Probleme beim Garagenbau
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Probleme beim Garagenbau

Hallo, habe gerade ein riesen Problem.
Haben gerade unser Haus gebaut, sind soeben eingezogen.
Alles ist wunderbar, jetzt haben wir die Zeit unsere Garage zu bauen, aber da haben wir die Rechnung ohne den Nachbarn gemacht ...
Haben unser Haus Vorderkante Straße um 10 cm erhöht errichtet.
Zur Grundstücksgrenze fällt das Grundstück um ca. 1 m ab.
Wollen jetzt an dieser Grundstücksgrenze unsere Garage errichten.
haben dafür das Ganze um ca. 85 cm anfüllen lassen, da wir die Garage etwa auf gleiche Höhe wie unseren fertigen Fußboden im Haus haben wollen (Zugangstür zum Haus)
Jetzt kommt unser direkter Nachbar (der ca. 1 m tiefer liegt) und verlangt den Rückbau unserer bereits angefangenen Garage ...
Hat die Füße still gehaltenbis wir endlich die Betonplatte fertig hatten und die ersten Wände hochgezogen haben :-(((
Geht das denn so einfach?
Garage wird Oberkante ca. 2,90 m Hoch gemessen an der vorderen Straßenkante.
Zum Nachbarn sind es an der Grenze natürlich 3,90 m.
Es kann doch jetzt keiner von uns verlangen das wir alles wieder abreißen und unsere Garage einen Meter tiefer als das Haus und die Straße zu setzen, oder sehe ich das falsch.
Das eine Garage nicht höher als 3 m sein darf ist mir klar, aber wo werden die denn gemessen?
Laut Bebauungsplan darf die Firsthöhe des Hauses nicht höher als 8,50 m fertige Straßenhöhe sein, wird die Garage dann nicht auch von dem Maß aus gemessen?
Oder muss ich von der Nachbarhöhe ausgehen, der hat sein Haus übrigens genau diesen einen Meter tiefer als Straßenhöhe gebaut, weil es Ihm damals zu teuer war das Grundstück anzufüllen ...
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen da wir echt in Bedrängnis sind!
Es handelt sich um ein Haus/Garage in NRW
  • Name:
  • Marita Engels
  1. dumm gelaufen

    ok, der Nachbar hätte vielleicht früher einschreiten können, aber haben Sie Ihn rechtzeitig von Ihrem Garagenbau informiert? Ohne Jurist zu sein würde ich sagen er hat recht (fragen Sie mal einen Anwalt)

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