BG Bau Zwangsbeiträge: Hinterbliebenenrente nach tödlichem Bauunfall – Recht auf Leistungen?
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BG Bau Zwangsbeiträge: Hinterbliebenenrente nach tödlichem Bauunfall – Recht auf Leistungen?

BG Bau: Zwangsbeiträge ohne Gegenleistung
Hallo,
vor genau 5 Jahren ist mein Vater bei meinem Hausbau als freiwilliger Bauhelfer bei einem Wegeunfall zur Baustelle tödlich verunglückt. Meine Mutter hatte somit Anspruch auf Hinterbliebenenrente, da private Bauhelfer automatisch über die BG Bau versichert sind und hier auch Beiträge von der BG Bau erhoben und sogar rechtlich eingeklagt werden.
Da die BG natürlich erstmal ablehnt und nichts zahlt mussten wir aufs Sozialgericht. Diese Verhandlung fand vor 4 Jahren statt und wir haben natürlich Recht bekommen. Berufsgenossenschaft hat aber Einspruch eingelegt, so ging der Vorgang ans Landessozialgericht.
Nachdem wir beim Sozialgericht Recht bekommen hatten haben wir nun beim LSG in zweiter Instanz verloren. Die Berufungsverhandlung war eher eine Farce und dauerte nur rund 10 Minuten. Das Urteil selbst war für alle Beteiligten (auch der Vertreterin der BG Bau) eine Überraschung, für uns natürlich in negativer Hinsicht.
Der Richter verlas bei der Verhandlung lediglich nochmal den Sachverhalt und das erste Urteil des SG, dann befragte er die Vertretung der BG: Wollen Sie Aufgrund der dürftigen Argumentationskette Ihre Berufung überhaupt Aufrecht erhalten? Nachdem die Vertretung der BG dies bejahte, meinte der Richter nur: Na gut, dann machen wir halt ein Urteil.
Für uns war zu diesem Zeitpunkt eigentlich klar, das wir Recht bekommen. Auch die Vertretung der BG meinte, wenn Sie nicht die Weisung hätte, ein Urteil "mitzubringen", hätte Sie die Berufungsklage zurückgezogen.
Nach 5 Minuten Besprechung kamen dann die Richter raus und gaben der BG Recht!
Begründet wurde es damit, dass mein Vater:
a.) unternehmerisch tätig war, da er teilweise weisungsfrei gearbeitet hat und
b.) es sich um einen Gefälligkeitsdienst mir gegenüber gehandelt hätte
Eine Revision ist nicht zugelassen!
Jetzt stehen wir mit leeren Händen und einem Berg Schulden (rund 2000 € Anwaltskosten) da.
Alternativen wäre meines Erachtens jetzt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht oder ein Zugunstenbescheid bei der BG Bau gewesen.
Für die zweite Option würde allenfalls sprechen, das (meines Erachtens) Aufgrund dieser Urteilsbegründung die BG Bau ja ungerechtfertigterweise Beiträge von Familienangehörigen erhebt, da eine solche Leistung doch nun immer als Gefälligkeitsleistung abgetan werden kann und diese grundsätzlich so zu keinen Zahlungen verpflichtet ist. Ich denke auch, dass dies der breiten Öffentlichkeit kommuniziert werden sollte (z.B. über einschlägige Medien, Internetforen, Bauinnung, Reportsendungen im TV usw.)
Dieses Urteil kann ja eigentlich auch nicht im Sinn der BG sein.
Unser Budget ist Aufgrund der bisher angefallen Kosten erschöpft, auch glaube ich nicht, das meine Mutter noch die Kraft hat, den Rechtsstreit über weitere Jahre Aufrecht zu erhalten, zumal der Ausgang für eher wenig Erfolg spricht.
Wir sind ziemlich verzweifelt, da meine Mutter nur eine sehr kleine Rente bezieht und eine Unterstützung meinerseits Aufgrund der hohen Hypothekenbelastung auch nicht erfolgen kann.
Außerdem bin ich von der Rechtsprechung bei uns hier doch maßlos enttäuscht, da das Ganze jetzt so hingestellt wurde, als ob wir irgendwelche Leistungen erschleichen wollten.
Falls wir hier vorher gewusst hätten, das hier kein Versicherungsschutz greift, hätte ich natürlich meine Bauhelfer anderweitig privat versichert.
Nachsatz: Nachdem wir nun Einspruch beim Bundessozialgericht eingelegt hatten, wurde dieser auch von dieser Instanz abgelehnt. Somit haben wir keine rechtlichen Mittel mehr.
Die gesamt Diskussion ist im Forum Recht unter:

