Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: Holz

Handwerkerschäden: Geländer, Fliesen, Fenster – Wer zahlt Kratzer & Dellen im Neubau?
BAU-Forum: Neubau

Handwerkerschäden: Geländer, Fliesen, Fenster – Wer zahlt Kratzer & Dellen im Neubau?

Hallo Bau-Experten,
nachdem ich hier ja schon so gut beraten wurde, kommt mein nächstes  -  und hoffentlich letztes 🙂  -  Problem.
Unser Bau steht kurz vor Bezugsfertigkeit und wir haben am Wochenende mal angefangen sauber zu machen. Was soll ich sagen: das Holztreppengeländer hat viele kleine Dellen, auf den Fliesen sind Kratzer, an den Fensterscheiben (wie auch immer geschehen) sind Kratzer, auf einer Fensterbank ist ein Riesendelle ...
Wir haben eine "normale" Bauversicherung abgeschlossen. Unser Architekt meint, dass diese ganzen Schäden nicht abgedeckt und somit unser Problem wären, weil man ja nicht nachweisen kann, wer es war. Es kann doch aber nicht sein, dass ich in einen Neubau ziehe, der von denen, die ihn neu machen sollten, schon total verunstaltet wurde?
Was kann man machen?
Danke für Eure Hilfe
Barbara
  • Name:
  • Ba. Ba.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Beschädigte Fensterscheiben können eine Verletzungsgefahr darstellen. Sichern Sie den Bereich bis zur Reparatur.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Schäden an Geländer, Fliesen und Fenstern durch Handwerker in Ihrem Neubau festgestellt haben. Das ist ärgerlich, besonders kurz vor Bezugsfertigkeit.

    Vorgehensweise:

    • Schäden dokumentieren: Machen Sie Fotos und erstellen Sie eine detaillierte Liste aller Schäden.
    • Architekten informieren: Ihr Architekt sollte die Schäden begutachten und protokollieren.
    • Handwerker informieren: Setzen Sie die beteiligten Handwerker schriftlich in Verzug und fordern Sie zur Mängelbeseitigung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.
    • Bauversicherung prüfen: Klären Sie mit Ihrer Bauversicherung, ob der Schadenfall abgedeckt ist. Nicht alle Schäden durch Handwerker sind automatisch versichert.
    • 🔴 Gefahr: Ignorieren Sie die Schäden nicht. Nicht behobene Mängel können Folgeschäden verursachen (z.B. eindringendes Wasser bei beschädigten Fenstern).

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Schäden detailliert und informieren Sie umgehend Ihren Architekten und die beteiligten Handwerker schriftlich.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Handwerkers, Mängel an seiner Leistung zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nachbesserung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch eine Pflichtverletzung entstanden ist. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei mangelhafter Ausführung oder Bauverzögerung gefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Minderung, Aufwendungsersatz, Vertragsstrafe
    Bauversicherung
    Eine Bauversicherung schützt Bauherren vor finanziellen Risiken während der Bauphase. Es gibt verschiedene Arten von Bauversicherungen, wie z.B. die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung.
    Verwandte Begriffe: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Elementarschadenversicherung
    Insolvenz
    Die Insolvenz ist ein Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Im Falle einer Handwerkerinsolvenz kann es schwierig sein, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Konkurs
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und überwacht. Er berät Bauherren in allen Fragen des Bauens und koordiniert die beteiligten Handwerker.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauleiter, Tragwerksplaner
    Mangelbeseitigung
    Die Mangelbeseitigung ist die Behebung eines Mangels an einer Bauleistung. Der Handwerker ist verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
    Verwandte Begriffe: Nachbesserung, Reparatur, Instandsetzung
    Verzug
    Verzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl er gemahnt wurde. Im Baurecht kann Verzug beispielsweise bei Bauverzögerungen oder mangelhafter Ausführung auftreten.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Fristsetzung, Schadensersatz

