Überstunden und Zuschläge nach Tarif
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Überstunden und Zuschläge nach Tarif
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie die "Zuschläge § 3 Abs.6 " und "Überstunden § 3 Abs.5 " nach "BRTV - Bundesrahmentarifvertag für das Baugewerbe" zu verstehen sind?
Nach § 3 Abs.6 sind folgende Zuschläge zu bezahlen:
- Überstunden 25 %
- Nachtarbeiten 20 %
- Sonntag 75 %
- Feiertage 200 %
"Fallen mehrere Zuschläge an, sind alle Zuschläge nebeneinander zu zahlen."
Nach § 5 sind Überstunden welche, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehen.
Fragen:
- Feiertags werden 10 Std. gearbeitet, also werden folgende Zuschläge fällig 200 % + 25 % Überstunden für alle 10 Stunden - also 225 % für jede Stunde? Oder anderes gefragt werden Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge immer mit +25 % für Überstunden berechnet?
- Oder ist es so das in den Zuschlägen Sonntag 75 % und Feiertage 200 % die 25 % schon enthalten sind?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Viele Grüße
Vinzent