rechtliche Folgen bei falschem Kabel
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.
rechtliche Folgen bei falschem Kabel
-
Die Bauprodukte müssen ein Ü-Zeichen tragen!
Ein Elektrofirma verlegt Kabel aus Osteuropa ohne VDE Zeichen. Welche rechtliche Folgen entstehen für den Bauherrn? Hier in Deutschland zumindest.
Ansonsten dürfen derartige Produkte nicht eingebaut werden.
Kuckst Du hier!Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
mit andern Worten
-
Wie, die Ü-Zeichen besorgen?
Der vom Versorger mit dem Anschluss der Anlage ans Netz beauftragte Elt-Meister könnte die Abnahme der Anlage und deren Anschluss ans Netz verweigern, wenn er davon Kenntnis bekommt.
Aus der Nummer kommt man nachträglich nur noch raus, indem man sich für die verbauten Kabel nachträglich Ü-Zeichen besorgt. Sich einfach Ü-Zeichen zu besorgen, wäre Betrug, sodann diese Ü-Zeichen nicht mit dem Produkt in Verbindung gebracht werden können.
Das Ü-Zeichen steht im Übrigen für den Übereinstimmungsnachweis der zu verwendenden Bauprodukte mit den technischen Regeln.
Sie können auch mal in Google rein schauen und Übereinstimmungsnachweis eigeben.
In der jeweiligen Bauordnung Ihres Bundeslandes finden Sie den enspechenden §§ dazu.
Hier mal der von der LBOAbk. NRWAuch in der Musterbauordnung ist derartiges unter § 20 zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Beispiel Brandfall
Beispiel Brandfall -
"besorgen"
-
Klar, Herr Stodenberg hat völlig Recht!
Rechtliche Folgen können z.B. entstehen, wenn die Kabelisolierungen oder nur die Leerrohre (ziehen Sauerstoff) an der Ausbreitung eines Brandes von einem Raum bis ins Dachgeschoss beteiligt sein werden. Das könnte bei geprüften Materialien zwar auch passieren, aber wenn die Versicherung mitbekommt, was da verlegt wurde, zahlt die keinen Cent! Meinte natürlich ein ordentliches Prüfverfahren, wo für die verwendeten Kabel nachträglich CEAbk.-Kennzeichnung und Ü-Zeichen nachgeholt wird. Von der Gebäudeversicherung gibt es denn dann keinen Cent bzw. nur dass, was die denn dann in dem Fall noch gewillt ist anbieten zu wollen und das Schlimme dabei ist, dass dies unabhängig davon geschieht, ob denn dann der Brand - im Falle dessen, dass nicht nachgewiesen werden kann, warum der Brand ausgelöst worden ist - tatsächlich auch von der nicht zulässigen Elektroinstallation ausgeht bzw. ausgegangen ist.
Damit ist denn dann der Ärger vorprogrammiert den man sich vom Leibe halten könnte, wenn man konsequent wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz