeschutz auch nicht, höchstens ein Regenschutz, aber auch bei Wind ungeeignet.
    Die Wand ist erst wieder geschützt, wenn Ihr Haus steht und beim hochziehen der Wände mindestens 50 mm Mineralwolle angebracht wird. (Brand- und Schallschutz (Brandschutz, Schallschutz))
    Das wird erst der Fall sein wenn der Rohbau steht.
    Damit reduziert sich die Angelegenheit auf die Frage, ob dem Nachbarn ein Recht auf den Schutz der Wand zusteht.
    Ich meine NEIN.
    Anders sieht es aus, wenn Sie beim Abriss den Schutz der Wand entfernt haben.
    Um das nachbarschaftliche Verhältnis zu retten, bieten Sie einen Zuschuss zu den Heizkosten an, denn das sind jetzt echte Mehraufwendungen für den Nachbarn.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Guten Tag Herr Klaus, die Folie stellt natürlich ...

    Guten Tag Herr Klaus,
    die Folie stellt natürlich keinerlei Wärmeschutz dar, das ist klar. Da wir mit einen Architekten bauen, bin ich zurzeit auch nicht völlig sicher, wofür die Folie für gewöhnlich angebracht wird, aber soweit ich das verstanden habe geht es um Wind- und Regenschutz. Da die Nachbarwand natürlich nach außen nur sehr "brüchig" gemauert wurde (1920), viele Spalten aufweist kann ich den Sinn soweit auch nachvollziehen.
    Ja, ich werde das natürlich auch baldmöglichst mit dem Architekten klären, der war allerdings noch nicht erreichbar und  -  das werden Sie sicher verstehen  -  ich möchte auch gerne von anderer Seite über Bestimmungen und mögliche Fehler informiert sein, bevor nachher irgendjemand Mist baut und wir dafür grade stehen müssen.
    Falls noch jemand nützliche Hinweise für uns hat, freue ich mich.
    Danke schon mal, Gruß, Henning
  3. Eine Sache noch, Herr Klaus: Sie sagten "Anders ...

    Eine Sache noch, Herr Klaus:
    Sie sagten "Anders sieht es aus, wenn Sie beim Abriss den Schutz der Wand entfernt haben. "
    Es handelt sich wie gesagt um eine sehr alte Doppelhaushälfte. Das heißt, unser Haus stand damals bereits, das Nachbarhaus wurde drangemauert. Wir haben natürlich nur unsere Hälfte abgerissen, aber die Nachbarwand ist nun mehr oder weniger ungeschützt und uninsoliert.
    Haben wir damit den "Schutz der Wand entfernt? "
    Gruß, Henning
  4. Schutz der Wand

    Wäre Ihr altes Haus zum Schutz der Nachbarwand notwendig, so hätten Sie keine Abrissgenehmigung bekommen oder nur mit Auflagen.
    Mit Schutz der Wand meinte ich irgend ein Material welches als Schall- und Brandschutz (Schallschutz, Brandschutz) diente.
    Wenn es das nicht gab und Ihr altes Haus direkt angemauert war, so wird das künftig eine Verbesserung bezüglich Schall und Wärme.
    Ich gehe davon aus, dass Ihr Architekt das richtig ausführen lässt.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. Sehe

    ich anders.
    Abrissgenehmigungen wie auch Baugenehmigungen werden stets vorbehaltlich Rechter Dritter erteilt.
    Derjenige der das Eigentum eines anderen "stört" wie hier z.B. durch Abriss einer Doppelhaushälfte muss durchaus für den Schutz der nun freistehenden Wand sorgen.
    Mal § 1004 BGBAbk. lesen.
  6. Mal nichts für ungut, aber ...

    Mal nichts für ungut, aber wie kann man nur so *** sein und "Ende 2009" ein Haus abreißen, Baugrube ausheben, usw.
    Als ob man in NRW die Jahreszeit "Winter" nicht kennt ...
  7. soll

    da jetzt ein Keller hin?
    Der Nachbar hat doch vermutlich keinen, so wie das aussieht?
    Hoffentlich ist sein Fundament schon gesichert/ verbaut/ unterfangen!?
  8. @Rüdiger und Monika Berg: Erstens sollte der Abriss+Aushub ...

    @Rüdiger und Monika Berg: Erstens sollte der Abriss+Aushub keine 2,5 Monate dauern, sondern nur 4-6 Wochen. Angefangen haben wir Anfang Oktober. Deswegen hatten wir eh schon unheimlichen Stress mit den Abreißern. Eigentlich sollte die Fundamentsohle + Kellergeschoss bereits fertig sein. Zweitens  -  wenn man sich die letzten Winter so anschaut, wären die sogar eigentlich besser zum bauen gewesen, als z.B. dieses Jahr der Sommer. Stellen Sie sich vor, wir hätten die Baugrube bei den wochenlangen Sturzbach-Regenschauern gehabt ... wäre nicht besser gewesen. Außerdem wollten wir jetzt versuchen, Schadensbegrenzung zu betreiben und uns nicht anmaulen zu lassen. Wir bauen hier auch das erste mal ... da ist man nun mal auch hier und da auf die Aussagen anderer angewiesen.
    @Uwe Michael Filusch: Ja, da soll ein Keller hin, der Nachbar hat auch einen. Der geht nur nicht so tief wie unserer (1,75 Deckenhöhe oder so), und daher hat unsere Grube davor noch einen Absatz damit es nicht absackt.
  9. schlimmer als die unnütze Folie

    Was sagt Ihr Statiker zur Situation des Kellers?
    Ihr Keller geht tiefer, selbst bei Bodengleichem Keller würden die Fundamente tiefer gehen als im alten bestehenden Haus.
    Damit besteht die Gefahr, dass das Bestehende Haus absackt, es wäre dann zerstört.
    Entweder es muss ein Verbau gemacht werden, oder die Fundamente müssen unterfangen werden.
    Ein Zeichnungsschnitt der Fundamente alt und neue wird das ganz schnell zeigen.
    Dagegen ist das Problem der Folie eine Lappalie.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  10. Natürlich ist die Statik berechnet und abgesegnet. Natürlich ...

    Natürlich ist die Statik berechnet und abgesegnet. Natürlich ist der tiefere Keller und der Unterfang berücksichtigt. Ich wollte doch auch nur wissen, was ich in dem Fall mit der Folie machen bzw. beachten kann/soll/muss, um selber ein wenig Expertenwissen zu erhalten. Dass ich jetzt wegen aller möglicher anderer Sachen angefahren werde, hätte ich nicht gedacht, zumal wir ganz offiziell mit Bauaufsicht, Statiker, Architekt etc. arbeiten. Nix schwarz, nichts "selber gebrödelt" ... Denken Sie hier eigentlich alle, ich buddel das Loch selber und schere mich nicht um Verordnungen? Komische Einstellung  -  nette Community hier :-(
  11. Hallo Henning,

    Sorry, wir sind halt aufmerksam und kritisch,
    wenn solche interessanten Bilder und Informationen eingestellt werden und dann nach einer kleinen Nebensächlichkeit gefragt wird.
    Wir, ich, wollte Ihre Maßnahme und die beteiligten Planer nicht infrage stellen.
    Vermutlich wird aber auch keiner der Beteiligten von einer so lange offenstehenden Baugrube ausgegangen sein.
    Die lange Wassereinwirkung und die derzeitige Frosteinwirkung zerstören tragfähigen, gewachsenen Baugrund.
    Grüße
  12. Hallo Uwe Michael Filusch, danke für die versönlichen ...

    Hallo Uwe Michael Filusch,
    danke für die versönlichen Worte. Wir sind wegen der momentanen Lage eh schon angespannt und wissen natürlich auch, dass das so nicht optimal gelaufen ist. Deswegen sind destruktive Beiträge da eher kontraproduktiv, das werden Sie sicher verstehen.
    Natürlich hat hier keiner mit SO einem Winter gerechnet, in NRW ist das eigentlich sehr unüblich. Und wie gesagt  -  der Bau sollte auch schon eigentlich viel weiter sein.
    Wir werden morgen wieder bei den Nachbarn vorbeischauen und mal sehen, was wir für sie machen können. Ein Zuschuss zu den Heizkosten ist sicher nicht die verkehrteste Idee. Dan werden wir auch dem Architekten wieder auf den Zahn fühlen.
    Gruß, Henning

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