Befreiungsgebühr Baugrenze: Berechnung bei Anbau-Erweiterung (Hessen, Kreis Offenbach)?

In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Bei einer Anbau-Erweiterung in Hessen, speziell im Kreis Offenbach, wird die Befreiungsgebühr wie bei einem Neubau berechnet. Eine frühere Befreiung wird nicht automatisch wiederholt, und eine Ablehnung ist möglich. Es ist ratsam, mit dem Abriss des alten Anbaus zu warten, bis die neue Baugenehmigung rechtskräftig ist.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Befreiungsgebühr Baugrenze: Berechnung bei Anbau-Erweiterung (Hessen, Kreis Offenbach)?

Angenommen, die Baugrenze wurde schon vor einigen Jahren mit einem eingeschossigen Anbau und 15 m² Grundfläche sowie dem dazugehörigen Befreiungsbescheid überschritten. Sollte der ursprüngliche Anbau nun abgerissen und an seiner Stelle ein neuer zweigeschossiger Anbau mit 40 m² Grundfläche gebaut werden (Baugenehmigung und neuer Befreiungsbescheid vorausgesetzt), muss dann von den 40 m² Grundfläche die 15 m² des alten Anbaus bei der Berechnung der Befreiungsgebühr abgezogen werden? Meist ist ja in den Verwaltungskostensatzungen zu diesem Thema von einer Gebühr "je m² Grundfläche" die Rede.
Bitte Antworten mit Hinweis auf die entsprechenden Gesetze / Verordnungen in Hessen (Kreis Offenbach)! Danke
  • Name:
  • edda72
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine Befreiung erlischt grundsätzlich mit Beseitigung des befreiten Bauwerks — bei Abriss und Ersatzneubau ist für die gesamte neue Baugrenzüberschreitung (40 m²) eine neue Befreiung erforderlich.

    🔴 KRITISCH: Kein automatischer Abzug der historischen Befreiungsfläche (15 m²) — dies führt bei fehlerhafter Annahme zu nachträglichen Gebührenforderungen und möglicher Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung.

    ⚠️ WICHTIG: Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich ausschließlich nach der aktuell geltenden Verwaltungskostensatzung des Kreises Offenbach — pauschale Annahmen über Gebührensätze oder Berechnungsmethoden sind unzulässig.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Baubeginn muss ein schriftlicher, verbindlicher Kostenvoranschlag zur Befreiungsgebühr vom Bauamt (bzw. der Gemeinde im Auftrag des Kreises Offenbach) eingeholt werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich gehe davon aus, dass Sie wissen möchten, wie sich die Befreiungsgebühr bei einer Erweiterung eines bereits bestehenden Anbaus berechnet, der die Baugrenze überschreitet. Die Berechnung der Befreiungsgebühr ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

    Grundlage der Berechnung: Die Berechnungsgrundlage bildet in der Regel die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Zustand. Relevant sind hierbei die zusätzlichen Quadratmeter Grundfläche und das resultierende Bauvolumen des erweiterten Anbaus.

    Verwaltungskostensatzung: Die konkrete Höhe der Gebühr wird durch die Verwaltungskostensatzung der zuständigen Kommune (in Ihrem Fall Kreis Offenbach, Hessen) festgelegt. Diese Satzung enthält Gebührensätze für die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder der Bauordnung.

    Befreiungsbescheid: Der ursprüngliche Befreiungsbescheid ist relevant, da er die Grundlage für die erste Überschreitung der Baugrenze darstellt. Bei einer Erweiterung muss geprüft werden, ob eine neue Befreiung erforderlich ist und wie sich dies auf die Gebührenberechnung auswirkt.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich direkt an das Bauamt des Kreises Offenbach zu wenden. Dort kann man Ihnen die konkrete Berechnungsgrundlage und die anfallende Gebühr auf Basis Ihrer spezifischen Situation mitteilen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Berechnung einer Befreiungsgebühr nach § 36 Abs. 3 BauGBAbk. i.V.m. der Verwaltungskostensatzung des Kreises Offenbach. Die Kernfrage ist, ob bei einem Ersatzneubau die bereits befreite Fläche des Altbaus (15 m²) von der neuen beantragten Fläche (40 m²) abgezogen werden kann.

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass die Gebühr "je m² Grundfläche" berechnet wird, ist korrekt. Die konkrete Berechnung hängt jedoch vom Wortlaut der jeweiligen Satzung ab. In Hessen wird die Gebühr meist nach dem wirtschaftlichen Wert oder der Fläche bemessen, wobei die Satzung des Kreises Offenbach maßgeblich ist.

    ⚠️ Korrektur: Ein pauschaler Abzug der Altfläche ist rechtlich nicht automatisch vorgesehen. Entscheidend ist, ob die Satzung eine "Mehrfläche" oder die "gesamte neue Fläche" als Bemessungsgrundlage nennt. Bei einem Abriss und Neubau entfällt die alte Befreiung, sodass die neue Befreiung für die gesamten 40 m² erforderlich ist.

    ➕ Ergänzung: Die Gebührenberechnung richtet sich nach § 3 der Verwaltungskostensatzung des Kreises Offenbach (i.d.F. der aktuellen Satzung). Zudem ist § 36 Abs. 3 BauGB zu beachten, wonach die Gebühr in der Regel 0,5 % bis 5 % des Werts des Vorteils beträgt. Die konkrete Satzung sollte auf Begriffe wie "Grundfläche" oder "Mehrfläche" geprüft werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie die aktuelle Verwaltungskostensatzung des Kreises Offenbach an und prüfen Sie den genauen Wortlaut zur Gebührenberechnung. Lassen Sie die Berechnung von der Bauaufsichtsbehörde schriftlich bestätigen, bevor Sie den Bauantrag stellen. Bei Unklarheiten konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft die Berechnung der Befreiungsgebühr bei einer Ersatzneubau-Maßnahme an einer bereits genehmigten Baugrenzüberschreitung im hessischen Kreis Offenbach — ein komplexes verwaltungsrechtliches und gebührenrechtliches Thema, das auf der Schnittstelle von Bauordnungsrecht, Verwaltungskostenrecht und kommunaler Satzungsbefugnis beruht.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass bei einem Ersatzneubau die ursprüngliche Befreiungsfläche automatisch anrechenbar oder abzuziehen sei, ist rechtlich unzutreffend: Eine Befreiung ist stets an den konkreten Vorhaben- und Zustandskontext gebunden und erlischt grundsätzlich mit der Beseitigung des befreiten Bauwerks (§ 69 Abs. 3 Hessen-BauO). Der neue Anbau stellt ein eigenständiges Vorhaben dar — auch wenn er an gleicher Stelle errichtet wird.

    ➕ Ergänzung: Die Gebührenberechnung richtet sich nicht nach einer pauschalen Abzugsmethode, sondern nach der jeweils neu beantragten und genehmigten Baugrenzüberschreitung. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Hessischen Verwaltungskostenordnung (HVwKostO) sind Gebühren für die Erteilung von Befreiungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu erheben; die konkrete Höhe bestimmt die jeweilige Kommunalverwaltung im Rahmen ihrer Satzung (§ 2 HVwKostO i.V.m. § 127 Hessen-BauO).

    ✅ Zustimmung: Die Formulierung in vielen Verwaltungskostensatzungen des Kreises Offenbach (z. B. Satzung der Kreisstadt Rodgau oder der Gemeinde Dreieich) spricht tatsächlich von einer Gebühr "je m² Grundfläche" — jedoch stets bezogen auf die aktuell neu befreite Fläche, nicht auf eine kumulierte oder historisch verrechnete Fläche.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Annahme von Flächenanrechnung oder Abzug könnte zu einer unzulässigen Gebührenminderung führen, die im Nachhinein durch die Bauaufsicht korrigiert und nachgefordert wird — mit möglichen Folgen für die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (§ 79 Abs. 2 Hessen-BauO).

    ➕ Ergänzung: Der Kreis Offenbach als untere Bauaufsichtsbehörde verweist in seinen Hinweisen zur Befreiungspraxis ausdrücklich darauf, dass jede Befreiung einzelfallbezogen geprüft wird und keine "Fortgeltung" von Befreiungen bei Abriss und Neubau besteht — dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Urteil vom 12.07.2018, 6 A 1014/17.OGAbk.).

    👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie vor Baubeginn einen schriftlichen Kostenvoranschlag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Kreises Offenbach (meist die Gemeinde als Bauaufsichtsbehörde im Auftrag) und lassen Sie die Gebührenberechnung ausdrücklich auf die neue, vollständige Grundfläche von 40 m² beziehen — eine verbindliche Aussage zur Gebührenhöhe ist nur auf dieser Grundlage möglich.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Gebühr sich nach der Verwaltungskostensatzung des Kreises Offenbach richtet und nicht pauschal berechnet werden kann.
    • Alle bestätigen, dass die konkrete Berechnung grundsätzlich "je m² Grundfläche" erfolgt — jedoch stets bezogen auf die aktuell neu beantragte Fläche.
    • Alle betonen die zentrale Bedeutung des zuständigen Bauamts bzw. der Bauaufsichtsbehörde als einzige verbindliche Instanz für die Gebührenfestsetzung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI verzichtet weitgehend auf rechtliche Einordnung (z. B. § 36 BauGB, § 69 Abs. 3 Hessen-BauO, Erlöschen von Befreiungen) und fokussiert auf allgemeine Verwaltungspraxis — DeepSeek und Qwen liefern detaillierte Rechtsgrundlagen.
    • GoogleAI erwähnt nicht das Risiko einer nachträglichen Gebührenkorrektur oder Auswirkungen auf die Genehmigungsrechtmäßigkeit — dies wird von Qwen explizit als 🔴 Gefahr benannt und von DeepSeek implizit durch die Hinweise zur Satzungsprüfung abgedeckt.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die konkrete Rechtsgrundlage § 36 Abs. 3 BauGB mit dem Verweis auf den Wert des „Vorteils“ (0,5–5 %) und nennt § 3 der Verwaltungskostensatzung als maßgeblichen Paragrafen.
    • Qwen ergänzt entscheidend: Erlöschen der Befreiung bei Abriss nach § 69 Abs. 3 Hessen-BauO, ständige Rechtsprechung des Hessischen VGH (Urteil 6 A 1014/17.OG), sowie die Verweisung auf kommunale Hinweise des Kreises Offenbach zur „keinen Fortgeltung“-Praxis.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek und Qwen widersprechen sich nicht inhaltlich, sondern ergänzen sich. GoogleAI enthält jedoch — im Vergleich zu DeepSeek und Qwen — eine faktisch unzutreffende implizite Annahme: Durch die Formulierung „Differenz zwischen ursprünglichem und neuem Zustand“ suggeriert GoogleAI, dass ein Abzug der Altfläche (15 m²) bei einer Erweiterung grundsätzlich möglich sei. DeepSeek und Qwen widerlegen dies ausdrücklich: Ein solcher Abzug ist *nicht automatisch zulässig*, insbesondere nicht bei Ersatzneubau. Da DeepSeek und Qwen die strengere, rechtskonforme Position vertreten (Vorsichtsprinzip), wird diese als maßgeblich angesehen.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie nicht der pauschalen Differenz-Annahme (GoogleAI), sondern der rechtlich präzisen Einschätzung von DeepSeek und Qwen: Jede neue Baugrenzüberschreitung ist — unabhängig vom Standort — ein eigenständiges Vorhaben, für das die volle neue Fläche (40 m²) maßgeblich ist.
    • Die sicherere, rechtskonforme Linie (Qwen & DeepSeek) ist verbindlich — sie entspricht dem Vorsichtsprinzip und der Rechtsprechung des Hessischen VGH.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Rechtsgrundlage der Gebühr § 36 Abs. 3 BauGB i.V.m. der Verwaltungskostensatzung des Kreises Offenbach (§ 3 der Satzung); ggf. zusätzlich § 1 Abs. 1 Nr. 1 HVwKostO.
    Erlöschen der ursprünglichen Befreiung Befreiung erlischt mit Beseitigung des befreiten Bauwerks (§ 69 Abs. 3 Hessen-BauO); Fortgeltung bei Ersatzneubau ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    Berechnungsgrundlage (Fläche) Gebühr bezieht sich auf die *vollständige neu beantragte Grundfläche* (40 m²), nicht auf eine Differenz oder Abzug der ursprünglichen 15 m².
    Zulässigkeit eines Flächenabzugs Kein automatischer oder pauschaler Abzug der Altfläche — dies ist rechtlich unbegründet und wird von Qwen und DeepSeek eindeutig widerlegt.
    Bedeutung der Kommunal-Satzung ⚠️ Alle KIs stimmen darin überein, dass die konkrete Höhe von der Satzung abhängt — aber nur DeepSeek und Qwen weisen auf die entscheidende Bedeutung des Wortlauts („Mehrfläche“ vs. „gesamte Fläche“) hin.

    👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie vor Baubeginn eine schriftliche, verbindliche Gebührenauskunft zur gesamten neuen Baugrenzüberschreitung (40 m²) bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde — ohne Annahme oder Verhandlung über historische Flächenabzüge.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Unzulässiger Abzug der Altfläche (15 m²) bei der Gebührenberechnung Nachträgliche Gebührenforderung durch Bauaufsicht, ggf. mit Zinsen und Bußgeld — Gefährdung der Genehmigungsrechtmäßigkeit (§ 79 Abs. 2 Hessen-BauO)
    🔴 Risiko Nichtvorliegen einer neuen, form- und sachlich gültigen Befreiung für den Ersatzneubau Rechtswidrigkeit des Bauvorhabens; Baustopp, Abrissanordnung oder Zwangsvollstreckung nach Fertigstellung
    🔴 Risiko Verwendung veralteter oder nicht anwendbarer Verwaltungskostensatzung Fehlerhafte Gebührenberechnung mit nachträglicher Korrektur — mögliche Zusatzkosten bis zu 500 % durch verspätete Antragstellung
    🔴 Risiko Fehlende schriftliche Bestätigung der Gebührenhöhe vor Baubeginn Kein Rechtsanspruch auf Gebührenhöhe; nachträgliche Erhöhung ohne Widerspruchsmöglichkeit; Vertrauensschutz nicht gewährleistet
    🔴 Risiko Ungeklärte Abgrenzung zwischen Gemeinde (Bauaufsichtsbehörde) und Kreis Offenbach (untere Bauaufsicht) Verzögerung des Verfahrens, doppelte Antragstellung, Fristversäumnis, ungültige Befreiung
    ✅ Chance Erlangung einer klaren, schriftlichen Kostenauskunft vor Baubeginn Vermeidung von Überraschungskosten, rechtsichere Planung, frühzeitige Budgetkontrolle
    ✅ Chance Nutzung des Dialogs mit der Bauaufsichtsbehörde zur Optimierung der Planung Möglichkeit, ggf. kleinere Flächenanpassungen vorzunehmen, um günstigere Gebührensätze oder Befreiungsalternativen zu nutzen
    ✅ Chance Vorlage eines vollständigen und rechtskonformen Befreiungsantrags Schnellere Bearbeitung, geringeres Risiko von Nachfragen oder Rückstellungen, erhöhte Akzeptanz seitens der Behörde
    ✅ Chance Einsatz eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht im Vorfeld Sicherstellung der form- und sachlichen Rechtmäßigkeit, Nutzung von Rechtsprechung (z. B. Hess. VGH 6 A 1014/17.OG) zur Durchsetzung der Position
    ✅ Chance Abstimmung mit dem zuständigen kommunalen Gutachterausschuss zum „Wert des Vorteils“ Möglichkeit, bei Gebührenberechnung nach § 36 Abs. 3 BauGB eine realistische, nicht überspitzte Wertfeststellung zu erreichen

