Fundament des Nachbarn
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Fundament des Nachbarn

folgendes Problem:
Für ein Carport ist Grenzbebauung vorgeschrieben. Auf dem Nachbargrundstück steht ebenfalls auf der Grenze eine Garage. Das Bodenniveau des Carport liegt 80 cm unter dem der Nachbargarage. Bei Abtragen des Erdreiches fällt auf, das die Garagenfundamente nur ca. 45 cm tief gegründet wurden.
Und nun?
  • Name:
  • Carsten
  1. haben Sie einProblem!

    Zunächst würde ich den Boden nicht tiefer abtragen, als das Garagenfundament liegt, da diese sich sonst setzen kann und es zu Schäden an der Garage kommen kann.
    Zwar ist die Gründung der Garage nicht frostfrei ausgeführt, aber das ist das Problem Ihres Nachbarn. Kommt es durch Auffrierungen zu Schäden an seiner Garage, kann man das Ihnen wohl nicht anlasten.
    Theoretisch wären die Fundamente der Nachbargarage zu unterfangen, und zwar so weit, dass sie auch frostsicher liegen, wenn Sie Ihren Carport fertig haben  -  also 80 cm Höhendifferenz und ca. 80 cm Einbindetiefe abzüglich 45 cm vorhanden  -  macht also etwa 115 cm Höhe. Und sehr viel Aufwand.
    Die einfachste Lösung ist wohl eine Auffüllung auf Ihrer Seite. Ich weiß natürlich ohne Kenntnis der örtl. Gegebenheiten nicht, ob das so machbar ist.
    Arno
  2. Unterfangung ..

    wird wohl erf. werden.
    ist schadensträchtig u. wurde schon mehrfach hier beschrieben.
    empfehlenswerte zu lesen: bgb 909.
    schon abgraben bis fund. -uk kann zu Schäden führen ...

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