Gibt es eine kurzgefasste Veröffentlichung, die den Zusammenhang ...
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Gibt es eine kurzgefasste Veröffentlichung, die den Zusammenhang ...
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Verlangen Sie da nicht etwas zu viel
... das sind ja gleich 8 Dinge auf einmal, Kinder das geht nun wirklich nicht! Doch mit Kinderüberraschung! Mal ehrlich: Ham Sie 's nicht n bisschen kleena? Was brauchen SAie denn wirklich? Juristische Fachliteratur? Gesellschaftspolitische Exkurse oder was sonst ...? -
Versuch
Da die genannten Regelwerke nicht unbedingt was miteinander zu tun haben, sehe ich schwarz für eine Veröffentlichung, die alle abdeckt. Kurzer Eigenversuch:
LBOAbk. = Landesbauordnung = Verordnung auf Länderebene, Einhaltung kann Erzwungen werden, Verstoß = Ordnungswidrigkeit
Muster BauO = Musterbauordnung = Muster, das von der Bauministerkonferenz der Länder erarbeitet ist, entfaltet keine Rechtswirkung, soll als Vorlage für die Aufstellung von Landesbauordnungen dienen
VOBAbk. = Vergabe- und Vertragsordnung (Vergabeordnung, Vertragsordnung) für Bauleistungen = privates Regelwerk, verbindlich nur wenn vereinbart oder Anwendung per Erlass/Verordnung vorgeschrieben (z.B. Teil A bei öffentlichen Bauvorhaben), Teil B sind nichts anderes als vorformulierte allgemeine Vertragsbedingungen, Teil C ist eine Sammlung von DINAbk.-Normen (ATV) und schlägt die Brücke zu
DIN = Deutsches Institut für Normung e.V. = Verein mit der Lizenz zur Normung, ermächtigt vom Bund, erstellt DIN-Normen
EN = europäische Norm des CEN
Wertigkeit DIN/EN: die meisten Normen entstehen auf europäischer Ebene als EN und werden anschließend auf deutsch herausgegeben, also übersetzt (DIN EN) oder national umgesetzt, also angepasst (DIN)
Bauregelliste = vom Deutschen Institut für Bautechnik DIBt (gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben) aufgestellte Liste Technischer Regeln für Bauprodukte und Bauarten (meist DIN-Normen). Die BRL sind ohne spezielle Ländereinführung verbindlich (geregelt in der LBO).
Das DIBt erstellt auch Musterlisten Technischer Baubestimmungen LTB, die Regeln mit Schutzcharakter enthalten (Gesundheit, Sicherheit, Klima usw., überwiegend DIN-Normen). Diese Normen werden erst durch Ländereinführung per Erlass verbindlich (geregelt in der LBO). Sie heißen Eingeführte Technische Baubestimmungen ETB.
Regeln der Technik, anerkannte Regeln der Technik, allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) :
Definition des Bundesverfassungsgerichtes:
"Von der Mehrheit der Fachleute anerkannte,- wissenschaftlich begründete,
- praktisch erprobte und
- ausreichend bewährte
Regeln zum Lösen technischer Aufgaben".
DIN-Normen genießen die (widerlegbare) Vermutung, allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) wiederzugeben.
Stand der Technik = das technisch Machbare
Legaldefinition aus dem Patentgesetz: "Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind". -
@ Stubenrauch
Das ist klasse, die Beschreibung - vielen Dank!
LG, P.