Welche Anforderungen nach EnEV für AW, Dach, Boden, Fenster
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Welche Anforderungen nach EnEV für AW, Dach, Boden, Fenster

Hallo zusammen,
kann mir mal jemand sagen, welche Grenzwerte jetzt nun seit der EnEVAbk. für die U-Werte von Einzelbauteilen (Außenwand, Kellerdecke, Bodenplatte, Dach, Fenster) gelten? Soweit ich das aus dem EnEV-Text rauslese sind die dort angegebenen Grenzwerte ja höher als vorher in der WSchVo?!?!?
  • Name:
  • Martin Stummer
  1. Es gibt keine Bauteilwerte mehr.

    Foto von Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger Jürgen Sieber

    Die EnEV2002 kennt keine Bauteilwerte mehr. Vielmehr darf ein Primärenergiebedarf für das gesamte Haus nicht überschritten werden.
    Für Altbausanierungen gibt es jedoch die Bauteilwerte. Diese sind in aller Regel deutlich strenger als die alte WSV95.
    Unter dem unten angegebenen Link finden Sie einige Infos zur EnEV2002.
    MfG Jürgen Sieber
  2. Vorgaben für den Altbaubestand bezüglich U-Werten gibt es schon!

    Anforderungen im Gebäudebestand
    Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für bestehende Gebäude
    unterscheiden sich in sog. "bedingte Anforderungen" und Nachrüstpflichten.
    Bedingte Anforderungen
    Der Verordnungsgeber ist auch bei Bestandsmaßnahmen an das verschärfte
    Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden (§ 4 Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 3 EnEG). Deshalb
    werden in der Regel Anforderungen gestellt, wenn das Bauteil ohnehin (aus welchen
    Gründen auch immer  -  Austausch bei physischem Verschleiß, Beseitigung von Mängeln und
    Schäden, Verschönerungen etc.) verändert wird. In diesem Zusammenhang soll auch die
    energetische Qualität auf neuestes Niveau gebracht werden, da die Kopplung der
    energetischen Ertüchtigung mit "Ohnehin  -  Maßnahmen" wirtschaftlich darstellbar ist. Die
    sog. "bedingten Anforderungen" sind im Grundsatz schon aus der
    Wärmeschutzverordnung bekannt. Sie gelten bei Modernisierungen, beim Neueinbau
    und beim Austausch oder der Änderung von Bauteilen und Anlagen.
    Bauteilbezogene Anforderungen
    Die neu eingebauten oder geänderten Bauteile der Gebäudehülle dürfen bestimmte,
    in Anlage 3 der EnEVAbk. festgeschriebene Wärmedurchgangskoeffizienten nicht
    überschreiten. Die Anforderungen an diese Bauteile wurden gegenüber der
    Wärmeschutzverordnung 95 teilweise leicht verschärft, wie die folgende Tabelle
    zeigt:
    Max. Wärmedurchgangskoeffizient
    k-Wert (U-value)
    [W/m². K) ]
    Bauteil EnEV WschV 95
    1 Außenwände (Innendämmung, Gefacherneuerung)
    0,45 0,50
    2 Außenwände (Bekleidung, Zusatzdämmung, Putzerneuerung)
    0,35 0,40
    3 Fenster 1,7 1,8
    4 Decken, Dächer, Dachschrägen (Steildach)
    0,30 0,30
    5 Flachdach 0,25 0,30
    6 Decken und Wände gegen unbeheizte Räume bzw. Erdreich (Dämmung auf der Kaltseite)
    0,40 0,50
    7 Decken und Wände gegen unbeheizte
    Räume bzw. Erdreich
    0,50 0,50
    (Dämmung auf der Warmseite)
    Zusätzlich wurden einige neue Tatbestände in die "bedingten Anforderungen"
    einbezogen wie z.B. :
    • Erneuerung Außenputz (bei k>0,9 W/m²K)
    • Ausfachung von Fachwerk
    • Erneuerung Verglasung/Vor- od. Innenfenster
    • Feuchtigkeitssperren oder Drainagen im Kellerbereich
    • neue Fußbodenaufbauten

    Wie bisher gilt eine Bagatellgrenze. Die bauteilsbezogenen Anforderungen gelten nur
    dann, wenn mindestens mehr als 20 % einer Bauteilfläche gleicher Orientierung
    geändert wird.
    Bilanzverfahren im Bestand  -  40 %-Regel
    Als Alternative zu den bauteilsbezogenen Anforderungen wurde die sog. 40 %-Regel
    eingeführt, die Eigentümern und Architekten mehr Flexibilität bei Modernisierungen
    ermöglicht. Wenn das Gebäude insgesamt den Jahresprimärenergiebedarf, der für
    einen vergleichbaren Neubau gilt um nicht mehr als 40 % überschreitet, können
    einzelne neu eingebaute oder geänderte Bauteile die o.g. Anforderungen
    überschreiten. In diesem Fall muss wie bei Neubauten ein präziser
    Energiebedarfsnachweis geführt werden. Gerade bei umfassenden
    Modernisierungen (Veränderungen an der Außenhaut und an der Heizung) ist diese
    Erstellung einer Energiebilanz ohnehin zu empfehlen. Die Mindestanforderungen an
    den baulichen Wärmeschutz und die Heizungsanlage sind trotzdem einzuhalten.
    Heizungen
    Wer eine Heizung in eine bestehendes Gebäude neu einbaut oder austauscht, muss
    diese Anlage nach den Regularien der EU-Heizkesselrichtlinie einbauen (CEAbk. -
    Zeichen ist Pflicht). In der Regel sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel (Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel) zu
    verwenden. Die Heizungsanlage muss über eine auße


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