Grundstücksvermittlung: Provisionsanspruch des Maklers in Baden-Württemberg prüfen?
In diesem Forum sind Sie: Sonstige Themen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Die Diskussion dreht sich um den Provisionsanspruch eines Maklers bei Grundstücksvermittlung in Baden-Württemberg, insbesondere wenn der Käufer den Eigentümer durch die Vermittlung des Maklers ermittelt hat. Es wird erörtert, unter welchen Umständen ein Maklerlohnanspruch besteht und welche Rolle die Bauträgerbindung spielt. Die Bedeutung der ursprünglichen Anzeige und möglicher Verflechtungen zwischen Makler und Grundstückseigentümer werden ebenfalls beleuchtet.
Grundstücksvermittlung: Provisionsanspruch des Maklers in Baden-Württemberg prüfen?
folgender Sachverhalt:
Über eine Anzeig in der Zeitung sind wir auf ein Projektiertes Einfamilienhaus aufmerksam geworden. Auf telefonische Nachfrage wurde uns die Anschrift des entsprechenden Grundstücks genannt. Außerdem wurde uns ein ganz grober Vorschlag zur Bebauung mitgeschickt.
Wie sich herausstellte, tritt die betreffende Firma als so eine Art Makler auf. Er will einerseits eine Provision für die Vermittlung des Grundstücks, will aber andererseits auch - unter Auswahl von 3-4 Generalunternehmern - "vorschreiben", mit wem gebaut wird.
Um es kurz zu machen - uns war diese Vorgehensweise nicht so sympathisch, weshalb wir uns bei den Nachbarn auf die Suche nach dem Eigentümer gemacht haben und diesen auch ermittelt haben.
Hätte der Makler oder Vermittler nun Anspruch auf Provision, wenn wir das Grundstück vom Eigentümer direkt kaufen würden? Außer uns die Adresse des Grundstücks mitzuteilen hat er ja nichts gemacht.
Und die Zweite Frage wäre: hat der Makler / Vermittler noch weitergehende Ansprüche, weil wir ja vielleicht nicht mit ihm bauen würden, sprich in Richtung Schadenersatz.
Mit der Provision hätten wir ja nicht mal so ein Problem, da wir ja dann frei wären in der Entscheidung mit wem wir bauen.
Vielen Dank für Antworten.
Gruß
Andi
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Zahlung einer Provision leisten, solange kein wirksamer Maklervertrag mit klar definierter, provisionspflichtiger Leistung vorliegt.
🔴 KRITISCH: Keine vertraglichen Bindungen gegenüber Bauunternehmen oder Generalunternehmern eingehen, die vom angeblichen Makler vorgeschlagen werden – solche Zwangsbindungen sind sitten- und wettbewerbswidrig.
⚠️ WICHTIG: Dokumentieren Sie umgehend alle Kommunikationswege mit dem Makler sowie den Nachweis Ihrer eigenständigen Eigentümerermittlung (z. B. Zeitstempel, Zeugen, Notizen).
⚠️ WICHTIG: Lassen Sie jeden schriftlichen Maklervertrag – auch mündliche Vereinbarungen konkludent – vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Immobilienrecht prüfen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich beurteile den Sachverhalt wie folgt: Ob ein Provisionsanspruch für den Vermittler besteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist, ob eine provisionspflichtige Tätigkeit vorliegt und ob ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist.
Wichtige Kriterien:
- Maklervertrag: Ein Maklervertrag kann auch stillschweigend (konkludent) zustande kommen, z.B. durch die Inanspruchnahme der Maklerleistung in Kenntnis der Provisionserwartung.
- Provisionspflichtige Tätigkeit: Die bloße Nennung der Grundstücksadresse reicht in der Regel nicht aus, um einen Provisionsanspruch zu begründen. Es bedarf einer qualifizierten Vermittlungsleistung.
- Nachweis der Gelegenheit: Der Makler muss nachweisen, dass er die Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags vermittelt hat.
