Schadensgutachten liegt vor, erst Kontakt mit Baubetreuer oder Anwalt?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Schadensgutachten liegt vor, erst Kontakt mit Baubetreuer oder Anwalt?

Hallo,
wir haben einen Schaden im Keller, feuchte Innen-Außenwände, laut vorliegendem Gutachten eines Sachverständigen ist dies durch einen sog. verdeckten Mangel (Bodenplatte ist nicht gegen drückendes Wasser abgedichtet worden). Hausbau war 2001, somit keine Gewährleistung mehr. Frage: Sollte man sich mit diesem Gutachten schriftlich/mündlich erstmal an den Baubetreuer und/oder Architekten oder erst an einen Anwalt wenden?
Wir hatten das Haus per Einzelgewerkvergabe gebaut, der Architekt war nur bis zur Baugenehmigung dabei, Bauplanung/-Überwachung durch einen Baubetreuer.
Vielen Dank im Voraus für alle Tipps!
Bundesland Brandenburg
  • Name:
  • tresnorte
  1. der

    ausführende Baubetrieb/ Abdichter hatte vorher keine Mängelanzeige bekommmen?
    Grüße
  2. nein

    nein, laut Gutachter sollten wir uns wohl an unseren Baubetreuer halten (bzw. Architekt)
    die Rohbaufirma gibt es nicht mehr, den Bitumenanstrich etc. hatte unser Außenanlagenbauer gemacht, allerdings liegt da nicht der Fehler. Das Haus ist wohl ca. 30 cm zu tief in die Erde gebaut, dadurch haben wir durch gestiegenes Grundwasser nunmehr das Problem ... der Planer (Baubetreuer) hätte wohl das Bodengutachten richtig beachten müssen
  3. Damit..

    nicht alle alles zweimal schreiben
  4. @Ralf

    Danke,
    hatte heute noch nicht auf grün geschaltet ;-)
    Grüße
  5. einzige Cahnce ...

    Haben Sie mit dem Baubetreuer einen Architektenvertrag bis Leistungsphase 9 oder nur bis Leistungsphase 8? Bei ersterem haben Sie eine Chance, wenigstens an den Baubetreuer heran zu treten, weil der dann noch in der Gewährleistung ist. Schnappen Sie sich Ihren Baubetreuungsvertrag und gehen Sie damit mal zum Anwalt.
    Ist der Betreuer nur bis Phase 8 beauftragt worden, so haben Sie auch da vermutlich keine Gewährleistungsansprüche mehr. Verdeckter Mangel? Das verlängert meines Wissens (bin aber kein Anwalt) die Gewährleistung nicht  -  früher war es grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, heute gilt nur noch Vorsatz als Gewährleistungsverlängernd  -  aber das fragen Sie besser alles einen erfahrenen Baurechtsanwalt.
  6. m.E. läuft doch die Gewährleistung (falls nicht mal ...

    m.E. läuft doch die Gewährleistung (falls nicht mal unterbrochen, was bei uns nicht der Fall war) nach 5 Jahren aus ...? Wir sind ja bereits im 6. /7. Jahr ...
  7. Tja 5 Jahre Gewährleistung, aber ab wann?

    Deshalb mein Rat: Fragen Sie einen Anwalt. Hat der Bauüberwacher leichtsinnigerweise einen normalen Architektenvertrag bis Leistungsphase 9 abgeschlossen, so beginnt seine Gewährleistung ja vielleicht erst mit Ende der Gewährleistungszeit der Firmen?!?!? Genaueres liest Ihr Anwalt aus dem Cafesatz des Vertrages ;-)

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN