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Balkon- / Terrassentüre DIN-Norm für Höhe und GeländerHöhe
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Balkon- / Terrassentüre DIN-Norm für Höhe und GeländerHöhe

Hallo,
ich habe ein Problem und denke bei Euch gut aufgehoben zu sein. Ich habe im Juli ein Einfamilienhaus, Neubau gekauft. In der Baubeschreibung/Notarvertrag mit dem Bauträger (Schlüsselfertig gebaut) steht: Balkon in Sichtbeton mit Betonbalustraden als Geländer ...
Die Balustraden wurden ordnungsgemäß gesetzt, GesamtHöhe 92 cm. Nun wollte ich den Balkon fliesen lassen. Leider benötige ich laut diversen Verlegefirmen einen Aufbau, der ca. 8 cm hoch ist. Somit hätte ich dann eine GeländerHöhe von nur 84 cm! Dies ist meines Wissens nicht zulässig. Außerdem ist der Wasserablauf (ca. 1,5 cm 4-Kant-Rohre durch die Balustraden) laut Verlegefirmen nicht ausreichend. Der Bauträger sagt, dass seinerseits kein Fehler gemacht wurde und ich mir eben was anderes einfallen lassen soll (z.B. eine Balkonbeschichtung). Auf der anderen Seite aber hat er die Balkontüre so gesetzt, dass die kompette Türe sichtbar ist. Das heißt, ich habe, wenn ich von der Wohnung auf den Balkon rausgehe, eine Höhe von ca. 20 cm! Gibt es denn da eine DINAbk.-Norm, die die AustrittsHöhe regelt?
Kann mir denn jemand einen Rat geben was ich jetzt machen könnte? Habe ich denn rechtlich eine handhabe?
Meiner Meinung nach hätte der Bauträger das wissen müssen und die Balustraden einfach 10 cm. höher setzen müssen. Dann wäre alles i.O.
Wäre nett, wenn sich bald jemand melden würde.
Danke
Herbert Manz
  • Name:
  • Herbert Manz
  1. DIN Normen

    Foto von Josef Schrage

    Guten Tag Herr Manz,
    die Geländerhöhe wird also durch die von Ihnen geplante Änderung des Bodenbelages unterschritten. Das ist also Ihr Problem.
    Der Bauträger hat seinerzeit bei der Herstellung keinen Fehler gemacht.
    Zu der Schwellenhöhe:
    DINAbk. 18195-9 Bauwerksabdichtungen
    4.2
    Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser
    ... Die Abdichtung ist in der Regel mindestens 150 mm über die Oberfläche eines über der Abdichtung liegenden Belages (wasserführende Schicht) hochzuziehen.
    Auch da liegt Ihr Bauträger richtig. Er hat die geforderte Mindesthöhe eingehalten.
    Auch sind die von Ihnen beschriebenen 20 cm kein Hinderniß.
    freundliche Grüße

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