🔴 Gefahr: Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Provisionsanspruch besteht, sollten Sie keine voreiligen Zahlungen leisten.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Sachverhalt von einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage, ob ein Makler einen Provisionsanspruch hat, wenn er lediglich die Adresse eines Grundstücks mitteilt und grobe Bebauungsvorschläge unterbreitet, der Kaufvertrag jedoch ohne seine Mitwirkung direkt mit dem Eigentümer zustande kommt. Nach § 652 BGBAbk. entsteht ein Maklerlohnanspruch nur dann, wenn der Makler die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachweist oder diesen vermittelt und der Vertrag infolgedessen zustande kommt. Die bloße Nennung einer Adresse, die der Käufer auch selbst durch Nachfrage bei Nachbarn hätte ermitteln können, stellt in der Regel keinen ausreichenden Nachweis einer Vertragsgelegenheit dar, da der Makler keine wesentliche Ursache für den Vertragsschluss gesetzt hat.
✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung, dass der Makler durch die reine Adressnennung keine ausreichende Maklerleistung erbracht hat, ist rechtlich zutreffend. Die Rechtsprechung verlangt für einen Provisionsanspruch eine über die bloße Informationsweitergabe hinausgehende Tätigkeit, die für den Vertragsschluss kausal war.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist, ob der Makler die "wesentliche Ursache" für den späteren Vertragsschluss gesetzt hat. Da Sie den Eigentümer eigenständig ermittelt haben, fehlt es an dieser Kausalität. Ein Provisionsanspruch besteht daher nicht, es sei denn, es wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die auch die bloße Adressnennung als provisionspflichtige Leistung definiert.
❌ Widerspruch: Ein Schadenersatzanspruch des Maklers wegen entgangener Provision ist ebenfalls nicht begründet. Da kein wirksamer Maklervertrag zustande kam, der eine Exklusivität oder eine Vergütung für die Adressnennung vorsieht, kann der Makler keine Ansprüche geltend machen. Die bloße Absicht, mit Ihnen zu bauen, begründet keine vertraglichen Pflichten.
👉 Handlungsempfehlung: Sie sollten dem Makler schriftlich mitteilen, dass Sie kein Maklerverhältnis begründet sehen und keinen Provisionsanspruch anerkennen. Bewahren Sie alle Schriftstücke und Notizen über Ihre Eigeninitiative auf. Sollte der Makler dennoch eine Rechnung stellen, lassen Sie diese von einem Fachanwalt für Immobilienrecht prüfen, bevor Sie Zahlungen leisten.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft einen vermeintlichen Makler, der ein projektiertes Einfamilienhausgrundstück vermitteln will, ohne eigentliche Vermittlungsleistung im rechtlichen Sinne erbracht zu haben – lediglich die Adresse und ein grober Bebauungsvorschlag wurden genannt. In Baden-Württemberg gilt für Maklerprovisionsansprüche das BGB sowie die Rechtsprechung des BGH, insbesondere zur Kausalität zwischen Vermittlungshandlung und Vertragsabschluss.
🔴 Gefahr: Ein bloßes Nennen einer Adresse oder eines Grundstücks ohne konkrete, eigenständige Vermittlungstätigkeit (z. B. Kontaktherstellung, Verhandlungsführung, Vertragsvorbereitung) reicht nach ständiger Rechtsprechung nicht aus, um einen Provisionanspruch zu begründen – der Makler könnte versuchen, trotz fehlender Leistung gerichtlich zu klagen und so unnötigen Rechtsstreit auslösen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, ein Makler könne 'vorschreiben', mit welchem Generalunternehmer gebaut wird, ist rechtlich unzulässig: Solche Zwangsbindungen verstoßen gegen das Verbot der Vertragsbindung und können als sittenwidrig oder wettbewerbswidrig eingestuft werden – sie begründen keinerlei Anspruch, sondern bergen Risiken für den Verbraucher.
➕ Ergänzung: Ein Provisionanspruch setzt voraus, dass der Makler als 'Ursache' des Vertragsabschlusses wirkt – also dass der Kunde ohne dessen Tätigkeit den Vertragspartner nicht gefunden hätte; die selbstständige Ermittlung des Eigentümers über Nachbarn schließt diese Kausalität aus.
❌ Widerspruch: Der Makler hat keinerlei Schadenersatzanspruch, wenn der Kunde nicht mit ihm oder seinen vorgeschlagenen Bauunternehmen baut – ein solcher Anspruch wäre rechtlich unbegründet und widerspräche dem Grundsatz der Vertragsfreiheit sowie dem Verbraucherschutzrecht.
✅ Zustimmung: Ihre kritische Haltung gegenüber der Vorgehensweise ist vollkommen sachgerecht: Die Trennung von Grundstücksvermittlung und Bauausführung ist zwingend, um Transparenz, Wettbewerb und Verbraucherschutz zu gewährleisten.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie schriftlich alle Kontaktaufnahmen mit dem Makler (insb. fehlende Vermittlungshandlungen), bewahren Sie Nachweisen zur eigenständigen Eigentümerermittlung auf und lassen Sie vor Vertragsabschluss mit dem Grundstückseigentümer eine rechtliche Prüfung durch einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Baden-Württemberg durchführen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass die bloße Nennung einer Grundstücksadresse ohne weitere Vermittlungshandlung keine provisionspflichtige Leistung darstellt.
- Alle betonen die zentrale Bedeutung der Kausalität („wesentliche Ursache“) zwischen Maklerleistung und Vertragsabschluss – fehlt diese, entfällt der Provisionsanspruch.
- Alle fordern eine rechtliche Prüfung durch einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt – insbesondere vor einer Zahlung oder Vertragsunterzeichnung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die Risikolage allgemeiner („voreilige Zahlungen“), während DeepSeek und Qwen konkret klare Rechtsgrundlagen (§ 652 BGB) sowie BGH-Rechtsprechung und landesspezifische Aspekte (Baden-Württemberg) nennen.
- Qwen hebt explizit die sittenwidrige Vertragsbindung bei vorgeschriebenen Bauunternehmen hervor – GoogleAI nennt diesen Aspekt nicht, DeepSeek erwähnt ihn indirekt unter „keine vertraglichen Pflichten“.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Klarstellung, dass ein Schadenersatzanspruch des Maklers auch bei fehlender schriftlicher Vereinbarung unzulässig ist – dies wird von GoogleAI nicht explizit benannt.
- Qwen ergänzt die landesspezifische Relevanz der Rechtsprechung des BGH und das Erfordernis einer konkreten Vermittlungshandlung (Kontaktherstellung, Verhandlungsführung), was GoogleAI nur allgemein als „qualifizierte Vermittlungsleistung“ umschreibt.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI bleibt bei der Frage nach einem mündlichen oder konkludenten Maklervertrag offen und betont dessen grundsätzliche Wirksamkeit – DeepSeek und Qwen bewerten diesen Fall unter dem vorliegenden Sachverhalt (keine Mitwirkung, eigenständige Ermittlung) als unwirksam bzw. nicht zustande gekommen – die sicherere Einschätzung (kein Vertrag) wird hier priorisiert.
- GoogleAI erwähnt nicht die Rechtswidrigkeit von Zwangsbindungen im Bauvertragskontext – Qwen und DeepSeek verweisen eindeutig auf deren Sittenwidrigkeit bzw. fehlende vertragliche Grundlage – die sicherere, verbraucherfreundlichere Einschätzung wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an der strengeren Auslegung von DeepSeek und Qwen: Kein Provisionsanspruch ohne nachweisbare, kausale Vermittlungshandlung – und keinerlei Bindung an vorgeschlagene Bauunternehmen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Maklervertrag durch bloße Adressnennung ❌ Kein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen – fehlende konkludente oder schriftliche Vereinbarung über provisionspflichtige Leistung (DeepSeek, Qwen); GoogleAI betont grundsätzliche Möglichkeit, aber nicht unter diesen Umständen. Provisionsanspruch bei reiner Adressangabe ✅ Kein Anspruch – es fehlt an der erforderlichen qualifizierten, kausalen Vermittlungsleistung (alle drei Modelle einhellig). Kausalität für Vertragsabschluss ✅ Der Makler muss als „wesentliche Ursache“ für den Vertragsabschluss nachweisbar sein – Selbstermittlung des Eigentümers schließt dies aus (alle drei einhellig). Schadenersatzanspruch des Maklers ❌ Unbegründet – fehlende vertragliche Grundlage und Verstoß gegen Vertragsfreiheit (DeepSeek, Qwen); GoogleAI erwähnt dies nicht, daher Widerspruch durch Nichterwähnung, aber Konsens zugunsten des Verbrauchers. Zwangsbinding an Bauunternehmen ⚠️ Rechtlich unzulässig: sitten- und wettbewerbswidrig (Qwen explizit, DeepSeek indirekt, GoogleAI nicht behandelt – daher Abwägung mit Sicherheitsvorrang). 👉 Handlungsempfehlung: Verweigern Sie jeden Provisionsanspruch, dokumentieren Sie Ihre Eigeninitiative, lehnen Sie vorgeschlagene Bauunternehmen ab und lassen Sie alle Schriftstücke vor einer Entscheidung rechtlich prüfen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Gerichtlicher Prozess durch maklerseitige Klage trotz fehlender Rechtsgrundlage Mehrere Tausend Euro Anwalts- und Gerichtskosten, Zeitbelastung, psychische Belastung 🔴 Risiko Unfreiwillige vertragliche Bindung an Generalunternehmen des Maklers Überhöhte Baukosten, eingeschränkte Planungsfreiheit, mögliche Qualitätsmängel ohne Rechtsmittel 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Eigentümerermittlung Unfähigkeit, die fehlende Kausalität im Streitfall nachzuweisen – Gefahr einer ungünstigen gerichtlichen Entscheidung 🔴 Risiko Zahlung einer Provision vor rechtlicher Klärung Verlust des Geldes bei späterer Rückforderung durch Rechtsstreit – hohe Hürde für Rückzahlung 🔴 Risiko Vorschnelle mündliche Einigung mit Makler ("Ja, dann machen wir das so") Gerichtlich verwertbare konkludente Vereinbarung – auch ohne Schriftform ✅ Chance Volle Vertragsfreiheit bei Wahl des Bauunternehmens Optimale Preis-Leistungs-Verhältnisse, individuelle Planung, langfristige Bauqualität ✅ Chance Aufklärung über unrechtmäßige Maklerpraktiken Verstärkter Verbraucherschutz, mögliche Anzeige bei IHKAbk. oder Verbraucherzentrale ✅ Chance Nutzung der Situation zur rechtlichen Präzisierung Klare schriftliche Vereinbarungen bei künftigen Vermittlungen, vermeidbare Rechtsstreitigkeiten ✅ Chance Zeitgewinn durch Eigenrecherche statt Maklerkooperation Schnellerer Vertragsabschluss mit Eigentümer, mehr Kontrolle über den Prozess ✅ Chance Frühzeitiges Einbinden eines Immobilienrechtlers Präventive Risikominimierung, Aufbau eines sicheren Dokumentationsrahmens Orientierungshilfen
- Keine Zahlung leisten: Verweigern Sie jede Provisionszahlung, bis ein rechtskräftiger Bescheid oder ein Fachanwalt eine vertragliche Verpflichtung bestätigt.
- Dokumente sichern: Sammeln Sie alle Nachrichten, E-Mails, Gesprächsnotizen und Zeugenaussagen zu Ihrer Eigeninitiative – insbesondere Nachweise zur Eigentümerermittlung über Nachbarn.
- Rechtsanwalt beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen auf Immobilienrecht in Baden-Württemberg spezialisierten Fachanwalt – bitten Sie um schriftliche Einschätzung zu Maklervertrag und Provisionsanspruch.
- Keine Bindung eingehen: Lehnen Sie schriftlich alle Vorschläge für Bauunternehmen oder Generalunternehmer ab und machen Sie klar, dass Sie Ihre Auswahl vollständig selbst treffen.
- Mündliche Vereinbarungen vermeiden: Vermeiden Sie jegliche Formulierungen wie „Dann machen wir das so“ oder „Ja, das ist in Ordnung“ – formulieren Sie stattdessen neutral: „Ich prüfe das und melde mich schriftlich zurück.“
- Falls Rechnung eingeht: Reichen Sie diese unverzüglich beim Anwalt ein – antworten Sie nicht selbst, sondern nur über Ihren Vertreter.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Maklervertrag
- Ein Maklervertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Makler verpflichtet, für den Auftraggeber einen Vertrag zu vermitteln oder nachzuweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Provision im Erfolgsfall.
Verwandte Begriffe: Provisionsanspruch, Nachweis, Vermittlung. - Provisionsanspruch
- Der Provisionsanspruch ist der Anspruch des Maklers auf Zahlung der vereinbarten Provision, wenn er erfolgreich einen Vertrag vermittelt oder nachgewiesen hat. Der Anspruch entsteht in der Regel mit dem Abschluss des vermittelten Vertrags.
Verwandte Begriffe: Maklervertrag, Vermittlung, Nachweis. - Vermittlung
- Die Vermittlung ist die Tätigkeit des Maklers, die darauf abzielt, einen Vertrag zwischen zwei Parteien herbeizuführen. Dies umfasst die Kontaktaufnahme, Verhandlungen und die Unterstützung beim Vertragsabschluss.
Verwandte Begriffe: Maklervertrag, Nachweis, Provisionsanspruch. - Nachweis
- Der Nachweis ist die Tätigkeit des Maklers, dem Kunden die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrags aufzuzeigen. Der Makler muss dem Kunden die relevanten Informationen liefern, damit dieser den Vertrag selbstständig abschließen kann.
Verwandte Begriffe: Maklervertrag, Vermittlung, Provisionsanspruch. - Grundstücksvermittlung
- Die Grundstücksvermittlung ist die Tätigkeit eines Maklers, die darauf abzielt, den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks zu vermitteln. Dies umfasst die Suche nach geeigneten Grundstücken, die Präsentation der Grundstücke und die Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen.
Verwandte Begriffe: Maklervertrag, Grundstücksrecht, Immobilienrecht. - Konkludentes Handeln
- Konkludentes Handeln bedeutet, dass eine Willenserklärung nicht ausdrücklich abgegeben wird, sondern sich aus dem Verhalten einer Person ergibt. Im Zusammenhang mit einem Maklervertrag bedeutet dies, dass der Vertrag durch die Inanspruchnahme der Maklerleistung zustande kommen kann.
Verwandte Begriffe: Maklervertrag, Willenserklärung, Vertragsabschluss. - Bestellerprinzip
- Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Dies gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnraum, nicht für den Kauf oder Verkauf von Immobilien.
Verwandte Begriffe: Maklerprovision, Vermietung, Provisionsanspruch.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wann entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers bei Grundstücksvermittlung?
Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn ein wirksamer Maklervertrag vorliegt, der Makler eine provisionspflichtige Tätigkeit erbracht hat (z.B. Nachweis oder Vermittlung der Gelegenheit zum Kauf) und es tatsächlich zum Abschluss eines Kaufvertrags kommt. Die bloße Nennung einer Adresse reicht in der Regel nicht aus. - Was ist ein konkludenter Maklervertrag?
Ein konkludenter Maklervertrag entsteht durch schlüssiges Handeln. Wenn Sie beispielsweise die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen, obwohl Ihnen bekannt ist, dass er eine Provision erwartet, kann dies als stillschweigende Zustimmung zum Maklervertrag gewertet werden. - Kann ein Makler auch dann eine Provision verlangen, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt?
Grundsätzlich entsteht der Provisionsanspruch erst mit dem Abschluss des Kaufvertrags. Ausnahmen können gelten, wenn der Kaufvertrag aufgrund eines Verhaltens des Auftraggebers (z.B. arglistige Täuschung) nicht zustande kommt. - Welche Rechte habe ich, wenn ich eine unberechtigte Provisionsforderung erhalte?
Sie haben das Recht, die Provisionsforderung zurückzuweisen und die Zahlung zu verweigern. Im Streitfall muss der Makler den Provisionsanspruch beweisen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. - Was ist der Unterschied zwischen Nachweis- und Vermittlungstätigkeit des Maklers?
Die Nachweistätigkeit besteht darin, dem Kunden die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrags nachzuweisen. Die Vermittlungstätigkeit geht darüber hinaus und umfasst die aktive Herbeiführung des Vertragsabschlusses durch Verhandlungen und Gespräche. - Wie hoch darf die Maklerprovision in Baden-Württemberg sein?
Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern frei verhandelbar. Üblich sind jedoch Provisionen zwischen 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises, die sich Käufer und Verkäufer teilen. - Was bedeutet "Bestellerprinzip" bei der Maklerprovision?
Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Dies gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnraum, nicht für den Kauf oder Verkauf von Immobilien. - Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?
Wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Fernabsatz (z.B. per Telefon oder E-Mail) geschlossen wurde, haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
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Maklerprovision: Anspruch bei Adressermittlung durch Maklerfirma?
Maklerprovision bei Umgehung des Maklers?
Hallo, Andi!
Wenn es sich um eine Firma handelt, bei der ihr davon hättet ausgehen müssen, dass sie gewerblich makelt, hat sie u.U. Anspruch auf Zahlung einer ortsüblichen Maklerprovision, da die Benennung der Adresse ursächlich dafür war, dass ihr den Eigentümer ermitteln konntet. Steht in der Anzeige etwas von Makler, Immobilien, o.ä.? Anzeige auf jeden Fall aufbewahren!
Wenn der Eigentümer jetzt ohne weitere Vorgaben an euch direkt verkauft, wäre eine Bauträgerbindung damit nicht verbunden. Ihr könntet bauen, mit wem ihr wollt.
Möglicherweise ist das Grundstück ohnehin nicht wirklich Bauträgergebunden, da euch die "Maklerfirma" anscheinend mehrere Baufirmen zur Auswahl stellt.
Bei Bestehen einer gewissen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Makler und eurem Grundstückseigentümer könnte zudem ein Maklerlohnanspruch entfallen.
Weitergehende Ansprüche urheberrechtlicher Art könnte (je nach Sachlage) jene Firma haben, wenn ihr das projektierte Haus dieser Firma quasi nachbaut. Baut daher im Zweifel lieber ein deutlich anderes und übernehmt keine Planelemente, die urheberrechtlich geschützt sein könnten.
Viele Grüße
Ralf -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den Provisionsanspruch eines Maklers bei Grundstücksvermittlung in Baden-Württemberg, insbesondere wenn der Käufer den Eigentümer durch die Vermittlung des Maklers ermittelt hat. Es wird erörtert, unter welchen Umständen ein Maklerlohnanspruch besteht und welche Rolle die Bauträgerbindung spielt. Die Bedeutung der ursprünglichen Anzeige und möglicher Verflechtungen zwischen Makler und Grundstückseigentümer werden ebenfalls beleuchtet.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Maklerprovision: Anspruch bei Adressermittlung durch Maklerfirma? kann eine Maklerfirma Anspruch auf Provision haben, wenn die Adressbenennung ursächlich für die Eigentümerermittlung war, selbst wenn der Makler umgangen wurde. Es ist ratsam, die ursprüngliche Anzeige aufzubewahren.
✅ Zusatzinfo: Die Frage, ob eine Bauträgerbindung besteht, ist entscheidend für die Beurteilung des Provisionsanspruchs. Eine bestehende Bauträgerbindung kann den Handlungsspielraum des Käufers einschränken und den Provisionsanspruch beeinflussen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Sachlage genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Grundstücksvermittlung und dem Provisionsanspruch des Maklers zu klären. Achten Sie auf mögliche Verflechtungen zwischen Makler und Grundstückseigentümer.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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