Qualifikation Bauträger + GU
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Qualifikation Bauträger + GU

Hallo,
ich habe hier im Forum viel gelesen, konnte aber leider keine Antwort auf meine Frage finden.
Mich interessiert der Unterschied zwischen einem Bauträger und einem Generalunternehmer Generalunternehmer. Die Definition der beiden kenne ich zwar, doch mich beschäftigt die Frage, welche Qualifikation der Bauträger und der Generalunternehmer aufweisen müssen, um tätig sein zu dürfen.
So wie ich das verstanden habe, braucht ein Bauträger keine fachliche Voraussetzung um sein Unternehmen gründen zu dürfen. Ist der Grund hierfür, dass dieser nicht selbst "baut" sondern andere Unternehmen beauftragt, oder kann er auch z. B: den Rohbau etc. errichten?
Wie sieht es beim Generalunternehmer aus? Ist es ein klassisches Bauunternehmen. Ein Generalunternehmer kann, soll, muss (wie auch immer) den Bau teilweise selbst errichten. Muss der Generalunternehmer eine fachliche Qualifikation bei der Firmengründung nachweisen?
Kann mir hier jemand helfen?
Danke im Voraus.
Gruß Dieter
  1. Hier

    kann man einiges über Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer nachlesen:

    Richtig ist, dass ein Bauträger keine besondere Qualifikation benötigt. Gleiches gilt aber auch für den Generalunternehmer, sofern er nicht selbst baut.
    Ein Handwerksbetrieb, der die Bauleistungen selbst ausführt muss in die Handwerksrolle eingetragenb sein, hier bedarf es dann eines z.B. der Qualifikation Mauermeisters.

    • Name:
    • M.P.
  2. Kann Bauträger gleichzeitig als Generalunternehmer tätig werden

    Vielen Dank.
    Kann eigentlich ein Bauträger als Generalunternehmer tätig werden?
    Wir haben uns kützlich ein Grundstück gekauft. Können wir einen Bauträger trotzdem mit dem Bau unseres Hauses beauftragen? Muss in diesem Fall ein anderer Vertrag gemacht werden?
    Danke im Voraus.
    Gruß Dieter
  3. Bauträger auch als Generalunternehmer ...

    Bauträger auch als Generalunternehmer ist eigentlich der Regelfall. Wobei der Generalunternehmer als Generalunternehmer dann bezeichnet wird, wenn er für Sie alle Gewerke ausführt. wBeauftragen Sie ihn auch noch mit der Planung Ihres Hauses, wird er zum Generalübernehmer (Generalübernehmer).
    Weder Bauträger noch Generalunternehmer und Generalübernehmer bedürfen selbst eines besonderen Qualifikationsnachweises. Sie müssen nur die ihnen übertragenen Werk- und Planungsleistungen von Subunternehmern ausführen lassen, die dafür qualifiziert sind.
    Das zu kontrollieren dürfte schwierig sein.
    Freundliche Grüße
  4. Stopp, das ist nicht ganz richtig!

    Ein Generalunternehmer führt Teilleistungen selbst aus, und deshalb muss er dann dazu auch qualifiziert sein. Ein Generalübernehmer vergibt dagegen sämtliche Arbeiten an Subunternehmer, d.h. er organisiert den Bau lediglich, strenggenommen sogar nur im kaufmännischen Sinne. Der Generalübernehmer benötigt formal keine bautechnischen Qualifikationen.
    Mit der Planung hat das definitorisch nichts zu tun. Beide, Generalunternehmer wie Generalübernehmer, vergeben die Planung entweder an freiberufliche Planer oder haben selber welche angestellt, oder, in seltenen Fällen, der Bauherr bringt seinen eigenen Planer mit.
  5. Bauträger selbst bauen?

    Vielen Dank für Ihre Beiträge.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ein Generalunternehmer Teilarbeiten ausführen, wenn er qualifiziert ist. D.h. Fliesen verlegen, Trockenbau machen z.B. könnte er auch ohne Qualifikation (Handwerksberufe ohne Meisterzwang), wenn er aber Maurerarbeiten durchführt, dann nur wenn er z.B. einen Meistertitel hat, bzw. einen Mesiter eingestellt hat, richtig?
    Wie ist denn das beim Bauträger? Im rechtlichen Sinne, so habe ich zumindest jetzt verstanden, ist er Bauherr. Ich kenne das so, dass ein Bauherr seine Hütte selbst hochziehen darf (z.B. Rohbau usw.), oder ist das nur beim privaten Bauherr der Fall?
    Ich meine mich erinnern zu können, dass bei meinem Bruder (der über einen Bauträger gebaut hat) die Firmeninhaber selbst gemauert haben, obwohl ich der Meinung bin, dass die keine Meister waren?
    Letzte Frage: Bauträger kann auch Generalunternehmer sein? Wirklich war? In der Versicherungsbranche z.B. gibt es den Makler, den Mehrfachagenten und den Einfirmenvertreter. Aber der Einfirmenvertreter z.B. darf nicht gleichzeitig Makler sein und umgekehrt.
    Wie finde ich den jetzt heraus, wer wer ist. Oder müssen die eine Gewerbe als Bauträger haben, und können sich dann auch als Generalunternehmer oder Generalübernehmer ausgeben, oder muss die Firma ausdrücklich als Bauträger, oder Gu oder Generalübernehmer eingetragen sein?
    Danke schön für Ihre bisherige Hilfe.
    Gruß Dieter
  6. Muss der Bauträger nicht ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Muss der Bauträger nicht eine Gewerbezulassung nach § 34 c Gewerbeordnung haben? Dies ist eine "besondere" Gewerbezulassung.
  7. So ist es!

    Bauträger bedarf der Gewerbeerlaubnis nach § 34 c. Darüber hinaus unterliegt der Bauträger den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung).
    • Name:
    • M.P.

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