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Prüfung der Satzung: Laden Sie die aktuellste Verwaltungskostensatzung des Kreises Offenbach (inkl. aller Änderungen bis zum heutigen Tag) von der offiziellen Homepage herunter und prüfen Sie Abschnitt § 3 auf Begriffe wie „Mehrfläche“, „gesamte Grundfläche“ oder „neu befreite Fläche“.
    2. Neue Befreiung beantragen: Stellen Sie einen eigenständigen Befreiungsantrag für die gesamte neue Baugrenzüberschreitung (40 m²) beim zuständigen Bauamt — unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden Hinweis auf oder Bezug zur früheren Befreiung (15 m²).
    3. Verbindliche Kostenauskunft einholen: Fordern Sie schriftlich und mit Bezug auf das konkrete Bauvorhaben (Grundbuchblatt, Lageplan, Bauzeichnungen) einen verbindlichen Kostenvoranschlag zur Befreiungsgebühr an — unter Angabe der Rechtsgrundlage (§ 36 Abs. 3 BauGB & § 3 VerwKostSatzung).
    4. Rechtliche Absicherung einholen: Lassen Sie den kompletten Befreiungsantrag und alle Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht prüfen — besonders im Hinblick auf § 69 Abs. 3 Hessen-BauO und die Rechtsprechung des Hessischen VGH.
    5. Gemeinde und Kreis abstimmen: Klären Sie vor Antragstellung schriftlich, ob die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Gemeinde oder der Kreis Offenbach ist — und übermitteln Sie den Antrag ausschließlich an die zuständige Stelle, um Doppelbearbeitung und Verzögerung zu vermeiden.
    6. Baugenehmigung erst nach Gebührenklarheit: Beginnen Sie mit keinerlei Bauarbeiten, bevor die schriftliche Kostenauskunft vorliegt und Sie die Gebühr verbindlich akzeptiert haben — dies schützt Sie vor nachträglichen Forderungen und Rechtswidrigkeit.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugrenze
    Die Baugrenze ist die im Bebauungsplan festgesetzte Linie, bis zu welcher ein Gebäude errichtet werden darf. Sie dient der räumlichen Ordnung und der Einhaltung von Abstandsflächen. Verwandte Begriffe: Baulinie, Bebauungsplan, Abstandsfläche.
    Befreiungsbescheid
    Ein Befreiungsbescheid ist eine Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder der Bauordnung. Er wird erteilt, wenn die Einhaltung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist. Verwandte Begriffe: Ausnahmegenehmigung, Abweichung, Bebauungsplan.
    Verwaltungskostensatzung
    Die Verwaltungskostensatzung ist eine kommunale Satzung, die die Gebühren für Verwaltungsleistungen regelt, einschließlich der Gebühren für Baugenehmigungen und Befreiungen. Verwandte Begriffe: Gebührensatzung, Kommunalabgaben, Gebühren.
    Grundfläche
    Die Grundfläche ist die Fläche, die ein Gebäude auf dem Grundstück einnimmt. Sie wird in Quadratmetern angegeben und ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung von Bebauungsdichte und Abstandsflächen. Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Wohnfläche, Grundstücksfläche.
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen über Baugrenzen, Baulinien, Geschosszahl und andere bauliche Details. Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Satzung.
    Anbau
    Ein Anbau ist ein baulicher Erweiterung eines bestehenden Gebäudes. Er kann seitlich, nach hinten oder nach oben erfolgen und muss in der Regel genehmigt werden. Verwandte Begriffe: Erweiterung, Zubau, Aufstockung.
    Gebührenbescheid
    Ein Gebührenbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Gebühr für eine erbrachte Verwaltungsleistung festgesetzt wird. Er enthält Angaben zur Höhe der Gebühr, zur Rechtsgrundlage und zu den Rechtsbehelfen. Verwandte Begriffe: Verwaltungsakt, Gebühr, Kosten.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Baugrenze?
      Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen. Sie dient der Steuerung der Bebauung und der Sicherstellung von Abstandsflächen.
    2. Was ist ein Befreiungsbescheid?
      Ein Befreiungsbescheid ist eine Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder der Bauordnung. Er wird erteilt, wenn die Einhaltung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist.
    3. Wie finde ich die Verwaltungskostensatzung meiner Kommune?
      Die Verwaltungskostensatzung ist in der Regel auf der Website der Kommune oder des Landkreises veröffentlicht. Sie kann auch beim zuständigen Bauamt eingesehen werden.
    4. Welche Unterlagen benötige ich für die Berechnung der Befreiungsgebühr?
      In der Regel werden Bauzeichnungen, Flächenberechnungen und der ursprüngliche Befreiungsbescheid benötigt. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Kommune variieren.
    5. Kann ich gegen die Höhe der Befreiungsgebühr Widerspruch einlegen?
      Ja, gegen die Festsetzung der Befreiungsgebühr kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden. Die Frist und die Form des Widerspruchs sind in der Regel im Gebührenbescheid angegeben.
    6. Was passiert, wenn ich ohne Befreiung baue?
      Das Bauen ohne Befreiung kann zu einem Baustopp, einer Rückbauverfügung und der Verhängung von Bußgeldern führen. Es ist daher ratsam, vor Baubeginn die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
    7. Gibt es Unterschiede bei der Berechnung der Befreiungsgebühr zwischen den Bundesländern?
      Ja, die Regelungen zur Befreiungsgebühr können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, die landesrechtlichen Vorschriften zu beachten.
    8. Spielt die Nutzungsart des Anbaus eine Rolle bei der Berechnung der Befreiungsgebühr?
      Ja, die Nutzungsart des Anbaus kann bei der Berechnung der Befreiungsgebühr eine Rolle spielen. Beispielsweise können für Wohnraum höhere Gebühren anfallen als für Nebenräume.

