Schlussabnahme durch Bauamt in Brandenburg
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Schlussabnahme durch Bauamt in Brandenburg

Hallo,
nachdem unser Haus nun bald fertig ist, stehen wir vor dem Problem, dass wir die Außenanlagen (Stellplatz, Zufahrt und Zuwegung) anders errichten wollen als im Lageplan eingezeichnet. Wir haben uns also gedacht, dass wir mit den Außenanlagen warten bis die Schlussabnahme durch Bauamt erfolgt ist. Nun wurden wir aber darauf hingewiesen, dass zur Bauabnahme auch die Stellfläche und die Zufahrt nachgewiesen werden muss.
Wie sollen wir uns am besten verhalten bzw. was droht uns, wenn die Stellfläche und Zufahrt nicht der Planung gemäß Lageplan entspricht?
Viele Grüße
Holger
  1. Vorsprache beim Bauamt

    Sprechen Sie das mit dem Bauamt vorher ab.
    Probleme dürfte es nur geben, wenn Nachbarrechte verletzt werden, ansonsten dürfte eine einfache Planergänzung möglich sein.
    Wenn Sie das verschleiern oder vertuschen haben Sie einen Schwarzbau.
    • Name:
    • Herr Klaus

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN