Statischer Nachweis für Natursteinmauer 27.03.10
Der vordere Bereich unseres im Hang befindlichen Neubaus liegt ca. 2,5 Meter unter dem Niveau des direkt angrenzenden öffentlichen Weg bzw. Straße (Wendehammer).
Ich habe die Böschung mit Natursteinen vermauert und stufenweise in jeweiligen 80 cm. Schritten nach oben abgefangen. Den Hinterbau habe ich mit Kalksplitt verdichtet incl. Drainagerohr etc..
Nun beginnt die Gemeinde mit dem Anlegen der Straße (bisher nur Baustraße) und besteht auf einen statischen Nachweis das die von mir gebauten Stufen auch halten. Unser Statiker kann das nicht, ein herebigeholter Bodengutachter meint das es hierfür keine statischen Berechnungen gibt.
Jetzt soll ich die Böschung wie laut Bauplan zukippen und einen Nachweis über die Festigkeit des Füllmaterials bringen.
Wie kann ich mich dagegen wehren? Gibt es wirklich keinen statischen Nachweis für eine gemauerte Natursteinmauer?
Besten Dank im vorraus
Name: Joi
- das wär der untergang des abendlandes. 27.03.10
nä, echt - ohne ironie:
natürlich ist der stat. nachweis keine hauruckaktion - aber genauso natürlich kann
man auch natursteinmauern statisch berechnen... wär schlimm, wenn nicht.
ob die bestehende scheibe durch nachtragsstatik gesunden kann, ist ein anderes thema.
Name: Markus L. Sollacher
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