Baugrundstück soll plötzlich Wald sein
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugrundstück soll plötzlich Wald sein

Guten Tag,
wir haben in Brandenburg Teltow Fläming ein eingezäuntes Grundstück erworben, mit 924 m² Größe. Laut Makler liegt es im Innenbereich und ist nach § 34 bebaubar. Es war früher ein Wochenendgrundstück, an dessen Grundstückende gleich der Wald grenzt und in dessen Umgebung Einfamilienhäuser gebaut wurden (z.B. 2 Grundstücke daneben und Gegenüber). Auf dem Grundstück ist ein massiver Bungalow mit Strom  -  und Wassererschließung und zwei Fundamenten auf denen mal die Außentoilette und eine Dusche stand. Des weitern sind auf dem Grundstück 31 Kiefern. Das Grundstück wurde von einem Pächter das letzte mal 2002 bewohnt und sieht somit verwildert aus. (starker Wildbrombeerenwuchs). Der beauftragte Vermesser, stellte im amtlichen Lageplan auch fest, dass es nach § 34 bebaubar ist und sich um Innebbereich handelt. Bei den Grundstückseigenschaften wurde kein Wald, oder ähnliches erwähnt.
.-- Damit die Begutachtung der zu fällenden Bäume (wunschgemäß 20 Stück nur im Vorderteil) schneller voran geht, hatten wir schon mal einen Baumfällantrag gestellt. Daraufhin teilte uns das Bauamt mit, wir sollten uns mit dem Förster in Verbindung setzen, da es nicht auszuschließen sei, dass es sich hierbei um Wald handelt. Der sagte uns nun, dass Grundstück sei sehr "verwildert" und deshalb Wald. Bauen dürften wir nach § 34, aber müssten einen Antrag auf Waldumwandlung stellen, der bei dieser Grundstücksgröße um die 2000  -  3000 € kosten kann. Er meinte, eigentlich hätte uns dieses Grundstück als Wald verkauft werden müssen, bei einem Preis von 0,30 Cent pro m². Dem natürlich nicht so war. Das dieses Grundstück jetzt Wald ist, bestimme das Brandenburger Waldgesetz, aus dem wir eine solche Formulierung nicht finden können. Wir wollen gern einen Widerspruch schreiben, würden dies aber auch gern mit fundierten Hintergrundinformationen tun.
Bitte helfen Sie uns weiter. Vielen vielen herzlichen Dank.
  • Name:
  • jeannyherz
  1. Bäume machen keinen Wald

    Ein Wald ist ein Gebiet, bestehend aus Wiesen, Lichtungen, Schonungen, Wegen und manchmal auch aus Bäumen.
    Der Zustand eines Grundstückes ist unerheblich.
    Damit kommt es darauf an, was in welchen Karten steht.
    Im Innenbereich gibt es keinen Wald.
    Allerdings könnte ein früherer Bestandsschutz "untergegangen" sein.
    Also ist leicht festzustellen, ob es sich um einen bebaubaren Innenbereich handelt oder um ein Waldgebiet.
    Wer hat ein Interesse daran, dass es sich um Wald handelt?
    Ist es der Gleiche, der später über einem Bauantrag entscheidet?
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Baugrundstück soll plötzlich Wald sein

    Hallo Herr Klaus,
    vielen Dank, für Ihre schnelle Antwort. Das Interesse dafür, dass es sich um einen Wald handelt, kann nur das Bauamt haben. Denn dieses wollte ja, dass wir uns mit dem Förster treffen. Sorry, für mich sah es schon von Anfang an so aus, als ob man sich hier nur an uns bereichern will. Das Problem ist nur, wie kommt man hier als Privatperson ohne fundiertes Rechtswissen raus? Ein Widerspruch auf eine mündliche Aussage vom Förster wäre ja bestimmt schon mal ein Anfang, aber man will ja keinen Prozess des wegen vom Zaun brechen. Das Problem ist auch, dass sich dann alles weiter nach hinten verschiebt und das Bauamt einen dann wahrscheinlich noch mehr Steine in den Weg legt und irgendwann muss die erste Kreditrate ja auch gezahlt werden und eine Doppelbelastung ist bestimmt für keinen schön.
    PS: Kann man als Privatperson beim Katasteramt nachfragen, ob es sich um bebaubaren Innenbereich oder Wald handelt? Obwohl der Vermesser ja schon im Februar telefonisch dort recherchiert hat, ohne Waldergebnisse.
    vielen Dank, für ihre Antwort.
    MfG
  3. überall kostenloser Einblick

    Sie können überall nachfragen, zuerst beim Katasteramt.
    Mit der Rechnung für die Vermessung bkommen Sie auch einen Auszug der Flurkarte.
    Bei der Gemeinde nachfragen kostet auch nichts.
    Und der Förster muss auch Karten haben.
    Wenn alle den gleichen Stand zeigen, haben Sie Rechtssicherheit.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Tacheles ...

    Tacheles was haben wir hier:
    1. einen Makler, der sagt § 34 bebaubar. Ah ja.
    2. einen Vermesser, der meint Innenbereich, Ah ja.
    3. einen Förster, der sagt Wald. Ah ja.
    4. ein Bauamt, das sagt, könnte Wald sein.
    Von den ersten dreien, ist keiner das Bauamt! Und nur das Bauamt entscheided, was wann wie wo bebaut werden darf (OK, eventuelle Gerichtsverfahren mal außer Acht gelassen).
    Bedeutet: gibt es einen rechtskräftigen Bauvorbescheid, aus dem hervorgeht, dass es nach § 34 bebaubar ist? Nein.
    Über sowas hätte man sich vorher Gedanken machen sollen, nein müssen! Die ersten drei Aussagen sind so wertvoll, wie der berühmte Sack Reis der in China platzt.
    Nun muss das Ganze vernünftig aufgearbeitet werden. Ohne jetzt Herrn Lott vorgreifen zu wollen, aber statt sich über irgendwelche Rechtsmittel, von denen Sie vermutlich eh nichts verstehen, Gedanken zu machen, sollten Sie sich fachkundige Hilfe ins Boot holen und das ist nun mal ein Architekt. Alles andere ist Mumpitz!
  5. Ganz so ist es nicht ...

    Rüdiger.
    Das Bauamt ist fachfremd und wird den fragen, den es für zuständig hält. Ergo den Förster. Wenn der sagt >>Wald<<, wird das Amt nicht ohne Not >>kein Wald<< sagen.
    Völlig Recht gebe ich Dir mit der vorab versäumten Klärung.
    Jetzt ohne fachliche Hilfe alleine weiterzuwurchteln, fährt den Karren nur noch tiefer in den Dreck.
    Es ist auch klar, wer hier ein geldliches Interesse hat  -  der Förster.
    Er weiß, dass er eine Expertise wird abgeben müssen (Bauamt fragt ihn) also füllt er seine Bilanz auf der Haben-Seite durch eine Entwidmung.
    Ich denke, hier kann man jetzt nur noch zwischen diversen Übeln wählen:
    • Entwidmung  -  kostet!
    • Rückabwicklung des Kaufs  -  kostet
    • Streit mit den Behörden  -  kostet und schützt nicht davor, am Ende doch noch eine der anderen Varianten anwenden zu müssen
  6. Baugrundstück soll plötzlich Wald sein

    Hallo,
    habe jetzt auf dem Amtlichen schreiben, das uns sagete, den Förster zu beteiligen gesehen, dass es sich nicht um das Bauamt handelt, sondern um das Amt für Städtebau- und Umweltschutz. Wir haben keine schriftliche Bestätigung vom Förster, das es Wald sein soll, nur mündlich. der Förster wollte von uns erst eine schriftliche anfrage haben, bevor er für ein hohes entgelt eine Feststellung an uns schickt. die anfrage haben wir natürlich nicht gestellt.
  7. Korinthenk.. er ...

    Korinthenk.. er also drück ich es anders aus:
    im Rahmen des Bauantrages bzw. der versäumten Bauvoranfrage klärt das Bauamt bei allen beteiligten Behörden (u.a. auch den Förster) die Bebaubarkeit des Grundstückes ab. Deren Stellungnahmen fließen ggf in Auflagen und Bedingungen in die Bauvoranfrage/Baugenehmigung ein.
    Besser so? : p
  8. Kennst mich doch ...

    : D
    Ich denke auch, eine Bauvoranfrage wäre jetzt der beste Weg. Im Rahmen des Verfahrens muss das Amt den Förster fragen.
    Mal sehen, ob er dann bei den Zahlen für eine STELLUNGNAHME bleibt.
    Wenn Sie dann einen Bescheid bekommen  -  bebaurbaur nach Bauvoranfrage, wenn der Wald entwidmet wird  -  wissen Sie, woran Sie sind.

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