Baugenehmigung abgelehnt
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Baugenehmigung abgelehnt

Bauantrag abgelehnt
Hallo erstmal,
ich habe eine wichtige Frage. Soeben habe ich von unserem Bauträger erfahren, dass der Kreis (Kreis Schleswig) unseren Bauantrag abgelehnt hat. Wir planen ein Doppelhaus in einem neuen B-Gebiet in Tarp, Kreis Schleswig-Flensburg. Für unseren Bauplatz gilt der Zwang der 1-Geschossigkeit (Vollgeschosse) Das Haus das wir uns ausgesucht haben wurde genau so schon einige male im Kreis Schleswig-Flensburg gebaut, und auch genehmigt. Das Haus hat zur einen Seite eine sogen. Einhüftigkeit. Rechnerisch hat der Bauträger die 2-Vollgeschossigkeit unterschritten. Als Begründung der Ablehnung gab der Kreis an, die 2-Geschossigkeit ist zwar unterschritten, optisch sieht es aber nach 2 Vollgeschossen aus.
Dazu muss ich noch erwähnen, dass unser Haus zur Straßenseite wie ein ganz normales Doppelhaus mit Gauben aussieht, und die Einhüftigkeit nur nach hinten besteht, wo wir an eine Waldfläche angrenzen, also dort keinen Nachbarn haben.
Was mich jetzt interessieren würde; warum gibt es die ganzen Bestimmungen und Paragraphen der Landesbauordnung, wenn die Sachbearbeiter der Baubehörde sich darüber hinaus wegsetzen können und optische Argumente einbringen? Müssen wir uns jetzt fügen, anders bauen, oder kann man sich auf die Bauvorschriften des B-Plans berufen? (Örtliche Bauvorschriften nach § 92 LBOAbk., § 9 Abs. 4 BauGB) Für eine baldmögliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, denn wie bei allen anderen Bauherren wohl auch, sitzt uns die Zeit sehr im Nacken. Mit freundlichem Gruß Arne Otzen : -@
  • Name:
  • Arne Otzen,Arne Otzen
  1. Hallo Arne

    mal davon abgesehen, das eine "Einhüftigkeit" meistens nicht gerade schön aussieht: steht im Bebauungsplan evtl, das nur symmetrische Dachflächen egbaut werden dürfen? das ist in den meisten B-Plänen, die ich kenne, so. Tipp: Baue lang und schmal, dann kann man den Drempel höher ziehen, falls keine Beschränkungen über Traufhöhen vorhanden sind ... Was hast Du denn für einen Bauträger?
    • Name:
    • Herr Rossi

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN