Kurze chronologische Schilderung:
- Bauunternehmer erwirbt 2004 großes Grundstück
.- öffentlich bestellter Vermesser teilt dieses Grundstück
- Ein Herr X erwirbt Ende 2004 davon ein Grundstück
- Herr X möchte dann doch nicht bauen und wendet sich wieder an Bauunternehmer
- Bauunternehmer löst Mitte 2005 den Vertrag mit Herrn X und verkauft noch am gleichen Tag uns dieses Grundstück (Grundstückskauf damit erledigt)
- Bauunternehmer bietet uns auch den Hausbau an
- Noch vor Unterzeichnung des Generalunternehmer-Vertrages lässt der Bauunternehmer das Grundstück von dem gleichen Vermesser von damals (und nur mit einem Vorentwurf für ein Haus) einen amtlichen Lageplan vermessen bzw. erstellen. Er wollte damit schon mal einen Freistellungsantrag zur Baugenehmigung stellen.
- Vertrag kommt Ende 2005 mit Bauunternehmer zustande - aber mit einem abgeänderten Entwurf vom Haus.
- Leider geht Bauunternehmer kurz danach pleite
- nun Mahnung vom Vermesser an uns, über die noch nicht beglichene Rechnung über damalige Teilungsvermessung (2004) und den erstellten Lageplan mit Aufforderung zur Zahlung "Wir wären Begünstigte der Leistung"
Was nun? Wir haben eh schon genug um die Ohren mit der Insolvenz des Bauträgers und nun das. Wir haben und hatten nie einen Vertrag mit dem Vermesser, das Grundstück ist bereits vermessen von uns erworben worden und die Leistung über den Lageplan des Hauses haben wir auch nicht in Auftrag gegeben. Mal davon abgesehen müssen wir den Lageplan eh noch einmal erstellen lassen.
Hat jemand Rat?
Herzlichen Gruß