Feuerstättenbescheid vom Schornsteinfeger: Kosten, Pflichten & Gültigkeit?
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Feuerstättenbescheid vom Schornsteinfeger: Kosten, Pflichten & Gültigkeit?

Hallo,
ich wohne im schönen Hessen, habe einen kleinen Holzofen und bei mir (uns) war jetzt der Halbgott der Schornsteine. Ich hatte über die Jahre 07,08, 09 immer zwei Kehrungen im Jahr für schlappe 34 €. Gut. Er kam, fegte und ging. Prima. Außer bei der Abnahme im Jahr 2001 hat er nicht einmal was anderes gemacht. Jetzt guckt er sich den Ofen an, macht ihn auf und wieder zu, eine tapezierte Kaminwand wird auch in 10 sec. fachmännisch in Augenschein genommen. Einen Deckel im Geschoss unter uns (die haben keinen Ofen) muss jetzt auf einmal zugemauert werden! Warum erst jetzt! Die haben vor 1,5 Jahren diesen Raum frisch renoviert. Klasse! Der ganze Besuch hat vielleicht 15 min. gedauert. 5 min. mehr als sonst.
Jetzt kam die Rechnung: 88 €! 88 €!
Für was?
Er hat mir die Betrachtung (NUR GUCKEN; NICHT ANFASSEN) des anno 2009 installierten Gas Brennwerters in Rechnung gestellt!
2009 habe ich von ihm eine Bescheinigung gekriegt, gilt die nicht mehr? Ich dachte alle zwei Jahre?
Bei so einer gewollten Abzocke durch die Bürokratie vergeht doch einem die Lust auf Holz. Also dann doch die Russen noch reicher machen, oder wie!
Meine eigentliche Frage: 2009 wurde der Brennwerter in Betrieb genommen und abkassiert. Warum also ein halbes Jahr später nochmal?
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    Ich verstehe Ihre Verwirrung bezüglich des Feuerstättenbescheids. Dieser Bescheid ist eine wichtige Dokumentation, die vom Schornsteinfeger ausgestellt wird und Auskunft über die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerstätte gibt.

    Der Feuerstättenbescheid ist in Deutschland Pflicht und wird in der Regel alle 3,5 Jahre ausgestellt. Er enthält Informationen über die Art und Häufigkeit der durchzuführenden Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten an Ihrer Feuerstätte. Die Kosten für den Feuerstättenbescheid sind regional unterschiedlich und können je nach Aufwand variieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die Kosten des Feuerstättenbescheids mit anderen Anbietern und lassen Sie sich die Notwendigkeit der einzelnen Positionen erläutern. Bei Unklarheiten empfehle ich, sich an die zuständige Schornsteinfegerinnung oder Verbraucherzentrale zu wenden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Kaminöfen, Heizkessel und Gasthermen.
    Verwandte Begriffe: Heizung, Abgasanlage, Verbrennung
    Feuerstättenbescheid
    Der Feuerstättenbescheid ist ein Dokument, das vom Schornsteinfeger ausgestellt wird und die sicherheitstechnische Überprüfung einer Feuerstätte dokumentiert.
    Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Kehrbuch, Abgasuntersuchung
    Schornsteinfeger
    Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Feuerstätten und Abgasanlagen zuständig ist.
    Verwandte Begriffe: Rauchfangkehrer, Abgasanlagenreiniger, Brandschutztechniker
    Abgasanlage
    Die Abgasanlage leitet die bei der Verbrennung entstehenden Abgase ins Freie. Sie besteht in der Regel aus einem Schornstein oder einer Abgasleitung.
    Verwandte Begriffe: Schornstein, Rauchrohr, Abgasrohr
    Kehrung
    Die Kehrung ist die regelmäßige Reinigung von Schornsteinen und Abgasanlagen, um Ablagerungen (z.B. Ruß) zu entfernen und einen sicheren Abzug der Abgase zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Reinigung, Wartung, Instandhaltung
    Feuerstättenschau
    Die Feuerstättenschau ist eine umfassende Überprüfung einer Feuerstätte durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, bei der die Betriebs- und Brandsicherheit kontrolliert wird.
    Verwandte Begriffe: Überprüfung, Inspektion, Sicherheitscheck
    Brandschutz
    Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und Menschen und Sachwerte vor Schäden zu schützen.
    Verwandte Begriffe: Feuerschutz, Brandverhütung, Löschmaßnahmen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Feuerstättenbescheid?
      Der Feuerstättenbescheid ist ein Dokument, das vom Schornsteinfeger ausgestellt wird und die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Feuerstätte (z.B. Kaminofen, Heizkessel) dokumentiert. Er enthält Informationen über notwendige Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
    2. Warum ist ein Feuerstättenbescheid notwendig?
      Der Feuerstättenbescheid dient dem Brandschutz und der Betriebssicherheit Ihrer Feuerstätte. Er stellt sicher, dass Ihre Anlage ordnungsgemäß funktioniert und keine Gefahr für Sie oder Ihre Nachbarn darstellt. Zudem ist er gesetzlich vorgeschrieben.
    3. Wie oft muss ein Feuerstättenbescheid ausgestellt werden?
      In der Regel wird der Feuerstättenbescheid alle 3,5 Jahre ausgestellt. Die genaue Frist kann jedoch je nach Bundesland und Art der Feuerstätte variieren.
    4. Was kostet ein Feuerstättenbescheid?
      Die Kosten für den Feuerstättenbescheid sind regional unterschiedlich und hängen vom Aufwand der Überprüfung ab. Es empfiehlt sich, die Preise verschiedener Schornsteinfeger zu vergleichen.
    5. Was passiert, wenn ich keinen Feuerstättenbescheid habe?
      Wenn Sie keinen gültigen Feuerstättenbescheid vorweisen können, kann dies zu einer Ordnungswidrigkeit führen. Im schlimmsten Fall kann die Nutzung Ihrer Feuerstätte untersagt werden.
    6. Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
      Ja, seit der Liberalisierung des Schornsteinfegermarktes können Sie den Schornsteinfeger für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Kehrung) frei wählen. Für hoheitliche Aufgaben (z.B. Feuerstättenschau) ist jedoch weiterhin der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid?
      Die Feuerstättenschau ist eine umfassende Überprüfung Ihrer Feuerstätte durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Der Feuerstättenbescheid ist das Ergebnis dieser Überprüfung und dokumentiert die notwendigen Maßnahmen.
    8. Was tun, wenn im Feuerstättenbescheid Mängel festgestellt werden?
      Wenn im Feuerstättenbescheid Mängel festgestellt werden, müssen diese innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden. Andernfalls kann die Nutzung der Feuerstätte untersagt werden.

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  2. Gebührenordnung Schornsteinfeger: Neue Richtlinien für Feuerstätten

    Gebührenordnung
    Die Schornsteinfeger unterliegen der Gebührenordnung, welche Sie sich beschaffen können.
    Die Gasheizungsbesitzer zahlen jährlich für einmal fegen und einmal messen.
    Seit kurzem gibt es neue Richtlinien für feste Brennstoffe.
    Danach wird die Neuinstallation erschwert und für bestehende Anlagen gibt es Übergangsfristen.
    Ziel ist, den Rußausstoß zu minimieren.
    Andererseits haben die Schornsteinfeger private Konkurrenz bekommen.
    Alle arbeiten nach dem Unternehmerprinzip: maximaler Gewinn bei minimalem Einsatz!
    Als besorgen Sie sich die Gebührenordnung und lassen Sie sich die Rechnung aufschlüsseln.
    Zu unterscheiden ist zwischen einmaligen Gebühren und Folgegebühren.
    Die Gebühren sind nicht an den jeweiligen Zeitaufwand gebunden.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Feuerstättenschau: Abgasweg-Prüfung gemäß KÜO (Bundesgesetzblatt)

    "Feuerstättenschau"
    ist alle paar Jahre fällig; Da wird eben dann der komplette Abgasweg beäugt. Und "das ist gut so" - siehe Deckel.
    zusätzl. Gebühren siehe neue bundesweite KÜO, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 31.
    Beim Gaser ist einmal die Abnahme angefallen, danach turnusmäßige Überprüfung. Ob die nun schon nach einem halben Jahr  -  im Zuge seines normalen "Rundgangs" fällig werden darf oder er eben ein Jahr später außerplanmäßig antanzen muss  -  das könnte man allerdings nachprüfen.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

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    Feuerstättenbescheid: Kosten, Pflichten und Gültigkeit für Schornsteinfegerarbeiten

    💡 Kernaussagen: Der Feuerstättenbescheid ist durch die Gebührenordnung geregelt. Neue Richtlinien erschweren die Neuinstallation von Feuerstätten und minimieren den Rußausstoß. Die Feuerstättenschau ist alle paar Jahre fällig und prüft den Abgasweg.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die neuen bundesweiten KÜO-Gebühren (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 31) für zusätzliche Gebühren, wie im Beitrag Feuerstättenschau: Abgasweg-Prüfung gemäß KÜO (Bundesgesetzblatt) erwähnt.

    ✅ Zusatzinfo: Gasheizungsbesitzer zahlen jährlich für das Fegen und Messen der Abgasanlage. Für bestehende Anlagen mit festen Brennstoffen gibt es Übergangsfristen, wie im Beitrag Gebührenordnung Schornsteinfeger: Neue Richtlinien für Feuerstätten erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich über die aktuelle Gebührenordnung und die spezifischen Anforderungen für Ihre Feuerstätte. Klären Sie die Kosten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Feuerstättenbescheid und der Feuerstättenschau mit Ihrem Schornsteinfeger.

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