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer haftet für Handwerkerschäden im Neubau?
      Grundsätzlich haftet der Handwerker, der den Schaden verursacht hat. Es gilt die Gewährleistungspflicht. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann auch Schadensersatz gefordert werden.
    2. Was ist, wenn der Handwerker insolvent ist?
      In diesem Fall kann die Bauversicherung oder eine Bürgschaft des Handwerkers greifen. Klären Sie dies mit Ihrer Versicherung und Ihrem Architekten.
    3. Wie lange habe ich Zeit, Schäden zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Es ist jedoch ratsam, Schäden so schnell wie möglich zu melden, um die Beweissicherung zu gewährleisten.
    4. Muss ich dem Handwerker die Möglichkeit zur Nachbesserung geben?
      Ja, dem Handwerker muss grundsätzlich die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, können Sie Schadensersatz fordern oder einen anderen Handwerker beauftragen.
    5. Was tun, wenn sich Handwerker und Bauherr nicht einigen?
      In diesem Fall kann ein Gutachter hinzugezogen werden, um den Schaden zu begutachten und die Ursache festzustellen. Auch eine Mediation kann helfen, eine Einigung zu erzielen. Im schlimmsten Fall muss der Rechtsweg beschritten werden.
    6. Welche Rolle spielt der Architekt bei Handwerkerschäden?
      Der Architekt hat eine Überwachungspflicht und sollte Baumängel erkennen und dokumentieren. Er kann auch bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen helfen.
    7. Was deckt eine Bauversicherung ab?
      Eine Bauversicherung deckt in der Regel Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse wie Sturm, Hagel, Feuer oder Vandalismus ab. Schäden durch mangelhafte Ausführung sind meist nicht versichert.
    8. Wie dokumentiere ich Handwerkerschäden richtig?
      Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller Schäden mit Fotos und Datum. Beschreiben Sie die Schäden genau und notieren Sie die Namen der beteiligten Handwerker. Lassen Sie die Schäden von Ihrem Architekten oder einem Gutachter bestätigen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Baumängel erkennen und dokumentieren
      Wie Sie Baumängel frühzeitig erkennen und richtig dokumentieren, um Ihre Ansprüche zu sichern.
    • Gewährleistungsansprüche durchsetzen
      Welche Rechte Sie bei Baumängeln haben und wie Sie Ihre Gewährleistungsansprüche erfolgreich durchsetzen.
    • Bauversicherung: Schutz vor finanziellen Risiken
      Welche Bauversicherungen es gibt und welche Risiken sie abdecken.
    • Streit mit Handwerkern: Mediation als Lösung
      Wie Sie durch Mediation eine außergerichtliche Einigung mit Handwerkern erzielen können.
    • Gutachter im Baubereich: Unabhängige Expertise
      Wann Sie einen Gutachter hinzuziehen sollten und welche Aufgaben er übernimmt.
  2. Handwerkerschaden: Akzeptanz von Kratzern & Dellen im Neubau

    Total verunstaltet?
    Natürlich ist es ärgerlich, wenn an neuen Dingen bereits Schäden sind. Aber.. aus Erfahrung: Sowas passiert halt mal und hat nichts mit Fahrlässigkeit zu tun. Und, vor allem wenn Kinder im Haus sind, kommen sicher noch weitere Beschädigungen dazu.
    Es gibt sicher eine Menge Bauherren/Frauen, die froh wären, wenn deren Mangel nur ein Kratzer/eine Delle wäre ...
    Alles Gute und viel Spaß im eigenen Haus!
  3. Guckst Du

    VOB 2006 § 4 Nr. 5.
    • Name:
    • M.P.
  4. Handwerkerschäden: Beweispflicht bei Mängeln vor Abnahme

    @Herr Furch
    Hallo Herr Furch,
    danke für die Antwort  -  trotzdem: hier wird ja immer mal gern der Fahrzeugkauf als Beispiel genommen ... ich möchte Sie gern mal sehen, wenn Sie sich ein neues Auto kaufen und auf den Polstern sind Flecken, der Lack ist verkratzt und der vordere Scheinwerfer hat einen Riss, der linke Hinterreifen hat einen Platten ... Vor Auslieferung an den neuen Eigentümer wird jedes Auto nochmal gründlich kontrolliert und Mängel beseitigt.
    Ich habe ganz klassisch mit Architekt/Bauleiter gebaut  -  so wie es ja hier auch von den meisten empfohlen wird. Da denke ich dann aber: wäre es ein Bauträger, wäre einer für diese Schäden zuständig und nicht ich in der Beweispflicht sagen zu können welcher Handwerker es verbaselt hat.
    Lieben Gruß und nochmal danke für Ihre Antwort!
    Ba. Ba.
    • Name:
    • Ba. Ba.
  5. Werkvertrag: Schutzpflicht des Auftragnehmers vor Beschädigung

    @Manfred Peters
    Hallo Herr Peters,
    danke für den Tipp! Wenn Sie diesen Absatz meinen:
    "5. Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er sie vor Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Schnee und Eis zu beseitigen. Obliegt ihm die Verpflichtung nach Satz 2 nicht schon nach dem Vertrag, so regelt sich die Vergütung nach § 2 Nr. 6. "
    Ich kann ja jetzt nicht mehr beweisen, wer die Macken produziert hat. Da wir klassich mit Architekt/Bauleiter gebaut haben, sind alle Handwerksbetriebe separat unter "Werkvertrag" genommen worden. Sieht also so aus, als müsste ich jetzt:
    • meine Abstellkammer neu Fliesen lassen
    • eine neue Wanne kaufen und einbauen lassen
    • ein neues Geländer kaufen und einbauen lassen
    • Fensterscheiben kaufen und auswechseln lassen

    etc.
    Das kann doch eigentlich nicht sein?! Siehe bitte auch meine Antwort an Herrn Furch..
    Lieben Gruß und nochmal danke für Ihre Antwort!
    Ba. Ba.

    • Name:
    • Ba. Ba.
  6. Beweislage: Handwerkerschäden nach Abnahme schwer regulierbar

    Das Beispiel (Auto) passt recht gut ...
    sofern Sie solche Schäden bei Abnahme feststellen, haben Sie gute Karten, den Schaden ersetzt zu bekommen ...
    sollten Sie aber die Schäden einen Tag später bemerkt haben, brauchen Sie sich keine Gedanken über eine Regulierung seitens des Autohauses zu machen.
    Die Problematik sehe ich hier in der Beweislage. Ihr Bauleiter hat die Arbeiten abgenommen und entweder war alles i.O. oder er hat die Mängel übersehen ... aber die Beweislage liegt nun mal bei Ihnen.. bei dem Geländer kann es jeder nachfolgende Handwerker gewesen sein, bei der Wanne tippe ich auf den Fliesenleger, aber ...
    Mal mit dem Bauleiter sprechen ... was der dazu meint
    Grüße
  7. Empfehlung: 'Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden'

    kann nur empfehlen
    "Hinzunehmnede Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden"
    Verfasser: Prof. Dr. -Ing. Rainer Oswald ; Dipl. -Ing. Ruth Abel
    erschienen im: Bauverlag Wiesbaden und Berlin
    ISBN 3-7625-3538-8
    2. Auflage im Jahre 2000
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  8. Bauabnahme: Architekt vs. Bauherr – Verantwortlichkeiten

    Liebe Leute ...
    hört auf, immer den Architekten die Abnahmen zu unterstellen.
    Ein Architekt nimmt (i.d.R.) nicht rechtsgeschäftlich ab  -  das ist und bleibt Sache der Bauherren.
    In der HOAIAbk. steht zwar blöderweise was von Abnahme drin, aber das bedeutet nichts anderes als die laufende Bauleitung und die damit verbundene Leistungskontrolle.
    So  -  und zum Thema Schäden.
    Dafür gibt es eine Bauwesen- / Bauleistungsversicherung. Die hat der Bauherr abzuschließen. Die ersetzt sowas (i.d.R.).
    Wenn es bloß eine Rohbauversicherung gibt, dem eigenen Versicherungsvertreter ganz doll ins verlängerte Rückgrat treten, dass er nicht darauf hingewiesen hat.
    Oder sich selbst, wenn die nicht abgeschlossen wurde, weil die ja sooo teuer ist.
  9. Bauversicherung: Deckung von Handwerkerschäden im Neubau?

    @Herr Dühlmeyer
    Hallo Herr Dühlmeyer,
    lieben Dank für Ihre Antwort! Ich habe sowohl eine Rohbau- als auch Bauwesen- und Bauleistungsversicherung. Auf Nachfrage beim Vers. Makler wurde mir aber mitgeteilt, dass solche Schäden nicht abgedeckt sind und man sich (wenn man es nachweisen kann) an die entsprechenden Verursacher wenden soll. Das ist jedoch schwer nachweisbar: sowohl die Maler als auch die Puter und Trockenbauer haben u.U. das Geländer (mit dem verdellten Holzlauf) als Auflage für ihr "Gerüst" missbraucht. Der Parkettleger, aber vorher auch andere, hat zuletzt sein Werkzeug auf den Fliesen, die verschrammt sind, abgestellt. Der Schlosser hat an den Fenstern Absturzsicherungen angebracht, der Gerüstbauer hat halt sein Gerüst aufgestellt und der putze hat die Außenwände verkleidet und verputzt  -  aber wer hat die Kratzer auf die Fenster und die Delle auf die Fensterbank gemacht? Und, und, und, und ...
    Es sieht tatsächlich so aus, als würden wir auf den Schäden sitzen bleiben und das ist wirklich traurig. Ich habe doch gar nicht auf unseren Architekten/Bauleiter geschmipft?! Er ist natürlich nicht der Verursacher aber wo Sie es schon ansprechen: vieles hätte sicher vermieden werden können, wenn man die Baustelle kontrolliert und z.B. nachsehen kann, wer kantige Werkzeuge auf neuen Böden abgestellt oder sein Gerüst auf der Treppe auflegt. Ich bin tagsüber arbeiten und wenn ich den Bau besichtige, sind die Handwerker weg und alle Sachen "aufgeräumt". Ich sehe also nicht, wer wie arbeitet ...
    Dank nochmal und liebe Grüße
    Ba. Ba.
    • Name:
    • Ba. Ba.
  10. Handwerkerschäden: Bauleiterpflichten und Verantwortlichkeiten

    So einiges versteh ich nicht ...
    Wieso sind diese Schäden nicht abgedeckt?
    Und wieso wird der Holzhandlauf schon eingebaut, wenn der Trockenbauer noch Gerüste braucht.
    Und wieso soll der Bauleiter nicht baugeleitet haben.
    Sorry, aber der muss nicht neben den Handwerkern stehen. Und selbst wenn, kann er immer nur neben einem stehen.
    Wenn er wirklich nie da war, warum hat er dann keinen Druck gekriegt.
  11. Bauleiter-Freigabe: Rechnung bezahlen nach Abnahme?

    "Abnahme"
    mag sein, dass das Ganze etwas unglücklich ist. Nur: Als normaler Bauherr mit eigenem Bauleiter frage ich diesen, ob die vorliegende Rechnung bezahlt werden kann und wenn er grünes Licht gibt ...
    Gruß
  12. Handwerkerschäden: Ursachenforschung bei Treppe & Fenstern

    @Herr Dühlmeyer
    Huhu nochmal, Herr Dühlmeyer,
    das solche Schäden nicht abgedeckt sind, hat unser Vers. Makler (bei dem wir abgeschlossen haben) gesagt. Die Police ist derzeit in einem der vielen Umzugskartons  -  ich werde das natürlich noch genau nachsehen! Wir haben eine Kenngott-Treppe. Die ist nach Estricheinbau komplett installiert worden, war aber die ganze Zeit über eingepackt. Wie diese Dellen in den Handlauf gekommen die Kratzer auf die Fensterscheiben usw. gekommen sind, weiß ich doch gar nicht  -  sonst wüsste ich auch wer es war ... Natürlich hat der Architekt "gebauleitet" und mir ist auch klar, dass er nicht neben jedem stehen bleiben kann. Die Treppe war eingepackt, auf den Böden war größenteils Pappe zum Schutz aufgelegt und er hat wirklich einen guten Job gemacht! Ich habe nicht gesagt, dass er nie da war! Trotzdem haben wir diese Schäden jetzt, die ja erst nach Entpacken bzw. aufnehmen der Schutzpappe und Putzen der Fenster sichtbar wurden. Ich habe mit meinem letzten Thread nur gemeint, dass er sicher andere Erfahrungswerte als ich hat und vielleicht dadurch einige der Schäden hätten verhindert werden können (Werkzeug nur im Keller abstellen, Kontrolle nach Beendigung eines und Beginn des nächsten Gerwerkes, sodass man zumundest nachvollziehen kann, wer den einen oder anderen Schaden verursacht hat ...). Ich bin bisher mit meinem Architekten sehr zufrieden! Mir ist auch klar, dass Dinge kaputt gehen können. Wenn dem aber so ist, kann es aber doch nicht sein, dass ich die Leidtragende bin.
    Nochmal Danke und Grüße
    Ba. Ba.
    • Name:
    • Ba. Ba.
  13. Handwerkerschäden: Vorgehen vor der formellen Bauabnahme

    @Herr Furch
    Hallo Herr Furch,
    es sind 2Haushälften. In der einen wohnt bereits jemand und wir wollen erst am kommenden Wochenende einziehen. Es hat also noch keine formelle Abnahme stattgefunden. Ich habe die beim Saubermachen festgestellten Mängel dem Architekten durchgebeben. Mehr ist bisher nicht passiert. Daher ja auch mein Forumsaufruf  -  ich will jetzt auch keinen Fehler machen.
    Lieben Gruß
    Ba. Ba.
    • Name:
    • Ba. Ba.
  14. Schadensregulierung: Vergleich Handwerkerschaden vs. KFZ-Schaden

    es gibt keinen 100 % Schutz..
    oder eine 100 % Kontrolle.
    Wenn Ihnen auf der Straße jemand das Auto beschädigt und verschwindet ... dann tragen Sie den Schaden selbst, wenn Sie nicht versichert sind oder die Vollkasko übernimmt (ggf unter Abzug einer Selbstbeteiligung) oder Sie entscheiden, den Schaden selbst zu tragen, wenn er in keinem Verhältnis zur Prämienerhöhung steht ...
  15. Handwerker-Ausführung: Realität vs. Anweisungen auf der Baustelle

    Was Ihr Bauleiter ...
    Ihren oder ich "meine" Handwerkern sagt/sage und was die machen, wenn derjenige um die Ecke ist, sind völlig verschiedene Dinge.
    Da können Sie bitten, betteln, drohen  -  juckt kein Aas.
    Da muss ich nen Meter weiter gehen  -  neeeeee.
    Und an sonsten versteh ich zwar, das es bitter ist  -  aber siehe Herr Furch.
  16. Handwerkerschäden: Versicherungsschutz bei Neubau-Mängeln?