PS: mein Vater war mehr als 40 Std. tätig und geplant waren auch über 100 Stunden!
Die BG Bau sichert sich mittlerweile (war damals noch nicht so) auch auf Ihrer Homepage mit der Gefälligkeitsklausel gegen Ansprüche ab, kassiert aber wohl fleißig weiter Zwangsbeiträge:
Bauhelfer
Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau genauso wie 'echte' Arbeitnehmer mit anpacken, sind sie grundsätzlich automatisch bei der BG BAU gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten.
Ausnahme: Gefälligkeitshandlungen
Bei Helfern, die im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung oder als unternehmerähnliche Person tätig werden, kann dieser Versicherungsschutz in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein.
Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz dieser Personengruppen kann nur in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und gesamten Umständen über die Mithilfe erfolgen. Insofern behält sich die Berufsgenossenschaft hier ein Prüfungsrecht vor.
Eine Konkretisierung des Begriffs Gefälligkeitsleistung kann nicht erfolgen, da dieser Begriff sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat und nicht durch den Gesetzgeber festgeschrieben wurde.
____________________________________________
Mittlerweile bin ich der Meinung, das dieser Sachverhalt und die damit verbunden Rechtsprechung in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollte.
Zum Einen werden hier Beiträge (summiert wohl in Millionenhöhe) ohne Verpflichtungsleistung kassiert (Gefälligkeitsklausel) und zum Anderen sollte ebenso dringend auf eine zusätzliche private Absicherung (z.B. Bauhelferversicherung) hingewiesen werden.

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Der Fall schildert eine tragische Situation, in der nach einem tödlichen Unfall eines freiwilligen Bauhelfers die BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) die Hinterbliebenenrente verweigert. Dies scheint auf der Annahme einer Gefälligkeitsleistung zu basieren.

    🔴 Gefahr: Die Ablehnung der Hinterbliebenenrente kann erhebliche finanzielle Belastungen für die Familie des Verstorbenen bedeuten. Es ist wichtig, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

    Ich empfehle folgende Schritte:

    • Prüfung der Urteilsbegründung: Eine detaillierte Analyse der Urteilsbegründung des Landessozialgerichts ist entscheidend, um die Argumentation der Richter nachzuvollziehen.
    • Einholung einer Zweitmeinung: Ein erfahrener Anwalt für Sozialrecht sollte die Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht prüfen.
    • Öffentlichkeitsarbeit: Die Thematisierung des Falls in Medien und Internetforen kann zusätzlichen Druck auf die BG Bau ausüben und andere Betroffene erreichen.
    • Prüfung einer Bauhelferversicherung: Obwohl der Bauhelfer hier ein Familienangehöriger war, sollte geprüft werden, ob eine zusätzliche Bauhelferversicherung bestanden hat, die Leistungen erbringen könnte.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich umgehend von einem spezialisierten Anwalt für Sozialrecht beraten, um die Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde zu prüfen und weitere Schritte zu planen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    BG Bau
    Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Baubranche in Deutschland. Sie ist zuständig für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie für die Rehabilitation und Entschädigung von Betroffenen.
    Verwandte Begriffe: Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, Arbeitsunfall.
    Hinterbliebenenrente
    Die Hinterbliebenenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die an die Hinterbliebenen eines Verstorbenen gezahlt wird. Sie soll den Lebensstandard der Hinterbliebenen sichern, wenn der Verstorbene zum Unterhalt der Familie beigetragen hat.
    Verwandte Begriffe: Witwenrente, Waisenrente, Sterbegeld.
    Gefälligkeitsleistung
    Eine Gefälligkeitsleistung ist eine unentgeltliche Hilfeleistung, die aus reiner Freundlichkeit oder Gefälligkeit erbracht wird. Im Kontext der BG Bau bedeutet dies, dass Helfer, die ohne Entgelt bei Bauarbeiten mitwirken, unter Umständen nicht versichert sind.
    Verwandte Begriffe: Freundschaftsdienst, Nachbarschaftshilfe, unentgeltliche Hilfe.
    Sozialgericht
    Das Sozialgericht ist ein Gericht, das für Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts zuständig ist. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten über Renten, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung und Leistungen der Grundsicherung.
    Verwandte Begriffe: Verwaltungsgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht.
    Berufungsgericht
    Das Berufungsgericht ist ein Gericht, das angerufen werden kann, wenn eine Partei mit dem Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts (z.B. Sozialgericht) nicht einverstanden ist. In der Sozialgerichtsbarkeit ist dies in der Regel das Landessozialgericht.
    Verwandte Begriffe: Landgericht, Oberlandesgericht, Revision.
    Nichtzulassungsbeschwerde
    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem man das Bundessozialgericht (BSG) auffordern kann, die Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts zuzulassen. Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, beispielsweise wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
    Verwandte Begriffe: Revision, Beschwerde, Rechtsmittel.
    Bauhelferversicherung
    Eine Bauhelferversicherung ist eine private Versicherung, die speziell für Personen abgeschlossen werden kann, die unentgeltlich bei Bauarbeiten helfen. Sie bietet zusätzlichen Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls, der über die Leistungen der BG Bau hinausgeht.
    Verwandte Begriffe: Unfallversicherung, private Versicherung, Zusatzversicherung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Gefälligkeitsleistung im Zusammenhang mit der BG Bau?
      Eine Gefälligkeitsleistung liegt vor, wenn jemand unentgeltlich und aus rein persönlicher Freundschaft oder Gefälligkeit bei Bauarbeiten hilft. In solchen Fällen besteht oft kein Versicherungsschutz durch die BG Bau, was im Falle eines Unfalls zu Problemen bei der Anerkennung von Ansprüchen führen kann.
    2. Welche Rolle spielt der Status als Familienangehöriger bei der Beurteilung einer Gefälligkeitsleistung?
      Die Tatsache, dass der Bauhelfer ein Familienangehöriger war, kann die Beurteilung als Gefälligkeitsleistung verstärken, da familiäre Hilfe oft als selbstverständlich angesehen wird. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass kein Anspruch auf Leistungen besteht. Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.
    3. Was ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht?
      Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, um zu erreichen, dass das Bundessozialgericht (BSG) ein Urteil eines Landessozialgerichts überprüft. Sie ist nur zulässig, wenn das BSG die Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts zulässt, was nur in bestimmten Fällen geschieht, beispielsweise wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Landessozialgericht von der Rechtsprechung des BSG abweicht.
    4. Welche Alternativen gibt es, wenn die BG Bau die Hinterbliebenenrente ablehnt?
      Neben der Nichtzulassungsbeschwerde können Betroffene versuchen, den Fall öffentlich zu machen, um Druck auf die BG Bau auszuüben. Zudem sollte geprüft werden, ob andere Versicherungen (z.B. private Unfallversicherung) Leistungen erbringen. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist ebenfalls eine Option.
    5. Was ist der Unterschied zwischen einer Bauhelferversicherung und der BG Bau?
      Die BG Bau ist eine gesetzliche Unfallversicherung für die Baubranche, die unter anderem für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig ist. Eine Bauhelferversicherung ist eine zusätzliche, private Versicherung, die speziell für Bauhelfer abgeschlossen werden kann, um deren Absicherung im Falle eines Unfalls zu verbessern.
    6. Wie kann man sich gegen ungerechtfertigte Zwangsbeiträge der BG Bau wehren?
      Wenn man der Meinung ist, dass die Zwangsbeiträge der BG Bau ungerechtfertigt sind, kann man Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen. Es ist ratsam, sich dabei von einem Anwalt oder einem Steuerberater beraten zu lassen.
    7. Welche Rolle spielt die Rechtsprechung bei der Beurteilung von Ansprüchen gegenüber der BG Bau?
      Die Rechtsprechung spielt eine entscheidende Rolle, da sie die Auslegung der Gesetze und Vorschriften durch die Gerichte darstellt. Urteile des Bundessozialgerichts haben eine besonders hohe Bedeutung, da sie für die gesamte Sozialgerichtsbarkeit bindend sind.
    8. Was bedeutet der Begriff "Gefälligkeitsklausel" im Zusammenhang mit der BG Bau?
      Die Gefälligkeitsklausel bezieht sich auf die Regelung, dass Personen, die unentgeltlich und aus reiner Gefälligkeit bei Bauarbeiten helfen, in der Regel nicht durch die BG Bau versichert sind. Diese Klausel soll verhindern, dass die BG Bau für Unfälle aufkommen muss, die im Rahmen von reinen Freundschaftsdiensten passieren.

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