Wie lange haftet der Architekt / Bauherr
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Wie lange haftet der Architekt / Bauherr

Hallo zusammen,
wir haben vor 4 Jahren unser Haus gekauft. Der Vorbesitzer war zugleich Architekt und Bauleiter des Hauses. Das Haus ist ca. 15 Jahre alt.
Vor ungefähr einem 1/2 Jahr haben wir Wasser in unserem Keller festgestellt. Das haben wir unserer Gebäudeversicherung gemeldet. Es wurde damals angenommen, dass das Wasser aus dem Überdruckventil der Heizung kam. Die Heizung wurde instandgesetzt undder Keller wurde trockengelegt.
Nach einem schweren Regenfall dann das böse Erwachen. Wieder ist Wasser in unseren Keller eingetreten. Der Vorbesitzer (Architekt & Bauleiter) schaute sich die Sache mal an und nach langem hin und her stellte sich heraus, dass das Dehnfugendichtungsband zwischen den beiden Häusern (Doppelhaushälfte) fehlte und bei zuschütten wohl die SuperFlex-Abdichtung beschädigt hatte, da die Kellerwand beim Zuschütten wohl nicht geschützt wurde.
Diese Beschädigungen machten sich wohl einige Wurzeln zu nutze und unterwanderten die SuperFlex-Schicht. Durch die Wurzeln kam das Wasser problemlos zwischen beide Häuser (fehlendes Dehnfugendichtungsband) von wo aus es in unseren Keller eindrang, da keine Abdichtung zwischen Bodenplatte und Kellerwand zwischen den Häusern gemacht wurde.
Für mich sind 2 Fehler grundlegend.
1. das fehlende Dehnfugendichtband
2. das Aufschütten der Kellerwand ohne Schutz für die Super-Flex Abdichtung.
Jetzt stellt sich mir die Frage nach der Haftung. Den Vorbesitzer als Verkäufer trifft wohl keine Haftung. Besteht aber eine Haftung als Bauleiter oder Architekt für den Baupfusch? Ist diese Haftung zeitlich begrenzt?
Heute morgen haben wir jetzr auch noch Schimmel entdeckt. So langsam sind wir mit unseren Kräften am Ende, da wir jetzt schon über ein halbes Jahr immer wieder Rückschläge hinnehmen müssen.
Für hilfreiche Tipps wäre ich euch sehr dankbar.
  • Name:
  • bpfusch
  1. Unklare Konstellation!

    Der Planer dürfte ihnen gegenüber als Planer raus sein denn er schuldet ihnen ja nicht die Planung! Wäre über einen Juristen zu prüfen.
    Ein Ansatzpunkt wäre, das er als Fachmann von diesem Mangel gewusst hat (fehlerhaft Abdichtung), um die Folgen wusste (Wasser im Keller), diesen Verschwiegen (arglistig) und verdeckt hat.
    Da wäre was zu machen aber braucht einen guten Juristen!
  2. Gerade gegen

    den Verkäufer könnte man so was erreichen! Wenn Schutzschichten fehlen mag es dem Laien nicht auffallen aber einem Architekt als BH seiner eigenen Immobilie schon ...
  3. Das heißt der Bauleiter bzw. Architekt (ist ja ...

    Das heißt der Bauleiter bzw. Architekt (ist ja ein und dieselbe Person) sind für Fehler (ich will es nicht Pfusch nennen) Beim Bau eines Gebäudes nicht haftbar?
  4. Haben Sie einen Kaufvertrag oder einen Bauvertrag?

    Sicher einen Kaufvertrag und daraus leitet sich auch die Haftung ab. Auf Architektenhaftung (Organisationsverschulden) wird man hier wohl schwer abstellen können.
    Gekauft, wie gesehen? Dann würde nur noch die Argumentation hinsichtlich arglistig verschwiegener Mängel greifen, denn es ist wohl unwahrscheinlich, dass der Keller 15 Jahre trocken war und erst nach Verkauf erstmalig nass wird.
  5. Erschwerend kommt zu dem ...

    Beitrag von Herrn Tilgner hinzu, dass der Verkäufer Fachmann ist, weshalb dann das arglistige Verschweigen, wenn's denn eines war, umso schwerer wiegt. Aber, ohne einen Anwalt, ggf. eben auch über Ihre Versicherung, die den Schaden nur ungern zahlen möchte  -  noch weniger darauf sitzen bleiben möchte -, geht da nicht viel.

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