    @Herr Furch
    Hallo Herr Furch,
    stimmt zwar, der Vergleich mit dem verkratzten Auto aber ...
    Auf der Baustelle sind ja keine Fremden. D.h., der Kreis derer, die in Frage kommen, ist ja "überschaubar". Außerdem habe ich ja alle möglich Versicherungen abgeschlossen und trotzdem  -  keiner war es und die Versicherung ist nicht zuständig? Es handelt sich ja auch nicht um Bagatellen. Im Vergleich zu einem ganzen Haus vielleicht schon. Aber wenn ich die Schäden zusammenfasse und alles wieder "neu" machen lassen würde  -  grob geschätzt..
    3 Fenster
    1 Wanne
    1 Raum 4 m² Fliesen raus und neu rein
    2 Granit-Fliesen austauschen
    2 Absturzgitter-Handläufe
    1 Treppenhandlauf
    1 Fensterbank austauschen
    x Fenster austauschen (ich weiß ja auch nicht ob die Kratzer die
    Haltbarkeit beeinflussen? Schallschutzfenster II)
    1 Armatur austauschen
    Für mich ist das kein Pappenstil und ich denke das es jeden Bauherren stört, wenn er so etwas bei seinem Einzug immer vor Augen hat?!
    Lieben Gruß
    Ba. Ba.
    • Name:
    • Ba. Ba.
  17. Handwerkerschäden: Austausch vs. Reparatur – Was ist nötig?

    ist ja eine Menge ...
    auf der anderen Seite ist halt die Frage (die von hier nicht zu beantworten ist), ob alles ausgetauscht werden muss ... Gruß
  18. Handwerkerschäden: Abfinden oder Mängelbeseitigung fordern?

    Ach ja ...
    Ach ja man kann sich natürlich auch einfach abfinden ☹
    Schwarzer Granit mit wirklich tiefem Kratzer? Blumenvase drauf und immer drum rum laufen  -  ist nämlich mitten in der Diele
    Graue Bodenfliesen mit weißen Ratschern  -  fast alle, prima! Kann man ja als gewollt sehen ...
    Die Schramme in der Badewanne sehe ich nicht, wenn ich nur Schaumbäder nehme.
    Die Delle in der Fensterbank könnte man als Aschenbecher brauchen  -  aber wenn man nicht raucht?
    Ganz vergessen habe ich die Haus- und Zimmertüre zum Gäste WC  -  die schlagen nämlich aneinander und haben sich so gegenseitig schon Verwundungen zugefügt  -  aber wer hat die Tür geöffnet? Oder liegt hier ein anderer Fehler vor, weil das ja vorhersehbar war?
    Sie sehen  -  ich resigniere schon und überlege woher ich die Kohle für die Mängelbeseitigung nehmen soll. Richtig finde ich es dennoch nicht und werde jetzt zum Ende der Bauzeit  -  die übrigens ansonsten wirklich OK war  -  doch noch mit dem Architekten ernsthaft reden müssen. Auch wenn Herr Dühlmeyer es vielleicht anders sieht: meiner Meinung nach muss er sich zumindest darum kümmern und mit den Handwerkern sprechen, die als Verursacher in Frage kommen

    Es grüßt herzlich
    Ba. Ba.

    • Name:
    • Ba. Ba.
  19. Handwerkerschäden: Architekt in der Pflicht zur Vermittlung?

    Sehe ich
    => Auch wenn Herr Dühlmeyer es vielleicht anders sieht: meiner Meinung nach muss er sich zumindest darum kümmern und mit den Handwerkern sprechen, die als Verursacher in Frage kommen<=
    nicht anders, nur sagt mir meine Erfahrung, dass der Kollege vor lauter kleinen Unschuldsengeln stehen wird.
    Und vor denen wird er auch gestanden haben/hätte er gestanden, wenn er es gleich am Tag nach dem Schaden festgestellt und hinterfragt hätte.
    Sorry  -  thats live.
  20. Dank für die Hilfe: Handwerkerschäden & Sparen im Neubau

    Vielen lieben Dank
    für die Antworten! Ich gehe jetzt mal nach den kleinen Unschuldsengeln schauen  -  mal sehen, was sie heute verbrochen haben 🙂
    Und dann fange ich an zu sparen ...
    Grüße von
    Ba. Ba.
    • Name:
    • Ba. Ba.
  21. Bauträger vs. Einzelvergabe: Haftung für Handwerkerschäden?

    Foto von Thorsten Bulka

    eins verstehe ich noch nicht!?
    wie sehen dievertragsverähltnisse aus? Kaufen sie alles von einem "Bauträger" in einemPacket?
    Dann währe es ja so, als wenn sie einen Wagen (wenn man mal bei dem Vergleich Auto) bleiben möchte, imAutohaus Bestellen. Der wird dann zur Abholung bereitgestellt, mit Kratzern und und und ... Kann dann das Autohaus sagen: Lieber Mann, sie müssen uns schon sagen, wer die Dellen gemacht hat, Wer an unserem Montageband hatte nicht aufgepasst, oder wahren es die Vorlieferanten?  -  Interessiert doch eigentlich gar nicht, sie erwerben ein Objekt im ganzen! Von einem Vertragspartner, der dann auch das Kaufmänische Risiko trägt!
    Anders ist es, wenn sie die Aufträge einzeln vergeben haben! Dann könnte man aber mal die Bereiche mit der Beweislastumkehr imBGB ansehen, und die der Abnahme, und Haftung bis dahin!
  22. Handwerkerschäden: Nachweispflicht trotz Architekt & Bauleitung

    @Herr Bulka
    Hallo Herr Bulka,
    danke für Ihren Beitrag! Alle waschen Ihre Hände in Unschuld ☹ Ich habe nicht mit Bauträger gebaut, sondern mit Architekt, der auch die Bauleitung und diese Geschichte mit "Sicherheit am Bau" übernommen hat. Lt. seiner Aussage müssen wir den entsprechenden Handwerkern schon nachweisen, dass sie die Schäden verusacht haben  -  ansonsten ist es halt unser Pech ...
    Grüße
    Ba. Ba.
    • Name:
    • Ba. Ba.
  23. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Handwerkerschäden im Neubau: Wer haftet für Kratzer & Dellen?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer für Kratzer, Dellen und andere Schäden aufkommt, die während der Bauphase im Neubau entstehen. Dabei geht es um die Abgrenzung von Verantwortlichkeiten zwischen Handwerkern, Bauleitern, Architekten und Bauherren. Die Beweispflicht spielt eine zentrale Rolle, ebenso wie die Frage, ob und welche Versicherungen für solche Schäden aufkommen. Ein weiterer Aspekt ist die Akzeptanz von kleineren Mängeln im Verhältnis zum Aufwand der Mängelbeseitigung.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Details zur Beweislage bei Schäden nach der Abnahme finden Sie im Beitrag Beweislage: Handwerkerschäden nach Abnahme schwer regulierbar. Hier wird betont, dass es schwierig sein kann, Handwerker für Schäden haftbar zu machen, die erst nach der Bauabnahme entdeckt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Empfehlung: 'Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden' empfiehlt ein Fachbuch, das sich mit der Thematik von Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden auseinandersetzt. Dies kann Bauherren helfen, ein realistisches Bild von möglichen Mängeln und deren Akzeptanz zu entwickeln.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage, ob eine Bauversicherung für Handwerkerschäden aufkommt, wird im Thread kontrovers diskutiert. Im Beitrag Bauversicherung: Deckung von Handwerkerschäden im Neubau? wird beispielsweise berichtet, dass die Versicherung solche Schäden nicht abdeckt, während andere Teilnehmer des Forums andere Erfahrungen gemacht haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vor der Abnahme alle Gewerke gründlich auf Mängel prüfen und diese dokumentieren. Der Beitrag Handwerkerschäden: Vorgehen vor der formellen Bauabnahme gibt Hinweise, wie man sich als Bauherr verhalten sollte, bevor die formelle Bauabnahme stattfindet, um keine Fehler zu machen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Handwerkerschaden, Bauschaden" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Handwerkerschaden, Bauschaden" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Handwerkerschäden: Geländer, Fliesen, Fenster – Wer zahlt Kratzer & Dellen im Neubau?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Handwerkerschäden: Wer haftet?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Handwerkerschaden, Bauschaden, Baumangel, Gewährleistung, Schadensersatz, Bauversicherung, Neubau, Mangelbeseitigung, Architekt
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