    Verwandte Themen

    • Baugenehmigungspflicht
      Informationen darüber, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
    • Abstandsflächenrecht
      Regelungen zu den einzuhaltenden Abständen zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen.
    • Bebauungsplan verstehen
      Erläuterungen zu den Inhalten und Festsetzungen eines Bebauungsplans.
    • Schwarzbau
      Konsequenzen und Risiken des Bauens ohne Genehmigung.
    • Verwaltungsrechtliche Grundlagen
      Überblick über die Gesetze und Verordnungen im Verwaltungsrecht.
  2. Anbau-Erweiterung: Neubau-Behandlung – Keine Anrechnung des Bestands

    der Bestand wird nicht gegengerechnet
    Das Ganze wird behandelt wie ein Neubau, auch die frühere Befreiung wird nicht zwingend wiederholt, d.h. eine Ablehnung ist möglich.
    Deshalb erst abreißen, wenn die neue Genehmigung rechtskräftig ist sonst ist der Bau weg.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Befreiungsgebühr Baugrenze: Anbau-Erweiterung in Hessen

    💡 Kernaussagen: Bei einer Anbau-Erweiterung in Hessen, speziell im Kreis Offenbach, wird die Befreiungsgebühr wie bei einem Neubau berechnet. Eine frühere Befreiung wird nicht automatisch wiederholt, und eine Ablehnung ist möglich. Es ist ratsam, mit dem Abriss des alten Anbaus zu warten, bis die neue Baugenehmigung rechtskräftig ist.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Anbau-Erweiterung: Neubau-Behandlung – Keine Anrechnung des Bestands wird die Anbau-Erweiterung wie ein Neubau behandelt, was die Notwendigkeit einer neuen Baugenehmigung und eines Befreiungsbescheids unterstreicht.

    ✅ Zusatzinfo: Die Berechnung der Befreiungsgebühr für die Anbau-Erweiterung basiert auf der Verwaltungskostensatzung des Kreises Offenbach. Es ist wichtig, diese Satzung zu konsultieren, um die genauen Kosten zu ermitteln.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Abriss des alten Anbaus sollte die rechtskräftige Baugenehmigung für die Anbau-Erweiterung vorliegen, um Risiken zu vermeiden. Klären Sie alle Details zur Befreiungsgebühr und Baugrenze mit der zuständigen Behörde im Kreis Offenbach.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Befreiungsgebühr, Baugrenze, Anbau, Erweiterung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - 14780: Befreiungsgebühr Baugrenze: Berechnung bei Anbau-Erweiterung (Hessen, Kreis Offenbach)?
  2. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Bauwesen: Roter Punkt vs. Grüner Punkt auf Baustellenschild – Bedeutung & Unterschiede?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pellettank (12m³) genehmigungspflichtig? Selbstbau Beton-Vorratskeller erlaubt?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Landwirtschaftsfläche als Bauland verkaufen? Umwandlung, Chancen & Risiken prüfen!
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Werkstatt zum Wohnhaus umbauen ohne 2. Reihe? Verbindungsbau, Voranfrage & Genehmigung
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abstandsflächen bei Treppen/Wendeltreppen in Bayern berechnen: Geländerhöhe, Bauordnung?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wärmepumpe als Nebenanlage nach BauNVO? Genehmigung, Abnahme & bayerische Regelungen
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kiesfläche als Versiegelungsfläche für GRZ II? Berechnung, Urteile & Freistellung
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baufenster überschreiten mit Terrasse in Hessen? Regeln, Möglichkeiten & Ausnahmen

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Befreiungsgebühr, Baugrenze, Anbau, Erweiterung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Befreiungsgebühr, Baugrenze, Anbau, Erweiterung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Befreiungsgebühr Baugrenze: Berechnung bei Anbau-Erweiterung (Hessen, Kreis Offenbach)?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Befreiungsgebühr: Berechnung bei Anbau-Erweiterung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Befreiungsgebühr, Baugrenze, Anbau, Erweiterung, Befreiungsbescheid, Berechnung, Hessen, Kreis Offenbach, Verwaltungskostensatzung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